Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 167

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 167 (NJ DDR 1966, S. 167); RUDOLF BAUMGART, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Entwicklung und Förderung der Frauen in der Justiz Die systematische Qualifizierung, Förderung und Entwicklung der Frauen und Mädchen für mittlere und leitende Funktionen ist ein wesentliches Element der Leitungstätigkeit in den Justizorganen. Hierbei wurden in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erzielt*. In den Bezirks- und Kreisgerichten sowie den Staatlichen Notariaten sind gegenwärtig 65,6 % aller Beschäftigten Frauen und Mädchen. Nach Funktionen gegliedert ergibt sich folgende Entwicklung des Frauenanteils: 1958 1963 1966 Richter 29,7 % 32,2 % 31,4 % Notare 19,7 % 22,7 % 28,0 % Sekretäre 29,4 % 51,0 % 59,0 % Gerichtsvollzieher 5,7 % 13,0 % 18,5 % Die Volksaussprache über den Entwurf des Familiengesetzbuchs hat speziell das Interesse der Frauen an der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane vertieft. Das spiegelt sich u. a. darin wider, daß zu den Schöffenwahlen Ende des Jahres 1965 wesentlich mehr Frauen kandidierten. Der Frauenanteil bei den Schöffen betrug 1958 noch 34,6 % und stieg jetzt auf 42,3 % an. An den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin und Leipzig sind im Durchschnitt 29 % der Studierenden Frauen. Etwa 65 % der weiblichen Absolventen nehmen nach den langjährigen Erfahrungen der Berufs- und Einsatzlenkung die richterliche Tätigkeit auf. Der Frauenanteil bei den Richtern wird also bis zum Jahre 1971 keinen wesentlichen Änderungen unterliegen. Dagegen ist bei den Notaren und den Sekretären noch ein Anstieg des Frauenanteils zu erwarten. Das ergibt sich z. B. aus dem Lehrgang zur Ausbildung von Notaren an der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, wo 63%, und aus dem Sekretärlehrgang an der Justizschule in Weimar, wo 77 % der Teilnehmer Frauen und Mädchen sind. Bei der Qualifizierung für leitende Funktionen, im juristischen Fernstudium und bei der individuellen Weiterbildung auf den verschiedensten Wissensgebieten stehen die Frauen den Männern nicht im geringsten nach. Da die in den Justizorganen tätigen Frauen neben ihrem verantwortungsvollen Beruf überwiegend noch Aufgaben als Mutter und im Haushalt zu erfüllen haben 47 % haben Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren zu betreuen und zu erziehen , verdienen ihre mit Energie und Fleiß erreichten Leistungen ganz besondere Anerkennung. Dabei sind vor allem diejenigen Richterinnen Vorbild, die in den ersten Jahren der Errichtung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung Ausbildungslehrgänge an den damaligen Richterschulen besuchten und als Volksrichter den Maßstab für die Entwicklung eines neuen Richtertyps in unserem Staat gesetzt haben. Von den jetzt als Richter gewählten Frauen sind immerhin 22,4 % bereits länger als 15 Jahre tätig, und weitere 25,2% haben eine Dienstzeit von mehr als 10 Jahren erreicht. Ihr Wirken hat zur Überwindung manch alter Vorurteile gegen den Einsatz von Frauen als Richter beigetragen. Auf diese Verbundenheit der Richterinnen mit der Justiz und auf die Stabilität und Kontinuität unserer Kaderentwicklung können wir mit Recht stolz sein. * Vgl. hierzu auch „Für eine bessere Unterstützung der Frauen in der Justiz“, NJ 1955 S. 172 ff.; Seifert, „Förderung der Frauen eine ständige Aufgabe der Kaderarbeit“, NJ 1956 S. 202 ff.; Thiele, „Mehr Aufmerksamkeit der Frauenförderung in der Justiz“, NJ 1958 S. 241 ff.; Wolff. „Die Gleichberechtigung der in der Justiz tätigen Frauen“, NJ 1964 S. 140 f. Die älteren wie die jüngeren Richterinnen haben mit ihrem Bemühen um eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung durch die Erteilung von Rechtsauskünften und andere rechtspropagandistische Tätigkeit in der Bevölkerung Vertrauen und Anerkennung gefunden. Das gleiche gilt auch für die als Staatliche Notare tätigen Frauen. Diese im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Bereichen recht guten Ergebnisse dürfen uns jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit verleiten. Beispielsweise entspricht der Frauenanteil in den leitenden Funktionen der Justiz noch keineswegs den Möglichkeiten und Erfordernissen. Gegenwärtig sind nur 15,6% der Direktoren und stellvertretenden Direktoren der Bezirksgerichte. 19,1 % der Kreisgerichtsdirektoren und 15,0 % der Leiter der Staatlichen Notariate Frauen. Die Ursache dafür liegt nicht etwa darin, daß die Frauen keine Verantwortung übernehmen wollen. Vielmehr fehlt es an der Planmäßigkeit und Zielstrebigkeit bei der Entwicklung und Förderung neuer Führungskräfte. Der Anteil der Frauen ist in den Bezirken und Kreisen höchst unterschiedlich. Während in einigen Bezirken weniger als 20 % der Richter Frauen sind, liegt der Frauenanteil anderer Bezirke weit über dem Durchschnitt. Diese Disproportionen wirken sich auf die Arbeitsfähigkeit der Gerichte, die Belastung der einzelnen Richter und insbesondere auf die Förderung der Frauen nicht günstig aus. Hier muß eine Änderung angestrebt werden, die alle persönlichen Interessen der Kader und ihrer Familien berücksichtigt. Eine befriedigende Lösung wird erst nach und nach 'durch eine Verbesserung der Auswahl neuer Studienbewerber, die Erziehung an den Universitäten und eine richtige Berufs- und Einsatzlenkung der Absolventen gefunden werden können. Die Direktoren der Gerichte und die Leiter der Staatlichen Notariate müssen dem Nachwuchsproblem, das auf Grund der oben dargestellten kadermäßigen Zusammensetzung der Justizorgane hauptsächlich eine Frage der Entwicklung und Förderung der weiblichen Mitarbeiter ist, mehr Aufmerksamkeit widmen als bisher. Jeder befähigten und interessierten Protokollführerin oder Sachbearbeiterin steht die Möglichkeit offen, sich zum Gerichtsvollzieher, Sekretär, Notar oder Richter zu entwickeln und sich darüber hinaus für leitende Funktionen in der Justiz zu qualifizieren. Manche Dienststellenleiter überlassen aber die Entwicklung der Mitarbeiterinnen zu sehr dem Selbstlauf; oft sind sie sogar daran nicht genügend interessiert, weil die Qualifizierung eine Freistellung für das Studium, anderweitige Unterstützungen und u. U. einen Wechsel der Dienststelle zur Folge hat. Diesen Dienststellenleitern muß bewußt werden, daß es ihre Pflicht ist, die Bereitschaft aller Mitarbeiter zu einer systematischen, stufenweisen Qualifizierung zu wecken und zu fördern. Nur dies kann der Weg zur Überwindung von zeitweiligen Schwierigkeiten sein, die sich aus dem Fehlen von qualifizierten Arbeitskräften ergeben. Auch künftig werden uns im Prinzip nur diejenigen Kader zur Verfügung stehen, die wir selbst für die Rechtspflege gewinnen und für diese Tätigkeit begeistern. Zu einer guten Kaderarbeit gehört aber noch viel mehr: Die Tatsache z.B., daß von den im Jahre 1965 im Zusammenhang mit der Richterwahl aus gesundheitlichen, altersmäßigen, familiären und sonstigen Gründen ausgeschiedenen Richtern 35,7 % Frauen sind, muß uns Veranlassung sein, die Ursachen dafür genau 167;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 167 (NJ DDR 1966, S. 167) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 167 (NJ DDR 1966, S. 167)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, einen Beweisantrag schriftlich selbst zu formulieren. Verweigert er die Niederschrift, muß die ausführliche Dokumentisrjng des Antrages durch den Untersuchungsführer erfolgen.

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