Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 377

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 377 (NJ DDR 1966, S. 377); Bezeichnend ist, daß gegenwärtig die aggressivsten Kräfte des Imperialismus die volle moralische, politische und zum Teil auch materielle und militärische Unterstützung durch das Bonner Regime erhalten. Die westdeutschen Imperialisten verfolgen damit das Ziel, diese Situation für die Förderung ihrer eigenen aggressiven Pläne gegen die DDR und andere Staaten des sozialistischen Lagers auszunutzen. Die besondere Gefährlichkeit des westdeutschen Imperialismus für den Frieden zeigt sich in den ständigen Versuchen, durch eine Unterminierung der DDR mit den raffiniertesten Mitteln und Methoden Voraussetzungen für die Verwirklichung seiner aggressiven Konzeption zu schaffen. Diese Lage und die Erfahrungen aus der Durchführung des Rechtspflegeerlasses veranlassen zu der Schlußfolgerung, daß der sozialistische Patriotismus und das Nalionalbewußtsein stärker geweckt werden sollten, damit sich kein Bürger der DDR zu feindlichen Handlungen gegen unsere Republik hergibt. Vor der Bevölkerung sollte mehr über die Wirksamkeit der sozialistischen Rechtspflege, die wirklich große und positive Erfolge aufweist, berichtet werden. Damit wird sie von der Richtigkeit der Arbeit der Rechtspflegeorgane völlig überzeugt, wird das Vertrauen zu ihnen weiter gefestigt und werden die Fälle noch mehr zunehmen, in denen die Bürger den Rechtspflegeorganen Mitteilung über alle feindlichen und schädlichen Vorgänge machen. In den staatlichen Rechtspflegeorganen muß ein höheres Niveau der analytischen Arbeit erreicht werden. Das verlangt vor allem bei allen Mitarbeitern Kenntnisse über die äußere und innere Lage sowie größere Prinzipienfestigkeit und Unversöhnlichkeit gegenüber feindlichen Handlungen. Dann werden auch die einzelnen Strafverfahren besser eingeschätzt und die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden. Sie werden noch enger Zusammenarbeiten, damit dem Feind keine Lücke bleibt. Die sozialistischen Rechtspflegeorgane sind eine starke Waffe im Kampf um Frieden und Sozialismus. Die leidenschaftliche innere Überzeugung für diese Sache muß bei allen ihren Mitarbeitern vorhanden sein und ständig gefestigt werden. Der Rechtspflegeerlaß brachte eine bedeutend weitere Einbeziehung der Bevölkerung in die Rechtspflege mit sich. Auch zu diesem Problem möchte ich einige Bemerkungen machen. Diese Einbeziehung vollzieht sich nicht von selbst. Es ist oft eine aufwendige und mühevolle Arbeit, ihre Tätigkeit auf das erforderliche Niveau zu bringen. Aber mir sdieint, daß sich die Mühe völlig lohnt, daß man der Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte in die Rechtspflege die gleiche Aufmerksamkeit widmen sollte wie den anderen Aufgaben zur Verfolgung der Kriminalität. Trotz noch vorhandener Mängel in der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen sind sie von großer Bedeutung für die Festigung des Staates, für die Entwicklung der Demokratie, für die Erziehung unserer Bürger. Mit der Einbeziehung der Werktätigen in die sozialistische Rechtspflege wachsen auch das Rechtsbewußtsein und die Bereitschaft, allen Handlungen, die der DDR schaden, offensiv entgegenzutreten. Bei der Entwicklung des Rechtsbewußtseins stehen uns noch entscheidende Aufgaben bevor, um weitere Ergebnisse der vorbeugenden und verbrechensverhütenden Tätigkeit zu erzielen. Mit der stärkeren gesellschaftlichen Tätigkeit in der Rechtspflege wächst das eigene persönliche Interesse der Bürger an ihrer Entwicklung. Diese Kraft, die in den Konflikt- und Schiedskommissionen steckt, müssen wir zeigen, um die Lügen und Verleumdungen, daß die Menschen in den Kommissionen nur gezwungenerweise arbeiten würden, zunichte zu machen. Auch das behauptet die feindliche Propaganda, um die Menschen zu des-informieren und nationalistische und chauvinistische Stimmungen anzuheizen. Die Ergebnisse der Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit bei der Bekämpfung der Feinde beruhen auch auf einer breiten Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte bei der Aufklärung und Beseitigung begünstigender Bedingungen, der Umerziehung straffällig gewordener Personen, der Durchführung und Auswertung von gerichtlichen Hauptverhandlungen, der Teilnahme der Werktätigen an Prozessen als gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und beauftragte Vertreter von Kollektiven. Durch die Beratungen und Aussprachen mit den Werktätigen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren, die gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, den Vertretern anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe durchgeführt wurden, und auch durch die Mitwirkung der sozialistischen Presse konnten wesentliche Erfolge in der vorbeugenden Tätigkeit erzielt werden. An diese Kraft, vorbeugend und erzieherisch zu wirken, sollte auch im Interesse einer erholsamen und anregenden Freizeitgestaltung gedacht werden. Unsere Bürger müssen auch selbst dafür sorgen, daß ihre jetzt größere Freizeit ungestört verläuft. Unsere Kulturstätten und Einrichtungen für Unterhaltungen auch in dieser Hinsicht sind wir Westdeutschland um einiges voraus müssen besser genutzt werden. Wenn wir keine richtige Freizeitgestaltung schaffen, dann erfolgt die Beeinflussung durch feindliche Einrichtungen. Wenn unsere Ideologie nicht zur Wirkung kommt, dann kommt die Ideologie des Feindes zum Tragen, und dann wundern wir uns. Unser Strafvollzug ist dem Westdeutschlands um vieles voraus. Solche Vorfälle, wie sie dort geschehen, sind bei uns nicht möglich. Trotzdem machen wir uns Gedanken, wie wir ihn noch weiter verbessern können. Gewiß, die Einrichtungen des Strafvollzugs, die uns hinterlassen wurden, sind schon baulich nicht die besten. Wir müssen in erster Linie Betriebe und Wohnungen errichten. Vielleicht läßt sich durch eigene Mittel und Einkünfte des Strafvollzugs manches verbessern. Das Wichtigste aber ist die Arbeit mit den Strafgefangenen. Dabei gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, und man sollte überlegen, ob nicht auch in der Differenzierung der Erziehung der Strafgefangenen neue Wege gegangen werden können. Wir haben für straffällige Jugendliche Jugendhäuser. Aber wenn man sieht, daß in diesen Einrichtungen die Menschen nicht richtig erzogen werden, muß man das bedauern. Obwohl der Staat alle Voraussetzungen geschaffen hat, sind die Erfolge nicht ausreichend, weil bei einigen Verantwortlichen die pädagogischen Fähigkeiten, das psychologische Einfühlungsvermögen und auch oft die Liebe zur Sache nicht ausreichen, um die Menschen zu verändern. Wir müssen an diese Aufgahe psychologisch richtig heran-gehen, die Menschen differenzierter einschätzen und ihre psychischen Eigenschaften stärker berücksichtigen, dann werden die Erziehungsergebnisse besser sein. Wenn die Lehren aus der bisherigen Durchführung des Rechtspflegeerlasses richtig und vollständig gezogen werden, wird das sozialistische Recht weiterhin einen Beitrag zum Schutze und zur Festigung der Deutschen Demokratischen Republik und seinen Anteil an der Erfüllung der nationalen Mission der Deutschen Demokratischen Republik für ganz Deutsch land leisten. 377;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 377 (NJ DDR 1966, S. 377) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 377 (NJ DDR 1966, S. 377)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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