Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 322

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 322 (NJ DDR 1966, S. 322); Bauernhilfe, der Demokratische Frauenbund Deutschlands, die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, der Verband Deutscher Konsumgenossenschaften, der Deutsche Turn- und Sportbund und andere gesellschaftliche Organisationen der DDR als „verfas-sungsfeindliche“ Vereinigungen inkriminiert. Die Praxis der Bonner politischen Justiz der vergangenen Jahre zeigt: Wenn Politiker, Gewerkschafter, Sportler, Jugendliche oder Kommunalpolitiker aus beiden deutschen Staaten miteinander sprechen, ja, schon korrespondieren, setzen sie sich in Westdeutschland der Gefahr politischer und strafrechtlicher Verdächtigungen und Verfolgungen aus. Es zeigt sich, daß Strafgesetzgebung und Strafrechtspraxis in der Bundesrepublik in erster Linie dem Zweck dienen, Kontakte von Parteien und Politikern, Einzelpersonen und Organisationen zu stören, wenn nicht unmöglich zu machen. 3. Der extremste Auswuchs der Aggressivität und Frie-densfeindlichkeit der Bonner Strafjustiz besteht in dem völkerrechtswidrigen Versuch, ihre Strafgewalt über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus auszudehnen. Ein besonders krasser Ausdruck dessen ist die vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich begründete rechtswidrige Anmaßung, wonach alle Menschen, die innerhalb der Grenzen des ehemaligen Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 leben, dem Geltungsbereich des Bonner Strafrechts unterworfen sein sollen. Damit wird der Versuch unternommen, nicht nur Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, sondern auch Bürger der Volksrepublik Polen und der UdSSR in unerhörter Weise zu Objekten der westdeutschen Justizwillkür zu machen. Gestützt auf diese absurde Konstruktion und in Verfolgung ihrer aggressiven Ziele versuchen jetzt die Vertreter der Bundesregierung, die Strafjustiz zu veranlassen, Hoheitsakte der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staatsorgane zur Sicherung ihrer Grenzen vor friedensgefährdenden Provokationen, vor Angriffen auf das Leben und die Arbeit ihrer Bevölkerung zu verfolgen. Damit wird zu völkerrechtswidrigen Interventionsakten gegen die Wahrnehmung der Souveränitätsrechte der DDR angestiftet. Dieser annexionistische Charakter der westdeutschen Gesetzgebung und die auf ihr beruhende Rechtsprechung, wonach Bürger eines anderen Staates der Jurisdiktion der Bundesrepublik unterworfen werden, sind in ihrer Mißachtung des Völkerrechts einmalig in der Welt. Es ist einmalig auf der Welt, daß ein Staat die Bürger eines anderen Staates verfolgt und mit Strafe bedroht, weil sie die Gesetze ihres Staates, die der Erhaltung und Sicherung des Friedens dienen, achten und befolgen. Es entbehrt nicht einer makabren Logik, daß die westdeutsche Regierung, die sich die Veränderung der Grenzen, die Einverleibung fremder Territorien und die Beseitigung ihres Nachbarstaates zum Ziel gesetzt hat, die Repräsentanten und Bürger dieses Staates unter Strafe zu stellen versucht, weil sie Anordnungen treffen oder Handlungen unternehmen, die dem Schutz ihres Staates, der Unverletzlichkeit seiner Grenzen, der Verhinderung kriegerischer Provokationen dienen. Dies steht, wie die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer Erklärung vom 10. Mai festgestellt hat, in krassem Widerspruch zu den in der UN-Charta verankerten völkerrechtlichen Grundsätzen des Aggressionsverbotes, der Achtung der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Staaten. Die Praxis der Bonner Regierung ist die Fortsetzung des faschistischen Unrechts, nach dem Bürger anderer Staaten willkürlich der faschistischen Strafjustiz unterworfen wurden, und auf dem auch die heutige Rechtsprechung in der Bundesrepublik mit beruht. Sie stellt eine grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und Völker dar und beweist aufs neue, daß die Bundesregierung das illusionäre Ziel verfolgt, die Vorherrschaft über die Völker Europas zu errichten. II Das gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die friedliche Lösung der nationalen Lebensprobleme des deutschen Volkes gerichtete politische Strafrecht der westdeutschen Bundesrepublik ist objektiv geseztes und praktiziertes Unrecht. Diese Gesetzgebung steht im fundamentalen Gegensatz sowohl zum Grundgesetz der westdeutschen Bundesrepublik wie zu den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes. Sie ist auf dem Boden der im Interesse einer kleinen Minderheit allmächtiger Rüstungskonzerne antidemokratisch formierten Gesellschaft gewachsen. Die gesamte Bonner „Staatsschutz“-Gesetzgebung ist Ausdruck dafür, daß in Westdeutschland das verfassungswidrige automatische Herrschaftswesen aufrechterhalten und sogar verstärkt wird. Die für den verfassungs- und völkerrechtswidrigen Zustand des politischen Strafrechts verantwortlichen Politiker der regierenden CDU/CSU berufen sich jetzt auf diesen Zustand als angebliche „rechtsstaatliche Ordnung“, der man nolens volens unterworfen sei und die nur durch die teilweise Einführung des sogenannten Opportunitätsprinzips für die Verfolgung „politischer Straftaten“ aufgelockert werden könne. Aber die Ersetzung des Legalitätsprinzips durch das Opportunitätsprinzip, das Verfolgung oder Nichtverfolgung von der jeweiligen politischen Zweckmäßigkeit abhängig macht, würde nichts an den rechtswidrigen Zuständen ändern. Damit soll vielmehr das Streben nach nationaler Annäherung und Verständigung nach wie vor ein Verbrechen und der Partner aus dem anderen deutschen Staat, der DDR, ein „Verbrecher“ bleiben, der auf Gnade oder Ungnade dem willkürlichen Ermessen eines Staatsanwaltes oder Richters ausgeliefert ist. Auf solche Weise werden die Barrieren nicht abgebaut, sondern noch erhöht, die Strafrecht und Strafjustiz der Bundesrepublik der Entspannung in Deutschland, der friedlichen Verständigung der deutschen Staaten und ihrer Bürger in den Weg stellen. III Eine Rechtsordnung kann in unserer Zeit und in unserem Land nur dann ihre geschichtliche Aufgabe erfüllen und demokratisch genannt werden, wenn sie vor allem jede Vorsorge trifft, daß nie wieder von deutschem Boden ein Krieg ausgeht und beharrlich einer Politik der Verständigung und des Friedens der Weg geebnet wird zum Wohle der Nation und der Menschheit. Mit diesem historischen Auftrag des Rechts in der Gegenwart ist auch der unverrückbare, objektive Maßstab bezeichnet dafür, was heute am politischen Strafrecht der Bundesrepublik zu verändern ist. Wirksame rechtsstaatliche Voraussetzungen für das nationale Gespräch der Deutschen untereinander, für friedliche Annäherung und Verständigung ihrer Staaten können in der Bundesrepublik nicht gewährleistet werden ohne die Schaffung eines demokratischen, streng auf das Grundgesetz ausgerichteten und von Gesinnungszwang und politischer Entrechtung freien Strafrechts. Eine solche grundlegende Reform des politischen Strafrechts verlangen auch namhafte westdeutsche Juristen und viele hervorragende Strafverteidiger. Die dringend notwendige Reform des politischen Straf- 322;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 322 (NJ DDR 1966, S. 322) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 322 (NJ DDR 1966, S. 322)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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