Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 260

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 260 (NJ DDR 1966, S. 260); Tätigkeit als Ingenieur. Trotz des Angebots einer guten Bezahlung und der Inaussichtstellung einer leitenden Stellung in Westberlin lehnte M. eine Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Geheimdienst ab. Der Angeklagte legte auftragsgemäß fünf „Tote Briefkästen“ zur Übermittlung nachrichtendienstlicher Hilfsmittel und Materialien in der Hauptstadt der DDR an. Bei dem Inhalt einer sichergestellten Sendung handelte es sich u. a. um Spionageanweisungen an andere Agenten, präpariertes Papier und Chemikalien zur Herstellung geheimschriftlicher Texte und um Codeunterlagen für den Funkverkehr. Im Ergebnis dieser Fahrten berichtete der Angeklagte dem Geheimdienst auch über das bei der Ein- und Ausreise beobachtete Kontrollsystem der Grenzsicherungsorgane der DDR. Diese Angaben waren im Hinblick auf die Durchführung des Menschenhandels von besonderem Interesse für den amerikanischen Geheimdienst. Er berichtete ferner über militärische Truppenbewegungen und die dabei mitgeführten Kampfmittel. Das seit Jahren vom amerikanischen Geheimdienst mit steigender Intensivität verfolgte Ziel, die DDR zu unterminieren und aggressionsreif zu machen, wurde durch die Beteiligung des Angeklagten bei der Vorbereitung und Durchführung der Schleusung von Bürgern der DDR nach Westberlin unterstützt. Unter Benutzung eines speziell dazu hergerichteten amerikanischen Militärfahrzeuges und in Verkleidung als amerikanischer Soldat sollte er die Schleusung mehrerer Personen durchführen. Der Angeklagte wurde zur Vorbereitung eines Militärpasses, der auf den Namen „George Fisher“ lauten sollte, fotografiert. Außerdem ließ er sich von einem Schneider für die vorgesehene amerikanische Militäruniform Maß nehmen. Vorgesehen war die Übernahme der zu schleusenden Personen an der Autobahn von Helmstedt nach Westberlin. Dem Angeklagten wurde von den Agenten versichert, daß es sich hierbei um eine besondere Aktion handele und daß ihr Ablauf vom Übernahmepunkt bis zum Grenzkontrollpunkt von amerikanischen Armeeangehörigen abgesichert werde. Nach intensiver Vorbereitung auf diesen Einsatz erhielt der Angeklagte am 7. November 1965 den Auftrag, mit gefälschten westdeutschen und gefälschten Personaldokumenten der DDR ausgerüstet, in Potsdam einen „Toten Briefkasten“ zur Übermittlung von Instruktionen an die zur Ausschleusung vorgesehenen Personen anzulegen. Am selben Tage reiste er unter Verwendung eines westdeutschen Personalausweises auf den Namen Heinz Becker und eines auf den gleichen Namen ausgestellten westdeutschen Führerscheins in die Hauptstadt der DDR ein. Am Körper versteckt führte er einen vom amerikanischen Geheimdienst her-gestellterfc. Personalausweis der DDR mit, der auf den Namen Karl Dettmann lautete, sowie einen ebenfalls gefälschten SVK-Ausweis und einen Musterungsbescheid der NVA. In einem TBK im Stadtbezirk Mitte legte er die westdeutschen Ausweise ab und benutzte für die Weiterfahrt nach Potsdam die gefälschten DDR-Ausweise. Am 14. November 1965 fuhr er erneut nach Potsdam, um weitere Informationen abzulegen und Kontakt mit einer der zu schleusenden Personen aufzunehmen. Beim Versuch, nach Westberlin zu gelangen, wurde er festgenommen. Während seiner gesamten verbrecherischen Tätigkeit für den amerikanischen Geheimdienst erhielt der Angeklagte einen festen Monatssold. Der 61 Jahre alte Angeklagte Lorbeer erwarb 1932 die Befähigung, an höheren Schulen zu unterrichten, und war bis zum Ausbruch des zweiten Weltkriegs im Schuldienst in Dresden tätig. Er trat im Jahre 1933 der SA und 1938 der NSDAP bei. Nach Kriegsende verschwieg der Angeklagte seine Zugehörigkeit zu den faschistischen Organisationen und erschlich sich eine Anstellung im Schuldienst. 1956. nahm er. im VEB Berlin-Chemie eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. Seit dieser Zeit hielt er sich oft in Westberlin auf und hörte und sah Sendungen des Westrundfunks und Westfernsehens. In Westberlin lernte der Angeklagte im Jahre 1958 Heinz Großkopf kennen, der sich ihm als Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes zu erkennen gab. Großkopf, alias Henry Grant, offenbarte dem Angeklagten, daß amerikanischerseits eine gewaltsame Beseitigung der DDR und eine Einverleibung in die Bundesrepublik angestrebt werde und daß er zur Vorbereitung dieser Aggression Kontakte zu Bürgern der DDR suche, die Informationen liefern könnten. Großkopf erklärte dem Angeklagten, daß die Amerikaner an der Westgrenze der DDR durch Konzentration starker militärischer Verbände einen Blitzkrieg vorbereiteten, wobei Westberlin die Rolle eines amerikanischen Militärstützpunktes mitten im Territorium der DDR zufalle. Da sich die von Großkopf geäußerten Gedanken über eine Liquidierung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR mit den politischen Ansichten des Angeklagten deckten, erklärte er sich zur Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Geheimdienst bereit, wobei er auf Grund seiner feindlichen Einstellung die angebotene Bezahlung als nebensächlich betrachtete. Bei der Ausfüllung eines Fragebogens legte Großkopf besonderen Wert auf die Darstellung der faschistischen Vergangenheit des Angeklagten. Der Angeklagte bekam den Decknamen „Preuß“, eine Westberliner Deckadresse, die im Gefahrenfalle benutzt werden sollte, und eine Westberliner Telefonnummer zur Absicherung seiner Verbindung zum amerikanischen Geheimdienst. Außerdem sollte er ein Geheimschriftmittel erhalten. Zur Prüfung seiner Zuverlässigkeit wurde er einem Test auf dem „Lügendetektor“ unterzogen. Von 1958 bis 1959 arbeitete der Angeklagte mit Großkopf zusammen, der dann von den amerikanischen Agenten „Rote“ und „Heller“ abgelöst wurde. Auch den Vorgesetzten von Großkopf, „Hoster“, lernte der Angeklagte kennen. In dieser Zeit wurde er noch von drei weiteren dem Angeklagten namentlich nicht bekannten Amerikanern in die Spionägetätigkeit eingewiesen. Bereits bei der Anwerbung hatte Großkopf den Angeklagten in längeren Gesprächen auf die besondere Lage bei Ausbruch von bewaffneten Handlungen gegen die Deutsche Demokratische Republik und auf die dadurch entstehenden besonderen Bedingungen für die nachrichtendienstliehe Tätigkeit hingewiesen. Der Angeklagte sagte zu, für den Ernstfall, den Fall der Aggression gegen die DDR, als Funker für den amerikanischen Geheimdienst tätig zu werden. Er sollte als Leiter eines Funkstützpunktes in Dresden fungieren und seine Informationen und die anderer Agenten auf funktechnischem Wege übermitteln. Bis dahin sollte er Informationen über die Verteidigungsbereitschaft der DDR liefern, wobei der Schwerpunkt bei Angaben über die Produktion von Abwehrmitteln gegen chemische und bakteriologische Kampfmittel und über Meßinstrumente zur Feststellung radioaktiver Strahlen lag. Daraus und aus weiteren ihm zur Kenntnis gelangten Tatsachen entnahm der Angeklagte, daß der bewaffnete Überfall auf die DDR mit den modernsten Massenvernichtungsmitteln, mit chemischen, bakteriologischen und radioaktiven Kampfmitteln, geführt werden sollte. Da der Angeklagte dabei mit starken Zerstörungen der Stadtzentren, auch mit dem des neuerbauten Dresdens, rechnete, zog er an die Peripherie der Stadt. Der Geheimdienst war ferner an Informationen über Flugplätze, Truppenübungsplätze und andere militärische Anlagen sowie über Truppentransporte der NVA und der Sowjetarmee interessiert. Audi bei Dienst- und Urlaubsreisen u. a. in die Sowjetunion und die Volksrepublik Ungarn erhielt der Angeklagte konkrete Spionageaufträge. (Wird ausgefülirt.) In Abständen von sechs bis acht Wochen traf sich der Angeklagte etwa 20mal mit Agenten des Geheimdien-, stes in Treff Wohnungen oder Gaststätten in Westberlin. Seine funktechnische Ausbildung umfaßte zehn Treffs. Im Jahre 1959 erhielt er vom amerikanischen Geheimdienst in Westberlin zur Vervollständigung seiner. Funkausbildung ein Übungsgerät. Großkopf forderte den Angeklagten auf, an der Schaffung von Voraussetzungen für die Abwerbung von Angehörigen der medizinischen Intelligenz aus der DDR 260;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 260 (NJ DDR 1966, S. 260) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 260 (NJ DDR 1966, S. 260)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

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