Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 424

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 424 (NJ DDR 1966, S. 424); pliziertere statistische Untersuchungsmethoden mit größerem Rechenaufwand wurden bis heute in der Kriminalstatistik auch deswegen überhaupt noch nicht angewandt, weil die Mitarbeiter des statistischen Apparates mit der Aufbereitung und periodischen Auswertung der erfaßten Angaben restlos ausgelastet waren. Zu ihnen gehören Faktorenanalysen und Zusammenhangsuntersuchungen. Um diese Vorteile voll nutzen zu können, zu denen auch die maschinelle Kontrollmöglichkeit der Äufberei-tungsergebnisse gehört, muß die Kriminalstatistik noch rationeller als bisher organisiert werden. Der Datenfluß und die Informationsströme vom Rechenzentrum bis hinunter in den letzten Kreis sind exakt zu planen und von allen Zufälligkeiten unabhängig zu machen. Ein einmal festgelegtes und eingespieltes System darf ohne zwingenden Grund nicht geändert werden. Informationsbedarf und statistisch-analytische Untersuchungen Der tatsächliche Informationsbedarf muß exakt ermittelt werden, und zwar in zweierlei Beziehung: 1. Welche statistisch erfaßbaren Angaben werden überhaupt benötigt? 2. In welchem Umfange sind diese Daten für den Monat, das Quartal oder nur für das Jahr zusammenzufassen ? Es hat sich erwiesen, daß die erfaßten Einzelangaben nicht nach einem gleichbleibend umfangreichen Programm für die unterschiedlichen Leitungsebenen und Berichtszeiträume in Tabellen zusammengefaßt zu werden brauchen. Auch nach der Einführung der maschinellen Datenverarbeitung bindet die mehr oder weniger routinemäßige Arbeit zur Tabellierung und Vervielfältigung von periodischen (in jedem Monat bzw. Quartal erscheinenden) Informationsdiensten einen großen Teil der Kräfte des statistischen Apparates. Wir beachten noch zuwenig, daß nicht der Umfang, sondern die Aussagekraft von Informationen über deren Wert für die Leitung entscheidet. Die maschinelle Datenverarbeitung gestattet schließlich, im Bedarfsfälle relativ kurzfristig ein minimales Informationsprogramm auszuweiten. Noch sinnvoller aber dürfte es sein, planmäßig Detailfragen in speziellen statistisch-analytischen Untersuchungen zu behandeln und die durch eine Rationalisierung des periodischen Informationssystems frei werdende Kapazität des statistischen Apparates dafür zunehmend einzusetzen. Hierüber müssen die Leiter aller Ebenen jetzt mitentscheiden, denn nur sie können sagen, welche Angaben sie zu welchem Zeitpunkt benötigen, um den notwendigen Überblick auch mit Hilfe der Statistik zu behalten. Eine interessante statistische Aufgabe wäre es z. B., Zusammenhänge zwischen der Häufigkeit von Straftaten in den Bezirken und Kreisen, der Kriminalitätsstruktur und der sozial-ökonomischen Struktur des jeweiligen Territoriums sowie der Altersstruktur seiner Einwohner zu erforschen. Die statistische Methode der Korrelationsanalyse gestattet solche Untersuchungen, erfordert aber umfangreiche Berechnungen unter Ausnutzung der Rechentechnik moderner Datenverarbeitungsanlagen. Den Statistikern muß dafür die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen. Wir sind sicher, daß durch den weiteren Ausbau der statistisch-analytischen Arbeit auf allen Ebenen der Rechtspflege echte Forschungsaufgaben gelöst und durch die umfangreichere Anwendung der Mathematik in der Rechtspflege neue Erkenntnisse über das Entstehen, die Ursachen und Bedingungen der Kriminalität sowie die Wirkungsweise der Rechtspflege erzielt werden können. Inhaltliche Vervollkommnung der Erfassung Die Einführung der maschinellen Datenverarbeitung kann nur dann zu der notwendigen Erhöhung der Aussagekraft kriminalstatistischer Ergebnisse führen, wenn sie von der weiteren inhaltlichen Vervollkommnung der Erfassung begleitet wird. Entsprechende Aufgaben stehen vor allem vor den unmittelbar für die Leitung der Verbrechensbekämpfung Verantwortlichen und den Wissenschaftszweigen, deren Gegenstand im weitesten Sinne die Kriminalität und ihre Bekämpfung bilden (Strafrechts- und Strafprozeßrechtswissenschaft, Kri-minologie, Kriminalistik u. a.). Um zahlenmäßige Angaben über Straftaten, Täter usw. exakt erfassen zu können, müssen die dazu erforderlichen Kennziffern vorher qualitativ eindeutig definiert und abgegrenzt werden“. Beispielsweise mindert die fehlende umfassende Bestimmung des Rückfallbegriffs den Aussagewert vorhandener statistischer Angaben. Nach der bisher üblichen allgemeinen Begriffsbestimmung wurde statistisch derjenige Täter als im weiten Sinne rückfällig erfaßt, welcher bereits früher wegen einer beliebigen (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Straftat gerichtlich bestraft wurde oder sich vor einer Konflikt- bzw. Schiedskommission zu verantworten hatte. Vorstrafen blieben unberücksichtigt, wenn sie im Strafregister bereits gelöscht worden waren, frühere Beratungen gesellschaftlicher Rechtspflegeorgane wurden nicht erfaßt, wenn sie vor mehr als zwei Jahren .stattgefunden hatten. Begonnenen Untersuchungen über den Rückfall wird aber nur die Rückfälligkeit nach früheren vorsätzlichen Straftaten zugrunde gelegt. Da die früher begangene Straftat auf dem geltenden Zählblatt der Kriminalstatistik nicht ausgewiesen wird, sondern nur die Art der früheren Strafe, läßt sich selbst durch eine erneute Aufbereitung der Zählblätter die Anzahl der von der Untersuchung zu erfassenden Rückfalltäter nicht ermitteln. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, die notwendigen statistischen Angaben durch Aktenstudium festzustellen. Ändern wir in diesem Fall nicht den Erfassungsgrundsatz, dann scheitert auch künftig in ähnlichen Fällen der Einsatz" der modernen Rechentechnik daran, daß die erfragten Angaben nicht vorher auf dem Zählblatt und anschließend auf der Lochkarte erfaßt wurden. Die Informationsempfänger müssen also bereits mit entsprechendem Vorlauf entscheiden, für welche konkreten gesellschaftlichen Erscheinungen sie statistische Angaben benötigen. Die Statistiker sind überfordert, wenn von ihnen erwartet wird, daß sie derartige Fragestellungen bereits berücksichtigen, ehe die Verantwortlichen z. B. einen solchen neuen Arbeitsbegriff für den Rückfall bestätigt haben. Aufgabe der Statistiker ist es dagegen, nach Herausarbeitung eines solchen neuen Begriffs zu sichern, daß trotzdem auch noch der zusätzliche Ausweis der bisherigen Kennziffer „Rückfalltäter“ möglich ist, um den Vergleich mit den Angaben für die vergangenen Jahre zu sichern. ' Mit Hilfe der Lochkarten ist es auch möglich, neben der bisherigen Kennziffer „Rückfalltäter“ detailliert auszuweisen, wieviel Rückfällige sowohl von gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen als auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen und dann erneut straffällig wurden, wann das geschah, auf welche Strafhöhe erkannt wurde u. a.7. Ob eine solche statistische Erfassung evtl, für die Dauer eines Jahres sinnvoll und Bisher war das nicht immer der Fall; weitgehend blieb es den Kriminalstatistikern selbst überlassen, die Erfassungsein-heiten und ihre Merkmale begrifflich zu bestimmen. 7 Bei der manuellen Aufbereitung der Zählblätter scheiterte ein solches Unterfangen daran, daß der Arbeitsaufwand zu groß geworden wäre. 424;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 424 (NJ DDR 1966, S. 424) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 424 (NJ DDR 1966, S. 424)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern weiter zu erschließen und optimal zu nutzen, besonders für die operative Vorgangsbearbeitung, die operative Personenaufklärung und -Kontrolle; ist die.

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