Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 152

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 152 (NJ DDR 1966, S. 152); führt hatten, über die Einkommensund Lebensverhältnisse der Schuldner und über die Möglichkeiten, die Schulden durch sofortige oder durch Ratenzahlung zu tilgen. Die wesentlichen Ergebnisse der Aussprachen wurden danach schriftlich zusammengefaßt. Außerdem wurde festgelegt, daß auf der Grundlage der von der KWV an den Ortsausschuß zu übersendenden vierteljährlichen Aufstellungen ständig Mitglieder des Ortsausschusses, Vertreter der Hausgemeinschaften usw. beauftragt werden, sich mit Mietschuldnern auseinanderzusetzen. Insgesamt bestätigt die vorläufige Analyse die von Rein warth in NJ 1964 S. 481 ff. angeführten Fest- stellungen. Vor allem aber wurde deutlich, daß mit den meisten Mietschuldnern vorher keine Auseinandersetzungen weder unter vier Augen noch in der Hausgemeinschaft geführt worden waren. Da sich die Mehrzahl nach den Gesprächen zur alsbaldigen Begleichung der Mietschulden verpflichtete, zeigt sich, daß sie gesellschaftlicher Einwirkung gegenüber aufgeschlossen sind. Nur für Unbelehrbare kann das gerichtliche Verfahren die richtige Maßnahme sein. In solchen Fällen ist es notwendig, die Realisierung der Zahlungsansprüche durch die Zwangsvollstreckung zu sichern. UDO MOTZECK, Richter am Kreisgericht Aue Erfahrungen mit dem zentralen Schreibbüro beim Bezirksgericht Cottbus Schwierigkeiten in der fristgemäßen Erledigung der Schreibarbeiten waren für die Leitung des Bezirksgerichts Cottbus Veranlassung, ein zentrales Schreibbüro einzurichten. Um Schreibarbeiten rationeller erledigen zu können, mußten gleichzeitig mehr als bisher Diktiergeräte auch in den Verhandlungen von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen verwendet werden. Das erforderte zwangsläufig von den beteiligten Richtern und Protokollführern eine Überwindung ihres bisherigen Arbeitsstils und die Bereitschaft, neue Arbeitsmethoden anzuwenden. Sie von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen, war der wichtigste und zugleich schwierigste Teil der Vorbereitungsarbeit. Er war aber erforderlich, weil nur dann, wenn die Mitarbeiter von der Richtigkeit der Einführung neuer Arbeitsmethoden überzeugt waren, beim Aufbau des zentralen Schreibbüros auftretende Mängel, z. B. Arbeit unter zunächst noch unzulänglichen Bedingungen, überwunden werden konnten. Gingen auch unsere Mitarbeiter zunächst nur zaghaft zu der neuen Arbeitsmethode über, so können wir heute, ein Jahr nach Einrichtung des zentralen Schreibbüros, feststellen, daß weder Richter noch Protokollführer mehr gewillt sind, nach der früheren Methode zu arbeiten. Ein weiterer zu beachtender Faktor sind die mit der Einrichtung des Büros verbundenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen. So war es erforderlich, eine zentrale Registratur für alle Rechtsgebiete mit Ausnahme des 1. Strafsenats zu schaffen. um die Mitarbeiter des Schreibbüros von dieser Aufgabe zu entlasten. Zur Festlegung des gesamten organisatorischen Arbeitsablaufs im zentralen Schreibbüro mußte eine Arbeitsordnung geschaffen werden, aus der sich sowohl die Aufgaben als auch die Verantwortung aller Mitarbeiter ergibt. Schließlich mußten auch die Richter sich darauf einstellen, ihre Verhandlungen außer in Strafsachen ohne Protokollanten zu führen und das Diktiergerät zu bedienen. Auch die Arbeit der Protokollführer erhielt einen anderen Inhalt. Alle Kolleginnen wurden, nachdem sie auch zu Protokollführern in Strafverhandlungen qualifiziert worden waren, auf jedem Rechtsgebiet tätig. Das garantierte eine kontinuierliche Arbeit. In unserem zentralen Schreibbüro wird die gesamte Arbeit vom Leiter des Büros organisiert. Er gewährleistet die ungestörte Arbeit aller dort Beschäftigten. Nur er betritt das Schreibbüro, um Aufträge zu erteilen, erledigte Arbeiten entgegenzunehmen oder andere mit dem Arbeitsablauf in Verbindung stehende Fragen zu beraten. Das trägt dazu bei, daß sich die im Schreibbüro Beschäftigten intensiv der Erledigung ihrer Aufträge widmen können. Ist Schreibarbeit zu erledigen, so wird von dem betreffenden Richter oder Mitarbeiter ein Auftragsformular ausgefüllt, das mit der Arbeit dem Leiter überreicht wird. Dieser sortiert die sofort zu erledigenden Schreiben von den weniger wichtigen aus und übergibt sie einer Mitarbeiterin des Schreibbüros zur Erledigung. Ist die Arbeit beendet, so trägt die Schreibkraft die von ihr geschriebene Anzahl von Seiten in das Auftragsformular ein, unterschreibt es und gibt es mit der erledigten Arbeit dem Leiter zurück. Dieser bewertet die Leistung der Schreibkraft und die Qualität der Arbeit. Es ist uns heute möglich, Schreibaufträge innerhalb von einem Tag oder zwei Tagen zu erledigen. Das ist gegenüber früher ein wesentlicher Fortschritt. Aufträge für Schreibarbeiten werden in der Regel erteilt für: Übertragung von Tonbanddiktaten, Maschinediktat (Urteile in Strafsachen und dringende Schreiben), Übertragung handschriftlich angefertigter Schreiben, Beschlüsse, Verfügungen usw. Dabei gewinnt die Arbeit mit den Diktiergeräten und damit die Übertragung des Tonbanddiktats immer mehr an Bedeutung und nimmt bei den Aufträgen- bereits die erste Stelle ein. Dem Leiter des zentralen Schreibbüros obliegt es außerdem, für die Verhandlungen in Strafsachen außer im 1. Senat Protokollführer zur Verfügung zu stellen. Dazu notiert er sich sämtliche Termine, für die ein Protokollführer benötigt wird, und teilt dementsprechend die Arbeit ein. Den Überblick über die Terminansetzungen erhält er durch die Aufträge zur Fertigstellung der Ladungen, deren Versendung er vornimmt. Eine weitere Aufgabe des Leiters besteht darin, die Benutzung der Diktierkabine zu regeln. Alle Richter, die diktieren wollen, müssen sich bei ihm anmelden und bekommen einen Zeitpunkt für das Diktat benannt. Nach unseren Erfahrungen ist der Leiter des Schreibbüros nicht voll ausgelastet. Deshalb ist er bei uns gleichzeitig Sekretär für Arbeitsrechtssachen. Er nimmt außerdem die abschließende Bearbeitung der Strafakten vor und berechnet in allen Verfahren die Auslagen für Zeugen, Sachverständige und Schöffen. Ob dem Leiter des Schreibbüros bei anderen Gerichten weitere Aufgaben übertragen werden können, wird im wesentlichen von der Situation am Gericht und von seiner Qualifikation abhängen. Es wäre u. E. durchaus möglich, daß er die angefertigten Schreiben auf ihre Richtigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Tonbanddiktaten überprüft. Diese Überprüfung wird bei uns gegenwärtig noch von den Richtern vorgenommen. Für die Schreibarbeiten wurde unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Verwaltungsorgane zunächst eine Norm von drei Seiten je Stunde festgelegt. Diese Norm garantiert einen wirksamen materiellen Anreiz, weil bei guter Leistung eine Übererfüllung möglich ist. Jede zusätzlich geschriebene Seite wird mit 0,40 MDN vergütet. Zur Verbesserung der Qualität der Schreibarbeiten ist der Leiter des zentralen 152;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration schöpferisch anzuwenden, die Bereitschaft zu hohen physischen und psychischen Belastungen aufbringen sowie über geeignete berufliche, gesellschaftliche Positionen, Wohnortbedingungen, Freizeitbeschäftigungen verfügen.

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