Dokumentation Neue Justiz (NJ), 20. Jahrgang 1966 (NJ 20. Jg., Jan.-Dez. 1966, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-768)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 490 (NJ DDR 1966, S. 490); ?Zur Auswahl der Sachverstaendigen Bares hat richtig daraufhingewiesen, dass bei der Auswahl der Sachverstaendigen ihre Geeignetheit unter dem Aspekt der Sachkunde zu pruefen ist1. Die Erfahrungen im Erfassungswesen zeigen, dass der Sachverstaendige auch eine solche Stellung zu dem zu untersuchenden Geschehnisablauf haben muss, die ein Hoechstmass an Objektivitaet garantiert. Daher wurde auf Mitarbeiter der Betriebe, in denen sich die Straftaten ereigneten, trotz ihrer Fachkenntnisse verzichtet4 5 6. Das schliesst aber nicht aus, solche Mitarbeiter, insbesondere Revisoren, Buchhalter und andere Fachkraefte, die unmittelbar mit der Straftat zusammenhaengende Feststellungen getroffen haben, als Zeugen oder sachverstaendige Zeugen zu hoeren. Die sachverstaendige Begutachtung sollte dagegen durch Mitarbeiter uebergeordneter Organe oder anderer, gleichgelagerter Organe, durch Leiter von Revisionsgruppen oder Fachabteilungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung der Betruegereien im Erfassungswesen wurden z. B. Mitarbeiter der Revision der VVEAB in unterschiedlichster Form hinzugezogen: zunaechst bei der Pruefung, Ordnung und Ergaenzung des umfangreichen objektiven Beweismaterials, sodann bei der Einschaetzung der Ergebnisse von Vernehmungen der Zeugen und Beschuldigten und schliesslich bei der Nachpruefung der Angaben zum Sachverhalt an Hand der Beweismaterialien. Dadurch konnten auch weitere Straftaten aufgedeckt und Einwaende der Beschuldigten und Zeugen unverzueglich nachgeprueft werden0. Diese Arbeitsweise erwies sich bei umfangreichen und komplizierten Ermittlungen als besonders wertvoll, sie diente der Konzentration des Verfahrens und der Verhinderung von Nachermittlungen. Die Teilnahme von Mitarbeitern der Revision der VVEAB an wichtigen Vernehmungen war fuer die Aufdeckung der beguenstigenden Bedingungen der Straftaten, aber auch fuer die Feststellung der objektiven Wahrheit sehr nuetzlich, weil ggf. das Vorbringen der Vernommenen sachkundig widerlegt werden konnte. Im Zusammenhang mit der Aufklaerung von Viehverlusten ist zu beachten, dass der behandelnde, seit laengerer Zeit fuer eine LPG zustaendige Tierarzt fuer die Untersuchung unentbehrlich ist. Um jedoch eine objektive gutachtliche Aeusserung zu erhalten, sollten das ergaeben die ausgewerteten Verfahren der Haupttierarzt des Kreises oder ein anderer qualifizierter Tierarzt, in bestimmten Faellen auch der Haupttierarzt des Bezirks oder dessen Mitarbeiter bzw. die Bezirkstierklinik und das Veterinaer-Untersuchungs- und Tiergesundheitsamt in den Verfahren gutachtlich gehoert werden. Die Konsultation ersetzt keine Gutachten Es waere ein Irrtum anzunehmen, angesichts der fruehzeitigen und kontinuierlichen Einbeziehung von Sachverstaendigen in die Ermittlungen sei die Erstattung von Gutachten zweitrangig oder gar ueberfluessig. Im Gegenteil! Das bestaetigten die Straftaten im Erfassungswesen. Waehrend der Ermittlungen mussten z. B. die den Anzeigen zugrunde liegenden tatsaechlichen Behauptungen praezisiert werden; der Umfang der schliesslich bewiesenen Straftaten deckte sich nicht mit dem Umfang der 4 Vgl. Bares. ?Die Zusammenarbeit mit Sachverstaendigen bei Wirtschaftsdelikten?. Forum der Kriminalistik 1965, Nr. 5, S. 12. 5 Vgl. hierzu auch das Urteil des Obersten Gerichts vom 18. Dezember 1965 - 2 Ust 19 65 , in dem ausgesprochen wurde, dass es unzulaessig ist. ?den Leiter eines Betriebes als Sachverstaendigen zu den Ursachen eines Unfalls zu vernehmen, wenn sich Hinweise dafuer ergeben, dass durch Pflichtverletzungen in diesem Betrieb die hergestellten Erzeugnisse nicht der erforderlichen Guete entsprechen und dadurch moeglicherweise eine Erscheinung fuer die Ursache des Unfalls gesetzt wurde?, NJ 1966 S. 341. 6 Hinsichtlich einer anderen Arbeitsmethode vgl. Bares, a. a. O., S. 13, und Schymanski / Steinbrecher, ?Umfangreiche Betrue- gereien im Bauwesen aufgedeckt?, Forum der Kriminalistik 1965, Nr. 1, S. 41. von der Revision beanstandeten Vertraege. In einigen Faellen lagen keine Straftaten vor bzw. konnten solche nicht bewiesen werden. Andererseits wurden ueber die Revisionsfeststellungen hinaus Straftaten ermittelt. Es war daher erforderlich, Gutachten anzufordern, die zum Gesamtkomplex der Straftaten Stellung nahmen, einschliesslich deren Ursachen, Bedingungen und Folgen. Gerade zur letzten Frage gaben die Sachverstaendigen wertvolle Hinweise, die sich bei der vorbeugenden Arbeit bewaehrten, zumal diese dadurch gleichzeitig mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen einsetzen konnte. Die Sachverstaendigen halfen den Kriminalisten bei der Ermittlung der Ursachen und Bedingungen der Straftat, und diese waren nicht gezwungen, die Empfehlungen zur Veraenderung der Umstaende selbst auszuarbeiten. Wenn es im Bericht des General Staatsanwalts der DDR in der 25. Sitzung des Staatsrates heisst, dass solche Hinweise ?noch nicht in dem erforderlichen Masse in der Leitungstaetigkeit der zustaendigen Organe wirksam geworden? sind, dann kann eine derart wis-. senschaftlich begruendete Arbeitsweise zur Ueberwindung dieses Mangels beitragen7. Die Einbeziehung von Sachverstaendigen ist nicht nur eine Hilfe fuer die Feststellung der objektiven Wahrheit im Ermittlungsverfahren, sondern traegt auch zur Vorbereitung des als Beweismittel im Strafverfahren dienenden Gutachtens bei. Zur Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt Damit der Staatsanwalt auf solche umfangreichen und komplizierten Ermittlungen Einfluss nehmen kann, ist es erforderlich, dass er sich spezielle Sachkenntnisse aneignet. In dem bereits erwaehnten Verfahren studierte der Staatsanwalt deshalb z. B. nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen des Erfassungswesens, sondern er konsultierte auch leitende Mitarbeiter der VVEAB und des Bezirkslandwirtschaftsrates (vgl. ? 14 StAG). Dadurch war er in der Lage, das Untersuchungsorgan u. a. auf folgende Probleme hinzuweisen: Auf die Klaerung der Aufgabenverteilung im Betrieb und der Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter; auf die Untersuchung der Entwicklung und Stellung der Beschuldigten im Arbeitsprozess bzw. als Mitglied der LPG, besonders ihrer Teilnahme an der genossenschaftlichen Arbeit, und des Verhaltens der Organe der LPG Typ I zur individuellen Viehhaltung ihrer Mitglieder, weil sich wie die Untersuchungen bestaetigten dort beguenstigende Bedingungen fuer individualistische spekulative Verhaltensweisen einzelner Personen zeigten; auf Massnahmen zur Einbeziehung der Genossenschaftsbauern, besonders der Vorstaende und Revisionskommissionen, in die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Straftaten; auf die Einbeziehung von Sachverstaendigen mit Hinweisen fuer die von ihnen zu klaerenden und zu begutachtenden Fragen; auf die Beiziehung ergaenzender gutachtlicher Aeusserungen, z. B. des Tierarztes ueber die Verletzung veterinaermedizinischer Bestimmungen. Die Leitung der Ermittlungen durch den Staatsanwalt erstreckte sich auch auf die Sicherung der komplexen Untersuchung arbeits- und zivilrechtlicher Fragen, insbesondere hinsichtlich der zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit. Dies hatte nicht nur fuer die Wiedergutmachung des Schadens Bedeutung, sondern auch fuer die Einschaetzung der Schwere der Straftaten. 2 Vgl. ?Erfahrungen und neue Probleme bei der Durchfuehrung des Rechtspflegeerlasses?, NJ 1966 S. 353 fl. (356).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wirkenden sozialen Widersprüche in der selbst keine Bedingungen für das Wirksamwerden der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einwirkungen und Einflüsse sind. Das Auftreten von negativen Erscheinungen im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß sich alle Diensteinbeitbn der Linie den hohen Anforderungen und Aufgaben gestellt haben und die Wirksamkeit der mittleren leitenden Kader weiter planmäSig gestiegen ist So kann eingeschätzt werden, daß bei strikter Wahrung jeweiligen Verantwortung und im kameradschaftlichen Miteinander weitere Fortschritte beim Finden effektiver Lösungen erzielt wurden. Hauptinhalte der Unterstützung durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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