Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 19

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 19 (NJ DDR 1966, S. 19); Ehe- und Familienberatungsstellen ansehen. Ist weitere Hilfe notwendig, so wendet sich der Berater an die zuständigen staatlichen Organe oder gesellschaftlichen Einrichtungen allerdings nur, wenn der Besucher das wünscht. Diese Zustimmung ist stets erforderlich, weil mit der Weiterleitung ein offizieller Vorgang ins Leben gerufen wird. Wichtige Fragen, die von allgemeiner Bedeutung sind, werden den betreffenden staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisa-tionen übermittelt. Dadurch werden die Ehe- und Familienberatungsstellen auch über den Einzelfall hinaus gesellschaftlich wirksam. WOLFGANG PLAT, Hamburg Das Streben der Sozialdemokratie nach gesetzlicher Fixierung der Gleichberechtigung der Frau bei der Beratung des BGB-Entwurfs 1896 In seinem Diskussionsbeitrag in der 22. Sitzung des Staatsrates der DDR hat Dr. Gerl ach, Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, zum Ausdruck gebracht, daß sich im Entwurf des Familiengesetzbuchs die Traditionen des Kampfes progressiver Kräfte aus vielen Generationen niedergeschlagen haben1. Auf der Grundlage der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR verwirklicht das FGB die demokratischen und humanistischen Ideale der deutschen Arbeiterklasse wie des fortschrittlichen deutschen Bürgertums. Diese Feststellung soll am Beispiel des Kampfes unterstrichen werden, den die deutsche Sozialdemokratie bei der Beratung des BGB-Entwurfs in der ersten Hälfte des Jahres 1896 um die Fixierung der Gleichberechtigung von Mann und Frau geführt hat. Der dem damaligen Reichstag vorgelegte Entwurf des Familienrechts im BGB, der eine neuerliche Verankerung des Prinzips der „eheherrlichen“ Vormundschaft innerhalb der Ehe und die neuerliche rechtliche Diskriminierung der Mutter eines außerehelichen Kindes vorsah, hatte weit über parlamentarische und juristische Kreise hinaus die Öffentlichkeit erregt und zu Stellungnahmen herausgefordert. Außerhalb des Parlaments traten die bürgerliche Frauenbewegung und die Sozialdemokratische Partei mit Aufrufen, Protestversammlungen und Petitionen für die Gleichberechtigung der Frau im Familienrecht ein. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion unter Führung August Bebels legte in Form von Einzelanträgen einen Gegenentwurf zu den wichtigsten Paragraphen des 4. Buches des BGB vor. Dieser Entwurf, der erste einer deutschen Arbeiterpartei, war darauf gerichtet, im Familienrecht grundsätzlich jede rechtliche Benachteiligung der Frau als Ehegattin, Mutter und Vormund auszuschließen. Trotz mancher Unzulänglichkeiten und mancher Inkonsequenzen stellt dieser Gegenentwurf eine beachtliche wissenschaftliche Leistung dar. Mit den Einzelanträgen zum Familienrecht des BGB verwirklichten August Bebel und seine Genossen nicht nur wesentliche Grundfragen aus Bebels Werk „Die Frau und der Sozialismus“, das gerade zu dieser Zeit Hunderttausende Arbeiterinnen und Arbeiter weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bewegte und zu Sozialisten erzog, sondern sie setzten zugleich jenen wichtigen Gedanken von Friedrich Engels in die Tat um, daß die Erringung der juristischen Gleichheit der Frau mit dem Manne im Rahmen des Kampfes um bürgerliche Demokratie eine wichtige Etappe auf dem Wege zur Herstellung wirklicher gesellschaftlicher Gleichheit von Mann und Frau darstellt1 2 *. 1 Vgl. Sozialistische Demokratie Nr. 49 vom 3. Dezember 1965, S. 4 f. 2 Friedrich Engels, „Der Ursprung der Familie, des Privat- eigentums und des Staats“, in: Marx / Engels, Werke, Bd. 21, S. 15 f. Die Sozialdemokratie stieß mit ihren Anträgen auf wütenden Widerstand. Nur wenige Forderungen wurden, von den Freisinnigen und einigen Abgeordneten anderer Parteien unterstützt. Für die Mehrheit der Reichstagsabgeordneten jedoch war die juristische Fixierung der Unterdrückung der Frau „natürlich, deutsch und christlich“. Die Schöpfer des BGB wollten die herkömmliche Familienordnung unbedingt erhalten, um auch vom Familienrecht her einen „Wall gegen die Sozialdemokratie“ zu errichten. Sie gingen davon aus, daß die Familie in ihrer bisherigen feudalrechtlichen Organisation mit. dem Mann als Oberhaupt und alleinigem Verfügungsberechtigten über das Familienvermögen eine starke Stütze des Privateigentums sei und daß jede Änderung der rechtlichen Verhältnisse in der Familie das Eigentum unmittelbar bedrohe. Die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung der Frau mit dem Manne in der Ehe und die Beseitigung jeglicher rechtlicher Diskriminierung der Mutter eines außerehelichen Kindes ist jedoch keine sozialistische, sondern eine bürgerlich-demokratische Forderung. Diese Feststellung ist deshalb wichtig, weil sich hieraus die Möglichkeit der Durchsetzung dieser Forderung in der bürgerlichen Gesellschaft ergibt. „Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist“ wie Clara Zetkin auf dem Breslauer Parteitag der SPD im Oktober 1895 sagte „nicht eine spezifisch sozialdemokratische Forderung, sondern nur eine Konsequenz des bürgerlichen Liberalismus, der sich aus Furcht vor dem klassenbewußten Proletariat in Deutschland ganz besonders reaktionär gegenüber der sog. Frauenfrage verhält.“3 Mit der Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, vor allem mit der massenhaften Wiedereinführung der Frau in produktive Tätigkeit außerhalb der Familie, ändert sich auch der bisherige Charakter der Ehe als wirtschaftlicher Einheit mit dem Mann als Oberhaupt und alleinigem Inhaber der wirtschaftlichen Macht. Entscheidendes Kriterium dafür, welchen Klassencharakter die Forderung der Frauen nach juristischer Gleichstellung mit dem Manne hat, ist aber das Verhältnis dieser Forderung zum kapitalistischen Privateigentum an Produktionsmitteln. Es ist nicht erkennbar, daß das Prinzip der Organisation der Ehe auf der Grundlage der kapitalistischen Eigentumsordnung durch die Gleichstellung der Frau mit dem Manne in der Ehe und durch die Beseitigung der rechtlichen Diffamierung der ledigen Mutter in irgendeiner Weise berührt wird. Die Tatsache, daß die Mehrheit der Abgeordneten, die im Reichstag die herrschenden Klassen repräsentierten, während der Debatte über den BGB-Entwurf die Vorschläge der Sozialdemokratie nach Gleichberechtigung der Frau auf der Grundlage bürgerlicher Freiheit, 3 Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, abgehalten zu Breslau vom 6. bis 12. Oktober 1895, Berlin 1895, S. 89 f. 19;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 19 (NJ DDR 1966, S. 19) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 19 (NJ DDR 1966, S. 19)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtütigkeitf Vertrauliche Verschlußsache Die weitere Qualifizierung der Sicherheits- überprüfungen dos Staatssicherheit im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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