Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 213

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 213 (NJ DDR 1966, S. 213); Dr. WALTER KRTJTZSCH, wiss. Berater des Ministers der Justiz Ehe- und Familienberatungsstellen Der Ministerrat der DDR hat am 17. Februar 1966 die 1. Durchführungsbestimmung zum Familiengesetzbuch beschlossen, die sich mit der Bildung und Tätigkeit von Ehe- und Familienberatungsstellen beschäftigt. Sie tritt am 1. April 1966 gleichzeitig mit dem FGB in Kraft. Die 1. DB dient dazu, eine bedeutsame Festlegung in den Grundsätzen des FGB zu verwirklichen (§ 4 Abs. 2), die während der Diskussion über den Entwurf des FGB allgemein Beachtung und Zustimmung gefunden hat. Die 1. DB ist damit ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung des neuen Gesetzes. Sie stützt sich auf vielfältige Erfahrungen. So untersuchte beispielsweise eine Arbeitsgruppe des Ministeriums der Justiz im 1. Halbjahr 1965 die Arbeitsweise verschiedenartiger Beratungsstellen und Einrichtungen auf diesem Gebiet. Wertvolle Erkenntnisse vermittelte auch eine soziologische Untersuchung zu diesem Thema, die in Berlin, Halle und Leipzig mit Hilfe von Studenten der Juristischen Fakultäten durchgeführt wurde. Schließlich gaben die Meinungsäußerungen in der öffentlichen Diskussion zum FGB-Entwurf wie auch in der Tages- und Fachpresse wertvolle Anregungen1. Aufgaben der Beratungsstellen Bei der Festlegung der Aufgaben der Ehe- und Familienberatungsstellen mußte berücksichtigt werden, daß es bereits eine Reihe von Beratungseinrichtungen gibt, die auch zumindest als ein Gebiet unter mehreren Probleme der Ehe und Familie mit erfassen. Das sind die Rechtsauskunftsstellen der Gerichte, die Ehe- und Sexualberatungsstellen bei medizinischen Einrichtungen, die Pädagogischen Beratungsstellen, die die Eltern in Erziehungsproblemen beraten und sich das Ziel gesetzt haben, die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule zu festigen, sowie die Erziehungsberatungen der Volksbildung, in denen Fehlentwicklungen von Kindern untersucht werden. Die Einrichtung von Ehe- und Familienberatungsstellen beruht vor allem auf folgenden Erwägungen: Für das Familienrecht ist charakteristisch, daß es Verhaltensregeln enthält, die Richtschnur für die bewußte Gestaltung sozialistischer Familienbeziehungen und dadurch zugleich ein wichtiges Mittel sind, um schweren Ehekonflikten und der Zerrüttung der Ehe mit all ihren negativen Begleiterscheinungen vorzubeugen. Damit diese neue Qualität des sozialistischen Familienrechts wirksam werden kann, sind spezielle Einrichtungen erforderlich, die das Hauptaugenmerk auf diese Problematik richten. Dadurch wird die Bedeutung der anderen genannten Beratungseinrichtungen keineswegs herabgemindert. Vielmehr soll eine enge Zusammenarbeit der Ehe- und Familienberatungsstellen mit ihnen die höchste Effektivität aller dieser Einrichtungen gewährleisten (§ 7 der 1. DB). § 1 der 1. DB legt den Gegenstand der Ehe- und Familienberatungsstellen fest. Sie haben die Aufgabe, ratsuchenden Bürgern in den Fragen, die Ehe, Familie und die Beziehungen der Geschlechter betreffen, Rat und Hilfe zu geben. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit soll die rechtzeitige, ernsten Konflikten vorbeugende Hilfe bei der Gestaltung der Beziehungen der Bürger und bei der Erziehung ihrer Kinder auf der Grundlage der Normen des sozialistischen Rechts, insbesondere des Familienrechts, und der sozialistischen Moral sein. 1 Vgl. Insbesondere Halgaseh, „Zum Auibau von Ehe- und Familienberatungsstellen“, Staat und Recht 1965, Heft 7, S. 1062 ff.; Beyer, „Rostocker Fortbildungstage über Probleme der Sexualberatung“, NJ 1965 S. 705 ff.; Hugot, „Erfahrungen aus der Ehe-und Familienberatung“, NJ 1966 S. 17 ff. Die Berater werden sich vor allem mit solchen Problemen zu befassen haben wie den vorehelichen Sexualbeziehungen junger Menschen. Dabei wird die Aufklärung über sexual-erotische Probleme, über Empfängnisverhütung u. ä. eine bedeutsame Rolle spielen. Wichtig wird es sein, den jungen Bürgern in diesem Zusammenhang die gesellschaftliche Bedeutung der Ehe zu erläutern und ihr Verantwortungsbewußtsein bei der Entscheidung von Problemen, die Ehe und Familie betreffen, zu festigen. Dadurch können unüberlegte Eheschließungen verhütet und die jungen Menschen dazu angehalten werden, sich gründlich zu prüfen, ehe sie eine Familie gründen. Bei jungen Eheleuten wird oft Rat und Hilfe bei der Lösung ökonomischer Fragen notwendig sein, z. B. welche Anschaffungen das Leben der Ehegatten erleichtern können, welche Möglichkeiten bestehen, durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen den Haushalt zweckmäßig zu organisieren u. ä. Ebenso wichtig ist die Beratung bei der Kindererziehung. Hier gilt es, das Verantwortungsbewußtsein der Ehegatten bei der Entscheidung von Fragen, die die Kinder betreffen, zu stärken. Unabhängig vom Ehealter werden immer wieder bestimmte sexual-erotische Probleme Empfängnisverhütung, nicht erfüllter Kinderwunsch, Alterung usw. eine Rolle spielen. Leitmotiv der Ehe- und Familienberatung muß es sein, den Bürgern zu helfen, die Beziehungen in der Ehe und Familie so zu gestalten, daß alle Familienmitglieder gute Bedingungen für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit haben. Hieraus wird deutlich, daß rechtliche, moralische, medizinische und pädagogische Probleme in einem engen Zusammenhang stehen und in ihrer wechselseitigen Durchdringung von den Beratungsstellen zu lösen sein werden. Dementsprechend sollen dem Beratungskollektiv ein Jurist, ein Arzt und ein Pädagoge angehören (§ 3 Abs. 2 der 1. DB). Das schließt aber nicht aus, daß andere erfahrene Bürger ebenfalls in diesem Kollektiv mitwirken können. Die Tätigkeit der Beratungsstellen im Lichte einer soziologischen Befragung Obwohl die Einrichtung von Beratungsstellen allgemein begrüßt worden ist, zeigt sich, daß viele Bürger noch Hemmungen haben, die Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. So haben bei den soziologischen Untersuchungen 90 % der befragten Bürger die Einrichtung der Beratungsstellen bejaht. Der Anteil der positiven Antworten verminderte sich jedoch ziemlich stark, wenn auf die konkrete Nutzanwendung eingegangen wurde. Das ergibt sich aus folgender Übersicht: Positive Antworten der insgesamt 792 Befragten, aufgegliedert nach dem Familienstand in Prozent: Frage 1: Glauben Sie, daß es nützlich wäre, Ehe- und Familienberatungsstellen zu schaffen? Frage 2: Kennen Sie Menschen, denen bei der Überwin-' dung ihrer Probleme geholfen werden konnte? Frage 3: Glauben Sie, daß Sie für Ihre Ehe oder Ihre künftige Ehe sachkundigen Rat gebrauchen könnten? Und auf welchen Gebieten wäre das der Fall? a) in Haushalts- und ökonomischen Fragen, b) in Fragen der Kindererziehung, c) auf sexual-erotischem Gebiet, d) in ehe- und familienrechtlichen Fragen und hinsichtlich der Verhaltensweise der Ehepartner untereinander? 213;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 213 (NJ DDR 1966, S. 213) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 213 (NJ DDR 1966, S. 213)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - üO Gräßler, Zemann, Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu gewährleisten. Damit werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, eine tiefgründige und allseitige Untersuchung und die Feststellung der Wahrheit zu sichern.

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