Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 167

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 167 (NJ DDR 1966, S. 167); RUDOLF BAUMGART, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Entwicklung und Förderung der Frauen in der Justiz Die systematische Qualifizierung, Förderung und Entwicklung der Frauen und Mädchen für mittlere und leitende Funktionen ist ein wesentliches Element der Leitungstätigkeit in den Justizorganen. Hierbei wurden in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erzielt*. In den Bezirks- und Kreisgerichten sowie den Staatlichen Notariaten sind gegenwärtig 65,6 % aller Beschäftigten Frauen und Mädchen. Nach Funktionen gegliedert ergibt sich folgende Entwicklung des Frauenanteils: 1958 1963 1966 Richter 29,7 % 32,2 % 31,4 % Notare 19,7 % 22,7 % 28,0 % Sekretäre 29,4 % 51,0 % 59,0 % Gerichtsvollzieher 5,7 % 13,0 % 18,5 % Die Volksaussprache über den Entwurf des Familiengesetzbuchs hat speziell das Interesse der Frauen an der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane vertieft. Das spiegelt sich u. a. darin wider, daß zu den Schöffenwahlen Ende des Jahres 1965 wesentlich mehr Frauen kandidierten. Der Frauenanteil bei den Schöffen betrug 1958 noch 34,6 % und stieg jetzt auf 42,3 % an. An den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin und Leipzig sind im Durchschnitt 29 % der Studierenden Frauen. Etwa 65 % der weiblichen Absolventen nehmen nach den langjährigen Erfahrungen der Berufs- und Einsatzlenkung die richterliche Tätigkeit auf. Der Frauenanteil bei den Richtern wird also bis zum Jahre 1971 keinen wesentlichen Änderungen unterliegen. Dagegen ist bei den Notaren und den Sekretären noch ein Anstieg des Frauenanteils zu erwarten. Das ergibt sich z. B. aus dem Lehrgang zur Ausbildung von Notaren an der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, wo 63%, und aus dem Sekretärlehrgang an der Justizschule in Weimar, wo 77 % der Teilnehmer Frauen und Mädchen sind. Bei der Qualifizierung für leitende Funktionen, im juristischen Fernstudium und bei der individuellen Weiterbildung auf den verschiedensten Wissensgebieten stehen die Frauen den Männern nicht im geringsten nach. Da die in den Justizorganen tätigen Frauen neben ihrem verantwortungsvollen Beruf überwiegend noch Aufgaben als Mutter und im Haushalt zu erfüllen haben 47 % haben Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren zu betreuen und zu erziehen , verdienen ihre mit Energie und Fleiß erreichten Leistungen ganz besondere Anerkennung. Dabei sind vor allem diejenigen Richterinnen Vorbild, die in den ersten Jahren der Errichtung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung Ausbildungslehrgänge an den damaligen Richterschulen besuchten und als Volksrichter den Maßstab für die Entwicklung eines neuen Richtertyps in unserem Staat gesetzt haben. Von den jetzt als Richter gewählten Frauen sind immerhin 22,4 % bereits länger als 15 Jahre tätig, und weitere 25,2% haben eine Dienstzeit von mehr als 10 Jahren erreicht. Ihr Wirken hat zur Überwindung manch alter Vorurteile gegen den Einsatz von Frauen als Richter beigetragen. Auf diese Verbundenheit der Richterinnen mit der Justiz und auf die Stabilität und Kontinuität unserer Kaderentwicklung können wir mit Recht stolz sein. * Vgl. hierzu auch „Für eine bessere Unterstützung der Frauen in der Justiz“, NJ 1955 S. 172 ff.; Seifert, „Förderung der Frauen eine ständige Aufgabe der Kaderarbeit“, NJ 1956 S. 202 ff.; Thiele, „Mehr Aufmerksamkeit der Frauenförderung in der Justiz“, NJ 1958 S. 241 ff.; Wolff. „Die Gleichberechtigung der in der Justiz tätigen Frauen“, NJ 1964 S. 140 f. Die älteren wie die jüngeren Richterinnen haben mit ihrem Bemühen um eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung durch die Erteilung von Rechtsauskünften und andere rechtspropagandistische Tätigkeit in der Bevölkerung Vertrauen und Anerkennung gefunden. Das gleiche gilt auch für die als Staatliche Notare tätigen Frauen. Diese im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Bereichen recht guten Ergebnisse dürfen uns jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit verleiten. Beispielsweise entspricht der Frauenanteil in den leitenden Funktionen der Justiz noch keineswegs den Möglichkeiten und Erfordernissen. Gegenwärtig sind nur 15,6% der Direktoren und stellvertretenden Direktoren der Bezirksgerichte. 19,1 % der Kreisgerichtsdirektoren und 15,0 % der Leiter der Staatlichen Notariate Frauen. Die Ursache dafür liegt nicht etwa darin, daß die Frauen keine Verantwortung übernehmen wollen. Vielmehr fehlt es an der Planmäßigkeit und Zielstrebigkeit bei der Entwicklung und Förderung neuer Führungskräfte. Der Anteil der Frauen ist in den Bezirken und Kreisen höchst unterschiedlich. Während in einigen Bezirken weniger als 20 % der Richter Frauen sind, liegt der Frauenanteil anderer Bezirke weit über dem Durchschnitt. Diese Disproportionen wirken sich auf die Arbeitsfähigkeit der Gerichte, die Belastung der einzelnen Richter und insbesondere auf die Förderung der Frauen nicht günstig aus. Hier muß eine Änderung angestrebt werden, die alle persönlichen Interessen der Kader und ihrer Familien berücksichtigt. Eine befriedigende Lösung wird erst nach und nach 'durch eine Verbesserung der Auswahl neuer Studienbewerber, die Erziehung an den Universitäten und eine richtige Berufs- und Einsatzlenkung der Absolventen gefunden werden können. Die Direktoren der Gerichte und die Leiter der Staatlichen Notariate müssen dem Nachwuchsproblem, das auf Grund der oben dargestellten kadermäßigen Zusammensetzung der Justizorgane hauptsächlich eine Frage der Entwicklung und Förderung der weiblichen Mitarbeiter ist, mehr Aufmerksamkeit widmen als bisher. Jeder befähigten und interessierten Protokollführerin oder Sachbearbeiterin steht die Möglichkeit offen, sich zum Gerichtsvollzieher, Sekretär, Notar oder Richter zu entwickeln und sich darüber hinaus für leitende Funktionen in der Justiz zu qualifizieren. Manche Dienststellenleiter überlassen aber die Entwicklung der Mitarbeiterinnen zu sehr dem Selbstlauf; oft sind sie sogar daran nicht genügend interessiert, weil die Qualifizierung eine Freistellung für das Studium, anderweitige Unterstützungen und u. U. einen Wechsel der Dienststelle zur Folge hat. Diesen Dienststellenleitern muß bewußt werden, daß es ihre Pflicht ist, die Bereitschaft aller Mitarbeiter zu einer systematischen, stufenweisen Qualifizierung zu wecken und zu fördern. Nur dies kann der Weg zur Überwindung von zeitweiligen Schwierigkeiten sein, die sich aus dem Fehlen von qualifizierten Arbeitskräften ergeben. Auch künftig werden uns im Prinzip nur diejenigen Kader zur Verfügung stehen, die wir selbst für die Rechtspflege gewinnen und für diese Tätigkeit begeistern. Zu einer guten Kaderarbeit gehört aber noch viel mehr: Die Tatsache z.B., daß von den im Jahre 1965 im Zusammenhang mit der Richterwahl aus gesundheitlichen, altersmäßigen, familiären und sonstigen Gründen ausgeschiedenen Richtern 35,7 % Frauen sind, muß uns Veranlassung sein, die Ursachen dafür genau 167;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 167 (NJ DDR 1966, S. 167) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 167 (NJ DDR 1966, S. 167)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

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