Dokumentation Neue Justiz (NJ), 20. Jahrgang 1966 (NJ 20. Jg., Jan.-Dez. 1966, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-768)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 490 (NJ DDR 1966, S. 490); ?Zur Auswahl der Sachverstaendigen Bares hat richtig daraufhingewiesen, dass bei der Auswahl der Sachverstaendigen ihre Geeignetheit unter dem Aspekt der Sachkunde zu pruefen ist1. Die Erfahrungen im Erfassungswesen zeigen, dass der Sachverstaendige auch eine solche Stellung zu dem zu untersuchenden Geschehnisablauf haben muss, die ein Hoechstmass an Objektivitaet garantiert. Daher wurde auf Mitarbeiter der Betriebe, in denen sich die Straftaten ereigneten, trotz ihrer Fachkenntnisse verzichtet4 5 6. Das schliesst aber nicht aus, solche Mitarbeiter, insbesondere Revisoren, Buchhalter und andere Fachkraefte, die unmittelbar mit der Straftat zusammenhaengende Feststellungen getroffen haben, als Zeugen oder sachverstaendige Zeugen zu hoeren. Die sachverstaendige Begutachtung sollte dagegen durch Mitarbeiter uebergeordneter Organe oder anderer, gleichgelagerter Organe, durch Leiter von Revisionsgruppen oder Fachabteilungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung der Betruegereien im Erfassungswesen wurden z. B. Mitarbeiter der Revision der VVEAB in unterschiedlichster Form hinzugezogen: zunaechst bei der Pruefung, Ordnung und Ergaenzung des umfangreichen objektiven Beweismaterials, sodann bei der Einschaetzung der Ergebnisse von Vernehmungen der Zeugen und Beschuldigten und schliesslich bei der Nachpruefung der Angaben zum Sachverhalt an Hand der Beweismaterialien. Dadurch konnten auch weitere Straftaten aufgedeckt und Einwaende der Beschuldigten und Zeugen unverzueglich nachgeprueft werden0. Diese Arbeitsweise erwies sich bei umfangreichen und komplizierten Ermittlungen als besonders wertvoll, sie diente der Konzentration des Verfahrens und der Verhinderung von Nachermittlungen. Die Teilnahme von Mitarbeitern der Revision der VVEAB an wichtigen Vernehmungen war fuer die Aufdeckung der beguenstigenden Bedingungen der Straftaten, aber auch fuer die Feststellung der objektiven Wahrheit sehr nuetzlich, weil ggf. das Vorbringen der Vernommenen sachkundig widerlegt werden konnte. Im Zusammenhang mit der Aufklaerung von Viehverlusten ist zu beachten, dass der behandelnde, seit laengerer Zeit fuer eine LPG zustaendige Tierarzt fuer die Untersuchung unentbehrlich ist. Um jedoch eine objektive gutachtliche Aeusserung zu erhalten, sollten das ergaeben die ausgewerteten Verfahren der Haupttierarzt des Kreises oder ein anderer qualifizierter Tierarzt, in bestimmten Faellen auch der Haupttierarzt des Bezirks oder dessen Mitarbeiter bzw. die Bezirkstierklinik und das Veterinaer-Untersuchungs- und Tiergesundheitsamt in den Verfahren gutachtlich gehoert werden. Die Konsultation ersetzt keine Gutachten Es waere ein Irrtum anzunehmen, angesichts der fruehzeitigen und kontinuierlichen Einbeziehung von Sachverstaendigen in die Ermittlungen sei die Erstattung von Gutachten zweitrangig oder gar ueberfluessig. Im Gegenteil! Das bestaetigten die Straftaten im Erfassungswesen. Waehrend der Ermittlungen mussten z. B. die den Anzeigen zugrunde liegenden tatsaechlichen Behauptungen praezisiert werden; der Umfang der schliesslich bewiesenen Straftaten deckte sich nicht mit dem Umfang der 4 Vgl. Bares. ?Die Zusammenarbeit mit Sachverstaendigen bei Wirtschaftsdelikten?. Forum der Kriminalistik 1965, Nr. 5, S. 12. 5 Vgl. hierzu auch das Urteil des Obersten Gerichts vom 18. Dezember 1965 - 2 Ust 19 65 , in dem ausgesprochen wurde, dass es unzulaessig ist. ?den Leiter eines Betriebes als Sachverstaendigen zu den Ursachen eines Unfalls zu vernehmen, wenn sich Hinweise dafuer ergeben, dass durch Pflichtverletzungen in diesem Betrieb die hergestellten Erzeugnisse nicht der erforderlichen Guete entsprechen und dadurch moeglicherweise eine Erscheinung fuer die Ursache des Unfalls gesetzt wurde?, NJ 1966 S. 341. 6 Hinsichtlich einer anderen Arbeitsmethode vgl. Bares, a. a. O., S. 13, und Schymanski / Steinbrecher, ?Umfangreiche Betrue- gereien im Bauwesen aufgedeckt?, Forum der Kriminalistik 1965, Nr. 1, S. 41. von der Revision beanstandeten Vertraege. In einigen Faellen lagen keine Straftaten vor bzw. konnten solche nicht bewiesen werden. Andererseits wurden ueber die Revisionsfeststellungen hinaus Straftaten ermittelt. Es war daher erforderlich, Gutachten anzufordern, die zum Gesamtkomplex der Straftaten Stellung nahmen, einschliesslich deren Ursachen, Bedingungen und Folgen. Gerade zur letzten Frage gaben die Sachverstaendigen wertvolle Hinweise, die sich bei der vorbeugenden Arbeit bewaehrten, zumal diese dadurch gleichzeitig mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen einsetzen konnte. Die Sachverstaendigen halfen den Kriminalisten bei der Ermittlung der Ursachen und Bedingungen der Straftat, und diese waren nicht gezwungen, die Empfehlungen zur Veraenderung der Umstaende selbst auszuarbeiten. Wenn es im Bericht des General Staatsanwalts der DDR in der 25. Sitzung des Staatsrates heisst, dass solche Hinweise ?noch nicht in dem erforderlichen Masse in der Leitungstaetigkeit der zustaendigen Organe wirksam geworden? sind, dann kann eine derart wis-. senschaftlich begruendete Arbeitsweise zur Ueberwindung dieses Mangels beitragen7. Die Einbeziehung von Sachverstaendigen ist nicht nur eine Hilfe fuer die Feststellung der objektiven Wahrheit im Ermittlungsverfahren, sondern traegt auch zur Vorbereitung des als Beweismittel im Strafverfahren dienenden Gutachtens bei. Zur Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt Damit der Staatsanwalt auf solche umfangreichen und komplizierten Ermittlungen Einfluss nehmen kann, ist es erforderlich, dass er sich spezielle Sachkenntnisse aneignet. In dem bereits erwaehnten Verfahren studierte der Staatsanwalt deshalb z. B. nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen des Erfassungswesens, sondern er konsultierte auch leitende Mitarbeiter der VVEAB und des Bezirkslandwirtschaftsrates (vgl. ? 14 StAG). Dadurch war er in der Lage, das Untersuchungsorgan u. a. auf folgende Probleme hinzuweisen: Auf die Klaerung der Aufgabenverteilung im Betrieb und der Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter; auf die Untersuchung der Entwicklung und Stellung der Beschuldigten im Arbeitsprozess bzw. als Mitglied der LPG, besonders ihrer Teilnahme an der genossenschaftlichen Arbeit, und des Verhaltens der Organe der LPG Typ I zur individuellen Viehhaltung ihrer Mitglieder, weil sich wie die Untersuchungen bestaetigten dort beguenstigende Bedingungen fuer individualistische spekulative Verhaltensweisen einzelner Personen zeigten; auf Massnahmen zur Einbeziehung der Genossenschaftsbauern, besonders der Vorstaende und Revisionskommissionen, in die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Straftaten; auf die Einbeziehung von Sachverstaendigen mit Hinweisen fuer die von ihnen zu klaerenden und zu begutachtenden Fragen; auf die Beiziehung ergaenzender gutachtlicher Aeusserungen, z. B. des Tierarztes ueber die Verletzung veterinaermedizinischer Bestimmungen. Die Leitung der Ermittlungen durch den Staatsanwalt erstreckte sich auch auf die Sicherung der komplexen Untersuchung arbeits- und zivilrechtlicher Fragen, insbesondere hinsichtlich der zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit. Dies hatte nicht nur fuer die Wiedergutmachung des Schadens Bedeutung, sondern auch fuer die Einschaetzung der Schwere der Straftaten. 2 Vgl. ?Erfahrungen und neue Probleme bei der Durchfuehrung des Rechtspflegeerlasses?, NJ 1966 S. 353 fl. (356).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland zu Bürgern aufgenommen werden. Besuche von Angehörigen und Rechtsanwälten finden in den Untersuchungshaftanstalten in den Bezirken statt. Besuche von Diplomaten mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung sowie die Verletzung des Geheimnisschutzes -. Erscheinungsformen der politisch-ideologischen Diversion sowie der Kbntaktpolitik und Kontakttätigkeit Personen - die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit geeignet erscheinen.

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