Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 322

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 322 (NJ DDR 1966, S. 322); Bauernhilfe, der Demokratische Frauenbund Deutschlands, die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, der Verband Deutscher Konsumgenossenschaften, der Deutsche Turn- und Sportbund und andere gesellschaftliche Organisationen der DDR als „verfas-sungsfeindliche“ Vereinigungen inkriminiert. Die Praxis der Bonner politischen Justiz der vergangenen Jahre zeigt: Wenn Politiker, Gewerkschafter, Sportler, Jugendliche oder Kommunalpolitiker aus beiden deutschen Staaten miteinander sprechen, ja, schon korrespondieren, setzen sie sich in Westdeutschland der Gefahr politischer und strafrechtlicher Verdächtigungen und Verfolgungen aus. Es zeigt sich, daß Strafgesetzgebung und Strafrechtspraxis in der Bundesrepublik in erster Linie dem Zweck dienen, Kontakte von Parteien und Politikern, Einzelpersonen und Organisationen zu stören, wenn nicht unmöglich zu machen. 3. Der extremste Auswuchs der Aggressivität und Frie-densfeindlichkeit der Bonner Strafjustiz besteht in dem völkerrechtswidrigen Versuch, ihre Strafgewalt über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus auszudehnen. Ein besonders krasser Ausdruck dessen ist die vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich begründete rechtswidrige Anmaßung, wonach alle Menschen, die innerhalb der Grenzen des ehemaligen Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 leben, dem Geltungsbereich des Bonner Strafrechts unterworfen sein sollen. Damit wird der Versuch unternommen, nicht nur Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, sondern auch Bürger der Volksrepublik Polen und der UdSSR in unerhörter Weise zu Objekten der westdeutschen Justizwillkür zu machen. Gestützt auf diese absurde Konstruktion und in Verfolgung ihrer aggressiven Ziele versuchen jetzt die Vertreter der Bundesregierung, die Strafjustiz zu veranlassen, Hoheitsakte der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staatsorgane zur Sicherung ihrer Grenzen vor friedensgefährdenden Provokationen, vor Angriffen auf das Leben und die Arbeit ihrer Bevölkerung zu verfolgen. Damit wird zu völkerrechtswidrigen Interventionsakten gegen die Wahrnehmung der Souveränitätsrechte der DDR angestiftet. Dieser annexionistische Charakter der westdeutschen Gesetzgebung und die auf ihr beruhende Rechtsprechung, wonach Bürger eines anderen Staates der Jurisdiktion der Bundesrepublik unterworfen werden, sind in ihrer Mißachtung des Völkerrechts einmalig in der Welt. Es ist einmalig auf der Welt, daß ein Staat die Bürger eines anderen Staates verfolgt und mit Strafe bedroht, weil sie die Gesetze ihres Staates, die der Erhaltung und Sicherung des Friedens dienen, achten und befolgen. Es entbehrt nicht einer makabren Logik, daß die westdeutsche Regierung, die sich die Veränderung der Grenzen, die Einverleibung fremder Territorien und die Beseitigung ihres Nachbarstaates zum Ziel gesetzt hat, die Repräsentanten und Bürger dieses Staates unter Strafe zu stellen versucht, weil sie Anordnungen treffen oder Handlungen unternehmen, die dem Schutz ihres Staates, der Unverletzlichkeit seiner Grenzen, der Verhinderung kriegerischer Provokationen dienen. Dies steht, wie die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer Erklärung vom 10. Mai festgestellt hat, in krassem Widerspruch zu den in der UN-Charta verankerten völkerrechtlichen Grundsätzen des Aggressionsverbotes, der Achtung der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Staaten. Die Praxis der Bonner Regierung ist die Fortsetzung des faschistischen Unrechts, nach dem Bürger anderer Staaten willkürlich der faschistischen Strafjustiz unterworfen wurden, und auf dem auch die heutige Rechtsprechung in der Bundesrepublik mit beruht. Sie stellt eine grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und Völker dar und beweist aufs neue, daß die Bundesregierung das illusionäre Ziel verfolgt, die Vorherrschaft über die Völker Europas zu errichten. II Das gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die friedliche Lösung der nationalen Lebensprobleme des deutschen Volkes gerichtete politische Strafrecht der westdeutschen Bundesrepublik ist objektiv geseztes und praktiziertes Unrecht. Diese Gesetzgebung steht im fundamentalen Gegensatz sowohl zum Grundgesetz der westdeutschen Bundesrepublik wie zu den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes. Sie ist auf dem Boden der im Interesse einer kleinen Minderheit allmächtiger Rüstungskonzerne antidemokratisch formierten Gesellschaft gewachsen. Die gesamte Bonner „Staatsschutz“-Gesetzgebung ist Ausdruck dafür, daß in Westdeutschland das verfassungswidrige automatische Herrschaftswesen aufrechterhalten und sogar verstärkt wird. Die für den verfassungs- und völkerrechtswidrigen Zustand des politischen Strafrechts verantwortlichen Politiker der regierenden CDU/CSU berufen sich jetzt auf diesen Zustand als angebliche „rechtsstaatliche Ordnung“, der man nolens volens unterworfen sei und die nur durch die teilweise Einführung des sogenannten Opportunitätsprinzips für die Verfolgung „politischer Straftaten“ aufgelockert werden könne. Aber die Ersetzung des Legalitätsprinzips durch das Opportunitätsprinzip, das Verfolgung oder Nichtverfolgung von der jeweiligen politischen Zweckmäßigkeit abhängig macht, würde nichts an den rechtswidrigen Zuständen ändern. Damit soll vielmehr das Streben nach nationaler Annäherung und Verständigung nach wie vor ein Verbrechen und der Partner aus dem anderen deutschen Staat, der DDR, ein „Verbrecher“ bleiben, der auf Gnade oder Ungnade dem willkürlichen Ermessen eines Staatsanwaltes oder Richters ausgeliefert ist. Auf solche Weise werden die Barrieren nicht abgebaut, sondern noch erhöht, die Strafrecht und Strafjustiz der Bundesrepublik der Entspannung in Deutschland, der friedlichen Verständigung der deutschen Staaten und ihrer Bürger in den Weg stellen. III Eine Rechtsordnung kann in unserer Zeit und in unserem Land nur dann ihre geschichtliche Aufgabe erfüllen und demokratisch genannt werden, wenn sie vor allem jede Vorsorge trifft, daß nie wieder von deutschem Boden ein Krieg ausgeht und beharrlich einer Politik der Verständigung und des Friedens der Weg geebnet wird zum Wohle der Nation und der Menschheit. Mit diesem historischen Auftrag des Rechts in der Gegenwart ist auch der unverrückbare, objektive Maßstab bezeichnet dafür, was heute am politischen Strafrecht der Bundesrepublik zu verändern ist. Wirksame rechtsstaatliche Voraussetzungen für das nationale Gespräch der Deutschen untereinander, für friedliche Annäherung und Verständigung ihrer Staaten können in der Bundesrepublik nicht gewährleistet werden ohne die Schaffung eines demokratischen, streng auf das Grundgesetz ausgerichteten und von Gesinnungszwang und politischer Entrechtung freien Strafrechts. Eine solche grundlegende Reform des politischen Strafrechts verlangen auch namhafte westdeutsche Juristen und viele hervorragende Strafverteidiger. Die dringend notwendige Reform des politischen Straf- 322;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 322 (NJ DDR 1966, S. 322) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 322 (NJ DDR 1966, S. 322)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland haben. Vom Gegner werden die zuweilen als Opfer bezeichnet. Menschenhändlerbande, kriminelle; Zubringer Person, die eine aus der auszuschleusende Person oder eine mit der Vorbereitung und Durchführung differenzierter Maßnahmen zur Verunsicherung, Zersetzung und Umorientierung politisch-operativ relevanter Gruppierungen Ougendlicher und - die Erhöhung des Beitrages der Untersuchung zur Stärkung der operativen Basis und im Prozeß der weiteren Qualifizierung der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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