Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 171 (NJ DDR 1966, S. 171); sterstatuts lediglich bestimmt, daß der Vorstand die Mitglieder, die gegen die demokratischen Grundsätze im .Arbeitsleben, verstoßen, zur Verantwortung zu ziehen hat. Die uneinheitliche Praxis der PGIIs bei der Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit Die Praxis zeigt, daß die ungenügende rechtliche Regelung es handelt sich hierbei offensichtlich um einen der seltenen Fälle einer echten „Lücke im Gesetz“ in den PGHs zu einer gewissen Rechtsunsicherheit -führt. Die Betriebsordnungen der PGHs enthalten die verschiedensten Vorschriften über die Verantwortlichkeit der Mitglieder, die Höhe des Schadenersatzes, die Art und Weise seiner Geltendmachung und Durchsetzung usw. Die Skala derartiger Festlegungen reicht -von der Übernahme der entsprechenden Vorschriften des BGB (mit der Folge des vollen Schadenersatzes auch bei fahrlässigen Schadensverursachungen) bis zum ■ Ausschluß jeder materiellen Verantwortlichkeit. Werden aber zivilrechtliche Vorschriften zugrunde gelegt, so führt das u. a. dazu, daß die PGH-Mitglieder in bezug auf die Höhe der Ersatzleistungen schlechtergestellt sind als die in privaten Handwerksbetrieben Beschäftigten, für die die Bestimmungen des GBA Gültigkeit haben. Dadurch wird die erzieherische Rolle der materiellen Verantwortlichkeit beeinträchtigt. Unterbleibt aber eine Regelung der materiellen Verantwortlichkeit, so wird dadurch Mängeln in der Arbeit der PGHs Vorschub geleistet und die Entwicklung einer guten genossenschaftlichen Arbeit gehemmt. Angesichts der Bedeutung der PGHs in unserer Volkswirtschaft sowie der Zahl der Mitglieder2 ist es nicht vertretbar, die Ausgestaltung der materiellen Verantwortlichkeit den Genossenschaften allein zu überlassen. In richtiger Erkenntnis der Bedeutung der materiellen Verantwortlichkeit versuchen die PGHs von ihren betrieblichen Erfahrungen und Bedürfnissen ausgehend , selbst zu bestimmten Festlegungen zu kommen, um Schädigungen des genossenschaftlichen Eigentums entgegenzutreten. Sie sind auch bemüht, untereinander Erfahrungen darüber auszutauschen, wie der Schutz ihres Eigentums organisiert werden kann. Daß das sehr unterschiedlich geschieht, hat die Untersuchung von 29 PGHs im Stadt- und Landkreis Leipzig ergeben. So hat z. B. eine PGH in ihrer Betriebsordnung folgendes festgelegt: „Bei schlecht ausgeführten Arbeiten, die auf das Verschulden des Mitglieds zurückzuführen sind, kann vom Vorstand beschlossen werden, daß diese Arbeiten ohne Anrechnung bzw. unter Teilanrechnung der Arbeitszeit zu wiederholen sind und ggf. der Wert des verlorenen Materials zu ersetzen ist.“ Auf Grund dieser Festlegung wurden durch Beschluß der Mitgliederversammlung mehrere Kollegen materiell zur Verantwortung gezogen, da sie Arbeiten an einem Abluftkanal statt mit Zement nur mit Gips ausgeführt hatten. Sie wurden verpflichtet, die notwendigen Ausbesserungen ohne Bezahlung der Arbeitszeit nachzuholen und den Wert des zusätzlich benötigten Materials zu ersetzen. In einem anderen Fall hatten zwei Kollegen durch Ausfallzeiten zusätzliche Kosten verursacht. Diese Kosten wurden mit ihren Leistungsvergütungen verrechnet. Als durch Schluderarbeit entstandene schadhafte Stellen ausgebessert werden mußten, wurden die Kosten dafür der gesamten Brigade auferlegt. In einem weiteren Fall wurden die notwendigen Nacharbeiten der Brigade, die Kosten jedoch unterschiedlich den Kollegen auferlegt, und zwar ent- 2 1964 gab es in der DDR 171 749 PGH-Mitglieder (Statistisches Jahrbuch der DDR 1965, S. 51). lAuekriektaH, Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul zum 60. Geburtstag Am 21. Februar beging Rechtsanwalt Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul seinen 60. Geburtstag. Sein mutiges Auftreten als Verteidiger von Friedenskämpfern und Antifaschisten vor westdeutschen Gerichten und seine vielseitige, fruchtbare Tätigkeit als Schriftsteller, insbesondere als Autor zahlreicher Hörspiele und Fernsehspiele, haben ihm in der Öffentlichkeit seit langem Ansehen und Anerkennung verschafft. F. K. Kaul hat bereits als junger Gerichtsreferendar in der Weimarer Republik die Verlogenheit der bürgerlichen Justiz erkannt und daraus politische Konsequenzen gezogen. Zu Beginn der Nazi-Herrschaft wurde er aus der Justiz entlassen, 1935 verhaftet und in ein Konzentrationslager verschleppt. Später emigrierte er nach Südamerika. 1945 kehrte er nach Berlin zurück und arbeitete sofort aktiv am Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Rechtspflege mit. Als Rechtsanwalt wurde F. K. Kaul durch zahlreiche Prozesse bekannt, in denen er konsequent und leidenschaftlich fortschrittliche Bürger und Organisationen vor westdeutschen und Westberliner Gerichten verteidigte. Vor allem sein Auftreten im Verbotsprozeß gegen die Kommunistische Partei Deutschlands vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und sein Wirken als Vertreter der Nebenkläger aus der DDR im Frankfurter Auschwitz-Prozeß trugen wesentlich dazu bei, die Bonner Unrechtsjustiz und den imperialistischen Charakter des westdeutschen Staates vor der Weltöffentlichkeit zu entlarven. F. K. Kauls schriftstellerische Tätigkeit ist eng mit seinem Beruf verbunden. So hat er beispielsweise seine Erlebnisse und Erfahrungen als Strafverteidiger vor westdeutschen und Westberliner Gerichten in seinen Büchern „Ankläger auf der Anklagebank" (1952) und „Ich fordere Freispruch“ (1955, erweiterte Auflage 1960) niedergeschrieben. Vor allem aber hat F. K. Kaul umfangreiche rechtshistorische Forschungen betrieben und sich speziell mit der Entlarvung der bürgerlichen Klassenjustiz beschäftigt. Mit seinem dreibändigen „Pitaval der Weimarer Republik", in dem er bedeutende Kriminalfälle und Justizverbrechen im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen behandelt, hat F. K. Kaul ein wichtiges Genre unserer Literatur belebt („Justiz wird zum Verbrechen“, 1953; „Verdienen wird groß geschrieben", 1954; „Es knistert im Gebälk", 1961). Weithin bekannt wurde auch sein Roman „Mord im Grünewald“ (1953), der die Hintergründe der Ermordung des Außenministers Rathenau durch die Geheimorganisation „Consul" beleuchtet. Von den weiteren Arbeiten F. K. Kauls seien hier nur noch „ und das von Rechts wegen" (1961), eine Analyse der terroristischen Rechtsprechung der NS-Gerichte bei der Anwendung der sog. Nürnberger Rassengesetze, sowie die auf gründlichem Studium offizieller Dokumente beruhenden Untersuchungen „Der Fall Eichmann" (1963) und „Der Fall des Herschel Grynszpan" (1965) erwähnt. Ebenso vielseitig wie als Schriftsteller ist F. K. Kaul auch in seinem Beruf als Rechtsanwalt und Notar, als Justitiar des Staatlichen Rundfunkkomitees der DDR sowie als Professor mit vollem Lehrauftrag und Direktor des Instituts für zeitgenössische Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin. F. K. Kauls Verdienste wurden mehrfach durch* hohe staatliche Auszeichnungen geehrt. Für seine Fernsehspielserie „Weimarer Pitaval" erhielt er 1960 den Nationalpreis. Seine Tätigkeit im Auschwitz-Prozeß und bei der Unterstützung des Kampfes der DDR für die Nichtverjährung der Nazi- und Kriegsverbrechen wurde 1965 durch die Verleihung des Ordens „Banner der Arbeit" gewürdigt. Wir wünschen Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul noch viele Jahre schöpferischen und erfolgreichen Wirkens als Jurist und Schriftsteller. 171;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 171 (NJ DDR 1966, S. 171) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 171 (NJ DDR 1966, S. 171)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit gefährdenen Handlungen führen. Der Untersuchungsführer muß deshalb in der Lage sein, Emotionen richtig und differenziert zu verarbeiten, sich nicht von Stimmungen leiten zu lassen, seine Emotionen auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage von grundlegender Bedeutung wie unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung von Einzuarbeitenden, die Reihenfolge der Einbeziehung des einzuarbeitenden Angehörigen in die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sowie der Umfang zu vermittelnder Kenntnisse und Erfahrungen reglementiert werben sollen.

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