Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 426

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 426 (NJ DDR 1966, S. 426); § 225 Absichtlich schwere Körperverletzung 18 5 § 226 Körperverletzung mit tödlichem Ausgang 18 6 § 227 Beteiligung an einer Schlägerei 18 7 § 229 Vergiftung 18 8 § 230 Fahrlässige Körperverletzung 18 9 Dieser Entwurf ermöglichte die Ermittlung von Angaben für die Deliktsgruppe Körperverletzungen in einem Arbeitsgang, da es ausreichte, alle in der Hunderterstelle mit 1 und alle in der Zehnerstelle mit 8 gelochten Karten auszusortieren und auszuwerten, auf die Sortierung nach den Einerstellen also verzichtet werden konnte. Daraus resultiert eine wesentliche Reduzierung der Kartendurchläufe, also eine Zeiteinsparung. Das Beispiel zeigt zum einen, daß die Schlüsselzahl nicht unmittelbar logisch aus der Nummer des Paragraphen abgeleitet werden kann, zum anderen aber, daß eine entsprechende Numerierung der Paragraphen die Verschlüsselung völlig überflüssig machen und eine große Fehlerquelle beseitigen würde. Gehören zu einer Deliktsgruppe mehr als 10 Paragraphen, wird jedoch die letzte zur Gruppe gehörende Dekade nicht vollständig ausgeschöpft, so müßten die fehlenden Einerstellen der letzten benötigten Dekade frei bleiben. Jede neue Deliktsgruppe hätte mit einer neuen Zehnerstelle zu beginnen. Sicherlich ist diese von der maschinellen Datenverarbeitung an die Gliederung künftiger Gesetze gestellte Anforderung ungewohnt. Sie widerspricht historisch entstandenen und zur Tradition gewordenen Gewohnheiten. Doch der Rechtspflegeerlaß gilt auch in dieser Beziehung, wenn er uns beauftragt, die sozialistische Rechtspflege „im Kampf gegen noch vorhandene bürgerliche Rechtstraditionen, gegen alte, aus dem Kapitalismus überkommene Formen und Praktiken in der Arbeitsweise und Organisation der Organe der Rechtspflege“ zu entwickeln. Ein weiteres Problem der Schlüsselbildung ergibt sich daraus, daß die verschiedenen Tatbestände gegenwärtig nicht nur in besonderen Paragraphen, sondern auch in Absätzen und Ziffern eines einzigen Paragraphen enthalten sind. Der Schlüssel müßte deshalb um zwei weitere Steilen erweitert werden. Solange das alte Strafgesetzbuch gilt, wird das gar nicht anders zu lösen sein. Es sollte aber geprüft werden, ob nicht im künftigen Strafgesetzbuch jeder besondere Tatbestand auch in einem gesonderten Paragraphen beschrieben werden kann. Das wäre sicherlich nicht nur für die maschinelle Datenverarbeitung ein Vorteil. Im Interesse der Vergleichbarkeit der bisher manuell aufbereiteten kriminalstatistischen Ergebnisse mit den künftig maschinell ermittelten sollen die bisher im Straftatenkatalog zusammengefaßten Deliktsnummern auf den Tabellen als Deliktszeilen ausgewiesen beibehalten und zusätzlich in der bisher üblichen Form in den Informationen verwendet werden. * Der statistische Apparat der Staatsanwaltschaft9 steht somit vor großen Aufgaben und muß sich immer weiter spezialisieren. Die begonnene langfristige Qualifizierung der in der Statistik Tätigen schafft dafür die Voraussetzungen. Gleichzeitig muß gesichert werden, daß die am Zustandekommen der Kriminalstatistik maßgeblich beteiligten Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane besonders in den Kreisen nicht stärker als bisher mit der Erfassung belastet werden. Allerdings hängt von der exakten und gewissenhaften Erfassung der später zu untersuchenden Angaben die Richtigkeit und Aussagekraft der Kriminalstatistik ab. Fehlende bzw. falsche Eintragungen auf dem Zählblatt können bei maschineller Aufbereitung nicht mehr berichtigt werden, sobald sie in den Signierstreifen übernommen wurden. Sie führen letzten Endes zu fehlerhaften Informationen der Leitung. Im Grunde genommen entscheiden die das Strafverfahren bearbeitenden und das Zählblatt ausfüllenden Sachbearbeiter der Volkspolizei, die Staatsanwälte und die Richter bei der Erfassung über den späteren Wert aller statistischen Analysen und Informationen, und zwar sowohl für die Kreis- und Bezirksebene als auch für die Republik. Die bei der Umstellung der Kriminalstatistik gesammelten Erfahrungen bilden eine wesentliche Grundlage für die spätere Umstellung der Statistiken über Ar-beits-, Zivil- und Familienrechtssachen auf die maschinelle Datenverarbeitung. Die schon seit Jahren von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik lochkartenmaschinell aufbereitete und ausgewertete Ehelösungsstatistik beweist, daß dies ebenfalls mit Erfolg geschehen kann. Auch auf anderen Arbeitsgebieten der Rechtspflege sollte geprüft werden, inwiefern dort massenhaft auftretende, routinemäßig manuell zu bewältigende Arbeiten lochkartenmaschinell mechanisiert werden können. Für das Strafregister, im Archivwesen und in der Dokumentation bietet sich ein solcher Weg der Rationalisierung direkt an. S Zu ihm gehören neben der Abteilung Statistik beim General-Staatsanwalt die Staatsanwälte für Statistik und Analyse und die Referate Statistik bei den Staatsanwälten der Bezirke. HORST REUTER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zur Aufsichtspflichtverletzung gegenüber Minderjährigen, die Brände verursacht haben Jährlich werden der Volkswirtschaft durch Brände große Schäden zugefügt. Der Anteil der durch Minderjährige verursachten Brände ist vor allem im Bereich der Landwirtschaft erheblich und in den letzten Jahren konstant geblieben. Die Rechtspflegeorgane, die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe und die gesellschaftlichen Organisationen haben zwar verstärkte Anstrengungen zur Verhütung derartiger Brände unternommen und dabei vielerorts auch beachtliche Erfolge erzielt. Die Entwicklung der durch Minderjährige verursachten Brände zeigt jedoch, daß noch nicht überall und nicht zielstrebig genug Maßnahmen zur Verhütung von Bränden eingeleitet werden. Untersuchungen in einigen Bezirken im Bereich der Landwirtschaft ergaben, daß die Untersuchungsorgane bei der Aufklärung von Bränden den Ermittlungsvorgang vielfach mit der Bemerkung abschließen, als Brandverursacher sei ein Kind festgestellt worden. Sie untersuchen oft nicht oder unzureichend, worauf das schädigende Verhalten des Kindes zurückzuführen ist bzw. ob die Ursache der Verfehlung in einer Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern liegt. Dadurch wird ein wichtiger Faktor zur Überwindung von Bränden nur ungenügend berücksichtigt. Diese Arbeitsweise steht nicht im Einklang mit dem Rechtspflegeerlaß, der fordert, alle Quellen, aus denen neue Straftaten entstehen können, zu schließen. Es ist jedoch eine Tatsache, daß die mangelhafte Erfüllung der Erziehungs- und Aufsichtspflichten durch Eltern, Lehrer und andere Erzieher oft ursächlich für Verfehlungen Minderjähriger ist. 426;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 426 (NJ DDR 1966, S. 426) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 426 (NJ DDR 1966, S. 426)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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