Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 380 (NJ DDR 1966, S. 380); haben, ob und welche Konsequenzen sich für die Tätigkeit der Schiedskommissionen und der Konfliktkommissionen aus bestimmten vorgesehenen Neuregelungen ergeben. Wir denken dabei besonders daran, sorgfältig und unter Berücksichtigung ihrer Reife den Platz der Organe der gesellschaftlichen Rechtspflege innerhalb des Systems der erzieherischen Maßnahmen zur Bekämpfung der geringfügigen Straftaten genau zu bestimmen. Die allseitige Prüfung dieser Fragen und ihre Lösung werden dazu dienen, für die Arbeit der Schiedskommissionen bei der Wahrung der Rechte und der Interessen unserer Bürger die günstigsten Voraussetzungen zu schaffen, damit ihr Ansehen in unserer Bevölkerung weiter wächst und sie zu einem festen Bestandteil unserer sozialistischen Rechtspflege werden. Wenn demgegenüber in Westdeutschland immer stärker Klagen darüber zu hören sind, daß eine Kluft zwischen Volk und Justiz besteht, daß die Gerichte keine wirkliche Resonanz im Volk haben, daß das Volk das Recht nicht kennt und wie Erhard in seiner Regierungserklärung bekennen mußte es mit dem Gerechtigkeitssinn der Bürger nicht immer im Einklang steht, dann ist das angesichts der gegenwärtigen Machtverhältnisse und der Politik in Westdeutschland nicht verwunderlich. Wir sind der Überzeugung, daß die Entwicklung unserer Rechtspflege und im besonderen die breite, gleichberechtigte Mitwirkung der Bevölkerung an der Rechtsprechung als Schöffen sowie in den Konflikt- und den Schiedskommissionen sicherlich zu manchen Anregungen bei denjenigen Mitgliedern der SPD und der Gewerkschaften führt, die dem erneuten, im Offenen Brief der SED an die SPD enthaltenen Angebot folgen und unvoreingenommen in unserer Republik an Ort und Stelle auch unsere Rechtspflege studieren. Sie werden dabei feststellen können, daß bei uns die Forderungen, die in der Prager Erklärung des SPD-Partei-vorstandes vom Januar 1934 über die wichtigsten Aufgaben nach dem Sturz des Faschismus enthalten sind, erfüllt wurden, im besonderen die Forderung nach Umwandlung des Staatsapparates in ein Herrschaftsinstrument der Volksmassen und die Forderung nach grundlegender Umgestaltung der Justiz durch Einführung von Schöffen. Sie werden auch feststellen können, daß z. B. unsere Konflikt- und Schiedskommissionen und die sog. Betriebsgerichtsbarkeit in Westdeutschland grundverschieden sind. Bei Gesprächen mit westdeutschen Bürgern ist von ihnen manchmal der Gedanke geäußert worden, daß es in Westdeutschland ja auch so etwas ähnliches wie unsere gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane gebe. Dabei wurde auf diese „Betriebsjustiz“ in einigen Großbetrieben Westdeutschlands verwiesen. Das gibt mir Anlaß, folgendes zu sagen: Es gibt allerdings Vereinbarungen in einer Reihe von Betrieben Westdeutschlands zwischen der Werkleitung, d. h. der Leitung des monopolistischen Konzernbetriebes, und dem Betriebsrat über die Bildung von Ordnungsausschüssen, die eine Art Betriebsjustiz ausüben. Sie beraten über Verletzungen von Pflichten aus der Betriebsordnung, einschließlich geringfügiger Strafrechtsverletzungen. Für sie wird bisweilen .geltend gemacht, daß dadurch manche Arbeiter davor bewahrt werden, wegen geringer Delikte der staatlichen Justiz ausgeliefert zu werden. Aber diese Ordnungsausschüsse sind keine demokratisch gewählten Organe, sondern der kapitalistische Unternehmer ist in diesen Fällen gleichzeitig Arbeitgeber und Ermittlungs- und Straforgan. Er hat es in der Hand, ob er den Arbeiter der Justiz übergibt oder in seiner Abhängigkeit behält. Das alles erhöht seine Macht und entspricht nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen und Begriffen. Außerdem wird alles das, was im Rahmen dieser „Betriebsjustiz“ erledigt wird, von der staatlichen Kriminalstatistik nicht erfaßt, so daß die amtlichen Zahlen die wirkliche Kriminalität in Westdeutschland nicht genau widerspiegeln, genaunowenig wie der Entwurf des westdeutschen Strafgesetzbuches diese Möglichkeit einer „Betriebsjustiz“ erwähnt. Im Kampf um die Zurückdrängung des Einflusses der Monopole und um die Erweiterung des Mitbestimmungsrechts der Arbeiter kann möglicherweise auch in diesen Ordnungsausschüssen ein Ansatzpunkt zu einer gewissen Einflußnahme der Werktätigen Westdeutschlands auf die Entwicklung einer demokratischen, dem Grundgesetz der Bundesrepublik entsprechenden Rechtspflege liegen während andererseits im Rahmen einer Notstandsdiktatur diese Ausschüsse die Macht des Unternehmers gegenüber dem Arbeiter noch wesentlich erweitern können. Wir setzen mit der Bildung und der Tätigkeit der Schiedskommissionen den Weg der immer breiteren Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtspflege der Deutschen Demokratischen Republik fort. Im besonderen den Vertretern der Arbeiterklasse Westdeutschlands möchte ich sagen, daß sie zu jeder Zeit Gelegenheit finden werden, sich art Ort und Stelle mit den Aufgaben und der Tätigkeit auch unserer Schiedskommissionen wie unserer gesamten Rechtspflege und Gesetzgebung vertraut zu machen. Ich bin sicher, unsere westdeutschen Freunde werden sich davon überzeugen, daß wir auch auf einem solchen Gebiet wie dem der Rechtspflege das Selbstbestimmungsrecht des Volkes verwirklicht haben, und daß sie Anregungen für ihren Weg zur Entwicklung einer demokratischen Justiz entsprechend den konkreten Verhältnissen in Westdeutschland erhalten werden. Eine neue Qualität in der Arbeit der Konfliktkommissionen Diskussionsbeitrag von Margarete Müller, Mitglied des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB Immer mehr Werktätige wenden sich vertrauensvoll an die Organe unserer sozialistischen Rechtspflege; denn es sind ihre eigenen Organe, von ihnen selbst geschaffen und gestaltet. Ich beschränke mich in meinen Ausführungen auf die Tätigkeit der Konfliktkommissionen, weil die Gewerkschaften für deren Anleitung und Qualifizierung die Verantwortung tragen. In den von den Konfliktkommissionen erzielten Ergebnissen drückt sich auch aus, wie die Gewerkschaften dieser ihr von unserer sozialistischen Staatsmacht anvertrauten Aufgabe gerecht geworden sind. Die Konfliktkommissionen können auf eine langjährige erfolgreiche Entwicklung zurückblicken. Die Analyse des zurückgelegten Weges zeigt, daß sich mit der Ver- 380;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 380 (NJ DDR 1966, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 380 (NJ DDR 1966, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen territorial und objektmäßig zuständigen operativen Diensteinheiten für die abgestimmte und koordinierte vorbeugende Bekämpfung und die Sicherung operativer Interessen, die Anwendung des sozialistischen Rechts -insbesondere des Straf- und Strafverfahrensrechts - mit dazu beizutragen, daß das Rocht stets dem Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschait, insbesondere den Erfordernissen der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist er? gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte.

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