Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 98 (NJ DDR 1965, S. 98); des Zivilrechts. Sie lenkte die Aufmerksamkeit der Gerichte wie der Bevölkerung auf aktuelle Fragen des Mietrechts, insbesondere auf die Erforschung der Ursachen für Mietrückstände und auf deren Überwindung durch die Kraft der Gesellschaft. Die Plenartagung widerlegte damit die falsche Auffassung, daß der Rechtspflegeerlaß nur für die Strafrechtsprechung Bedeutung habe. In die Vorbereitung der Tagung wurden alle Bezirksgerichte einbezogen. Einige hatten bereits eigene Plenartagungen zu Fragen des Mietrechts durchgeführt und berichteten vor dem Plenum des Obersten Gerichts über deren Ergebnisse. An der Tagung nahmen zahlreiche Gäste, insbesondere Mitarbeiter der Wohnungsverwaltungen in den städtischen Wohngebieten, der Kommunalen Wohnungsverwaltungen und Vertreter der Wohnbezirks- und Ortsausschüsse der Nationalen Front, teil. Sie gaben viele wichtige Anregungen für die Zusammenarbeit der Gerichte mit der Nationalen Front bei der Bekämpfung der Mietrückstände und der Durchsetzung unseres Mietrechts4. Alle vier Plenartagungen waren von der Wahl der Thematik über die Vorbereitung bis zu den Ergebnissen ein Ausdruck des Gleichklangs zwischen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der Tätigkeit der Gerichte. Sie machten den engen, untrennbaren Zusammenhang zwischen dem sozialistischen Umwälzungsprozeß und dem Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen deutlich, indem sie sowohl zur Verbesserung der Qualität und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung beitrugen als auch anderen staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organen mannigfaltige Hinweise für die Verbesserung ihrer Leitungstätigkeit gaben. Dadurch, daß die Plenartagungen Umstände und Bedingungen aufdeckten, die im Bereich der materiellen Produktion die Begehung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen ermöglichen oder erleichtern, trugen sie auch zur Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben bei, ohne selbstverständlich in die Befugnisse der wirtschaftsleitenden Organe einzugreifen. Wenn es verschiedentlich Zweifel darüber gab, ob auch die Gerichte durch ihre Tätigkeit einen Beitrag zur Lösung ökonomischer Aufgaben leisten können5, so haben die Plenartagungen des Obersten Gerichts den Beweis dafür erbracht, daß dies nicht nur möglich, sondern auch notwendig ist. Es ist doch wohl auch unbestreitbar, daß Fragen des Arbeits- und Brandschutzes, über die unsere Gerichte fast täglich zu entscheiden haben und mit denen sich noch in diesem Jahr eine Plenartagung des Obersten Gerichts beschäftigen wird, maßgeblich in die Organisation des Produktionsprozesses eingreifen. Die richtige Entscheidung in Arbeits- und Brandschutzverfahren kann also die planmäßige Lösung ökonomischer Aufgaben unterstützen. Das 7. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gibt uns hierzu wichtige Hinweise, indem es die Einheit von Ökonomie und Ideologie erläutert und den Einfluß der Entwicklung und Festigung des Bewußtseins der Werktätigen auf die Entwicklung der Ökonomie und auf die Lösung ökonomischer Aufgaben darlegt. In zunehmendem Maße wurden die vier Plenartagungen des Obersten Gerichts durch Artikel in den Tageszeitungen und in der Fachpresse vorbereitet. Auch Rundfunk und Fernsehen wurden in die Vorbereitung der Plenartagungen einbezogen. Dadurch erhielten die Werktätigen und die wirtschaftsleitenden Organe Hin- Vgl. den Bericht über die 3. Plenartagung in NJ 1964 S. 612 ff. 6 Die z. T. unklaren, in sieb widersprüchlichen Auffassungen von Buchholz/Lehmann/Schindler („Theoretische Probleme der Leitung der sozialistischen Strafrechtspflege“, Staat und Recht 1964. Heft 9, S. 1558 ff.) über den Beitrag der Strafrechtspflege zur Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben sind durch Etzold/ Wittenbeck („Probleme der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts", NJ 1964 S. 641 ff.) zu Recht kritisiert worden. weise auf Mißstände und Mängel sowie auf Maßnahmen zu deren Beseitigung; außerdem wurde die Diskussion über diese Probleme gefördert. Die Vorbereitung war so nachhaltig, daß auch heute noch beim Obersten Gericht Anfragen und Anregungen aus der Bevölkerung zu den im Plenum behandelten Themen eingehen. Die Durchsetzung der Ergebnisse der Plenartagungen des Obersten Gerichts durch die Bezirksgerichte Mit diesen Erfolgen, die wir bei der Vorbereitung und Durchführung der Plenartagungen des Obersten Gerichts erzielt haben, dürfen wir uns jedoch nicht zufriedengeben. Insbesondere das 7. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands mit seinen grundlegenden Hinweisen auf die Probleme der Leitung von Partei, Staat und Wirtschaft stellt uns die Aufgabe, auch die Fragen der Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte neu zu durchdenken und unsere Arbeit weiter zu verbessern. Ein unverkennbarer Mangel in unserer Leitungstätigkeit besteht darin, daß noch nicht alle Direktoren der Bezirksgerichte ihre Aufgaben als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts in genügendem Maße wahrnehmen. Sie müssen aber aus dieser Funktion heraus sowohl dem Plenum ihre Erfahrungen vermitteln als auch zur Durchsetzung der Beschlüsse des Obersten Gerichts beitragen, insbesondere solcher, die auf Plenartagungen gefaßt wurden. Es ist nadl dem Rechtspflegeerlaß ihre Pflicht, alle für die Arbeit des Plenums des Obersten Gerichts wesentlichen Probleme aus den Kreisen und Bezirken darzulegen und dadurch die Sachkunde und Wissenschaftlichkeit der Plenartagungen zu erhöhen. Die noch ungenügende Mitwirkung- der Bezirksgerichtsdirektoren bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Plenartagungen des Obersten Gerichts ist schon verschiedentlich gerügt worden6 *, ohne daß es schon gelungen ist, überall Veränderungen zu erzielen. So legte z. B. das Präsidium des Bezirksgerichts Halle bei der Auswertung der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts lediglich fest, daß die Durchsetzung der Ergebnisse dieser Plenartagung im Herbst kontrolliert werden soll. Als der 4: Strafsenat des Obersten Gerichts am 26. Januar 1965 mit Straf- und Arbeitsrichtern der Bezirksgerichte darüber beriet, wie der durch die 4. Plenartagung bestätigte Bericht in den Bezirken verwirklicht wird, erschienen die Vertreter des Bezirksgerichts Halle völlig unvorbereitet. Der Strafrichter kannte diesen Bericht überhaupt nicht, und der Arbeitsrichter, der selbst Mitglied des Präsidiums des Bezirksgerichts Halle ist, konnte deshalb keine konstruktiven Gedanken vortragen, weil sich das Präsidium eben nicht inhaltlich mit dem Bericht beschäftigt hatte. Als gutes Beispiel sind dagegen die Präsidien der Bezirksgerichte Leipzig, Frankfurt (Oder) und Rostock zu nennen, die die Probleme der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts inhaltlich beraten hatten. Das Präsidium des Bezirksgerichts Neubrandenburg hatte überdies eigene Schlußfolgerungen für die Rechtsprechung in seinem Bezirk gezogen. Die Verantwortung der Direktoren der Bezirksgerichte für diese Seite ihrer Leitungstätigkeit muß jetzt in stärkerem Maße entwickelt und gefördert werden. Die Inspektionsgruppe und auch die zuständigen Fachsenate des Obersten Gerichts werden deshalb regelmäßig kontrollieren, ob die Bezirksgerichtsdirektoren die Ergebnisse der Plenartagungen des Obersten Gerichts in ihren Präsidien inhaltlich auswerten und entsprechende 6 .Vgl. z. B. Schlegel. „Zur Entwicklung eines wissenschaftlichen Arbeitsstils der Gerichte“, NJ 1964 S. 417 If. 98;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 98 (NJ DDR 1965, S. 98) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 98 (NJ DDR 1965, S. 98)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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