Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 112

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 112 (NJ DDR 1966, S. 112); Dieses Mehrprodukt fällt weg, wenn das Mitglied die LPG zur Unzeit verläßt. Hierin liegt der- Schaden begründet, den das Mitglied der LPG zufügt und der sich vor allem in einer verringerten Zuführung zum Grund-und Umlaufmittelfonds der LPG auswirkt. Deshalb müßte m. E. als Berechnungsbasis für den Umfang des Schadens der Betrag angenommen werden, der je Arbeitseinheit auf die Zuführung zum Grund-und Umlaufmittelfonds der LPG entfällt. Werden z. B. in einer 1000 ha großen LPG diesen Fonds in einem Jahr 480 MDN je ha zugeführt und im Laufe des gleichen Jahres 80 000 Arbeitseinheiten geleistet, so würde die Zuführung zu den Fonds 6 MDN je Arbeitseinheit betragen. Wären von dem ausgeschiedenen Mitglied planmäßig noch 200 Arbeitseinheiten im Wirtschaftsjahr zu leisten gewesen, so ergäbe sich eine obere Begrenzung der Höhe des Schadenersatzes von 1200 MDN. Ist in einer genossenschaftlichen Regelung vorgesehen, daß ein Mitglied, dessen Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Schulbesuch) von der LPG finanziert wurden, diese Summe der LPG zurückzuerstatten hat, wenn es vor Ablauf einer bestimmten Zeit die LPG wieder verläßt, so hat die Rückzahlung zusätzlich zu dem Schadenersatz zu erfolgen. Diese Form der Berechnung des Schadenersatzes ist natürlich noch immer etwas schematisch. Ihre vorsichtige Anwendung in den Fällen, in denen die Einbehaltung der Jahresendauszahlung nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden auszugleichen, könnte aber dazu beitragen, eine begründete, in Übereinstimmung mit § 15 LPG-Ges. stehende Lösung des strittigen Problems zu finden. Auch in diesem Falle muß selbstverständlich einer uferlosen Ausdehnung der Ersatzpflicht entgegengetreten werden. Der Schadenersatzberechnung dürfte nur der Zeitraum des laufenden Jahres zugrunde gelegt werden, in dem das Mitglied statutenwidrig ausscheidet. GÜNTER PULS, miss. Assistent am Institut für Zivilrecht der Humboldt-Universität Berlin Die Mitgliedschaft der in LPGs mit niedrigem Produktionsniveau delegierten landwirtschaftlichen Fachkader Die Delegierung von Kadern in LPGs mit noch niedrigem Produktionsniveau ist volkswirtschaftlich von großer Bedeutung1. Nicht zuletzt durch den Einsatz dieser Kader konnten die 1962 noch verhältnismäßig schwachen LPGs auf dem Wege zu modernen sozialistischen Großbetrieben gut vorankommen. Damit ist die Richtigkeit dieser staatlichen Leitungsmaßnahme bewiesen. Soweit Genossenschaftsbauern aus wirtschaftsstarken LPGs delegiert wurden, ist die Delegierung auch Ausdruck der zwischen den LPGs bestehenden sozialistischen Beziehungen. In enger Zusammenarbeit mit den LPGs und den staatlichen Organen vollbrachten die Delegierten auch unter Zurückstellung persönlicher Interessen große Leistungen. Viele Delegierte werden auch nach Ablauf ihrer fünfjährigen Verpflichtungszeit in der neuen LPG bleiben2. Das ist zu begrüßen, da dieser Entschluß mit den betrieblichen und gesellschaftlichen Erfordernissen übereinstimmt und die LPGs der delegierten Kader auch weiterhin bedürfen. Bei der Delegierung mußten mitunter komplizierte Beziehungen geregelt werden. Besonders galt das für solche Kader, die aus LPGs delegiert wurden. Sie mußten ihre Mitgliedschaft in der alten LPG abwickeln. Das betraf eine Vielzahl vermögensrechtlicher Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Vergesellschaftung der einzelbäuerlichen Produktionsmittel stehen, wie die weitere Nutzung des Bodens des Delegierten durch die LPG, die Zahlung der Steuern, das Schicksal des Inventarbeitrags, die Verrechnung der Bodenanteile, die Auflösung und Neueinrichtung einer individuellen Hauswirtschaft, die Regelung von Grundstücksverpflichtungen, die besondere Stellung einer 1 Rechtsgrundlage dieser Delegierung ist u. a. der Beschluß des Präsidiums des Ministerrats über die Ausbildung, die Aufgaben, den Einsatz, die Verteilung und Umverteilung landwirtschaftlicher Fachkader vom 1. Juni 1962 (GBl. XI s. 373) mit den Ergänzungsbeschlüssen vom 13. September 1962 (GBl. II S. 655), vom 19. November 1962 (GBl. II S. 767) und vom 20. Dezember 1963 (GBl. II S. 887). Vgl. dazu Puls, „Die Delegierung von LPG-Mrtgliedern in andere LPG“, Staat und Recht 1965, Heft 2, S. 226 fl 2 Nach von uns durchgeführten Befragungen der aus wirtschaftlich starken LPGs delegierten leitenden Kader beabsichtigen 45 %, in der LPG zu bleiben, 21 % haben noch keine Entscheidung getroffen, 17 % wollen in ihre alte LPG zurückkehren, und 16 % wollen weder in der neuen LPG bleiben noch in die alte zurückkehren. Bodenreformwirtschaft usw. Die Lösung der Probleme gelang stets, wenn sich die Delegierungspartner (Delegierter, LPG und Landwirtschaftsrat) ernsthaft bemühten, persönliche und betriebliche Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Dem Delegierten durfte kein materieller Nachteil entstehen. Die LPGs mit niedrigem Produktionsniveau waren jedoch oft nicht in der Lage, dem Delegierten bei gleicher Leistung den Verdienst zu gewähren, den er vorher hatte. Staatliche Unterstützungen, wie Beihilfen und Zuschüsse, vorrangige Beschaffung von Wohnraum und Hilfeleistungen anderer Art sollten dem Delegierten die Entscheidung erleichtern, in der neuen LPG zu bleiben3. Hier sollen aus dem großen Kreis der mit der Delegierung von landwirtschaftlichen Kadern zusammenhängenden Probleme nur einige Fragen der Mitgliedschaft in der neuen LPG behandelt werden. Mitgliedschaft und Dclegierungsvertrag Die Delegierten übernehmen im Regelfall auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen leitende Funktionen in der LPG, in die sie delegiert wurden. Das setzt voraus, daß sie Mitglied dieser LPG mit den entsprechenden Rechten und Pflichten werden. Die bei der Delegierung auftretenden Probleme können jedoch nicht allein durch die Mitgliedschaft gelöst werden. Zur Regelung der zwischen der LPG, dem Landwirtschaftsrat und dem Delegierten entstehenden Beziehungen sind vielmehr auch vertragliche Vereinbarungen erforderlich (sog. Delegierungsvertrag)4. Beide Rechtsverhältnisse die Mitgliedschaft und der Vertrag stehen in einem untrennbaren Zusammenhang. Durch den Vertrag wird die Mitgliedschaft, wie sie für die übrigen Mitglieder besteht, in bezug auf den Delegierten modifiziert. Andererseits verliert der Vertrag ohne die Mitgliedschaft des Delegierten seine Berechtigung. Im Delegierungsvertrag werden Festlegungen getroffen über 3 Vgl. hierzu die in Fußnote 1 aufgeführten Beschlüsse. 4 Vgl. Bekanntmachung der Musterverträge für den Einsatz von Leitungskadern sowie von Hoch- und Fachschulabsolven-ten in LPG vom 14. Juli 1962 (Verfügungen und Mitteilungen des damaligen Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft 1962, Folge 5, S. 72). 112;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 112 (NJ DDR 1966, S. 112) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 112 (NJ DDR 1966, S. 112)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden. Geht der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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