Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 262

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 262 (NJ DDR 1966, S. 262); Besuch entsprechender Lehrgänge wichtige Funktionen zu besetzen. Um die Verteidigungsbereitschaft der DDR auszuforschen, forderte der BND vom Angeklagten Informationen über den Aufbau der Kampfgruppe, die Bewaffnung, den Stand der Ausbildung, die Kommandeure, die Anleitung, die namentliche Aufstellung der Züge und Gruppen u. ä. Besonderes Interesse bestand bei den Agenten für die Überlassung von Unterlagen, wie Ausbildungs- und Alarmplänen sowie Dokumenten der Zentralschule für Kampfgruppenkommandeure. Dementsprechend berichtete der Angeklagte über seine Aufgaben und Tätigkeit und über die von ihm besuchten Lehrgänge unter Angabe des Ortes und der Lage der Schule und der Namen der Lehrer bzw. Ausbilder. Er beantwortete im wesentlichen alle genannten Fragen des BND und überließ ihm zeitweilig auch Dokumente. Ferner erhielt der Angeklagte den Auftrag, über Truppentransporte der Nationalen Volksarmee und der zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte, über ihre Kampftechnik, Radaranlagen u. a. zu berichten. (Wird ausgeführt.) Bis Ende 1959 informierte der Angeklagte in etwa 13 Fällen über Militärtransporte, Flugplätze, Flugbetrieb und Treibstoffversorgung, Radaranlagen und Schießübungen sowjetischer Einheiten. Neben der militärischen Spionage oblag dem Angeklagten auch die Sammlung von Informationen auf ökonomischem Gebiet und hier vor allem über den VEB Funkwerk Berlin-Köpenick, die sich, wie der Inhalt der verlangten Informationen ausweist, jedoch ebenfalls als ein Teil des einheitlichen Systems zur Vorbereitung eines Aggressionskrieges gegen die DDR herausstellte. Den BND interessierten alle Fragen: vom strukturellen Aufbau des Betriebes über die Produktion für die Landesverteidigung bis zur Benennung der leitenden Mitarbeiter und die Einschätzung ihres fachlichen und politischen Wissens. Der Angeklagte berichtete über die Produktion der Abteilung Sendermontage, in der es als Brigadier tätig war, insbesondere über die verschiedenen Sender und ihre Leistungen. Er offenbarte dem BND die Zeichnungsnummern von Zwischenstufen und Steuersendern für Großsender. Ferner lieferte er Charakteristiken der leitenden Funktionäre des Werkes. (Wird ausgeführt.) Im Jahre 1965 erhielt der Angeklagte den Auftrag, weitere Bürger der DDR für Spionagetätigkeit anzuwerben. Sie sollten funktechnische Erfahrungen haben, beruflich und militärisch qualifiziert sein, im gesellschaftlichen Leben eine repräsentative Stellung einnehmen. Der Angeklagte charakterisierte acht Personen, die sich nach seiner Beobachtung für die Anwerbung eigneten, sowie weitere neun Personen aus seinem Verwandtenkreis. Im Jahre 1956 bezog er seine Ehefrau in die Spionagetätigkeit ein, die in der Folgezeit an mehreren Treffs in Westberlin teilnahm und auch selbständig Treffs durchführte. Bei Gesprächen mit den Agenten des Bundesnachrichtendienstes in Westberlin berichtete der Angeklagte über Auswirkungen der politisch-ideologischen Diversion der westlichen Imperialisten und über die Reaktion der Bevölkerung auf bestimmte Maßnahmen der Regierung der DDR. Für seine seit 1953 ausgeübte verbrecherische Tätigkeit wurde der Angeklagte vom BND bezahlt. Seit 1954 hatte der Angeklagte eine größere Anzahl Waffen und Munition illegal in Besitz, die er auf ihre Funktionstüchtigkeit untersuchte, pflegte und in seinem Hausgrundstück versteckte. Bei der Durchsuchung wurden 5 Schußwaffen, die alle beschußfähig waren, und größere Mengen Munition gefunden. (Wird ausgeführt.) III Der Angeklagte Franz hat die in der Beweisaufnahme vor dem Obersten Gericht festgestellten Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik im engen Zusammenwirken bzw. als Mitglied Westberliner Terrororganisationen sowie im Aufträge und als angewor-bener und bezahlter Agent des amerikanischen Ge- heimdienstes begangen. Er war seit 1963 fest in das vom US-Geheimdienst organisierte und gelenkte System der Spionage, des Menschenhandels und der psychologischen Kriegführung einbezogen. Der Angeklagte Franz hat sich der fortgesetzten staatsgefährdenden Gewaltakte (§ 17 StEG) in Tateinheit mit fortgesetzter Verleitung zum Verlassen der DDR (§ 21 Abs. 1 StEG) und mit unerlaubtem Waffenbesitz (§ 2 Abs. 1 WaffenVO) schuldig gemacht. Er wirkte in zahlreichen Fällen an der Vorbereitung und Durchführung von Provokationen gegen die Staatsgrenze der DDR mit, half unterirdische Stollen in das Hoheitsgebiet der DDR vortreiben und zerstörte Grenzsicherungsanlagen. Bei diesen Aktionen war der Angeklagte zeitweise mit einer Schußwaffe ausgerüstet. Als Mitglied mehrerer vom amerikanischen Geheimdienst und von Westberliner Senats- und Polizeidienststellen unterstützter Menschenhändlerorganisationen beteiligte er sich an der Vorbereitung und Durchführung von Ausschleusungen zahlreicher Bürger der DDR. Das Oberste Gericht hat wiederholt festgestellt, daß Terrororganisationen, wie die Wagner- oder Liebig-gruppen, einen planmäßigen Kampf gegen die DDR führen und ihre Methoden vor allem im organisierten Menschenhandel und in der Bildung von bewaffneten Banden zur Durchführung von Grenzprovokationen bestehen. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der Angeklagte zunächst mit der Terroristen- und Schleusergruppe Wagner eng zusammenarbeitete und später fest in die Liebig-Gruppe eingegliedert wurde, an deren gegen die Staatsgrenze der DDR gerichteten verbrecherischen Aktionen er sich in zahlreichen Fällen unmittelbar und maßgeblich beteiligte. Er hat mit ständig steigender Intensität gemeinsam mit anderen Terroristen staatsgefährdende Gewaltakte organisiert und durchgeführt, indem er Möglichkeiten für gewaltsame Angriffe gegen die Staatsgrenze der DDR erkundete, sich am Bau mehrerer Agententunnel beteiligte, Grenzsicherungsanlagen zerstörte und bewaffnet in das Gebiet der Hauptstadt der DDR eindrang. Weiterhin unternahm er es, mehrere Bürger der DDR im Aufträge dieser Organisationen zum Verlassen ihres Staates zu verleiten und nach Westberlin zu schleusen. Die heimtückische Unterminierung der Staatsgrenze der DDR zu dem Zwecke, Terroristen in das Gebiet unseres Staates einzuschleusen, stellt ebenso das Unternehmen eines staatsgefährdenden Gewaltaktes dar wie das wiederholte bewaffnete Eindringen mit der Absicht, die Schußwaffe gegen die Grenzsicherungsorgane der DDR anzuwenden, wenn sie sich mit dem verbrecherischen Handeln der Terroristen nicht einverstanden erklären. Dabei wurde in der Verhandlung vor dem Obersten Gericht erneut bestätigt, daß sich die Wahl Westberlins als Ausgangspunkt und Zentrum bewußt friedensfeindlicher Angriffe gegen die DDR insbesondere aus dem Mißbrauch des widerrechtlich aufrechterhaltenen Besatzungsregimes, den ständigen rechtswidrigen Einmischungen Bonns in die Westberliner Angelegenheiten und der Beteiligung amtlicher Westberliner Stellen, insbesondere des Senats und der Politischen Polizei, an diesem System ergibt. Dieses gesamte System ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundprinzipien des geltenden Völkerrechts, insbesondere gegen das Prinzip des Verbots der Androhung und Anwendung von Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Dem völkerrechtlichen Gewaltverbot entspricht die Friedenspolitik der DDR und der mit ihr verbündeten sozialistischen Staaten, die auf dem Prinzip der souveränen Gleichberechtigung aller Staaten beruht. 262\;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 262 (NJ DDR 1966, S. 262) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 262 (NJ DDR 1966, S. 262)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können.

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