Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 323

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 323 (NJ DDR 1966, S. 323); rechts müßte folgende rechtsstaatliche Garantien für die nationale Aussprache und Verständigung zwischen Vertretern der deutschen Staaten, ihren Bürgern und Organisationen gewährleisten: Die politischen Strafbestimmungen des kalten Krieges sind aufzuheben. Das betrifft insbesondere die als „Vorfeld des Hochverrats“ bezeichneten Strafbestimmungen über angebliche „Staatsgefährdung“. Durch verbindliche Rechtsakte ist zu sichern, daß implizite oder explizite die Strafbarkeit für alle Handlungen ausgeschlossen wird, die auf die friedliche Annäherung, Verständigung und Zusammenarbeit der deutschen Staaten, ihrer Bürger und Organisationen gerichtet sind. Jene Grundsatzurteile des Bundesgerichthofes, mit denen die oben genannten nationalen Bestrebungen für verfassungsfeindlich und strafbar erachtet werden, sind für nichtig zu erklären oder aufzuheben. Die in die westdeutsche Justizpraxis eingeführte völkerrechtswidrige expansionistische Auslegung des Geltungsbereiches der Strafgesetze der Bundesrepu- blik ist aufzuheben und die darauf beruhende Strafverfolgung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und anderer Staaten ist einzustellen. Entsprechende völkerrechtswidrige Institutionen, wie die sogenannte „Zentralstelle“ in Salzgitter, sind aufzulösen. Das alles würde es erleichtern, neue Wege in der Deutschlandpolitik zu gehen und die weitere Vertiefung des Grabens zwischen den deutschen Staaten zu verhindern. Es hat keinen Zweck, von Menschlichkeit zu reden, solange Gesetze und Bedingungen bestehen und sogar neu geschaffen werden, die selbst das menschliche Gespräch unmöglich machen sollen. Die Aufhebung dieser Gesetze, die alle Realitäten mißachten, ist ein einfaches Gebot politischer Vernunft. Sie würde dazu beitragen, die von der Bonner Bundesregierung auf dem Wege der Annäherung und Verständigung errichteten Barrieren zu beseitigen und gute Voraussetzungen für den offenen Meinungsaustausch zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten, für gleichberechtigte Verhandlungen zwischen ihren Regierungen und für Schritte zu einer deutschen Konföderation zu schaffen. HANS REINWARTH, Vizepräsident des Obersten Gerichts Zur Heranziehung von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Der folgende Beitrag dient der Vorbereitung des 10. Plenums des Obersten Gerichts, das u. a. die Heranziehung Stätigkeit der Bezirksgerichte nach § 28 GVG einschätzen wird. D. Red. Der den objektiven Gesetzmäßigkeiten unserer demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung entsprechende ständige Ausbau der staatlichen Leitungstätigkeit durch weitere Vervollkommnung der Arbeit der Staatsorgane bei immer breiterer Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Staates hat für die Rechtspflege mit dem Erlaß des Staatsrates vom 4. April 1963 einen vorläufigen Höhepunkt gefunden. Mit diesem Erlaß erhielt die Rechtspflege neue grundlegende Orientierungen und wurde mit der perspektivischen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft in Übereinstimmung gebracht. Der demokratische Zentralismus als staatliches Führungs- und Entwicklungsprinzip wurde für die spezifische Tätigkeit der Rechtspflegeorgane stärker ausgebaut und auf neue Weise rechtlich ausgestaltet. Die mit dem Rechtspflegeerlaß vorgezeichnete weitere Vergesellschaftung der Rechtspflege und die damit verbundene Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit hat auch für die Rechtsprechung auf zivil-, fa-milien- und arbeitsrechtlichem Gebiet große Auswirkungen. Das findet seinen Ausdruck im weiteren Ausbau der Leitungsfunktionen der Justizorgane, der Erweiterung der Rechte der Konfliktkommissionen, der Einrichtung von Schiedskommissionen u. a. m. Die Stellung des § 28 GVG im System der Leitung der Rechtsprechung Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 17. April 1963 hat die Zuständigkeit der Gerichte in Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen dergestalt neu geregelt, daß grundsätzlich die Kreisgerichte für die Entscheidung aller Konfliktfälle auf diesen Rechtsgebieten in erster Instanz zuständig sind (§ 38 Abs. 1 GVG). Eine Ausnahme wurde mit § 28 GVG geschaffen, der den Staatsanwalt des Bezirks und den Direktor des Bezirksgerichts ermächtigt, für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit des Bezirksgerichts als Gericht erster Instanz zu begründen, wenn es die Bedeutung, die Folgen oder die Zusammenhänge der Sache erfordern. Damit hat der Gesetzgeber im Unterschied zu früheren Regelungen darauf verzichtet, die Zuständigkeit kasuistisch zu bestimmen; er hat lediglich eine Orientierungsnorm geschaffen, die in den gesamten Leitungsmechanismus der Rechtsprechung einzuordnen ist. Aus dieser, dem heutigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechenden Zuständigkeitsregelung ergibt sich als erste prinzipielle Schlußfolgerung, daß die Bestimmung des § 28 GVG eine Ausnahmeregelung darstellt, an deren Anwendung hohe Anforderungen zu stellen sind. Ein wichtiger Gesichtspunkt für die Entscheidung darüber, ob eine Zivil-, Familienoder Arbeitsrechtssache durch Heranziehung vor das Bezirksgericht gebracht werden soll, ist deshalb die durch den Rechtspflegeerlaß und das GVG mit den staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen in Gleichklang gebrachte höhere Verantwortung der Kreisgerichte, grundsätzlich über alle Konflikte auf diesen Rechtsgebieten unmittelbar an der Basis mit höchster gesellschaftlicher Wirksamkeit zu entscheiden. Der hierin zum Ausdruck kommenden Weiterführung des demokratischen Zentralismus würde zuwidergehandelt, wenn die in § 42 des GVG vom 2. Oktober 1952 enthaltenen Kriterien Maßstab für die Heranziehung sein würden. Ebensowenig wäre der Sache gedient, wenn allein die Besorgnis, bei einem Kreisgericht könne ein Rechtsstreit nicht richtig entschieden werden, als Heranziehungsgrund angesehen würde. In solchen Fällen müssen andere Leitungsmittel eingesetzt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung des § 28 GVG als eine Leitungsnorm entspricht dem Anliegen des Rechtspflegeerlasses, den Gleichklang zwischen den konkreten Bedingungen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der des sozialistischen Rechts und der Rechtspflege herzustellen und alle Möglichkeiten zu nutzen, die der erreichte Stand der gesellschaftlichen Entwicklung für die Anwendung des Rechts gibt. Damit wird der schöpferischen Rolle des sozialistischen Rechts als eines wichtigen Instruments des Staates Rechnung getragen, das mit seinen spezifischen Wirkungsmöglichkeiten den gesellschaftlichen Fortschritt entsprechend den objektiven Gesetzmäßigkeiten zu organisieren, zu 323;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 323 (NJ DDR 1966, S. 323) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 323 (NJ DDR 1966, S. 323)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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