Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 200 (NJ DDR 1966, S. 200); Gaskammern des gerade erst in Betrieb genommenen Krematoriums überwacht und die Vernichtung der Opfer gesichert. Die Gaskammern hatten den Einlassungen des Angeklagten zufolge eine Kapazität von 500 bis 600 Menschen. Diese wurde jedesmal voll ausgeschöpft. so daß die Tür der Gaskammer jeweils gerade noch geschlossen werden konnte. Der Angeklagte hat somit auch hier in mindestens 4 Fällen an der Ver- . nichtung von insgesamt 2 400 Deportierten mitgewirkt. 5. Im Herbst des Jahres 1943 wirkte der Angeklagte seinen Einlassungen zufolge auch an der Vernichtung eines starken Transportes von Deportierten aus Norwegen im Krematorium mit. Diesen Deportierten hatte man ebenfalls gesagt, sie würden zum „Bad“ gebracht. Als die Deportierten den Betrug der SS, bemerkt hatten, entriß einer von ihnen einem SS-Mann die Pistole und verwundete damit zwei SS-Leute. Der Angeklagte, der sich als diensthabender SS-Arzt am Krematorium aufhielt, bemerkte, daß ein Teil der zur Vernichtung bestimmten Deportierten zu fliehen versuchte. Daraufhin zog er seine Pistole und sicherte das Krematorium mit ab. Schließlich wurden 10 bis 20 Deportierte von der SS im Ankleideraum erschossen und die übrigen vergast, wovon sich der Angeklagte überzeugte. 6. Gegen Ende des Jahres 1943 hat der Angeklagte weiterhin an der Vernichtung des in einer Baracke in der Nähe der „alten Rampe“ untergebrachten und in einem Krematorium eingesetzten Häftlings-Sonderkommandos als diensthabender Arzt mitgewikt. Der Leiter dieses Kommandos, SS-Oberscharführer Moll, hatte die Häftlinge völlig betrunken gemacht. Als sie eingeschlafen waren, wurde die Unterkunft abgedichtet. Der Angeklagte hat danach durch die Beaufsichtigung der SS-Desinfektoren, die das Giftgas Zyklon B in der erforderlichen Menge in die Baracke warfen, an der Vernichtung des mindestens 20 Häftlinge zählenden Sonderkommandos mitgewirkt. Die Häftlinge dieses und auch anderer Sonderkommandos kannten die Verbrechen der SS, wurden von dieser daher als Geheimnisträger bezeichnet und waren deshalb von vornherein zur Vernichtung bestimmt, die in bestimmten Zeitabständen vollzogen wurde. 7. Als Lagerarzt hatte der Angeklagte unter anderem auch die „Aufgabe“, die „Straffähigkeit“ von aus nichtigen Anlässen mit 5 bis 25 Stockschlägen bestraften Häftlingen „ärztlich“ zu bescheinigen. Diese den Menschen entwürdigenden und die ohnehin kurze Lebenserwartung der Häftlinge vermindernden „Strafen“ gehörten zum System des Konzentrationslagers und dienten dazu, die Häftlinge einzuschüchtern und bei ihnen Furcht und Schrecken hervorzurufen. Im Ergebnis der Beweisaufnahme konnte der Angeklagte überführt werden, in 71 Fällen durch seine unterschriftlich bestätige Zustimmung den Vollzug der schweren körperlichen Mißhandlungen bedenkenlos genehmigt zu haben. Der Angeklagte führte zwar aus, daß für diese Genehmigungen der körperliche Zustand des betreffenden Häftlings ausschlaggebend gewesen sei; er gab aber zu, daß er sich in sehr vielen Fällen diese Häftlinge, soweit sie sich in den örtlich weit entfernten Nebenlagern befanden, überhaupt nicht ansah, aber dennoch deren Straffähigkeit bestätigte. So sanktionierte der Angeklagte in der Zeit vom 17. Dezember 1943 bis zum 15. September 1944 den Vollzug dieser „Prügelstrafen“ an 16- bis 53jährigen Häftlingen des Konzentrationslagers I (Stammlager), des Konzentrationslagers III (Monowitz) und der Nebenlager Jawi-schowitz, Blechhammer, Eintrachtshütte, Laurahütte, Gleiwitz I, Janinagrube und Golleschau. In 51 Fällen davon war er bei deren unmenschlichem Vollzug, den der Zeuge Kauders eindringlich aus eigenem Erleben schilderte, anwesend. Der Angeklagte genehmigte bei- spielsweise am 28. Dezember 1943 den Vollzug von 10 Schlägen an dem Häftling 116 794, Sally Koppel, dessen „Vergehen“ darin bestand, daß er am 7. Dezember 1943 „lagereigene Handtücher zerschnitten und daraus Fußlappen hergestellt“ hatte. In einem anderen Fall hatte der Häftling 177 370, Israel Grycer, am 3. Mai 1944 „versucht, seine Brotration an einen anderen Häftling für 5 RM zu verkaufen“. Für dieses Geld wollte er sich bei Zivilisten andere Lebensmittel erwerben. Auch diesmal erhob der Angeklagte „vom ärztlichen Standpunkt aus keine Bedenken gegen die Anwendung der körperlichen Züchtigung“, wie es auf der Strafverfügung vom 9. Mai 1944 hieß. 8. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Angeklagte, als er im Frühjahr sowie im Herbst 1943 den Lagerarzt des Stammlagers vertrat, dort ebenfalls Selektionen zur Vernichtung der Ausgesonderten im Häftlingskrankenbau, Block 9, 20 und 21, durchgeführt. Nachdem der Angeklagte den Häftlingsärzten wahrheitswidrig gesagt hatte, daß er auf Grund der Überbelegung des Krankenbaues genötigt sei, länger erkrankte Häftlinge in den Häftlingskrankenbau nach Birkenau zu „überstellen“ ein im SS-Lagerjargon gebräuchliches Synonym für Vernichtung , begab er sich in Begleitung des richtig informierten SS-Sanitäts-dienstgrades, des Revierältesten und des zuständigen Häftlingsarztes in die Krankenblocks. Dort betrachtete er 15 bis 60 Sekunden den kranken Häftling und entschied dann bereits über Leben oder Tod des Kranken. Häufig genügte ihm ein einziger Blick, um die Aussonderung vorzunehmen. Häftlinge, die schon nicht mehr die Kraft hatten, ihren Körper im Bett zu entblößen, sonderte der Angeklagte sofort aus. In die Krankenpapiere nahm er keine Einsicht. Seine Entscheidung gab der Angeklagte dadurch bekannt, daß er dem SS-Sanitäts-dienstgrad sagte: „Schreiben Sie auf“ oder ihm ein entsprechendes Zeichen gab. Der SS-Sanitätsdienstgrad notierte daraufhin die Lagernummer des betreffenden kranken Häftlings. In der Schreibstube des Häftlingskrankenbaues wurden die vom SS-Sanitätsdienstgrad notierten Häftlingsnummern in einer Liste erfaßt und von diesem zur politischen Abteilung des Lagers und zur Lagerführung gebracht. Die zur Vernichtung ausgesonderten Häftlinge wurden entweder noch am gleichen oder am nächsten Tage mit Kraftfahrzeugen in das Konzentrationslager Birkenau zur Vergasung gebracht oder durch Herzinjektion von Phenol getötet. So haben vor allem die Zeugen Frohwein, Reschke, Nie-dojadlo, Dr. Klodzinski und Dr. Grabczynski bekundet, daß der Angeklagte auf diese Weise im Frühjahr und im Herbst 1943 viele Häftlinge ausgesondert hat. Der Zeuge Niedojadlo sagte aus, daß der Angeklagte im Frühjahr 80 Häftlinge aus dem Block 20 selektierte. Der Zeuge Klodzinski bekundete, daß der Angeklagte im April/Mai 1943 im gleichen Block zwei- bis dreimal je 70 bis 150 Häftlinge zur Vernichtung bestimmte. Schließlich hat der Zeuge Dr. Grabczynski dargetan, daß Fischer etwa zur gleichen Zeit allein schon im Block 21 der Häftlingskrankenbau bestand aus vier Blocks 30 bis 50 Opfer aussonderte. Aus diesen Zeugenaussagen, deren Wahrheitsgehalt nicht anzuzweifeln ist, ergibt sich, daß der Angeklagte im Frühjahr 1943 aus dem Häftlingskrankenbau des Stammlagers mindestens 340 Häftlinge selektierte. Aus den glaubhaften Bekundungen der Zeugen Frohwein, Dr. Grabczynski und Niedojadlo ergibt sich, daß der Angeklagte im Herbst 1943 zweimal im Block 9 je 30 bis 35, einmal allein schon 30 bis 50 im Block 21 in den übrigen drei Blocks des Häftlingskrankenbaus etwa genauso-viel und ein weiteres Mal 200 Opfer im Block 20 aussuchte. Somit hat der Angeklagte im Herbst 1943 min- 200;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 200 (NJ DDR 1966, S. 200) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 200 (NJ DDR 1966, S. 200)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

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