Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 268

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 268 (NJ DDR 1966, S. 268); Materialien von dev 9- Jßlenartagnncf des Obersten Berichts Aufgaben der Gerichte bei der Durchsetzung des LPG-Rechts unter besonderer Beachtung der durch die rasche Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse auf dem Lande entstandenen rechtlichen Probleme Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 30. März 1966 I P1B 2/66 I Zusammenarbeit der Gerichte mit den Landwirt-schattsräten und Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Verfahren 1. Eine qualifizierte Arbeit in LPG-Rechtsstreitigkei-ten setzt das Bemühen der Gerichte voraus, die Gesetzmäßigkeiten in der Entwicklung der Landwirtschaft zu verstehen sowie die Hauptaufgaben, Probleme und Schwierigkeiten kennenzulernen, damit sie die Zusammenhänge der den Rechtsstreitigkeiten zwischen LPG und Mitgliedern zugrunde liegenden Widersprüche, ihre Ursachen und die sie begünstigenden Bedingungen aufdecken können. 2. Sie müssen deshalb aufgeschlossen mit den Organen und gesellschaftlichen Kräften Zusammenarbeiten, die imstande sind, ihnen notwendige Kenntnisse und Erfahrungen aus der Landwirtschaft zu vermitteln. Das sind vor allem die Landwirtschaftsräte. Die Gerichte haben ihrerseits den Landwirtschaftsräten die in Verfahren aufgetretenen Probleme und festgestellten Hemmnisse mit ihren Ursachen und Umständen zu vermitteln, damit die Landwirtschaftsräte entsprechend ihrem Aufgabenbereich gewonnene Kenntnisse verallgemeinern und störende Faktoren beseitigen können 3. Die Landwirtschaftsräte sind in das Gerichtsverfahren einzubeziehen, wenn ihre Erfahrungen und Spezialkenntnisse für eine sachkundige Entscheidung benötigt werden. Die Aufforderung der Gerichte an die Landwirtschaftsräte zur Mitwirkung müssen geeignet sein, diesen zu ermöglichen, die für die gerichtliche Entscheidung wichtigen Fragen, besonders solche, die die Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Umstände der Konflikte zwischen LPG und Mitgliedern betreffen, wie z. B. spezifische Entwicklungsbedingungen und -Schwierigkeiten in der einzelnen LPG, Mängel in der innergewerkschaftlichen Demokratie, der Leitungstätigkeit oder der allgemeinen Arbeitsmoral in der LPG, zu beantworten. Sie dürfen deshalb nicht allgemein gehalten sein. 4. Die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Landwirtschaftsräten ist auch zur schnellen und allseitigen Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen, die den Konflikt ausgelöst haben, möglichst noch während des Verfahrens oder nach seinem Abschluß geboten. Es ist deshalb zu empfehlen, daß Gerichte und Landwirtschaftsräte gemeinsam den LPGs helfen, Hemmnisse und Mißstände zu überwinden. Erst mit der Verallgemeinerung gewonnener Erkenntnisse und Erfahrungen, die nicht nur auf die einzelne LPG beschränkt ist, werden die Gerichte ihren Aufgaben in vollem Umfange gerecht. Für eine Auswertung in weiterem Maße bieten sich auch solche Gelegenheiten wie Kreisbauernkonferenzen, Arbeitsberatungen von LPG-Funktionären usw. 5. Die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Aktivs der Landwirtschaftsräte für LPG- und Vertragsrecht ist zu empfehlen, weil gerade die Probleme des LPG-Rechts vielschichtig und häufig nicht einfach zu lösen sind. Die Mitarbeit sollte sich, um eine Überlastung zu vermeiden, auf solche Fragen beschränken, die für die gerichtliche Arbeit von Bedeutung sind. Sie kann auch in Absprache mit anderen Rechtspflegeorganen jeweils nur von einem Organ wahrgenommen werden. 6. Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des einzelnen Gerichtsverfahrens empfiehlt es sich, in geeigneten Fällen in der LPG oder vor einem geladenen Zuhörerkreis aus mehreren LPGs zu verhandeln oder das abgeschlossene Verfahren dort auszuwerten, wenn sich der Konflikt nicht auf den Einzelfall beschränkt oder seine Auswirkungen einen größeren Kreis von Mitgliedern oder weitere LPGs berühren. 7. Vergleiche in LPG-Rechtsstreitigkeiten sollten nur abgeschlossen werden, wenn sie auf der Grundlage hinreichender Sachaufklärung geeignet sind, die aufgetretenen Konflikte im Sinne der sozialistischen Gesetzlichkeit zu überwinden. II Materielle Interessiertheit und materielle Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern Ein wirksames System der materiellen Interessiertheit und der materiellen Verantwortlichkeit und dessen zielstrebige Durchsetzung ist ein wichtiger ökonomischer Hebel zur Festigung der Arbeitsdisziplin sowie zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in den landwirtschaftlichen Genossenschaften und damit zur ständigen Erhöhung der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Mehrung des genossenschaftlichen Eigentums. Hierzu sind im wesentlichen drei Möglichkeiten gegeben, die in ihrer Wirkungsweise spezifische Merkmale aufweisen und daher in der gerichtlichen Praxis unterschiedlich zu behandeln sind: a) Inhaltliche Weiterentwicklung und Konkretisierung der rechtlichen Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Genossenschaftsbauern in ihren LPGs, insbesondere der Vergütung nach Quantität und Qualität der Arbeitsleistung einschließlich der Gewährung von Prämien oder Zusatzvergütungen und des weiteren Ausbaus der sozialen Betreuung. b) Ausspruch von Disziplinarmaßnahmen einschließlich solcher vermögensrechtlicher Natur bei Verletzung der sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin. c) Geltendmachung von Schadenersatz bei schuldhafter Verletzung genossenschaftlichen Eigentums oder Vermögens sowie bei grober Vernachlässigung der genossenschaftlichen Pflichten, wenn hierdurch schuldhaft erhebliche Produktionsausfälle herbeigeführt wurden. A. Vergütung der genossenschaftlichen Arbeit 1. Die Gerichte sind nicht befugt, Vergütungsnormen selbst zu korrigieren, da nach Ziff. 54 Abs. 2 Buchst, h MSt I, Ziff. 33 Abs. 3 Buchst, i MSt II und Ziff. 57 Abs. 2 Buchst, h MSt III ausschließlich die Mitgliederversammlung für ihre Festlegung zuständig ist. Hat das Gericht Bedenken, eine bestimmte Vergütungsnorm anzuwenden, muß es versuchen, eine Änderung durch die LPG selbst oder den Kreislandwirtschaftsrat zu erreichen. Wird die erwünschte Änderung abgelehnt, ist es an diese Entscheidung gebunden. 268;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden. Geht der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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