Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 375

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 375 (NJ DDR 1966, S. 375); ler-Regimes teilgenommen hatten, entlassen. An ihrer Stelle traten als Richter und Staatsanwälte bewährte Antifaschisten, die inzwischen seit Jahren durch zahlreiche junge Kader ergänzt worden sind. Die ersten Justizfunktionäre gingen durch Kurzlehrgänge und ergänzendes Fernstudium, der heutige Nachwuchs durchläuft ein fünfjähriges Hochschulstudium. Ihrer sozialen Zusammensetzung nach sind etwa 75 Prozent der Richter Kinder der Arbeiterklasse. Mehr als 30 Prozent der Richter sind Frauen. Diese Angaben zeigen, daß in unserer Deutschen Demokratischen Republik die Söhne und Töchter der Arbeiterklasse als Richter und natürlich auch als Staatsanwälte tätig sind. Die Aktualität dieser Feststellung bedarf angesichts der Lage in der westdeutschen Justiz keiner näheren Begründung. In unserem Staat wurden alle festgestellten Nazi- und Kriegsverbrecher zur Verantwortung gezogen. Einzelne Personen, die sich zunächst der gerechten Sühne für ihre Taten entzogen hatten, wurden nach der Aufdeckung ihrer Verbrechen bestraft. Das galt z. B. für den ehemaligen SS-Unterscharführer im KZ-Buchen-wald, Schäfer, den ehemaligen Blutrichter Breyer aus Posen wie für den Auschwitzer KZ-Arzt Dr. Fischer. Ich bemerke dazu, daß keiner von diesen in der DDR irgendeine gesellschaftliche Rolle spielte. Trotzdem ist es notwendig, diese Beispiele hervorzuheben, weil sie die konsequente Durchsetzung der Prinzipien von Potsdam in unserem Staat zeigen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß durch das Gesetz der Volkskammer über die Nicht-.verjährung der Nazi- und Kriegsverbrecher! einmal mehr die Übereinstimmung unserer Rechtsordnung mit dem Völkerrecht bewiesen wird. Dieses Gesetz stellt klar, daß es einen deutschen Staat gibt, in dem auch über irgendwelche in Westdeutschland willkürlich gesetzten Termine hinaus Kriegs- und Naziverbrecher einer gerechten Strafe zugeführt werden. Diese Politik gibt uns das Recht, die Auseinandersetzung zu führen mit den Hitlergeneralen und Nazidiplomaten, den Wehrwirtschaftsführern und Blutrichtern in Westdeutschland. Die Bonner Regierung selbst kennzeichnet ihren Staat als einen Staat des Unrechts, indem sie eine aggressive Politik nach außen und eine Notstandsdiktatur nach innen anstrebt und sich zur Erreichung dieser Ziele gerade auf die verhängnisvollen Kräfte aus der Zeit des Hitlerfaschismus stützt. Wir prangern diese Kräfte nicht an, um damit Propaganda zu machen, wie manchmal behauptet wird, sondern um der westdeutschen Bevölkerung zu helfen, sich von ihnen zu befreien und auch in Westdeutschland die Grundsätze von Potsdam zu verwirklichen. Es liegt im Interesse der westdeutschen Bevölkerung, diejenigen heute von den Schalthebeln der Macht zu entfernen, die gestern die Menschenrechte mit Füßen getreten haben. In Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen des deutschen Volkes wurden bei uns auch über die Kontrollratsgesetze hinaus alle Normativakte mit faschistischem Gedankengut bereits in den ersten Jahren nach 1945 außer Kraft gesetzt. In unserer Gesetzgebung wird systematisch ein auf den humanistischen Prinzipien des Sozialismus beruhendes Rechtssystem aufgebaut, zu dem das Arbeitsgesetzbuch, das LPG-Gesetz, das Jugendgesetz, das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, das Familiengesetzbuch und andere Gesetze gehören. Neue Straf-und Zivilgesetzbücher sind in Vorbereitung. Diese neuen Gesetzeswerke dienen, wie es unserer Gesellschaftsordnung entspricht, dem weiteren Ausbau der Grund- und Menschenrechte; Jedes wichtige Gesetz wird ö if entlieh beraten, so daß die Bürger ihre eigenen Gesetzgeber geworden, sind. Damit werden gleichzeitig wie die Diskussion zum Familiengesetz gezeigt hat die Grundgedanken des neuen Gesetzes in der Bevölkerung bekannt, so daß die Verwirklichung des Rechts nach der Beschlußfassung schnell erfolgen kann. So entsteht bei uns ständig neues Recht unter entscheidender Mitwirkung des Volkes. In der DDR gehört es zu den Grundrechten der Bürger, daß sie in immer größerem Umfang an der Rechtspflege teilnehmen. Deshalb haben die Partei der Arbeiterklasse, die Volkskammer und die Regierung der DDR der Entwicklung des Rechts stets große Aufmerksamkeit geschenkt. In den Dokumenten des Staatsrates und vor allem im Erlaß vom 4. April 1963 nimmt gerade die Teilnahme der Werktätigen an der Rechtspflege in den vielfältigsten Formen einen bedeutenden Platz ein. Als Schöffen, als Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen, als Vertreter der Kollektive, als gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger leisten sie ihren Anteil an der Verwirklichung des sozialistischen Rechts. Die Feststellung ist berechtigt, daß durch die gesellschaftliche Rechtspflege und die neuen Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an gerichtlichen Verfahren die Auseinandersetzung mit den Rechtsverletzern und ihre Umerziehung erhebliche Fortschritte gemacht haben. Ein noch ungelöstes Problem liegt darin, daß der Einsatz der gesellschaftlichen Kräfte noch differenzierter erfolgen muß, damit gesellschaftliche Notwendigkeit und Aufwand übereinstimmen und damit im Ergebnis bei gleichem Krafteinsatz eine noch größere Wirkung erzielt wird. Unsere grundsätzliche Einstellung zum Rechtsstaat und zu den Menschenrechten kommt auch in unserer Strafpolitik gegenüber Rechtsverletzern zum Ausdruck. Auch ihnen gegenüber tritt die Hauptmethode des sozialistischen Staates, die Überzeugung und Erziehung, immer stärker in, den Vordergrund. Durch die Festigung der moralisch-politischen Einheit der Bevölkerung sind die Möglichkeiten für die Erziehung Straffälliger durch die Gesellschaft gewachsen. Der Bericht legt dar, daß es uns noch nicht in vollem Umfang gelingt, diese Möglichkeiten zu nutzen. Das ist jedoch notwendig, da im großen Umfang Strafen ohne Freiheitsentzug angewandt werden, deren bloße Verhängung bei einer Reihe von Tätern zur Umerziehung nicht ausreicht. Dieser Grundlinie unserer Strafpolitik widerspricht nicht, daß wir den Verbrechen gegen die DDR nach wie vor große Bedeutung beimessen. Durch die humanistische Strafpolitik unseres Staates allein werden NATO-Spione und bewaffnete Provokateure keine Friedensengel, wie der vor dem Obersten Gericht verhandelte Prozeß gegen Franz u. a. erneut gezeigt hat. Daß die Hintermänner dieser Leute, wie z. B. Lemmer, anstatt ihre Hetztätigkeit gegen die DDR einzustellen, noch ein großes Geschrei erheben, wenn wir ihre Beauftragten vor Gericht stellen, kann keinen vernünftig denkenden Menschen beeindrucken. Wenn sich die maßgebenden westdeutschen Politiker von der aggressiven Politik gegen die DDR abwenden, den Weg der Verständigung beschreiten und ihre Spionageagenturen schließen würden, könnten sie der Sache des Friedens in Deutschland einen großen Dienst leisten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir unsere humanistische Politik auch dadurch verwirklichen, daß wir Aggressoren und Menschenfeinden das Handwerk legen und sie auf längere Zeit isolieren. Auf diese Weise setzen wir die Menschenrechte für die Bevölkerung durch, die Ruhe und Frieden für ihre schöpferische Arbeit wünscht; denn wir haben die Lehre aus der Zeit des Hitlerfaschismus gezogen, daß 3 75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 375 (NJ DDR 1966, S. 375) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 375 (NJ DDR 1966, S. 375)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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