Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 113 (NJ DDR 1966, S. 113);  die in der LPG zu lösenden Aufgaben, die den Beteiligten des Delegierungsvertrags obliegen, sowie über die Funktion des Delegierten; die Verpflichtung des Delegierten, die Aufnahme als Mitglied zu beantragen und mindestens fünf Jahre seinen Kenntnissen entsprechend auf der Grundlage des Statuts und der innergenossenschaftlichen Beschlüsse zu arbeiten; das Recht des Delegierten, bei Wahrung des Leistungsprinzips neben einer von der LPG zu gewährenden bestimmten Anzahl von Arbeitseinheiten (AE) einen staatlichen Zuschuß bis zur Höhe eines AE-Wertes von 12 MDN zu erhalten; die Voraussetzungen, den Vertrag zu ändern bzw. aufzuheben, und die Zuständigkeit der staatlichen Organe, über Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern zu entscheiden. Diese besondere staatliche Einwirkung auf die vertragliche Modifizierung der LPG-Mitgliedschaft ist u. a. erforderlich, weil der Delegierte Aufgaben erfüllen soll, die bereits vor Begründung der Mitgliedschaft geklärt sein müssen. Deshalb geht der Vertrag der Mitgliedschaft zeitlich voraus. Der Vertrag erfüllt wichtige Funktionen: Er konkretisiert die besonderen Rechte und Pflichten, die der Delegierte mit der Mitgliedschaft übernimmt; er würdigt die künftigen Leistungen des Delegierten materiell, indem er dessen Ansprüche auf den Bezug besonderer staatlicher Gelder sichert; er koordiniert die Beziehungen der an der Delegierung beteiligten Partner, indem er die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Übereinstimmung bringt. Für eine sozialistische Hilfe, wie es die Delegierung ist, kommt dem Bemühen, durch Aussprachen und übereinstimmendes Handeln strittige Probleme zu lösen, besondere Bedeutung zu. Nur auf diesem Wege ist auch eine etwa notwendige Änderung des Vertrags anzustreben. Die Landwirtschaftsräte, die für die Anleitung der LPG und für die Betreuung des Delegierten verantwortlich sowie als staatliches Leitungsorgan Vertragspartner sind, nehmen hierbei eine wichtige Stellung ein. Die Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Delegierungsvertrag und der Mitgliedschaft Unterschiedliche Auffassungen bestehen in der Praxis darüber, welche Möglichkeiten die Delegierungspartner haben, ihre Rechte aus dem Vertrag und der Mitgliedschaft durchzusetzen, wenn es über bestimmte Fragen Streit gibt. Häufig resultieren solche Streitigkeiten daraus, daß das Verhältnis zwischen Mitgliedschaft und Vertrag nicht genügend geklärt ist. Damit erhebt sich die Frage, ob und inwiefern die Zulässigkeit des Rechtswegs sowie die Entscheidungsrechte des Landwirtschaftsrates, der LPG und des Mitglieds durch den Delegierungsvertrag verändert werden. Während der Mustervertrag für den Einsatz von qualifizierten Fachkräften in LPG und VEG5 keine Regelung für die Entscheidung von Streitigkeiten trifft, sieht der Mustervertrag für den Einsatz von Leitungskadern in wirtschaftlich noch schwachen LPGs hierfür die Zuständigkeit des Rates des Bezirks (jetzt Bezirkslandwirtschaftsrat) vor. Zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Vertrags ist außerdem die Zustimmung der Vertragspartner also auch des Kreislandwirtschaftsrates und des Delegierten erforderlich. Fände diese Rechtsnorm auch für grundlegende Rechte und Pflichten, die unmittelbar durch die Mitgliedschaft 5 Verfügungen und Mitteilungen des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der DDR 1963, Nr. 4, S. 17. entstehen und zum Teil in den Vertrag aufgenommen worden sind, Anwendung, dann würden der LPG entscheidende Rechte genommen. Meines Erachtens wäre es bedenklich, wenn von der Zustimmung des Kreislandwirtschaftsrates und des Delegierten die Rechtswirksamkeit eines Mitgliederversammlungsbeschlusses abhängen sollte, durch den der Delegierte von seiner Leitungsfunktion entbunden wird, und wenn bei Streit der Bezirkslandwirtschaftsrat darüber zu befinden hätte, ob der Delegierte seine Funktion als Vorsitzender, Buchhalter oder Zootechniker weiterhin bekleiden soll. Die besonderen Aufgaben der Delegierung und die Leitung des Kadereinsatzes rechtfertigen nicht, der LPG das Recht und die Pflicht zu nehmen, über die Wahl ihrer Funktionäre zu entscheiden. Der LPG kann nicht die Verantwortung für ihre Entwicklung genommen werden; sie muß sich notfalls vor Mißwirtschaft durch den Delegierten eigenverantwortlich sichern können. Andererseits muß der Delegierte vor falschen Entscheidungen der LPG geschützt werden. Da die Entbindung von seiner Funktion noch nicht die Mitgliedschaft beendet, ist ihm eine andere Arbeit zu übertragen. Diese Maßnahme muß jedoch der Landwirtschaftsrat bestätigen. Geschieht das nicht, dann muß der Vertrag als gelöst betrachtet werden, da die notwendige Vertragsänderung nicht erzielt wurde. Der Delegierte könnte notfalls mit Hilfe des Landwirtschaftsrates gegen den Willen der LPG seine Mitgliedschaft beenden und entsprechend seiner Qualifikation in einer anderen LPG arbeiten. Die Bestimmungen des Delegierungsvertrages können nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des LPG-Statuts wirksam werden. Ist eine LPG berechtigt, den Delegierten von seiner im Vertrag vereinbarten Funktion zu entpflichten, dann kann sie unter Beachtung des Leistungsprinzips auch nicht an die vereinbarte Höhe der Vergütung gebunden sein. Macht der Delegierte den Anspruch auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung nach dem Funktionsentzug vor Gericht geltend, so wäre für diesen vermögensrechtlichen Streit der Rechtsweg zulässig. Das Gericht hätte zu prüfen, ob der Beschluß über die Entbindung von der Funktion durch das zuständige Organ der LPG gefaßt wurde. Liegt ein solcher Beschluß vor und nicht etwa nur eine entsprechende Anweisung des Vorsitzenden, dann müßte die Klage durch Sachurteil als unbegründet abgewiesen werden. Weiterer Überlegungen bedarf auch die Lösung derjenigen Streitigkeiten, die zwischen dem Delegierten und dem Kreislandwirtschaftsrat über die Kürzung des staatlichen Zuschusses für die im Monat geleistete Arbeit oder die Rückzahlung der einmaligen Beihilfe entstehen können. Da in den LPGs die Vergütung der leitenden Kader nach Leistung im Unterschied zu den unmittelbar in der Produktion tätigen Mitgliedern oft noch nicht dem Leistungsprinzip gerecht wird, ist den staatlichen Organen die Möglichkeit gegeben, für die Delegierten dieses Prinzip durchzusetzen. Dabei sollten sich die Landwirtschaftsräte darum bemühen, daß die Organe der LPG entsprechende Beschlüsse fassen, die sich auch in dem durch die LPG finanzierten AE-Wert niederschlagen. Das ist bisher noch zu wenig gelungen. Wird der staatliche Zuschuß ohne Einverständnis der LPG reduziert, so kann das nicht als Verletzung der genossenschaftlichen Demokratie oder als unzulässiger Eingriff in die Vergütung der Mitglieder angesehen werden. Es handelt sich um staatliche Zuschüsse, über deren Verwendung der Landwirtschaftsrat im Rahmen der für ihn gültigen gesetzlichen Bestimmungen befindet. Die genossenschaftliche Demokratie kann allenfalls insoweit verletzt werden, als die vorgesehene Maßnahme nicht mit den Mitgliedern beraten wird. 113;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 113 (NJ DDR 1966, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 113 (NJ DDR 1966, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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