Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 2 (NJ DDR 1966, S. 2); weitere Maßsläbe für die Moralauffassungen unserer Gesellschaft. In den ersten Sätzen der Präambel des Gesetzes wird die Familie als kleinste Zelle der Gesellschaft bezeichnet, die auf der für das Leben geschlossenen Ehe beruht. Diese Charakteristik, die wie ein roter Faden das ganze Gesetz durchzieht, enthält das eindeutige Bekenntnis unseres Staates und seiner Bürger zur Familie und zu ihrer Perspektive im Sozialismus und unterstreicht, daß eine gesunde und gefestigte Familie außerordentlich wichtig und bedeutend für die Weiterentwicklung der ganzen Gesellschaft ist. Im Sozialismus vollzieht sich die Entwicklung und Festigung der Familienbeziehungen im Einklang mit der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Familie wird immer mehr zu einer Gemeinschaft, die nicht durch wirtschaftliche Interessen zusammengehalten wird, sondern auf gegenseitiger Liebe der Ehegatten und den liebevollen Beziehungen innerhalb der Familie beruht. Diese erst im Sozialismus mögliche Entwicklung der Familie führt ihren Erziehungs- und Bildungswert zur höheren Entfaltung. Von großer Bedeutung sind deshalb auch die Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern und über den Inhalt der Familienerziehung. Die Formulierung des Erziehungsziels folgt einem Gedanken Makarenkos, daß jede Erziehungsarbeit, die nicht ein klar entwickeltes und in seinen Einzelheiten bekanntes Ziel verfolgt, unbrauchbar ist. Die Darstellung des Erziehungszieles im Gesetz vom Standpunkt der Familie und speziell der Familienbeziehungen knüpft die Verbindung zum allgemeinen sozialistischen Bildungssystem und unterstreicht den Gedanken, daß es bei der Verwirklichung des Gesetzes entscheidend darauf ankommt, das einheitliche wirkungsvolle Zusammenfließen aller Erziehungseinflüsse zu sichern: des Elternhauses, der Schule und Berufsschule, der Jugendorganisation und der Betriebe sowie aller kulturellen Einrichtungen und Publikationsorgane. Es kommt darauf an, unseren Kindern die Umwälzung in der ganzen Welt mit Begeisterung zu vermitteln. Zu den beliebtesten Argumenten, mit denen westdeutsche und Westberliner Publikationsorgane eine Auseinandersetzung mit unserem Entwurf zu führen suchten, gehörte das Argument, dieses Gesetz gebe die Grundlage dafür, daß der Staat sich rücksichtslos in die Intimsphäre von Ehe und Familie einmische. Das ist ein böswilliges Mißverstehen unseres Gesetzes! Gerade das Gegenteil ist richtig: Der Entwurf verzichtet bewußt auf Reglementierung und Administrieren. Nicht der Einmischung in die persönliche Sphäre der Familie wird das Wort geredet, sondern die Hilfe der staatlichen Organe und der Gesellschaft für die Familie gefordert, wenn es darum geht, die Entwicklung der Familienbeziehungen zu unterstützen, den Eltern bei der Erziehung der Kinder zur Seite zu stehen oder Familienkonflikten vorzubeugen. Wir finden diese Gedanken der staatlichen und gesellschaftlichen Hilfe in der Präambel und in der Grundsatzbestimmung des § 4, der verpflichtend die Einrichtung von Ehe- und Familienberatungsstellen vorschreibt. Der Gedanke kehrt wieder im Dritten Teil des Gesetzes („Eltern und Kinder“), wenn z. B. in § 49 Abs. 2 den Eltern empfohlen wird, bei Schwierigkeiten in der Erziehung ihrer Kinder sich vertrauensvoll an die Einrichtungen der Vorschulerziehung und des Gesundheits- und Sozialwesens, an die Schule, den Elternbeirat, die Organe der Jugendhilfe, die gesellschaftlichen Organisationen und Kollektive oder an die Ehe- und Familienberatungsstellen zu wenden und deren Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Erst wenn trotz gesellschaftlicher Hilfe für die Eltern die Erziehung und Entwicklung des Kindes gefährdet ist, hat das Organ der Jugendhilfe die nach der Ju-gendhilfeverordnung gesetzlich zulässigen, im Interesse des Kindes gebotenen staatlichen Maßnahmen einzuleiten. In diesem Zusammenhang soll schon hier darauf hingewiesen werden, daß jeder schwerwiegende Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern wegen der grundrechtlichen Bedeutung dieses Rechtes durch eine Entscheidung des Gerichts geregelt wird. Eine besondere Form der Unterstützung, von der hier die Rede ist, findet sich bei der Regelung des Umgangs des nicht-erziehungsberechtigten Elternteils mit dem Kinde nach Scheidung der Ehe. § 27 verpflichtet das Organ der Jugendhilfe, auf Wunsch eines Elternteils zwischen den Beteiligten zu vermitteln und im Interesse des Gedeihens des Kindes auf das elterliche Einvernehmen über die Regelung des Umgangs hinzuwirken. a Das Ergebnis der öffentlichen Diskussion über den FGB-Entwurf Auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 18. März 1965 begann am 14. April die öffentliche Diskussion des Entwurfs des Familiengesetzbuchs, deren Träger die Nationale Front war. Sie ergab die einmütige Zustimmung der Bevölkerung zu der im Entwurf enthaltenen Orientierung auf die Förderung und Festigung der Beziehungen in Ehe und Familie und auf die weitere Herausbildung einer unseren gesellschaftlichen Bedingungen entsprechenden Verhaltensund Lebensweise. Hauptursache für den großen Erfolg der öffentlichen Diskussion war die inhaltliche Gestaltung des Entwurfs, der sich nicht auf die Konflikte des Familienlebens beschränkt, sondern ausgehend von der normalen Ehe in unserer Ordnung auch moralische Forderungen erhebt, die mit der Kraft der gesellschaftlichen Überzeugung und öffentlichen Meinung wirksam werden sollen. Die öffentliche Diskussion des Entwurfs war nach zwei Richtungen hin besonders fruchtbar. Einmal haben ausgehend von ihren eigenen Lebenserfahrungen viele Bürger mit ihren Vorschlägen und Meinungsäußerungen geholfen, eine Reihe von Fragen noch einmal zu durchdenken und ihre richtige Lösung herauszuarbeiten, und haben so insgesamt zur Verfeinerung und Vervollkommnung des Gesetzes und seiner einzelnen Regelungen beigetragen. Zum anderen behandelte die Diskussion weit über die einzelnen rechtlichen Regelungen hinaus alle Probleme der Gestaltung gesunder und glücklicher Familienbeziehungen in unserer Gesellschaft. So gab die Aussprache einen guten Einblick in den Stand der Vorstellungen und Überlegungen aller Schichten unserer Bevölkerung über Ehe und Familie und ihre Zukunft und wirkte sich fördernd auf die Herausbildung und Vertiefung gesunder Anschauungen aus. Zugleich führte sie unmittelbar an die Verwirklichung des Gesetzes heran. Viele Bürger erklärten, daß sie begonnen haben, ihr eigenes Familienleben an den Grundsätzen des Entwurfs zu orientieren. Volksvertreter und örtliche Räte begannen vielerorts Veränderungen herbeizuführen. Andere Hinweise wurden vom Ministerium der Justiz aufgegriffen, um entweder eine Untersuchung bestimmter Probleme einzuleiten oder bei anderen zentralen Organen Überlegungen über Gesetzesveränderungen in deren Bereich anzuregen. In manchen Kreisen und Städten wurde bereits die Bildung neuer Ehe- und Familienberatungsstellen vorbereitet und die Diskussion über deren Aufgabenstellung, Arbeitsweise und Zusammensetzung geführt. In den Betrieben ging der Meinungsstreit über die Verantwortung der Brigaden und Gewerkschaftsgruppen, der Kaderleitungen und Betriebsleitungen und deren 2;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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