Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 375

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 375 (NJ DDR 1966, S. 375); ler-Regimes teilgenommen hatten, entlassen. An ihrer Stelle traten als Richter und Staatsanwälte bewährte Antifaschisten, die inzwischen seit Jahren durch zahlreiche junge Kader ergänzt worden sind. Die ersten Justizfunktionäre gingen durch Kurzlehrgänge und ergänzendes Fernstudium, der heutige Nachwuchs durchläuft ein fünfjähriges Hochschulstudium. Ihrer sozialen Zusammensetzung nach sind etwa 75 Prozent der Richter Kinder der Arbeiterklasse. Mehr als 30 Prozent der Richter sind Frauen. Diese Angaben zeigen, daß in unserer Deutschen Demokratischen Republik die Söhne und Töchter der Arbeiterklasse als Richter und natürlich auch als Staatsanwälte tätig sind. Die Aktualität dieser Feststellung bedarf angesichts der Lage in der westdeutschen Justiz keiner näheren Begründung. In unserem Staat wurden alle festgestellten Nazi- und Kriegsverbrecher zur Verantwortung gezogen. Einzelne Personen, die sich zunächst der gerechten Sühne für ihre Taten entzogen hatten, wurden nach der Aufdeckung ihrer Verbrechen bestraft. Das galt z. B. für den ehemaligen SS-Unterscharführer im KZ-Buchen-wald, Schäfer, den ehemaligen Blutrichter Breyer aus Posen wie für den Auschwitzer KZ-Arzt Dr. Fischer. Ich bemerke dazu, daß keiner von diesen in der DDR irgendeine gesellschaftliche Rolle spielte. Trotzdem ist es notwendig, diese Beispiele hervorzuheben, weil sie die konsequente Durchsetzung der Prinzipien von Potsdam in unserem Staat zeigen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß durch das Gesetz der Volkskammer über die Nicht-.verjährung der Nazi- und Kriegsverbrecher! einmal mehr die Übereinstimmung unserer Rechtsordnung mit dem Völkerrecht bewiesen wird. Dieses Gesetz stellt klar, daß es einen deutschen Staat gibt, in dem auch über irgendwelche in Westdeutschland willkürlich gesetzten Termine hinaus Kriegs- und Naziverbrecher einer gerechten Strafe zugeführt werden. Diese Politik gibt uns das Recht, die Auseinandersetzung zu führen mit den Hitlergeneralen und Nazidiplomaten, den Wehrwirtschaftsführern und Blutrichtern in Westdeutschland. Die Bonner Regierung selbst kennzeichnet ihren Staat als einen Staat des Unrechts, indem sie eine aggressive Politik nach außen und eine Notstandsdiktatur nach innen anstrebt und sich zur Erreichung dieser Ziele gerade auf die verhängnisvollen Kräfte aus der Zeit des Hitlerfaschismus stützt. Wir prangern diese Kräfte nicht an, um damit Propaganda zu machen, wie manchmal behauptet wird, sondern um der westdeutschen Bevölkerung zu helfen, sich von ihnen zu befreien und auch in Westdeutschland die Grundsätze von Potsdam zu verwirklichen. Es liegt im Interesse der westdeutschen Bevölkerung, diejenigen heute von den Schalthebeln der Macht zu entfernen, die gestern die Menschenrechte mit Füßen getreten haben. In Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen des deutschen Volkes wurden bei uns auch über die Kontrollratsgesetze hinaus alle Normativakte mit faschistischem Gedankengut bereits in den ersten Jahren nach 1945 außer Kraft gesetzt. In unserer Gesetzgebung wird systematisch ein auf den humanistischen Prinzipien des Sozialismus beruhendes Rechtssystem aufgebaut, zu dem das Arbeitsgesetzbuch, das LPG-Gesetz, das Jugendgesetz, das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, das Familiengesetzbuch und andere Gesetze gehören. Neue Straf-und Zivilgesetzbücher sind in Vorbereitung. Diese neuen Gesetzeswerke dienen, wie es unserer Gesellschaftsordnung entspricht, dem weiteren Ausbau der Grund- und Menschenrechte; Jedes wichtige Gesetz wird ö if entlieh beraten, so daß die Bürger ihre eigenen Gesetzgeber geworden, sind. Damit werden gleichzeitig wie die Diskussion zum Familiengesetz gezeigt hat die Grundgedanken des neuen Gesetzes in der Bevölkerung bekannt, so daß die Verwirklichung des Rechts nach der Beschlußfassung schnell erfolgen kann. So entsteht bei uns ständig neues Recht unter entscheidender Mitwirkung des Volkes. In der DDR gehört es zu den Grundrechten der Bürger, daß sie in immer größerem Umfang an der Rechtspflege teilnehmen. Deshalb haben die Partei der Arbeiterklasse, die Volkskammer und die Regierung der DDR der Entwicklung des Rechts stets große Aufmerksamkeit geschenkt. In den Dokumenten des Staatsrates und vor allem im Erlaß vom 4. April 1963 nimmt gerade die Teilnahme der Werktätigen an der Rechtspflege in den vielfältigsten Formen einen bedeutenden Platz ein. Als Schöffen, als Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen, als Vertreter der Kollektive, als gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger leisten sie ihren Anteil an der Verwirklichung des sozialistischen Rechts. Die Feststellung ist berechtigt, daß durch die gesellschaftliche Rechtspflege und die neuen Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an gerichtlichen Verfahren die Auseinandersetzung mit den Rechtsverletzern und ihre Umerziehung erhebliche Fortschritte gemacht haben. Ein noch ungelöstes Problem liegt darin, daß der Einsatz der gesellschaftlichen Kräfte noch differenzierter erfolgen muß, damit gesellschaftliche Notwendigkeit und Aufwand übereinstimmen und damit im Ergebnis bei gleichem Krafteinsatz eine noch größere Wirkung erzielt wird. Unsere grundsätzliche Einstellung zum Rechtsstaat und zu den Menschenrechten kommt auch in unserer Strafpolitik gegenüber Rechtsverletzern zum Ausdruck. Auch ihnen gegenüber tritt die Hauptmethode des sozialistischen Staates, die Überzeugung und Erziehung, immer stärker in, den Vordergrund. Durch die Festigung der moralisch-politischen Einheit der Bevölkerung sind die Möglichkeiten für die Erziehung Straffälliger durch die Gesellschaft gewachsen. Der Bericht legt dar, daß es uns noch nicht in vollem Umfang gelingt, diese Möglichkeiten zu nutzen. Das ist jedoch notwendig, da im großen Umfang Strafen ohne Freiheitsentzug angewandt werden, deren bloße Verhängung bei einer Reihe von Tätern zur Umerziehung nicht ausreicht. Dieser Grundlinie unserer Strafpolitik widerspricht nicht, daß wir den Verbrechen gegen die DDR nach wie vor große Bedeutung beimessen. Durch die humanistische Strafpolitik unseres Staates allein werden NATO-Spione und bewaffnete Provokateure keine Friedensengel, wie der vor dem Obersten Gericht verhandelte Prozeß gegen Franz u. a. erneut gezeigt hat. Daß die Hintermänner dieser Leute, wie z. B. Lemmer, anstatt ihre Hetztätigkeit gegen die DDR einzustellen, noch ein großes Geschrei erheben, wenn wir ihre Beauftragten vor Gericht stellen, kann keinen vernünftig denkenden Menschen beeindrucken. Wenn sich die maßgebenden westdeutschen Politiker von der aggressiven Politik gegen die DDR abwenden, den Weg der Verständigung beschreiten und ihre Spionageagenturen schließen würden, könnten sie der Sache des Friedens in Deutschland einen großen Dienst leisten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir unsere humanistische Politik auch dadurch verwirklichen, daß wir Aggressoren und Menschenfeinden das Handwerk legen und sie auf längere Zeit isolieren. Auf diese Weise setzen wir die Menschenrechte für die Bevölkerung durch, die Ruhe und Frieden für ihre schöpferische Arbeit wünscht; denn wir haben die Lehre aus der Zeit des Hitlerfaschismus gezogen, daß 3 75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 375 (NJ DDR 1966, S. 375) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 375 (NJ DDR 1966, S. 375)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den anderen Ländern des auf der Grundlage des Komplexprogramms und auf - die planmäßige militärische Stärkung der die Erhöhung des zuverlässigen Schutzes der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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