Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 392 (NJ DDR 1966, S. 392); Unrecht, wenn es zum Zwecke der Heiligung und Sicherung der Profit- und Vormachtinteressen einer ausbeutenden Minderheit als eine abstrakte und anonyme, nach fremden, den Menschen entzogenen Gesetzen sich bewegende Macht über die Lebensinteressen des Volkes und der Nation gestellt und gegen diese gerichtet wird. Die Nazibarbarei lehrt eindringlich, wohin es führt, wenn Recht und Gesetz zu einer solchen, angeblich sich selbst gehorchenden, eine Verantwortung vor der Geschichte und den Völkern leugnen wollenden Größe gemacht werden: zur Verwandlung des Rechts und der Justiz in Instrumente und Formen staatlich organisierten und geübten Verbrechens und damit zur Negation und Zerstörung von Recht und Gerechtigkeit überhaupt. Die Gesetze und Forderungen der Geschichte, von denen hier die Rede ist, haben sich im Ergebnis des Kampfes der demokratischen Volkskräfte auch gültigen rechtlichen Ausdruck verschafft, und zwar sowohl in den Prinzipien und Normen des modernen Völkerrechts wie insbesondere im Aggressionsverbot, im Gebot der Nichteinmischung, im Recht jedes Volkes auf soziale und nationale Selbstbestimmung und in den völkerrechtlich verbrieften Menschenrechten als auch in den vom Grundgesetz der Bundesrepublik dem Volk zugestandenen Grundrechten und -freiheiten, einschließlich des in seiner Präambel statuierten „Wiedervereinigungsgebotes“ und seiner Provisoriums-Klausel, des Vorranges der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG) und der Ächtung des Angriffskrieges (Art. 26 GG). Diese völkerrechtlichen und innerstaatlichen Rechtsprinzipien und -normen können deshalb nur als Ausdruck der Gesetze und Forderungen der Geschichte selbst aufgefaßt und geltend gemacht werden. Der verständigungsfeindliche Charakter der sog. Staatsschutzbestimmungen und die Praxis der politischen Strafjustiz In eklatantem Widerspruch hierzu wurden jedoch in der Bundesrepublik während der vergangenen 15 Jahre eine Strafgesetzgebung und eine Justiz etabliert, die es den Deutschen mit Strafgewalt verwehren, die ihnen völkerrechtlich verbrieften und vom Grundgesetz dieses Staates zugestandenen Menschen- und Freiheitsrechte im Sinne der historischen Notwendigkeit wahrzunehmen, zwischen den deutschen Staaten und ihren Bürgern zu friedlicher Verständigung und Annäherung zu kommen und zu sichern, daß die schöpferischen Kräfte und Fähigkeiten unseres Volkes nicht in einem neuen Krieg vergeudet und zerstört, sondern in friedlicher Arbeit zum Wohle der Nation und der Menschheit entfaltet werden. Zwar verkündet das Grundgesetz, daß die westdeutsche Staatsgründung nur ein Provisorium sei, und es fordert das Volk in feierlicher Form auf, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“. Jedoch keine zwei Jahre nach dieser Verkündung wurde mit dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. August 1951 dem sog. Blitzgesetz der erste einschneidende Schritt vollzogen, um gegen jedes ernsthafte Bemühen der Deutschen um die friedliche Überwindung der Spaltung ihres Vaterlandes eine Mauer strafrechtlichen Zwanges zu errichten. Aus welchem Geist dieses Strafgesetz, das im Sog der um den Koreakrieg entfachten antikommunistischen Kriegshysterie überstürzt ausgearbeitet und durchgedrückt wurde, geboren ist, verdeutlicht allein schon die Tatsache, daß ihm zwei andere, dem Bundestag bereits im Jahre 1950 vorgelegte Strafgesetzentwürfe nämlich der SPD-Entwurf für ein „Gesetz gegen die Feinde der Demokratie“ und ein hiervon beeinflußter Regierungsentwurf für ein erstes Strafrechtsänderungsgesetz wei- chen mußten. Diese Entwürfe mußten dem „Blitzgesetz“ nicht nur deshalb weichen, weil ihre Staatsschutzbe-siimmungen, insbesondere die im SFD-Entwurf vorgesehenen, noch gewisse demokratische Anklänge erkennen ließen und nicht weit und rigoros genug erschienen. Sie mußten vor allem auch deshalb fallen, weil die von der Bundesregierung immer offener betriebene Politik der Wiederaufrüstung, ihr Streben nach Revision der im Ergebnis des zweiten Weltkrieges entstandenen Grenzen, nach Einverleibung der DDR und Vorherrschaft in Europa in allzu deutlichen Widerstreit gerieten zu den Strafbestimmungen, die mit diesen Entwürfen gegen die Vorbereitung eines Angriffskrieges, gegen Kriegshetze, Verletzung der Neutralität (!) der Bundesrepublik, Hochverrat gegenüber anderen Staaten und Anwerbung für fremde Kriegsdienste noch vorgesehen waren. So entstand das „Blitzgesetz“ mit Vorbedacht als wie es der CDU-Bundestagsabgeordnete Hassler vor dem Bundestag noch im Jahre 1957 selbst charakterisierte eine Waffe im kalten Kriege; und diese Waffe wurde durch die nachfolgenden Strafrechtsänderungsgesetze (3. StÄG von 1953, 4. StÄG von 1957, 6. StÄG von 1960, 7. StÄG von 1964) sowie durch die Strafbestimmungen des Vereinsgesetzes von 1964 noch weiter vervollkommnet und geschärft. Mögen die wirklichen Ziele dieser politischen Strafgesetzgebung durch die verschwommenen und hintergründigen Definitionen und Formulierungen der Straftatbestände über Hochverrat, Staatsgefährdung und Landesverrat dem arglosen Auge noch verhüllt bleiben die Welle der strafrechtlichen Massenverfolgung politisch Andersdenkender, die zu entfessetn diese Strafgesetzgebung den juristischen Vorwand lieferte und noch liefert, läßt keine Unklarheit mehr darüber zu: Die sog. Staatsschutz-Strafgesetzgebung der Bundesrepublik dient nicht wie es in einem „demokratischen und sozialen Rechtsstaat“ (Art. 20 GG) anstehen müßte und womit auch der erwähnte Strafgesetzentwurf der SPD von 1950 noch motiviert wurde dem Schutze des Volkes vor verbrecherischen Anschlägen gegen seine demokratischen Rechte und Freiheiten und gegen den Frieden. Sie dient im Gegenteil dem Schutze der herrschenden imperialistischen Monopololigarchie und der von ihr usurpierten Staatsmacht vor jeder Aktivität des Volkes, die ihrer Politik der atomaren Kriegsvorbereitung, der Revanche, der politischen und sozialen Entrechtung der Bürger durch Notstandsgesetze und formierte Gesellschaft die Alternative des Friedens und echter demokratischer Selbstbestimmung über die sozialen und nationalen Lebensprobleme des Volkes entgegensetzt. Von der seit Erlaß des „Blitzgesetzes“ sich ausbreitenden strafrechtlichen Massenverfolgung wurden nach vorsichtigen, auf amtliche Verlautbarungen gestützten Schätzungen westdeutscher Rechtsexperten bislang mit über 200 000 Ermittlungsverfahren unmittelbar und z B. durch diskriminierende Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahme u. ä. mittelbar mehr als 500 000 Menschen betroffen, unter ihnen auch Hunderte von Bürgern der DDR. Eines der gravierendsten „Verbrechen“ bzw. „Vergehen“, das den Opfern dieser Massenverfolgung zur Last gelegt wird, ist ihr Eintreten und Wirken für eine friedliche und demokratische Lösung der nationalen Frage unseres Volkes. Unzählige Aktionen der Polizei und des Verfassungsschutzes ebenso wie Hunderte Urteile des 3. politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofes und der von ihm dirigierten politischen Sonderstrafkammern in den Oberlandesgerichtsbezirken bezeugen: Jeder Kontakt, jede Begegnung und jeder Ausdruck von Gemeinsamkeit zwischen Bürgern der deutschen Staaten seien sie gesellschaftlich-politischen oder beruflichen, wissenschaftlichen, kulturellen oder selbst sportlichen Charak- 392;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen. Zentral festgelegte Maßnahmen zur qualifizierten Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges, der Erhöhung der Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erfolg der offensiven Aufspürung feindlicher Tätigkeit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Überführung der Täter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit ergeben sich unter anderem auch aus den Bestrebungen des Gegners, in die Un-tersuchungshaftanstaltsn Staatssicherheit hineinzuwirken.

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