Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 233 (NJ DDR 1966, S. 233); Zur Durchsetzung des Beschlusses über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung der Ehen Bei der Verwirklichung dieses Beschlusses in der gerichtlichen Tätigkeit sind ebenfalls Erfolge erzielt worden, wenn auch nicht im gleichen Maße wie bei der Richtlinie Nr. 18. Die Herausbildung neuer Formen und Methoden auf dem Gebiet des Eherechts ist in besonderem Maße abhängig vom Stand und von der Entwicklung des allgemeinen Bewußtseins. Die Rechtspflege Organe haben hier entsprechend der Forderung Walter Ulbrichts auf der 11. Plenartagung des Zentralkomitees der SED die Pflicht, die mit dem FGB gesetzten neuen ethischen Werte im Leben zu verwirklichen. Zur vorbeugenden Tätigkeit des Gerichts Die vorbeugend-erzieherische und damit ehefestigende Tätigkeit der Gerichte wird u. a. in den neuen Ehe- und Familienberatungsstellen wirksam. Richter und Schöffen sind nicht nur bei der Bildung dieser Institutionen, sondern auch an den Beratungen selbst maßgeblich beteiligt. Viele dieser Stellen, besonders in größeren Städten wie Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Cottbus und Magdeburg, erfreuen sich eines großen Zuspruchs ratsuchender Bürger. Auch die Rechtsantrags- und Rechtsauskunftsstellen werden rege besucht. So ist im Bezirk Erfurt erreicht worden, daß z. B. im Kreis Arnstadt 60 Prozent und im Kreis Sondershausen 80 Prozent der Ehegatten, die sich an das Gericht um Unterstützung bei Überwindung eines Ehekonflikts gewandt hatten, zu einer harmonischen Fortführung der Ehe gelangten. Zur Durchführung des Eheverfahrens Sorgfältiger als bisher ist die Arbeit der Rechtsantragsstellen bei Entgegennahme von Scheidungsklagen. Dies zeigt sich in der größeren Gründlichkeit und der Konzentration auf die der Aussöhnung dienenden Umstände. In' verschiedenen Bezirken, wie Erfurt und Leipzig, hat sich bei einigen Kreisgerichten die Praxis durchgesetzt, die verklagte Partei unter Hinweis auf bestimmte Schwerpunkte der Klage von der Notwendigkeit der schriftlichen Äußerung zu überzeugen. Der bisherige Mangel einer formalen Durchführung der vorbereitenden Verhandlung ist weitgehend überwunden. Dieser der Aussöhnung der Parteien dienende Termin wird zweckdienlich wahrgenommen und gründlich vorbereitet, wenn auch mitunter das Wesentliche noch nicht ausreichend genug im Protokoll festgehalten wird. Ein Mangel ist, daß sich in Eheverfahren nicht wenige Kreisgerichte mitunter nur auf die Vernehmung der Parteien beschränken, ohne Zeugen einzubeziehen. Mitunter finden sich die Gerichte, z. B. das Kreisgericht Altenburg, auch damit ab, daß eine verklagte Partei, der eine ehewidrige Verbindung zu einer anderen Person vorgeworfen wird, die Aussage verweigert, weil diese ihr angeblich zur Unehre gereiche. In solchen Fällen kamen die Gerichte ihrer Aufgabe nicht nach, die Parteien eindringlich darauf hinzuweisen, daß sie verpflichtet sind, zur umfassenden und beschleunigten Sachaufklärung beizutragen. Die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in das Eheverfahren Die Möglichkeiten zur differenzierten Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte werden in zunehmendem Maße sachdienlicher als bisher genutzt. Das zeigt sich in positiven Beispielen aus den Bezirken Erfurt, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Potsdam und wird besonders an einem vor dem Kreisgericht Leipzig-Südwest anhängigen Verfahren deutlich: In der Ehesache R. war die am 23. August 1965 eingereichte Klage der Ehefrau im wesentlichen damit begründet worden, der verklagte Ehemann trinke viel Alkohol, helfe nicht im Haushalt, gehe allein aus, und es gebe Streit wegen des Geldes. Er habe die Ehefrau auch geschlagen und ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau unterhalten. Die Ehe wurde im Jahre 1961 geschlossen; es sind zwei Kinder vorhanden. Der Verklagte war an der Erhaltung der Ehe interessiert. Das Kreisgericht hat in dieses Verfahren den Direktor des volkseigenen Gutes einbezogen, auf dem der Verklagte als Traktorist beschäftigt ist. Vor dem Termin hat der Direktor mit beiden Parteien eine Aussprache durchgeführt. In der vorbereitenden Verhandlung hat er die Arbeitsleistungen des Verklagten positiv beurteilt, aber die Neigung zu übermäßigem Alkoholgenuß kritisiert. Gleichzeitig hat er dem Gericht versichert, daß er künftig stärker erzieherisch auf den Verklagten einwirken werde; er habe mit der Ehefrau vereinbart, daß sie ihn rechtzeitig verständigt, wenn wieder Schwierigkeiten in der Ehe auftreten sollten. Die Klägerin hat im Ergebnis der Verhandlung ihre Klage zurückgenommen. Erfolge bei der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte konnten besonders dann erreicht werden, wenn sich äußere Faktoren hemmend und störend auf die Harmonie in der Ehe ausgewirkt hatten. So konnten z. B. Ehen erhalten werden, weil unzulängliche Leitungsmethoden im Betrieb des Mannes, die die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien ungünstig beeinflußt hatten, überwunden wurden, oder weil die Arbeitszeit beider Ehegatten so geregelt wurde, daß das eheliche Zusammenleben darunter nicht mehr litt. Es gibt jedoch auch noch Verfahren, in denen die gegebenen Möglichkeiten für eine Inanspruchnahme gesellschaftlicher Kräfte ungenutzt blieben. Das wird an einem Verfahren des Kreisgerichts Karl-Marx-Stadt (Süd) deutlich: Die kinderlos gebliebene Ehe bestand seit 1951. Störungen waren durch fortgesetzten übermäßigen Alkoholgenuß des Mannes aufgetreten. Aus der Klageschrift der Ehefrau ergab sich, daß in der Brigade des Mannes viel Alkohol getrunken wurde. Der Ehemann hatte sich auf Grund des Alkoholgenusses zu Mißhandlungen der Ehefrau hinreißen lassen. Diese hatte wegen der aufreibenden Eheverhältnisse schon einige Wochen in einer Ner-venklinik gelegen. In dieser Zeit hatte der Ehemann intime Beziehungen zu einer anderen Frau aufgenommen. Beide Parteien erklärten im ersten Termin, daß sie einander noch gern hätten. Der Verklagte trug vor, daß seine Beziehungen zu der anderen Frau nicht ernsthaft seien und er bei seiner Frau bleiben möchte. Auf Antrag der Klägerin wurde das Verfahren auf sechs Monate ausgesetzt. Der Aussetzungsbeschluß wurde vom Gericht nicht begründet; es hat auch nicht die Bemühungen der Eheleute unterstützt, wieder eine harmonische Ehe zu führen. Da die Eheleute sich selbst überlassen blieben, hat die Frau zwei Monate nach der Aussetzung die Fortsetzung des Verfahrens beantragt, weil der Verklagte weiterhin übermäßig viel Alkohol trinke und auch die Beziehungen zu der anderen Frau nicht abgebrochen habe. In der Beweisaufnahme stellte sich heraus, daß der Ehemann die Beziehungen zu der anderen Frau abgebrochen hatte. Das war der Klägerin jedoch nicht bekannt. Die Ehe wurde geschieden. Wahrscheinlich hätte aber den Ehegatten durch Aussprachen, ggf. unter Einbeziehung des Arbeitskollektivs des Verklagten, geholfen werden können, die Situation zu klären und wieder zueinander zu finden. Wenig sinnvoll ist die bei einigen Gerichten beobachtete Verfahrensweise, von Kollektiven schriftliche Beurteilungen über eine Partei anzufordern. Solche Stellungnahmen können in den meisten Fällen wegen ihres allgemein gehaltenen Inhalts nicht dazu beitragen, den Sachverhalt zu klären und die Ursachen des Ehekonflikts zu erforschen. 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 233 (NJ DDR 1966, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 233 (NJ DDR 1966, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit und den staatlichen und gesellschaftlichen Leitungen in Betrieben erfolgte sorgfältige Vorbereitung der Beratung von Anfang an eine offensive Auseinandersetzung in Gang kam. Derartige Beratungen hatten auch in der Regel die Zusammenarbeit dann weniger aufwendig und,beugt vor allem Pannen vor. Das erfordert., das Geeignetsein nicht nur anhand der Papierform zu beurteilen.

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