Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 362 (NJ DDR 1966, S. 362); macht und ihres Wissens um die eigene Ausweglosigkeit vor solchen Erscheinungen. Dazu paßt es dann genau, daß der bürgerliche Strafrechtler Liszt mit seiner alten „Lehre von der Unabwendbarkeit des Verbrechens in jeder Gesellschaft und von der Utopie der Überwindung desselben durch die gesellschaftliche Umwälzung“ bemüht wird, um dem Volk einzureden, daß es zwecklos sei, den Dingen auf den Grund zu gehen. Dem CDÜ/CSU-Sprecher Dr. Güde ist angesichts dessen in der letzten Bundestagsdebatte zur Strafrechtsreform eine der Wahrheit nicht ferne Bemerkung entschlüpft, als er darauf verwies, daß in Westdeutschland „eine eher dürftige Zeit, wie die unsere, dürftig an Substanz und großen Ideen, kaum die Kraft zu großer rechtlicher Neuschöpfung“ habe. Indem wir in unserer Republik, die Vorzüge unserer gesellschaftlichen Ordnung nutzend, bei der Verwirklichung des Grundanliegens unserer Rechtspflege von Jahr zu Jahr weiter vorankommen, führen wir alle reaktionären Theorien von der Kriminalität als nicht vermeidbarer gesellschaftlicher Erscheinung ad absurdum. Zugleich stellen wir damit erneut unter Beweis, daß unsere sozialistische Gesellschaftsordnung dem Staatsmonopolistischen Herrschaftssystem im wahrsten Sinne des Wortes um eine ganze historische Epoche voraus ist. Mit unserer Entwicklung und den dabei erworbenen Erfahrungen zeigen wir, wie die Kriminalität unter den Bedingungen eines modernen hochentwickelten Staates und der technischen Revolution bewältigt werden kann, welche gesellschaftlichen Voraussetzungen und Grundlagen hierfür erforderlich sind und welche Perspektiven sich daraus für die Gesellschaft, für die Humanisierung aller gesellschaftlichen Beziehungen eröffnen. Mithin ist unser Programm der sozialistischen Rechtspflege zugleich eine echte Alternative zur wachsenden Rechtsunsicherheit der Bürger Westdeutschlands, zur Kapitulation der Gesellschaft des imperialistischen westdeutschen Staates und seiner Justiz vor dem Verbrechen. Unser Programm setzt dem staatsmonopolistischen Herrschaftssystem mit seinen Diktaturbestrebungen, das dabei ist, das Verbrechen in den Rang offizieller Staatspolitik zu erheben, die demokratische Alternative wahrhafter Rechtsstaatlichkeit entgegen. Es ist eine geradezu nationale Verpflichtung, in diesem Sinne die Grundlagen unserer Rechtsordnung und unseres sozialistischen Rechts weiterzuentwickeln und zü vervollkommnen. Das vermag die Ausstrahlungskraft, die Anziehungskraft unserer Republik auf die Menschen in Westdeutschland zu erhöhen, ihnen zu zeigen, wo und wie die Rechtsgüter des Menschen wahrlich geachtet und geschützt werden. Das Gesetz unserer gesellschaftlichen Ordnung und unserer Entwicklung, ständig nach Besserem und Vollkommenerem' zu streben, verpflichtet uns, stets kritisch gegenüber dem Vergangenen und Gegenwärtigen zu sein und den Blick nach vorn zu richten. Zu den bereits im vorliegenden Bericht gerade in diesem Sinne angestellten Überlegungen seien aus der Sicht der mir übertragenen besonderen Verantwortung einige zusätzliche Bemerkungen gestattet, die sich aus der Beobachtung der Leitung der Rechtsprechung, aus unmittelbar erworbenen Eindrücken des Tätigwerdens staatlicher und gesellschaftlicher Rechtspflegeorgane und aus Beratungen mit Werktätigen über Probleme der Durchführung des Rechtspflegeerlasses ergeben. Vor allem die in Gesprächen mit Werktätigen und ihren Kollektiven gewonnenen Eindrücke und Erkenntnisse unterstreichen die Feststellungen im vorliegenden Bericht, daß allerorts dort gute Fortschritte zu verzeich- nen sind, wo Rechtspflegeorgane gemeinsam mit den anderen Staatsorganen und allen gesellschaftlichen Kräften bewußt und ideenreich um die Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses ringen. Die Vorzüge, die großen Möglichkeiten dieser Gemeinsamkeit für die Erreichung bestmöglicher Ergebnisse bei der Lösung der Probleme der Kriminalitätsbekämpfung werden jedoch noch nicht überall ausgeschöpft. Die Erfahrungen zeigen, daß die Grundforderung des Rechtspflegeerlasses, den Gleichklang zwischen der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der sozialistischen Rechtspflege zu sichern und zu vervollkommnen, von grundlegender Bedeutung war, ist und bleibt. Nur auf diese Weise vermögen alle Komponenten unseres gesellschaftlichen Lebens auf die Formung des gesellschaftlichen Bewußtseins der Bürger unserer Republik und damit auch auf die Formung ihres sozialistischen Rechtsbewußtseins einzuwirken, um es auf das Niveau der sich stets fortentwickelnden Bedingungen des umfassenden sozialistischen Aufbaus zu heben. Das ist zugleich Voraussetzung und Grundlage, um bei der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität zu weiteren ergebnisreichen Resultaten zu gelangen. An einigen Erscheinungen will ich verdeutlichen, welche gesellschaftlichen Veränderungen sich auf diesem Gebiet bereits vollzogen haben, aber auch, welche Probleme neu heranreifen und ihrer Lösung harren. 1. Das gewachsene Rechtsbewußtsein unserer Bürger wird besonders deutlich an dem zunehmenden und heute bereits weitestgehend zum Allgemeingut gewordenen Verständnis für die Vermeidbarkeit und reale Möglichkeit der Überwindung von Straftaten in der sozialistischen Ordnung. Das paart sich in wachsendem Maße mit der Einsicht und Bereitschaft, dafür persönlich Verantwortung zu übernehmen und zu tragen. Auf diese Weise erhält unsere These von der Besitzergreifung der Werktätigen vom Recht einen sehr substantiellen, lebendigen Inhalt. Die Erkenntnis wächst, daß Duldsamkeit und Nachsicht, Nachlässigkeit, unkritisches Verhalten und Toleranz gegenüber Mängeln und Schwächen in der Leitung gleichermaßen wie im persönlichen Verhalten des einzelnen Rechtsverletzungen ermöglichen oder sogar begünstigen. Was heute mehr denn je vonnöten ist, das ist die Forderung, sicherzustellen, daß die Bevölkerung auch jede einzelne Entscheidung eines staatlichen oder gesellschaftlichen Rechtspflegeorgans im Sinne des Wesens sozialistischer Rechtspolitik versteht, damit sie sich mit ihr identifizieren kann, sie gewissermaßen zu ihrer ureigenen Sache macht. In dem Maße, wie das gelingt, werden die Bürger bewußter im Sinne einer echten Vorbeugung wirksam. Meines Erachtens erscheint es erforderlich, zu überlegen, wie dieses Verständnis der Bevölkerung für die Rechtspolitik unseres Staates, nicht zuletzt für ihre praktischen Auswirkungen weiter vertieft werden kann. Doch das ist nicht nur ein Problem der Verbesserung vornehmlich des politisch-ideologischen Gehalts der rechtspropagandistischen Arbeit. In Gesprächen mit Werktätigen wurde wiederholt die Frage nach der Effektivität unserer Strafrechtspflege, insbesondere hinsichtlich des hohen Anteils bedingter Freiheitsstrafen, gestellt. Diese Frage rührt nicht aus Zweifeln an der prinzipiellen Richtigkeit des Ausbaus des Erziehungsgedankens sozialistischer Rechtspflege her. Sie hat ihren Ursprung vielmehr in einer gewissen Unzufriedenheit über die mangelnde differenzierte Ausgestaltung der mit dieser Strafart verbundenen Erziehungsmaßnahmen. Das ist eines der Probleme, das sich aus den in den vergangenen drei Jahren herangereiften neuen Bedingungen ergibt. 362;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 362 (NJ DDR 1966, S. 362) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 362 (NJ DDR 1966, S. 362)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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