Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 266 (NJ DDR 1966, S. 266); Berücksichtigung der örtlichen Möglichkeiten insbesondere solche Fragen behandelt, die in der täglichen Arbeit auftraten. Die Themen umfaßten u. a. die Vermittlung ökonomischer Kenntnisse, Fragen des Arbeits- und LPG-Rechts, des Arbeitsschutzes, der Kriminalistik und der Psychologie. Wenn es auch bei der Umsetzung der Kenntnisse in die praktische Arbeit Erfolge gab, so machte sich doch das Fehlen eines einheitlichen Systems der Weiterbildung nachteilig bemerkbar. Das zeigte sich in der in den einzelnen Bezirken unterschiedlichen Themenstellung und darin, daß das Ziel der Schulungen zumeist von den Forderungen des Tages bestimmt wurde. Es ist richtig, wenn in der Weiterbildung auch das Allgemeinwissen der Staatsanwälte erhöht wird und Lük-ken im Fachwissen auf Teilgebieten geschlossen werden. Davon wird aber die Zielsetzung der Weiterbildung nicht bestimmt. Vielmehr muß diese von einem gefestigten fachlichen Grundwissen ausgehend die perspektivischen Aufgaben der Staatsanwaltschaft und die Spezialisierung der Arbeit berücksichtigen. Der Erfolg der Weiterbildung wird weitgehend davon abhän-gen, wie die Staatsanwälte die sozialistische Leitungswissenschaft beherrschen. Auf diesem Gebiet ist bisher am wenigsten erreicht worden, weil die Probleme der Leitung immer hinter der Behandlung von Fragen des engen Fachbereichs zurücktraten. Zum System der Weiterbildung Die vom Generalstaatsanwalt der DDR1 geforderte, objektiv notwendige höhere Qualifikation aller Staatsanwälte verlangt u. E. ein zielgerichtetes System von Weiterbildungsmaßnahmen, das sich an den perspektivischen Aufgaben der Staatsanwaltschaft und den damit steigenden Anforderungen orientiert, die Tagesaufgaben beachtet und elastisch genug ist, neue Probleme, z. B. der Gesetzgebung, einzuordnen. Die Weiterbildung muß praxisbezogen, nicht aber praktizistisch sein. Die Erfahrungen der bisherigen Schulungen, die Erfordernisse der staatsanwaltschaftlichen Praxis und der perspektivischen Entwicklung der Kader, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Verwirklichung des Rechts zur Weiterbildung als Teil des Grundrechts auf Bildung führen zu einem System, in dem Bildung und Erziehung, Lernen und praktische schöpferische Arbeit miteinander verbunden sind. Jeder Bildungsprozeß ist zugleich Erziehungsprozeß; er muß zur Entwicklung der Persönlichkeit führen. Dieser Grundsatz gilt auch für die Staatsanwälte. Von der Bildungsbereitschaft ausgehend, müssen Inhalt und Methoden der Weiterbildung so gestaltet werden, daß sie eine hohe Leistungsbereitschaft und die schöpferische Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen fördern und die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis erleichtern. Alle Staatsanwälte müssen dazu befähigt werden, die in ihrer Arbeit auftretenden Probleme wissenschaftlich zu durchdenken und die besten Lösungswege zu finden. Das System der Weiterbildung wird durch folgende Züge charakterisiert: 1. Ständige Erhöhung des politisch-ideologischen Niveaus und des fachlich-juristischen Wissens aller Staatsanwälte; 2. Vermittlung von Erkenntnissen der sozialistischen Leitungswissenschaft an Staatsanwälte, die in leitenden Funktionen tätig oder für derartige Funktionen vorgesehen sind; l Vgl. Streit, „Die nächsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft“ NJ 1966 S. 67 ff. 3. Erreichung eines hohen Wissens bei den Staatsanwälten, die sich auf bestimmten Gebieten spezialisieren. Inhalt und Aufbau des Systems der Weiterbildung sind der Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft, einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität zu leisten, unterzuordnen. Die Kriminalität ist eine sehr vielschichtige, komplexe Erscheinung, die nicht allein mit Rechtskenntnissen bekämpft werden kann, wenngleich fundierte Kenntnisse über Grundfragen des sozialistischen Strafrechts und auf dem Gebiet der Kriminalistik selbstverständliche, notwendige Voraussetzung sind. Außerdem ist es jedoch erforderlich, daß den Staatsanwälten grundlegende Kenntnisse der Ökonomie, Philosophie, Psychologie, Soziologie und Pädagogik vermittelt werden. Als Themen, denen eine sachbezogene Verbindung juristischer und anderer Erkenntnisse eigen ist, bieten sich u. a. an: Strafrecht und gesellschaftliche Gesetzmäßigkeiten, Grundfragen der Verbrechensverhütung in der DDR, Fragen der Kausalität, Fragen der Schuld, Fragen der Wahrheitserforschung, Probleme der strafrechtlichen Sanktionen und ihrer Wirksamkeit. Auch die Spezialdisziplinen müssen jeden Staatsanwalt befähigen, die Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung exakt zu erkennen und die bestmögliche Lösung der sich in ihr offenbarenden Widersprüche zu finden. Differenzierung der Weiterbildung Die Hauptrichtungen der Differenzierung der Weiterbildung sind die Vermittlung von Erkenntnissen über die wissenschaftliche Führungstätigkeit und die Qualifizierung der Spezialisten. Die Leitung gesellschaftlicher Prozesse ist kompliziert. Sie verlangt eine exakte Kenntnis der ihr zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten und die Beherrschung der zu ihrer Durchsetzung notwendigen Methoden. Kein Leiter kommt daher allein mit Erfahrungen und Fingerspitzengefühl aus. Die mit der Weiterbildung von Leitungs- und Führungskadern in der Wirtschaft erstrebten Ziele2 müssen u. E. für die Staatsanwaltschaft spezifiziert und Grundlage der Qualifizierung z. B. der Bezirks- und Kreisstaatsanwälte, der Abteilungsleiter und der Leiter von Spezialistengruppen werden. Dabei sollten solche Probleme behandelt werden wie die Rolle der Staatsanwaltschaft im System der staatlichen Leitung,, im System der Organe der Rechtspflege und im staatlich-gesellschaftlichen System der Verbrechensverhütung. Die Weiterbildung muß die verschiedenen Seiten der Leitungstätigkeit der Staatsanwaltschaft erfassen, so z. B. Leitungsprobleme in der 2 Lange, Die ökonomische Weiterbildung von Wirtschaftskadern, Berlin 1965, fordert, die Weiterbildung auf folgende Ziele zu orientieren (S. 53) : Schulung im systematischen Denken, in der Problemanaiyse. Problemdiagnose und Ideenfindung; Erlernen der Führungsmethodik und Führungstechnik, insbesondere der Vorbereitung, des Fällens und der Durchsetzung von Leitungsentscheidungen, der Führung der Menschen im Arbeits- und Leitungsprozeß, der Aneignung wissenschaftlicher Arbeits-, methoden (Arbeitsstil), das Erlernen der Selbsterziehung und der eigenen Weiterbildung, die Formung des Charakterbildes der sozialistischen Leiterpersönlichkeit: Vermittlung neuester Erkenntnisse und Informationen für die sozialistische Führung und über die Entwicklung der Produktivkräfte. Als Ziel der Weiterbildung muß auch angestrebt werden, den sozialistischen Leitern solche Fähigkeiten zu vermitteln, daß sie imstande sind, für die unterschiedlichsten Leitungsaufgaben selbst die richtigen Methoden und Wege der Lösung bzw. Durchsetzung zu finden. 266;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 266 (NJ DDR 1966, S. 266) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 266 (NJ DDR 1966, S. 266)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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