Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 419

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 419 (NJ DDR 1966, S. 419); Die Deutsche Demokratische Republik ist der wahre deutsche Rechtsstaat, der dem Volke, jedem Bürger umfassende Rechte und B'reiheiten gewährt und sie schützt. Alle Bürger haben in der Deutschen Demokratischen Republik gleiche Rechte und Pflichten; jeder nimmt einen geachteten Platz in der Gesellschaft ein, entscheidet mit und trägt Verantwortung für das Ganze. Jeder Fortschritt in der Deutschen Demokratischen Republik ist mit der Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes verbunden. Mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus und der technischen Revolution werden alle Schichten der Bevölkerung zunehmend als sachkundige Gestalter in die Planung und Leitung der ökonomischen und gesellschaftlichen Prozesse einbezogen. Für die Rechtsordnung der DDR ist die Demokratie eine Frage der Befähigung der Menschen zur selbstbewußten und aktiven Gestaltung des Lebens der gesamten Gesellschaft und damit ihres eigenen Lebens. Die engen Mauern des Privatinteresses, des Egoismus und des Konkurrenzkampfes, des Für-mich-gegen-alle, sind in der Deutschen Demokratischen Republik endgültig überwunden. Die Wolfsgesetze des Kapitalismus haben dem Prinzip der Zusammenarbeit, der gegenseitigen, kameradschaftlichen Hille, der gemeinsamen Arbeit an der Verbesserung des Lebens der Gesellschaft und damit des Wohlstandes jedes einzelnen Platz gemacht. Die Rechtsordnung der DDR ist humanistisch, moralisch, zukunftsweisend für ganz Deutschland. Die Staatsratserklärung geht alle an. Sie ist ein zukunftsweisendes staatsmännisches Dokument der Realitäten in Deutschland. Prof. Dr. habil. Rainer A r 11 Prof. Dr. Werner A r t z t Prof. Dr. Stefan H e y m a n n Prof. Dr. Herbert Kröger Prof. Dr. Fritz Niethammer Prof. Dr. Joachim Renneberg Prof. Dr. Karl-Heinz Schöneburg Prof. Dr. Gerhard Schulze Prof. Dr. Wolfgang W e i c h e 11 Prof. Dr. habil. Harry Wünsche Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Ein Dokument westdeutscher Rechtsanmaßung Stellungnahme des Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Heinrich Toeplitz, zum sog. Gesetz über eine befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit Der Bonner Bundestag hat am 23. Juni 1966 ein Gesetz verabschiedet, mit dem alle Personen deutscher Nationalität, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitz, der Bonner Gerichtsbarkeit unterworfen werden sollen. Das Gesetz geht von der fiktiven Annahme aus, daß sich die „Justizhoheit“ der Bundesrepublik auch auf die Deutsche Demokratische Republik und Gebiete anderer sozialistischer Staaten erstrecke. Diese völkerrechtswidrige Konstruktion hat ihre ideologische Grundlage in der sog. Hallstein-Doktrin und den darauf beruhenden widersinnigen Auffassungen von der Nichlexistenz der DDR und der Nichtanerkennung der Grenzen, wie sie im Ergebnis des zweiten Weltkrieges entstanden sind. Das Gesetz ist somit Ausdruck der mit der revanchistischen Bonner Politik unmittelbar verbundenen Expansionsbestrebungen, deren erklärtes Ziel darin besteht, unter Bruch des geltenden Völkerrechts und im Wege einer bewaffneten Auseinandersetzung den Herrschaftsbereich des westdeutschen Staates auch auf die DDR und andere europäische Staaten auszudehnen. Dieser friedens- und verständigungsfeindliche Akt des Bonner Bundestages, durch den die juristische Grundlage dafür geschaffen werden soll, daß Staatsbürger der DDR, der Volksrepublik Polen und der Sowjetunion dafür belangt werden können, daß sie in ihren Ländern für die Erhaltung des Friedens und gegen jede aggressive Politik wirken, gleicht den Praktiken der faschistischen Machthaber, die Rechtlosigkeit und Willkür zur Staatsdoktrin erhoben hatten Obwohl der Kontrollrat den faschistischen Charakter derartiger Gesetze brandmarkte und sie aufhob, werden sie heute vom Bonner Bundestag wieder eingeführt. Diese Gesetzgebung, mit der erneut die Ausschließlichkeitsanmaßung fixiert wurde, obwohl die Bonner Regierung mit der Gründung der Bundesrepublik und dem Abschluß der Pariser Verträge aus eigenem Entschluß die Spaltung Deutschlands durchführte, stellt eine juristische Aggression dar, die nach Art. 2 Abs. 4 der Satzung der Vereinten Nationen verboten ist, weil sie den Frieden bedroht und normale Beziehungen zwischen den Staaten verhindert. Nach völkerrechtlichen Grundsätzen Art. 2 Abs. 1 der Satzung der Vereinten Nationen müssen die Beziehungen zwischen den Staaten auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit beruhen. Daraus folgt, daß jeder Staat seine Hoheitsgewalt nur innerhalb seiner Grenzen ausüben darf. Eine Verletzung dieser Prinzipien, wie sie in der mit der Bonner Gesetzgebung verbundenen Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR und anderer sozialistischer Staaten zum Ausdruck kommt, widerspricht der Deklaration der Vereinten Nationen über die Unzulässigkeit der Einmischung in die inneren Angelegenheiten und die Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität vom 21. Dezember 1965; sie ist zugleich ein schweres Völkerrechtsdelikt und hat für die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik keinerlei Rechtswirksamkeit. Die konkrete Ausgestaltung des Bonner Gesetzes vom 23. Juni 1966 macht deutlich, daß diese Gesetzgebung, die vorgeblich den Meinungsaustausch zwischen den Angehörigen beider deutscher Staaten erleichtern soll, in Wirklichkeit gegen jede Verständigung gerichtet ist. Die „Freistellung“ kann an „Bedingungen“ geknüpft und mit „Auflagen“ versehen werden. Sie ist jederzeit widerrufbar. Das bedeutet aber, daß sich die Bonner Regierung anmaßt, Bürger der DDR zu einem gegen ihren Staat, den Frieden und die Völkerverständigung gerichteten Verhalten zu erpressen, und sich dabei noch vorbehält, im Falle einer Nichtbefolgung einer solchen unsinnigen Beauflagung die berüchtigte politische Strafjustiz Westdeutschlands gegen jede auf die Annäherung und Verständigung zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten gerichtete Handlung einzusetzen. Die - Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wenden sich mit Entschiedenheit gegen diese Provokation, mit der die in Westdeutschland herrschenden Kreise unter dem Deckmantel einer vorgeblich „rechtsstaatlichen“ Gesetzgebung erneut ihre maßlosen Revancheansprüche zum Ausdruck bringen, die jeder friedlichen Verständigung entgegengesetzt sind. 419;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 419 (NJ DDR 1966, S. 419) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 419 (NJ DDR 1966, S. 419)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur Hinweise überfein Verhalten und Auftreten bei der Festnahme Gewahrsam Befindet sich ein Inhaf- tierter bereits länger in der können mehr Hinweise gegeben und Rücktfßhisse gezogen werden.

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