Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 373 (NJ DDR 1966, S. 373); tat begingen. Ich will unterstreichen, daß man das nicht formal sehen darf. Bei der Rückgliederung in ein Arbeitskollektiv muß berücksichtigt werden, um wen und um welche Arbeit es sich handelt und wie der Betreffende eingegliedert werden kann. Aber es wäre anzustreben, ihn überall, wo sich das vereinbaren läßt, in sein altes Kollektiv zurückzuführen. Wir sind der Meinung, daß auch die Möglichkeiten geprüft werden müssen, wie in den verschiedenen Strafanstalten, in denen junge Menschen ihre Freiheitsstrafe verbüßen, die Erziehungsarbeit noch weiter verbessert werden kann. Wir wissen von FDJ-Organisationen der Angehörigen der Volkspolizei, die im Strafvollzug tätig sind, daß sie sich darüber Gedanken machen, wie sie ihren erzieherischen Einfluß auf junge Menschen, die dort eine Strafe verbüßen, verstärken können. Wir halten das für gut, weil uns scheint, daß während der Haftzeit der erzieherische Einfluß noch größer werden muß und einzelne junge Menschen manchmal sogar mit größeren „Erfahrungen“ wieder herauskommen, weil sie dort Kontakte hatten, die ihnen Anregungen zu neuen Straftaten gaben. Wir glauben, daß es möglich ist, sowohl die absolute als auch die relative Zahl junger Menschen an der Begehung von Straftaten zu verringern, wenn alle gesellschaftlichen Kräfte richtig Zusammenarbeiten. Probleme bei der Bildung und in der Tätigkeit der Schiedskommissionen Diskussionsbeitrag von Anton Plenikowski, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer Der Beschluß des Staatsrates zur Regelung der Zusammenarbeit des Staatsrates mit den Fachausschüssen der Volkskammer weist die Ausschüsse darauf hin, in der Praxis zu studieren, wie die Gesetze der Volkskammer und die Erlasse des Staatsrates wirksam werden, wie sich die sozialistische Demokratie und die sozialistische Gesetzlichkeit entwickeln und welche Probleme dabei auftreten. Auf dieser Grundlage hat auch der Verfassungs- und Rechtsausschuß Fragen der Durchführung des Rechtspflegeerlasses in seine Tätigkeit einbezogen. Dabei konzentrierte er sich insbesondere auf das Wirksamwerden der Konflikt- und der Schiedskommissionen und konnte feststellen, daß auch im Bereich der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane die Verfassungsgrundsätze in hervorragendem Maße verwirklicht werden. Hier beweist die Praxis ein übriges Mal, daß die staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten nur im Sozialismus, wo die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die Werktätigen gesichert und damit ihre Mitwirkung am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben oberstes Verfassungsprinzip ist, gewährleistet sind. Nur so können Zurückdrängung und Überwindung von Rechtsverletzungen, insbesondere der Kriminalität, Maßstab für den Entwicklungsstand der Rechtspflege werden. Das Recht wird in zunehmendem Maße durch die freiwillige, schöpferische Tätigkeit überzeugter Menschen durchgesetzt. Die Wahl der Schiedskommissionen durch die örtlichen Volksvertretungen auf Antrag der Nationalen Front und der demokratischen Organisationen sowie ihre enge Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front stellt die unabdingbare Voraussetzung für eine maximale gesellschaftliche Wirksamkeit dar. Mit der Einrichtung von Schiedskommissionen fanden in unserer Verfassung niedergelegte Grundsätze ihre weitere Entfaltung. Die inhaltliche Aufgabenstellung für die Schiedskommissionen ist Ausdruck echter Humanität und Gerechtigkeit, die unserer Gesellschaftsordnung eigen sind. Durch die Übertragung wichtiger Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege auf Bürger aus allen Klassen und Schichten der Bevölkerung erfährt der verfassungs- mäßige Grundsatz der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Mitglieder unserer Gesellschaft eine weitere Vertiefung. Die Prinzipien für die Behandlung und Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die durch unsere Rechtsordnung aufgestellt worden sind, bilden auch das feste juristische Fundament für die Tätigkeit der Schiedskommissionen. Mit den Schiedskommissionen wurde in unserer Republik die in Deutschland auf alter Tradition beruhende Einrichtung der Schiedsmänner den sozialistischen Bedingungen entsprechend fortgeführt. In die Aufgabenstellung flössen die in den vergangenen Jahren gesammelten reichen Erfahrungen ein. Eine solche Verwurzelung der Rechtspflege im Volk bedeutet, Freiheit, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung zum geachteten Gut aller Mitglieder der Gesellschaft werden zu lassen. Die Schiedskommissionen sind also als unmittelbare Organe der Werktätigen und als Bestandteile des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege Ausdruck lebendiger Demokratie. Die für ganz Deutschland beispielhafte Entwicklung der Schiedskommissionen löste in Westdeutschland vielgestaltige Reaktionen aus. Die Apologeten des staatsmonopolistischen Herrschaftsregimes und seiner Justiz lassen nichts unversucht, die Tatsachen zu entstellen und die Schiedskommissionen zu verleumden. Abgesehen von solchen demagogischen und verlogenen Äußerungen wie, die Schiedskommissionen würden die Willkür verstärken, versucht man, die Tätigkeit der Schiedskommissionen mit Theorien des bürgerlichen Rechtsstaates zu entwerten. So behauptet man unter anderem, Schiedskommissionen seien mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, da sie die Gewalteneinheit verstärkten. Dadurch verflüchtige sich die Gerechtigkeit noch mehr. Die Demagogie liegt auf der Hand. Die Annahme, daß Gerechtigkeit Gewaltenteilung voraussetze, ist eine bürgerliche Fiktion, die durch die geschichtliche Entwicklung der kapitalistischen Staaten fortgesetzt selbst widerlegt wird. Die Schiedskommissionen zeigen durch ihre wirkungsvolle Tätigkeit, daß sie es als gewählte ehrenamtliche Organe der Rechtspflege verstehen, die ihnen über- 373;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 373 (NJ DDR 1966, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 373 (NJ DDR 1966, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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