Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 164 (NJ DDR 1966, S. 164); beitsmethode erhalten die Urkunden ein sauberes Aussehen, eine stabile Heftung ist gewährleistet, und letzten Endes wird Arbeitszeit eingespart. Der Anschaffungspreis einer Ösen-Maschine beträgt nur 25 bis 30 MDN. Diese Arbeitsmethode wurde allen Staatlichen Notariaten empfohlen. Die große Aufgabe, in der Arbeit Neues zu entwickeln und durchzusetzen, muß allen Mitarbeitern der Gerichte bewußt gemacht werden. Für diese Überzeugungsarbeit sind die Direktoren verantwortlich. Aber auch die Gewerkschaftsleitungen haben die Verpflichtung, bei der Überwindung von Routine, Schematismus und alten, als unabänderlich betrachteten Arbeitsmethoden und Gewohnheiten mitzuhelfen. Bereits bei der Einführung von Maßnahmen der kurzfristigen Rationalisierung wehrten sich manche Mitarbeiter gegen neue Arbeitsmethoden. Gerade bei bewährten, lange in der Justiz beschäftigten Mitarbeitern zeigt sich oft eine menschlich verständliche Zurückhaltung, ein Hängen an vertraut gewordenen Arbeitsweisen und Arbeitsplätzen. Deshalb dürfen neue Arbeitsmethoden, wie z. B. die Einrichtung eines zentralen Schreibzimmers, niemals administrativ eingeführt werden. Hier kommt es darauf an, geduldig durch die besseren Arbeitsergebnisse der neuen Methoden zu überzeugen. Die politisch-ideologische Erziehungsarbeit muß sich darüber hinaus auch auf die Weiterbildung der Mitarbeiter, auf die Festigung der Arbeitsdisziplin, auf die Erhöhung des Verantwortungsbewußtseins jedes einzelnen und auf die Schaffung eines guten Arbeitsklimas richten, denn auch das gehört zu den Voraussetzungen für eine effektive Arbeit. Für die Einführung moderner Arbeitsmethoden ist es auch unerläßlich, die Feststellungen des Obersten Gerichts über das Verhältnis der bisherigen Arbeitsorganisation zur Qualität und Wirksamkeit der Rechtsprechung sowie über Hemmnisse in der gegenwärtigen Gerichtsorganisation auszuwerten. Erforderlich ist ferner eine enge Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft, weil sich die Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Leitungswissenschaft und das Rationalisierungsprogramm des Ministeriums der Justiz in vieler Hinsicht berühren. Eine solche Zusammenarbeit entspräche u. E. der Forderung des Vorsitzenden des Ministerrates, Willi S t o p h , die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Organisationsprinzipien für die Staats- und Wirtschaftsleitung als eine vordringliche Aufgabe in Angriff zu nehmen’0. Erste erfolgversprechende Verbindungen in dieser Hinsicht sind bisher mit der Karl-Marx-Universität Leipzig aufgenommen worden. Auch das Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ hat Interesse an einer Zusammenarbeit gezeigt, die aber trotz der Bemühungen des Ministeriums der Justiz noch nicht gesichert ist. Es ist zu hoffen, daß sich bald konstruktive Formen der Zusammenarbeit entwickeln. * Die Mitarbeiter der Justiz begrüßen es dankbar, daß Partei und Staatsführung die 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche und die Verkürzung der Arbeitszeit ab April 1966 beschlossen haben. Mit der Durchsetzung der hier dargelegten Aufgaben schaffen, wir auch in den Justizorganen die Voraussetzungen dafür, daß diese der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen dienende Maßnahme ohne Beeinträchtigung der Arbeitsergebnisse verwirklicht werden kann. Es kommt nun darauf an, daß sich alle Leiter und Mitarbeiter der Justizorgane” Klarheit über die objektive Notwendigkeit einer systematischen Rationalisierung verschaffen und schöpferisch an der Lösung der dargelegten Aufgaben mitarbeiten. Über ihre Vorschläge und ihre Erfahrungen mit neuen Arbeitsmethoden sollten sie in der „Neuen Justiz“ berichten. 10 w. Stoph. Rede zur Begründung des Volkswirtschaftsplans 1966 vor der Volkskammer am 21. Januar 1906, Sozialistische Demokratie vom 28. Januar 1906, Beilage, S. 23. 11 Die hier dargelegten Gedanken müssen auch in den Staatlichen Notariaten geprüft werden, damit auch dort neue Arbeitsmethoden Platz greifen können. KÄTE GOLDENBAUM und DIETER SANDER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Übergabe von Jugendstrafsachen an die Organe der Jugendhilfe Die Ergebnisse der Untersuchungen, die die zentralen Rechtspflegeorgane im vergangenen Jahr auf dem Gebiet der Jugendkriminalität durchführten, werfen die Frage auf, inwieweit es unter den Bedingungen des geltenden Jugendgerichtsgesetzes bereits möglich und notwendig ist, wesentlich mehr Jugendstrafverfahren als bisher den Organen der Jugendhilfe gern. §35 JGG zur Einleitung von Erziehungsmaßnahmen zu übergeben. Bei der Klärung dieser Frage ist insbesondere davon auszugehen, daß mit der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 22. April 1965 (GBl. II S. 359) eine neue Etappe in der Jugendhilfearbeit eingeleitet wurde'. Diese Verordnung reiht sich organisch in die Rechtspflegepolitik und die Jugendpolitik unseres Staates ein. Die Weiterentwicklung der Jugendhilfebeiräte zu Jugendhilfeausschüssen, der Jugendhelferkollektive zu Jugendhilfekommissionen (bzw. deren Neubildung) und die damit verbundene höhere Verantwortung der Referate Jugendhilfe sind Ausdruck der Weiterentwicklung und Festigung der sozialistischen Demokratie. Die Durchsetzung dieser l Vgl. Mannschatz, Neuregelung der Aufgaben und Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe“j NJ 1965 S. 481 ft. Verordnung wird dazu beilragen, noch wirksamer als bisher auf sozial fehlentwickelte Minderjährige und jugendliche Rechtsverletzer erzieherischen Einfluß auszuüben. Zur Wirksamkeit von Erziehungsmaßnahmen In den Vergangenen Jahren hat derjenige Teil der Jugendlichen, der Straftaten mit relativ hoher Gesellschaftswidrigkeit begeht, kontinuierlich abgenommen* 11 2. Parallel mit dem Sinken der Zahl der jugendlichen Täter, die gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden mußten, stieg die Zahl der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen und der Erziehungsmaßnahmen. Im Jahre 1964 wurden bei 36,9 Prozent aller gerichtlich verurteilten jugendlichen Täter ausschließlich Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen. Etwa jeder dritte angeklagte Jugendliche beging somit eine Straftat, die den Ausspruch einer bedingten Verurteilung oder einer Freiheitsstrafe nicht mehr erforderlich machte. Diese grundsätzlich richtige Praxis wird auch der Forderung des § 3 JGG gerecht, wonach zur Gewährleistung des Schutzes des Staates und der Rechte seiner Bürger so- 2 Vgl. Streit, j,Die weiteren Aufgaben bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“, NJ 1965 S. 344 f. 164;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 164 (NJ DDR 1966, S. 164) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 164 (NJ DDR 1966, S. 164)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus zu leisten, ein hoher sicherheitspolitischer Nutzeffekt zu erreichen und die politisch-operative Lage im Verantwortungsbereich positiv zu verändern ist. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der Richtlinie und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie den langjährigen. Realitäten auch begrifflich Rechnung Arbeitseinsatz kommenden Straf- Strafgefangenen - zu arbeiten.

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