Dokumentation Neue Justiz (NJ), 20. Jahrgang 1966 (NJ 20. Jg., Jan.-Dez. 1966, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-768)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 363 (NJ DDR 1966, S. 363); ?Wir sagten und sagen zu Recht, dass in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung kein Buerger straffaellig zu werden braucht. Und das gilt doch erst recht, cfa unsere gesellschaftliche Entwicklung weiter vorangekommen ist. Dieser Entwicklung entspricht ein hoeheres gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein. Ein strafbares Verhalten, das den sich daraus ergebenden Moeglichkeiten widerspricht, muss deshalb Anlass sein, den Buerger nachdruecklich an seine Verantwortung gegenueber Gesellschaft und Staat zu erinnern. Gewiss, unserer sozialistischen Gesellschaft sind Rachegefuehle fremd. Sie erzieht Rechtsverletzer zu ordentlichen Buergern unseres Staates. Wenn ein einzelner Buerger jedoch trotz der gegebenen Moeglichkeiten gesellschaftlich verantwortungsbewussten Verhaltens eine Straftat begeht, dann muss unsere Gesellschaft auch verlangen koennen und unsere Buerger fordern das , dass der Schaden wiedergutgemacht wird und der Buerger alles tut, um das Vertrauen wiederherzustellen. Die mit der Mehrzahl der bedingten Freiheitsstrafen verbundene einzige gesetzliche Forderung, innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht erneut straffaellig zu werden, halten unsere Buerger besonders auch angesichts der Tatsache, dass nicht jede bedingte Verurteilung mit der Erziehung am Arbeitsplatz verbunden werden kann nicht mehr fuer voll ausreichend. Sie sind bemueht, den Rechtsverletzer im Kollektiv zu erziehen. Sie fordern aber auch, und mir scheint mit Recht, dass der Prozess der Selbsterziehung nicht allein vom Wollen oder Nichtwollen des betreffenden Buergers abhaengig ist, sondern dass dieser Prozess Impulse erhaelt durch eine Vielfalt von differenzierten erzieherischen Auflagen, an die sich der Rechtsverletzer gebunden fuehlen muss, ja, ueber deren Verwirklichung er Rechenschaft abzulegen verpflichtet wird, die es dem Kollektiv ermoeglichen, den Erziehungsprozess noch wirksamer zu beeinflussen. Aus diesem Grunde ist es ueberlegenswert, bei der bevorstehenden Neukodifizierung unseres sozialistischen Strafrechts nach solchen Wegen der inhaltlichen Ausgestaltungund erzieherischen Verstaerkung der Strafen ohne Freiheitsentzug zu suchen, die eine echte und wirkliche Wiedergutmachung und Bewaehrung des Rechtsverletzers stimulieren und sichern. Die im allgemeinen positiven Erfahrungen mit unserem Jugendstrafrecht und der Moeglichkeit, mit konkreten differenzierten Weisungen und Auflagen fuer den Rechtsverletzer den gesellschaftlichen Erziehungsprozess zu beeinflussen und damit auch seine Selbsterziehung zu foerdern, koennten Anregungen fuer die Loesung dieses Problems geben. 2. Eine die Buerger immer wieder erneut bewegende Frage ist die nach der besseren Nutzung aller Moeglichkeiten, die unsere gesellschaftliche Ordnung fuer den Kampf gegen jegliche Rechtsverletzungen bietet. Diese Frage bewegt vor allem die Vielzahl jener Buerger, die bereits aktiv im Sinne der sozialistischen Rechtspflege taetig sind. Es geht ihnen um die Loesung der Vielfalt der durch den ftechtspflegeerlass gestellten Aufgaben und um die Herausbildung eines entsprechenden geschlossenen Systems des Taetigwerdens aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe und Einrichtungen, weil erst das die Voraussetzungen fuer die groesstmoegliche Wirksamkeit ihrer eigenen gesellschaftlichen Taetigkeit auf diesem Gebiet schafft. Erst dann kann sich das gewachsene Rechtsbewusstsein umfassend in wirksames kollektives Handeln aller Buerger umsetzen. Viele persoenliche Eindruecke aus Gespraechen mit Mitgliedern von Arbeitskollektiven, von Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen, Schoeffen und anderen ehrenamtlichen Kraeften bestaetigen das. Die Werktaetigen weisen auf Grund ihrer Erfahrungen darauf hin, dass die im Rechtspflegeerlass fixierte und schon praktizierte Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen fuer die Erhoehung der Wirksamkeit ihrer eigenen Mitarbeit grosse Bedeutung besitzt. Gerade aus dieser Erkenntnis erwaechst ihre Forderung nach dem weiteren Ausbau dieser Zusammenarbeit, ja nach der Schaffung eines ganzen Systems, das nicht nur die Rechtspflegeorgane, oertlichen Volksvertretungen sowie die Ausschuesse der Nationalen Front erfasst worauf sich die Zusammenarbeit gegenwaertig oft noch beschraenkt , sondern die Leitungen aller gesellschaftlichen Organisationen, die Betriebsleitungen, Schulleitungen und alle anderen fuer bestimmte Bereiche Verantwortlichen einbezieht. Die Schaffung eines solchen Systems wuerde es uns erleichtern, mit einigen in den letzten Jahren sichtbar gewordenen besonderen Problemen der Kriminalitaetsbekaempfung in unserer Republik besser fertig zu werden. Ich denke dabei z. B. an solche Erscheinungen wie: die den gegebenen Moeglichkeiten widersprechende Entwicklung der Jugendkriminalitaet; die immer groesser werdende Kluft zwischen den verantwortungsbewusst lebenden Buergern und einem demgegenueber kleinen Kreis solcher Buerger, deren Bildungs- und Kulturniveau gering ist und die durch ihr wiederholtes strafbares Verhalten demonstrieren, dass sie sich nicht in unsere neue Gemeinschaft einordnen wollen, ja, die zum Teil Zuege eines asozialen Verhaltens zeigen; den hohen Anteil der unter Alkohol begangenen Straftaten; die Konzentration der Straftaten vor allem in Grossstaedten und noch andere. Darueber hinaus verlangen diese Erscheinungen nach neuen Loesungswegen, insbesondere nach neuen Formen der Erziehungsarbeit. Sie verlangen auch deshalb unsere besondere Aufmerksamkeit, weil ihre Bekaempfung kompliziert ist. Wir haben die Pflicht, gegen sie die Kraefte unseres Staates und der sozialistischen Gesellschaft zu mobilisieren. Je mehr unser Volk von der sozialistischen Rechtspflege Besitz ergreift, je bewusster es zur eigenstaendigen Mitwirkung an der Loesung der Aufgaben uebergeht, um so besser werden unsere Ergebnisse sein. Mit Fug und Recht laesst sich feststellen, dass sich unsere Rechtspflegeorgane in den vergangenen drei Jahren mit Erfolg bemueht haben, dieses Niveau gesellschaftlicher Wirksamkeit zu erreichen. Damit zugleich sind jedoch auch die Grenzen ihrer Moeglichkeiten noch sichtbarer geworden. Nicht nur das; damit zugleich vermoegen wir deutlicher als zuvor die spezifische Verantwortung jedes Staatsorgans, jeder Betriebsleitung und jeder Leitung der gesellschaftlichen Organisation besser zu erkennen. Jeder verantwortliche Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft und in den gesellschaftlichen Organisationen muss sich die Erkenntnis zu eigen machen, dass die Loesung der Probleme der Rechtspflege und vor allem der Kriminalitaetsbekaempfung homogener Bestandteil jeder Leitungstaetigkeit, weil ein Problem der Menschenfuehrung ist. Das Leben bestaetigt: Unsere sozialistische Rechtspflege, wo und wie auch immer sie konkrete Gestalt annimmt, existiert nicht ueber den Dingen, sondern ist verzahnt und aeufs engste verbunden mit den gesamtgesellschaftlichen Problemen, wie sie beim umfassenden Aufbau des Sozialismus und jetzt in der zweiten Etappe des neuen oekonomischen Systems der Planung und Leitung zu loesen sind. Alles in allem geht es also jetzt in konsequenter Be- 363;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Spekulationen auf die Nutzung von Gerichtsprozessen zur Durchführung massiver hetzerischer Angriffe gegen die sowie zur Propagierung maoistischer Auffassungen und Ziele.

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