Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 422

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 422 (NJ DDR 1966, S. 422);  geeignete Kräfte gewonnen werden, die als Vertreter des Kollektivs oder als gesellschaftliche Ankläger bzw. gesellschaftliche Verteidiger vor Gericht die Meinung des Kollektivs zur begangenen Straftat vortragen, die Persönlichkeit des Rechtsverletzers allseitig einschätzen und die vom Kollektiv beschlossenen Maßnahmen zur Erziehung des Rechtsverletzers darlegen. In der Werkanordnung wird weiterhin die Notwendigkeit unterstrichen, daß die leitenden Kader die Arbeitskollektive bei der Übernahme von Bürgschaften unterstützen und ihnen helfen, mit der Bürgschaft Maßnahmen festzulegen, die geeignet sind, die Faktoren zu beseitigen, die die Begehung der Straftat beeinflußt haben, und die den Rechtsverletzer an die bewußte Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Rechte und Pflichten heranführen8. Das hat auch zu geschehen, wenn keine Bürgschaft übernommen wurde. Bei jeder bedingten Verurteilung bzw. bedingten Strafaussetzung muß das Kollektiv dem Rechtsverletzer helfen, während der Bewährungszeit die Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm das Gericht auferlegt hat®. Die Anordnung des Werkdirektors gibt den Leitern und Arbeitskollektiven auch eine Anleitung für die Wiedereingliederung der mit Freiheitsentzug bestraften Angehörigen des Betriebes. Anknüpfend an die bisherigen Erfahrungen im Kombinat sind die Bemühungen zu verstärken, daß die Rechtsverletzer, die zur Zeit der Begehung ihrer Straftat im VEB Maxhütte gearbeitet, haben, wieder in den Betrieb zurückkehren und einen Arbeitsplatz möglichst innerhalb ihres ehemaligen Arbeitskollektivs zugewiesen erhalten, da dort im allge-j meinen die besten Voraussetzungen bestehen, um die in der Strafhaft begonnene Erziehung fortzusetzen. Aus diesem Grunde haben die Leiter darauf hinzuwirken, daß in geeigneten Fällen insbesondere dann, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht überschreitet die Arbeitskollektive während der Haftzeit die Verbindung zu dem Rechtsverletzer aufrechterhalten. Als geeignete Formen dieser Verbindung werden in der Anordnung beispielsweise der Briefwechsel, in dem aus dem Leben der Brigade und über die Entwicklung des Werkes berichtet wird, die Übersendung der Betriebszeitungen und u. U. Besuche durch Brigademitglieder genannt. Ebenso wird es für notwendig erachtet, daß das Arbeitskollektiv während der Haftzeit Verbindung zur Familie des Rechtsverletzers aufnimmt, um ihr bei der Überwindung von Schwierigkeiten, die durch die Inhaftierung auftreten können, behilflich zu sein. Alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Erziehungsprozeß des Rechtsverletzers bereits während der Strafhaft zu fördern und seine Wiedereingliederung in das ■ S Vgl. hierzu Dahn, „Ausgestaltung und Wirksamkeit der Bürgschaft“, NJ 1966 S. 327 ff. 9 Auf die besonderen Pflichten der Rechtspflegeorgane soll in diesem Zusammenhang nicht eingegangen werden. gesellschaftliche Leben nach seiner Entlassung zu erleichtern. Die erfolgreiche Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben, insbesondere in den Arbeitsprozeß, hängt jedoch entscheidend davon ab, welche Maßnahmen nach der Entlassung des Rechtsverletzers eingeleitet werden. In der Werkanordnung wird daher den Leitern aufgetragen, zu sichern, daß der aus der Strafhaft Entlassene einen seinen Fähigkeiten und weitgehend seinen Neigungen entsprechenden Arbeitsplatz erhält und einem festen Arbeitskollektiv zugewiesen wird. Weiterhin soll ihm geholfen werden, sich ordentliche Wohnverhältnisse zu schaffen und eventuelle familiäre Schwierigkeiten zu überwinden. Bemerkenswert und kennzeichnend für die politisch-ideologische Reife einer Reihe von Kollektiven im VEB Maxhütte ist die auf ihren Vorschlägen beruhende Festlegung, die von den Arbeitskollektiven zur Überwindung von Rechtsverletzungen und zur Erziehung von Rechtsverletzern gefaßten Beschlüsse und deren Durchsetzung in geeigneter Form in den Tagebüchern der Brigaden festzuhalten. Im Gegensatz zu einer Anzahl volkseigener Betriebe, in denen heute noch allein dem Kaderleiter die Zusammenarbeit mit den Arbeitskollektiven zur Erziehung von Rechtsverletzern obliegt, beschränkt sich folgerichtig die Verantwortung des Kaderleiters im VEB Maxhütte auf die Erfüllung bestimmter Aufgaben innerhalb dieses Komplexes. Nach der Werkanordnung hat er die ständige Verbindung zur Abteilung Innere Angelegenheiten bei den Räten der Kreise zu sichern, um mit diesen gemeinsam die Erfolge und Hemmnisse bei der Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener im Kombinat zu analysieren. Er hat weiterhin die Abteilung Innere Angelegenheiten davon zu unterrichten, wenn entlassene Strafgefangene durch ihr Verhalten zu erkennen geben, daß sie nicht gewillt sind, die erforderlichen Schlußfolgerungen aus ihrer gerichtlichen Verurteilung zu ziehen, und die Hilfe der Arbeitskollektive ignorieren. Der Kaderleiter wurde auch dafür verantwortlich gemacht, das Gericht in Fällen von Arbeitsplatzbindungen davon zu unterrichten, wenn der betreffende Rechtsverletzer seinen Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Gerichts zu wechseln gedenkt oder wenn aus triftigen innerbetrieblichen Gründen die Aufhebung des Arbeitsrechtsverhältnisses erforderlich geworden ist * Mit der Verabschiedung der Werkanordnung durch den Direktor des VEB Maxhütte sieht die Arbeitsgemeinschaft ihre Tätigkeit nicht als beendet an. Sie wird in nächster Zeit wiederum Zusammenkommen, um einzuschätzen, wie auf der Grundlage der Werkanordnung mit den bedingt Verurteilten in den Kollektiven gearbeitet wurde und welche Erfolge die Anstrengungen der Werktätigen zeitigten. MANFRED HEGNER und RUDOLF HILLER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Maschinelle Datenverarbeitung in der Kriminalstatistik Immer gründlicher werden die Erscheinungsformen und Ursachen, die gesellschaftlichen Bedingungen des Fortbestehens der Kriminalität in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der DDR und die sozial-ökonomischen Voraussetzungen der allmählichen Zurückdrängung der Kriminalität erforscht. Zunehmend müssen zahlenmäßig erfaßbare Angaben über die Kriminalität und die Wirksamkeit der zu ihrer Bekämpfung eingeleiteten Maßnahmen zusammengetragen, systematisiert und ausgewertet werden. Die Anforderungen an die Kriminalstatistik wachsen aber nicht nur in quantitativer, sondern vor allem in qualitativer Hinsicht. Da die Grenzen der bisherigen rein manuellen Aufbereitung und Auswertung kriminal-statistischer Ergebnisse schon seit längerem erreicht sind, ist vorgesehen, vom 1. Januar 1967 an die lochkartenmaschinelle Aufbereitung und Auswertung der Kriminalstatistik und später der anderen Rechtspflegestatistiken einzuführen. Früher oder später werden sich noch effektivere elektronische Datenverarbeitungsmethoden anschließen. Die technische Revolution macht vor der Rechtspflege keineswegs halt. 422;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 422 (NJ DDR 1966, S. 422) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 422 (NJ DDR 1966, S. 422)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle sagte - wir müssen dazu die erforderlichen Beweise sozusagen in der Hinterhand haben, um zu gegebener Zeit zügig die politisch wirksamsten Maßnahmen einleiten zu können.

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