Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 257 (NJ DDR 1966, S. 257); NUMMER 9 JAHRGANG 20 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT NEüdUSfiZ FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1966 1. M A I H E F T SENSCHAFT Die gegen die DDR gerichtete verbrecherische Tätigkeit des amerikanischen Geheimdienstes und des Bundesnachrichtendienstes in Westberlin Aus dem Urteil des Obersten Gerichts vom 18. April 1966 1 Zst (I) 2 66 I Die in diesem Verfahren angeklagten Agenten des amerikanischen Geheimdienstes Gerhard Franz und Erich Lorbeer und des Bundesnachrichtendienstes (BND) Franz P a n k r a z haben schwere Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik begangen. Ihre Aussagen sowie die Aussagen der in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, die behandelten Dokumente und der Inhalt des völkerrechtlichen Gutachtens von Prof. Dr. Steiniger beweisen eindeutig den Mißbrauch des inmitten der DDR gelegenen Territoriums von Westberlin zur Durchführung verbrecherischer Anschläge gegen die DDR durch die imperialistischen Geheimdienste der USA und Westdeutschlands. Beide Agenturen sind staatliche Dienststellen so ist der Bundesnachrichtendienst strukturell Bestandteil des westdeutschen Bundeskanzleramtes , und in ihrer Tätigkeit offenbart sich im Ergebnis die Politik dieser beiden Staaten. So wird die Bewegungsfreiheit amerikanischer Militärangehöriger in der Hauptstadt der DDR, wie sich aus der Aussage der Zeugin H. ergibt, mißbraucht, um in ihren Militärfahrzeugen DDR-Bürger unkontrolliert nach Westberlin zu verschleppen. Der Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes Großkopf, alias Henry Grant, erklärte dem Angeklagten Lorbeer bereits im Jahre 1958 die amerikanische Deutschlandpolitik dahin, daß es einen Plan gebe zur „Befreiung der Ostzone“ durch einen „Blitzkrieg“, der von den USA und Westdeutschland gegen die DDR geführt werden solle. Dabei sprach er dem Territorium Westberlin die Rolle eines vorgeschobenen Militärstützpunktes zu. In ähnlicher Weise äußerte sich auch der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes „Klein“ gegenüber dem Angeklagten Pankraz, indem er von Vorbereitungen für eine Wiedervereinigung Westdeutschlands und der DDR unter westdeutscher Vorherrschaft sprach. Diese Äußerung würde durch einen weiteren Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes „Greif“ dahingehend ergänzt, daß die Wiedervereinigung im Wege einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Westdeutschland und der DDR erfolgen solle. Während die offiziellen Informationen der maßgebenden imperialistischen Kräfte Amerikas und Westdeutschlands, allen voran die Blätter des Springer-Konzerns, antikommunistische Hetze treiben und demagogisch und heuchlerisch die Bevölkerung Westdeutschlands belügen und beängstigen, indem sie vom Wellmachtstreben und von Kriegsvorbereitungen der Sowjetunion, der DDR und der anderen sozialistischen Länder zur Eroberung Westdeutschlands schreiben, gegen die man sich mit der Atombombe zur Rettung von „Freiheit“ und „Demokratie“ zur Wehr setzen müsse, lassen diese Verbrecher und Kriegstreiber unter sich die Maske fallen und erläutern offen ihre räuberischen Ziele. Sie befinden sich dabei in voller Übereinstimmung mit den revanchistischen Bestrebungen der CDU/ CSU-Regierung zur Wiederherstellung der Grenzen Deutschlands von 1937. Alle in Westberlin vom amerikanischen Geheimdienst und vom Bundesnachrichtendienst den Agenten Franz, Lorbeer und Pankraz erteilten Aufträge dienten dem Ziele der Vorbereitung eines neuen Krieges, der Eroberung der DDR und der Beseitigung der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat. So war der Angeklagte Pankraz nach einjähriger Ausbildung seit 1954 vom Bundesnachrichtendienst, mit einem Agentenfunkgerät ausgerüstet, als Schweige- oder Ernstfallfunker bestimmt, damit er mit dem Beginn der Aggression gegen die DDR taktisch und strategisch wichtige Informationen an seine Auftraggeber übermitteln und so zur Vernichtung zahlreicher Menschenleben und seines eigenen Staates beitragen sollte. Nicht nur in seinem Funkgerät, das im Jahre 1955 noch durch ein zweites gleiches ergänzt wurde, die beide aus Bestandteilen amerikanischer und westdeutscher Herkunft zusammengesetzt waren, spiegeln sich die gemeinsamen Interessen antinationaler Deutschlandpolitik der USA und der Bundesrepublik wider vielmehr hatte auch der amerikanische Geheimdienst seit dem Jahre 1958 unter den Angeklagten seinen Schweigefunker für den geplanten Krieg im Angeklagten Lorbeer. Daß dessen Funkausrüstung nicht komplettiert werden konnte, ist der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls zu verdanken, durch den das Spiel mit dem großen Feuer erheblich erschwert worden ist. Dieser Schutzwall des Friedens ist für den Bundesnachrichtendienst und den amerikanischen Geheimdienst ein wesentliches Hindernis für die Ausbildung und Ausrüstung ihrer Agenten, für die Auskundschaftung, Sammlung und Übermittlung von Spionageinformationen wirtschaftlicher, politischer und militärischer Art, für die wirtschaftliche und ideologische Unterwühlung der Arbeiter-und-Bauern-Macht und für die Organisierung des Terrors und des Menschenhandels gegen die DDR. Darin liegen auch die wahren Ursachen für das westliche Geschrei und die Hetze gegen die Errichtung des Friedenswalls. Deshalb wurde auch der Angeklagte Franz von den Terrorgruppen Wagner und Liebig ebenso wie vom amerikanischen Geheimdienst zu verbrecherischen Anschlägen gegen den antifaschistischen Schutzwall und zum organisierten Menschenhandel eingesetzt. Mit voller Eindeutigkeit ergab die Beweisaufnahme in diesem Verfahren, daß unter Bruch des Völkerrechts und unter bewußtem Mißbrauch der völkerrechtlich 257;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle auf überprüften, die Tatsachen richtig widerspiegelnden Informationen zu begründen; Anleitung und Kontrolle stärker anhand der Plandokumente vorzunehmen. Wesentliche Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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