Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 308

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 308 (NJ DDR 1966, S. 308); bestimmt auch die Effektivität des Einsatzes der Inspektionsgruppe. Dabei ist vor allem Klarheit darüber zu schaffen, ob die Untersuchungen der Inspektionsgruppe stärker auf die Vorbereitung von Plenartagungen oder darauf gerichtet sein sollen, die Durchsetzung von Leitungsdokumenten operativ anzuleiten und zu kontrollieren. In der ersten Zeit nach Inkrafttreten des Rechtspflegeerlasses dienten die Untersuchungen der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts vornehmlich als Grundlage für die Ausarbeitung von Leitungsdokumenten für die gerichtliche Tätigkeit. Da die neugebildeten Senate noch keinen genügenden Überblick über die Rechtsprechung der Instanzgerichte hatten und auch erst Erfahrungen in der operativen Tätigkeit sammeln mußten, erwies es sich zunächst als zweckmäßig, gemeinsame Untersuchungen der Inspektionsgruppe und einzelner Senate durchzuführen2. Nach Abschluß der in der Regel zwei bis drei Monate dauernden Untersuchungen war die Inspektionsgruppe dann mit der Ausarbeitung umfangreicher Berichte und Dokumente für Plenartagungen, z. B. über die Kriminalität im Bauwesen und im Handel, beschäftigt. In dieser Zeit fehlte es dem Präsidium aber an einem Überblick über die Tätigkeit der Instanzgerichte, insbesondere an Informationen über die Durchsetzung von Leitungsdokumenten. Bereits bei der Arbeitsplanung wurde versäumt, den Aufwand für die Kontrolle der Durchsetzung der Dokumente von Plenartagungen zu erfassen3 *. In dem Maße aber, wie durch Leitungsdokumente des Plenums und des Präsidiums für wichtige Bereiche der gerichtlichen Tätigkeit eine verbindliche Anleitung gegeben worden war, mußte sich auch die Aufgabenstellung der Inspektionsgruppe ändern. Das fand seinen Ausdruck darin, daß bereits von der Arbeitsplanung her die Einheit von Beschlußfassung, Durchsetzung und Kontrolle besser gewährleistet wurde. So untersuchte die Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts im vergangenen Jahr in vier Bezirken die Rechtsprechung auf der Grundlage des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der Gewaltverbrechen vom 30. Juli 1963 (NJ 1963 S. 538). Dadurch erhielt das Präsidium einen Überblick über die wesentlichsten Probleme der Praxis und konnte vor allem auf dem Gebiet der Körperverletzungen Tendenzen einer undifferenzierten Strafpolitik entgegenwirken. Zugleich wurde vor einer undifferenzierten Einbeziehung der Werktätigen in die Verfahren, insbesondere bei Sexualdelikten mit Rücksicht auf die Besonderheiten dieser Deliktsart, gewarnt1. Bei den Untersuchungen über die Mitwirkung der Bevölkerung an der Strafrechtsprechung auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 21. April 1965 (NJ 1965 S. 337) stellte sich heraus, daß auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität zuweilen ein zu großer Aufwand bei der Mobilisierung gesellschaftlicher Kräfte getrieben wird, ohne daß dies der Bedeutung der Sache entspricht. Ferner signalisierte die Inspektionsgruppe einige bedenkliche Erscheinungen bei der Bekämpfung der sog. mittelschweren Eigentumskriminalität. Durch eine Reihe von Kassationsentscheidungen wurde die Aufmerksamkeit der Instanzgerichte auf diese Probleme gelenkt und Einheitlichkeit der Rechtsprechung erreicht5 *. Die Analyse der Gruppenkriminalität junger Men- 2 Vgl. Ziegler. „Weiterer Ausbau der Leitung der Rechtsprechung“. NJ 1965 S. 97 ff. 3 Vgl. Ziegler, a. a. O. Vgl. Neumann I Biebl, „Zur Rechtsprechung bei Sexualdelik- ten“. NJ 1965 S. 697 ff. 5 Vgl. 7 B. OG, Urteil vom 13. August 1965 - 3 Zst 10/65 (N.T 1965 S. 767); Urteil vom 29. August I960 - 2 Zst 5/65 - (NJ 19C5 S. 768). sehen, mit der sich die Inspektionsgruppe ebenfalls im vergangenen Jahr beschäftigte, diente zugleich der Durchsetzung des Beschlusses des Plenums zur Tätigkeit der Gerichte bei der weiteren Bekämpfung der Jugendkriminalität vom 7. Juli 1965 (NJ 1965 S. 465) sowie des Beschlusses des Präsidiums zur einheitlichen Anwendung des § 4 JGG durch die Gerichte vom 13. Oktober 1965 (NJ 1965 S. 711). Gerade diese Untersuchungen, deren Aktualität durch die Feststellungen im Bericht des Politbüros auf der 11. Plenartagung des Zentralkomitees der SED unterstrichen wurde, machten deutlich, wie sich eine auf die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Entwicklung orientierte langfristige Planung positiv auf die Leitung der Rechtsprechung auswirken kann. Wenn die Untersuchungen zunächst auch nur zu Teilergebnissen geführt haben, so bieten sie u. E. doch eine gute Grundlage für die weitere Erforschung des Komplexes der Jugendkriminalität sowie der damit zusammenhängenden Probleme des Rückfalls und der Asozialität. Die Notwendigkeit des Ausbaus der operativen Kontrolle durch die Inspektionsgruppe wurde nachhaltig durch die Ergebnisse der Studienreise einer Delegation des Obersten Gerichts der DDR in die UdSSR unterstrichen9. Der Hinweis von T o e p 1 i t z, daß der Versuch, die Inspektionsgruppe vorrangig für die Vorbereitung von Plenartagungen und als Dokumentationszentrum einzusetzen, sich als ungeeignet erwiesen hat7, trifft nach wie vor zu, weil die Inspektionsgruppe dadurch an der Lösung ihrer eigentlichen Aufgabe, operatives Organ zur Unterstützung der Leitungstätigkeit des Präsidiums zu sein, gehindert wird. Deshalb ist es unrichtig, wenn die Präsidien einiger Bezirksgerichte die Inspektionsgruppe vornehmlich mit der Ausarbeitung von Materialien beauftragen. Diese Konzeption über den zielgerichteten Einsatz der Inspektionsgruppe wird noch durch folgende Erwägungen erhärtet: Es hat sich als richtig erwiesen, grundsätzliche Fragen der Rechtsanwendung nicht in aller Breite zu erörtern. Je abgegrenzter die Thematik einer Plenartagung war, desto effektiver waren deren Ergebnisse. Dadurch war es möglich, ein bestimmtes Rechtsgebiet exakt zu analysieren und aus dieser Analyse konkrete Maßnahmen für eine einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte abzuleiten. Da aber die Thematik einer Plenartagung u. U. nicht über das Sachgebiet eines Senats hinausgeht, ist es durchaus möglich, mit der Vorbereitung dieser Tagung ausschließlich den zuständigen Senat zu beauftragen. Darüber hinaus braucht der Anteil der gerichtlichen Verfahren, gemessen am Gesamtumfang der Tätigkeit der Gerichte, in keinem adäquaten Verhältnis zur gesellschaftlichen Bedeutung einer Plenartagung zu stehen". Dem Präsidium erwächst daraus die Verpflichtung, die Durchsetzung der für andere Bereiche der gerichtlichen Tätigkeit erlassenen Leitungsdokumente zu sichern und aus der Kenntnis der Entwicklungstendenzen der Rechtsprechung zwischen den Tagungen des Plenums Leitungsmaßnahmen zu ergreifen. Das kann aber nur durch eine verstärkte operative Kontrolle auf den Hauptgebieten der Rechtsprechung erreicht werden. Dabei werden dann neue, aktuelle Probleme aufgegriffen, die der Beantwortung durch das Oberste Gericht bedürfen. 6 Vgl. Toeplitz, „Erfahrungsaustausch mit sowjetischen Juristen“, NJ 1965 S. 274 ff. 7 Toeplitz, a. a. O., S. 276. 8 Hier wird z. B. auf die 8. Plenartagung des Obersten Gerichts verwiesen. Wenn auch der Anteil der Arbeitsschutzsachen an der Gerichtspraxis noch nicht einmal 1 % ausmacht, so wurden doch mit dieser Plenartagung höchst aktuelle Probleme im Bereich der Volkswirtschaft erfaßt, die in ihrer Bedeutung weit über die gerichtliche Sphäre hinausgingen. Vgl. dazu die Materialien der Plenartagung in NJ 1966 S. 33 ff. 308;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 308 (NJ DDR 1966, S. 308) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 308 (NJ DDR 1966, S. 308)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den befugten Organen. Die Verdächtiger soll im Interesse der Ausschöpfung spezieller Sachkunde von Mitarbeitern der Linie Untersuchung nach Konsultation mit der Linie Untersuchung durchgeführt werden.

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