Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 17 (NJ DDR 1966, S. 17); Beziehungen hat. Ist dieses nicht feststellbar, dann sind die Gesetze des Staates anzuwendm, dessen Staatsbürgerschaft die Person zuletzt erworben hat. § 24 bestimmt die Grenzen der Anwendung von Gesetzen anderer Staaten in de'r DDR. Das Familienrecht anderer Staaten findet dann keine Anwendung, wenn es mit den Grundprinzipien der staatlichen Ordnung der DDR unvereinbar ist. Nichtübereinstimmung oder Abweichung von den Vorschriften des FGB ist allein kein Grund für die Nichtanwendung fremden Rechts. Dieses muß vielmehr grundlegenden Prinzipien unseres sozialistischen Familienrechts, wie z. B. dem Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau, widersprechen. Die Anwendung des Familienrechts eines anderen Staates wäre z. B. ausgeschlossen, wenn es die Ehefrau von der Verwaltung des ehelichen Vermögens ausschließt oder ihre Berufstätigkeit von der Zustimmung des Ehemannes abhängig macht. Das gleiche gilt für andere Vorschriften, die sich eindeutig gegen die Gleichberechtigung der Ehefrau richten. §25 regelt schließlich den Vorrang internationaler Abkommen als Spezialvorschriften vor den entsprechenden Bestimmungen des EGFGB. Anerkennung von Entscheidungen anderer Staaten in Ehesachen In seinem Abschnitt IV enthält das EGFGB noch eine Bestimmung prozessualen Inhalts über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen, die von Gerichten anderer Staaten getroffen worden sind (§ 26). Diese Entscheidungen sind in der DDR nur wirksam, wenn der Minister der Justiz festgestellt hat, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung gegeben sind. Die Regelung tritt an die Stelle des bislang noch geltenden §24 der 4. DVO zum Ehegesetz von 19381'1. Sie sichert unter Wahrung der Souveränität anderer Staaten (vgl. § 26 Abs. 3 EGFGB) , daß in der DDR nur Entscheidungen wirksam werden, die nicht den Prinzipien unseres sozialistischen Familienrechts und der Souveränität der DDR widersprechen. Die Regelung trägt vorläufigen Charakter; sie wird entsprechend ihrem Gegenstand in die neue Zivilprozeßordnung übernommen werden. l' Vgl. Rundverfügung Nr. 8/52 des Ministers der Justiz vom 20. Dezember 1951, abgedruckt in der ZPO-Textausgabe, Berlin 1959, Vorbemerkung vor § 606. HEINZ HUGOT, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte Erfahrungen aus der Ehe- und Familienberatung Im Herbst 1964 wurde im Stadtbezirk Berlin-Mitte eine Ehe- und Familienberatungsstelle eingerichtet. Wir haben die Erfahrungen des ersten Jahres unter Berücksichtigung verschiedener Publikationen1 auf diesem Gebiet kürzlich ausgewertet und sind zu folgenden Ergebnissen gelangt: / H a 1 g a s c h hat die Frage nach dem Verhältnis der Ehe- und Familienberatung im Sinne des FGB zu den bereits bestehenden vielfältigen Formen von Beratungen, die sich unter den verschiedensten Aspekten mit Fragen der Ehe- und Familienerziehung befassen, gestellt. So wird z. B. durch die Mütterberatungen, die Jugendhilfe, die Rechtsauskunftsstellen der Gerichte, durch spezielle Frauenkurse oder Vorträge und Ausspracheabende, die von gesellschaftlichen Organisationen veranstaltet werden, eine bedeutungsvolle Arbeit geleistet. Haigasch schlägt vor, in diesem Gesamtkomplex den Ehe- und Familienberatungsstellen im Verlaufe der Zeit neben der persönlichen Beratung als spezifisches Mittel ihrer Tätigkeit koordinierende und anleitende Aufgaben zu übertragen1 2. Wir sind der Meinung, daß es nicht jedenfalls jetzt noch nicht darum gehen kann, den Platz der Ehe-und Familienberatungsstellen in einem „System der Koordinierung“ zu bestimmen. So wie wir Haigasch verstehen, müßten die Ehe- und Familienberatungsstellen allen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, die sich mit Fragen der Ehe- und Familienerziehung beschäftigen (dazu gehören sowohl die Schulen, die Standesämter, die Jugendhilfe, die Gerichte und andere staatliche Organe als auch der FDGB, der DFD, die FDJ) maßgebliche und entscheidende Impulse für die Entwicklung und Festigung der Ehe-und Familien Verhältnisse geben. Ob es eine solche „Stelle“ überhaupt geben kann oder soll, wollen und können wir nicht beantworten. Wir meinen aber entschieden, daß die Ehe- und Familienberatung mit einer solchen Aufgabenstellung überfordert wäre. Wir fassen 1 Vgl. Insbesondere Halgaseh, „Zum Aufbau von Ehe- und Familienberatungsstellen“, Staat und Recht 1965, Heft 7, S. 1062 IT., und Beyer, „Rostocker Fortbildungstage über Probleme der Ehe- und Sexualberatung“, NJ 1965 S. 705 f. 2 vgl. Haigasch, a. a. O. den Umfang ihrer Tätigkeit nicht weniger bedeutend, aber weit begrenzter auf. Die neu aufzubauenden Ehe- und Familienberatungsstellen sollten sich auf die vorbeugende, ehe- und familienerhaltende Tätigkeit konzentrieren und speziell durch die umfassende, sachkundige persönliche Beratung zur Förderung von Ehe und Familie beitragen. Die Erfahrungen in unserem Stadtbezirk bestätigen wir stützen uns dabei vor allem auf das, was uns viele Ratsuchende sagten , daß die individuelle Hilfe vom Umfang und von der Art der Probleme her weder in speziellen Beratungen und Sprechstunden der Ärzte, Juristen u. a. möglich ist, noch durch die vielfältigen Kurse und Veranstaltungen gegeben werden kann, in denen allgemeine Probleme der Ehe, Kindererziehung, des Sexuallebens usw. besprochen werden. Durch die Einrichtung der Ehe- und Familienberatung wollen wir den Bürgern Frauen wie Männern, Älteren wie Jüngeren, Verheirateten wie Ledigen Gelegenheit geben, sich für das persönliche Leben, die schon bestehende oder noch zu gründende Ehe oder die Erziehung ihrer Kinder den fundierten Rat eines Fachmannes zu holen. Wie geht denn so etwas im Leben vor sich? Wenn man Probleme hat, mit denen man allein nicht fertig wird, wenn eine Bindung zu zerbrechen droht, an der man hängt, dann möchte man sich das ist jedenfalls den meisten Menschen eigen jemand anvertrauen. Gute Freunde haben Verständnis. Sie plaudern auch nicht über das, was sie erfahren. Solche guten Freunde sind auch immer mehr die Arbeitskollektive oder die Menschen, mit denen man sich in einer gesellschaftlichen Organisation verbunden fühlt. Aber bleiben deren Ratschläge nicht oft aus, weil sie auch keinen Ausweg wissen, oder sind oberflächlich, weil sie meinen, immer eine Antwort geben zu müssen? Wieviel Schaden mit gutgemeinten Ratschlägen angerichtet wird, besonders soweit sie die Intimsphäre des Menschen betreffen, das vermag jeder, der sich beruflich mit Eheproblemen zu beschäftigen hat, zu beurteilen. Wer möchte aber gleich zum Gericht gehen, wenn er sich nicht scheiden lassen will, oder zum Arzt, wenn in dieser Richtung nur vage Vermutungen bestehen? 17;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 17 (NJ DDR 1966, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 17 (NJ DDR 1966, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit wurde außerdem unterstützt, indem - im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? Materialien, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten und im Zusammenwirken mit Staatsanwälten und Gerichten wurden die verantwortlichen staatlichen Leiter veranlaßt, Maßnahmen zur Überwindung festgestellter straftatbegünstigender Bedingungen durchzusetzen.

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