Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 373 (NJ DDR 1966, S. 373); tat begingen. Ich will unterstreichen, daß man das nicht formal sehen darf. Bei der Rückgliederung in ein Arbeitskollektiv muß berücksichtigt werden, um wen und um welche Arbeit es sich handelt und wie der Betreffende eingegliedert werden kann. Aber es wäre anzustreben, ihn überall, wo sich das vereinbaren läßt, in sein altes Kollektiv zurückzuführen. Wir sind der Meinung, daß auch die Möglichkeiten geprüft werden müssen, wie in den verschiedenen Strafanstalten, in denen junge Menschen ihre Freiheitsstrafe verbüßen, die Erziehungsarbeit noch weiter verbessert werden kann. Wir wissen von FDJ-Organisationen der Angehörigen der Volkspolizei, die im Strafvollzug tätig sind, daß sie sich darüber Gedanken machen, wie sie ihren erzieherischen Einfluß auf junge Menschen, die dort eine Strafe verbüßen, verstärken können. Wir halten das für gut, weil uns scheint, daß während der Haftzeit der erzieherische Einfluß noch größer werden muß und einzelne junge Menschen manchmal sogar mit größeren „Erfahrungen“ wieder herauskommen, weil sie dort Kontakte hatten, die ihnen Anregungen zu neuen Straftaten gaben. Wir glauben, daß es möglich ist, sowohl die absolute als auch die relative Zahl junger Menschen an der Begehung von Straftaten zu verringern, wenn alle gesellschaftlichen Kräfte richtig Zusammenarbeiten. Probleme bei der Bildung und in der Tätigkeit der Schiedskommissionen Diskussionsbeitrag von Anton Plenikowski, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer Der Beschluß des Staatsrates zur Regelung der Zusammenarbeit des Staatsrates mit den Fachausschüssen der Volkskammer weist die Ausschüsse darauf hin, in der Praxis zu studieren, wie die Gesetze der Volkskammer und die Erlasse des Staatsrates wirksam werden, wie sich die sozialistische Demokratie und die sozialistische Gesetzlichkeit entwickeln und welche Probleme dabei auftreten. Auf dieser Grundlage hat auch der Verfassungs- und Rechtsausschuß Fragen der Durchführung des Rechtspflegeerlasses in seine Tätigkeit einbezogen. Dabei konzentrierte er sich insbesondere auf das Wirksamwerden der Konflikt- und der Schiedskommissionen und konnte feststellen, daß auch im Bereich der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane die Verfassungsgrundsätze in hervorragendem Maße verwirklicht werden. Hier beweist die Praxis ein übriges Mal, daß die staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten nur im Sozialismus, wo die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die Werktätigen gesichert und damit ihre Mitwirkung am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben oberstes Verfassungsprinzip ist, gewährleistet sind. Nur so können Zurückdrängung und Überwindung von Rechtsverletzungen, insbesondere der Kriminalität, Maßstab für den Entwicklungsstand der Rechtspflege werden. Das Recht wird in zunehmendem Maße durch die freiwillige, schöpferische Tätigkeit überzeugter Menschen durchgesetzt. Die Wahl der Schiedskommissionen durch die örtlichen Volksvertretungen auf Antrag der Nationalen Front und der demokratischen Organisationen sowie ihre enge Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front stellt die unabdingbare Voraussetzung für eine maximale gesellschaftliche Wirksamkeit dar. Mit der Einrichtung von Schiedskommissionen fanden in unserer Verfassung niedergelegte Grundsätze ihre weitere Entfaltung. Die inhaltliche Aufgabenstellung für die Schiedskommissionen ist Ausdruck echter Humanität und Gerechtigkeit, die unserer Gesellschaftsordnung eigen sind. Durch die Übertragung wichtiger Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege auf Bürger aus allen Klassen und Schichten der Bevölkerung erfährt der verfassungs- mäßige Grundsatz der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Mitglieder unserer Gesellschaft eine weitere Vertiefung. Die Prinzipien für die Behandlung und Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die durch unsere Rechtsordnung aufgestellt worden sind, bilden auch das feste juristische Fundament für die Tätigkeit der Schiedskommissionen. Mit den Schiedskommissionen wurde in unserer Republik die in Deutschland auf alter Tradition beruhende Einrichtung der Schiedsmänner den sozialistischen Bedingungen entsprechend fortgeführt. In die Aufgabenstellung flössen die in den vergangenen Jahren gesammelten reichen Erfahrungen ein. Eine solche Verwurzelung der Rechtspflege im Volk bedeutet, Freiheit, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung zum geachteten Gut aller Mitglieder der Gesellschaft werden zu lassen. Die Schiedskommissionen sind also als unmittelbare Organe der Werktätigen und als Bestandteile des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege Ausdruck lebendiger Demokratie. Die für ganz Deutschland beispielhafte Entwicklung der Schiedskommissionen löste in Westdeutschland vielgestaltige Reaktionen aus. Die Apologeten des staatsmonopolistischen Herrschaftsregimes und seiner Justiz lassen nichts unversucht, die Tatsachen zu entstellen und die Schiedskommissionen zu verleumden. Abgesehen von solchen demagogischen und verlogenen Äußerungen wie, die Schiedskommissionen würden die Willkür verstärken, versucht man, die Tätigkeit der Schiedskommissionen mit Theorien des bürgerlichen Rechtsstaates zu entwerten. So behauptet man unter anderem, Schiedskommissionen seien mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, da sie die Gewalteneinheit verstärkten. Dadurch verflüchtige sich die Gerechtigkeit noch mehr. Die Demagogie liegt auf der Hand. Die Annahme, daß Gerechtigkeit Gewaltenteilung voraussetze, ist eine bürgerliche Fiktion, die durch die geschichtliche Entwicklung der kapitalistischen Staaten fortgesetzt selbst widerlegt wird. Die Schiedskommissionen zeigen durch ihre wirkungsvolle Tätigkeit, daß sie es als gewählte ehrenamtliche Organe der Rechtspflege verstehen, die ihnen über- 373;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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