Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 736

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 736 (NJ DDR 1965, S. 736);  wenn bei spontanen tätlichen Auseinandersetzungen eine besondere Atmosphäre besteht, die das Verhalten des einzelnen weitgehend beeinflußt. Besonderer Erwähnung bedarf die Rowdygruppe. Nach den in unserer Literatur herausgearbeiteten Wesenszügen des rowdyhaften Verhaltens7 müßte man von einer Rowdygruppe dann sprechen, wenn mehrere Jugendliche eine Straftat aus einer die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachtenden Gruppenatmosphäre heraus mit der Absicht begehen, diese Mißachtung demonstrativ zum Ausdruck zu bringen. Die spezifischen Züge der Rowdygruppe werden demnach vom Begriff der kriminellen Gruppe nicht erfaßt. Untersuchungen im Bezirk Erfurt aus den Jahren 1964/65 lassen gewisse Grundzüge krimineller Gruppen Jugendlicher erkennen. Solche Gruppen sind nicht lediglich ein Zusammenschluß krimineller bzw. gefährdeter junger Menschen. Sie entwickeln sich des öfteren auch aus ganz normalen Freizeitgruppen Jugendlicher8 9 * *. Bedingt durch die positiven Einflüsse unserer sozialistischen Gesellschaft, sind sowohl das Persönlichkeitsbild der einzelnen Mitglieder dieser Gruppen als auch die Gruppen selbst nur in seltenen Fällen als ausgesprochen negativ oder feindlich zu beurteilen. Auch ist dabei die Anzahl ihrer Mitglieder, die Art und der Grad ihres Zusammenschlusses recht unterschiedlich. Es gibt vereinzelt größere Zusammenrottungen sowie kleinere Gruppierungen und Rowdygruppen unterschiedlichen Charakters”. Die von ihnen begangenen Straftaten stufen sich von hochgradig gefährlichen bis zu solchen ab, die an der Grenze des Kriminellen überhaupt liegen. Das heißt, daß diese Gruppen und die von ihnen begangenen Straftaten sehr differenziert eingeschätzt werden müssen. Aus den Untersuchungen ergab sich, daß etwa 30 % aller jugendlichen Täter in Gruppen straffällig werden. Sie begehen meist Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit (vor allem Sachbeschädigung), Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Sexualdelikte. Die meisten kriminellen Gruppen haben eine Stärke von 2 bis 5 Mitgliedern im Alter von 14 bis 21 Jahren, wobei sich die 16- bis 19jährigen besonders herausheben. Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil der Gruppentäter an der Jugendkriminalität der jeweiligen Altersgruppe ab: Im Jahre 1964 betrug im Bezirk Erfurt der Anteil der Gruppentäter bei den 14- bis 18jährigen etwa 55%, bei den 18- bis 21jährigen etwa 35% und bei den 21- bis 25jährigen etwa 20 %#. Die Gruppenkriminalität konzentriert sich somit auf einige Deliktsarten. Weiterhin zeigt sich, daß wir den Gruppen mit geringerer Stärke mehr Aufmerksamkeit schenken müssen und daß bei den 16- bis 19jährigen besondere entwicklungs- und gesellschaftsbedingte Probleme im Prozeß ihrer Integration in die einzelnen Lebens- und Arbeitskollektive bestehen. Untersuchungen über die Zusammensetzung der kriminellen Gruppen ergaben, daß 27% der Gruppentäter das Ziel der 8. Klasse nicht erreicht hatten; 16% waren Schüler, 24 % Lehrlinge, 14 % Facharbeiter und 45 % ungelernte Arbeiter. Bei 55 % wurden Erziehungsmän- 7 Vgl. Luther, „Einige Bemerkungen zur Bekämpfung des Rowdytums“, NJ 1961 S. 377 ff.; ferner die unter Fußnote 6 zitierte Literatur. 8 Vgl. Streit, NJ 1965 S. 345. 9 Hier sollen lediglich einige Erscheinungsformen krimineller Gruppen genannt werden. Ihre Klassifikation kann gegenwär- tig noch nicht vorgenommen werden. 1° Angaben nach Schaffer. Die Auseinandersetzungen des Untersuchungsorgans mit Beschuldigten Jugendlicher Täter- gruppen (14- bis 25jährige), Juristische Diplomarbeit, Jena 1965. gel im Elternhaus und bei 70% eine lustlose bzw. negative Einstellung zur Arbeit festgestellt11. Während der Anteil der Vorbestraften bei den Einzeltätern 30 % beträgt, sind es bei den Gruppentätern nur 15 %. Von den vorbestraften Gruppentätern schlossen sich 50 % in kleineren Gruppen zusammen, die nur aus Vorbestraften bestanden. Die übrigen verteilten sich auf weitere Gruppen, wo die Vorbestraften überwiegend als Initiatoren auftraten12. Damit wird sichtbar, daß bei kriminellen Gruppen Jugendlicher die negative Einstellung zur Arbeit sowie Probleme des ungelernten Arbeiters eine besondere Rolle spielen. Wenn auch der Anteil der Vorbestraften an solchen Gruppen bei den einzelnen Deliktsarten sehr unterschiedlich ist und die Untersuchungen hierzu noch nicht repräsentativ genug sind, so ist es doch durchaus möglich, daß der vorbestrafte Jugendliche mehr zur Einzeltäterschaft neigt. Soweit er jedoch in kriminellen Gruppen auftritt, scheint er eine aktive Rolle zu spielen. Gründe für die Bildung krimineller Gruppen Die exakte Erforschung der Gründe für die Bildung krimineller Gruppen erfordert wie eingangs dargelegt umfangreiche Untersuchungen über die Entwicklung und Befriedigung der intellektuellen, moralisch-ethischen und auch emotionalen Bedürfnisse dieser Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Gruppe. Die bisherigen Untersuchungen weisen jedoch bereits auf einige Grundzüge bei der Herausbildung solcher Gruppen hin. Es ist eine völlig normale Erscheinung, daß sich junge Menschen innerhalb und außerhalb gesellschaftlicher Organisationen in kleineren Gruppen zusammenfinden, um hier ihren Tatendrang weiterzuentwickeln und ihre sich mit der technischen Revolution verändernden geistigen, kulturellen und sportlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie finden sich in diesen völlig normalen, jugendgemäßen Gruppen als Persönlichkeiten.anerkannt und setzen sich mit ihren Entwicklungsproblemen und -konflikten auseinander. Der weitaus größte Teil von ihnen wird hier damit fertig. Einige Jugendliche geraten jedoch infolge nachwirkender Rudimente der alten Gesellschaft und oft ungenügender Herausbildung sozialistischer Lebensbeziehungen in verschiedenen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens (Freizeitgestaltung, Familie, Schule, Betrieb) mit ihrer Umwelt in Konflikte. Sie setzen sich mit ihnen innerhalb der gesetzmäßig entstehenden kleineren Gruppen auseinander und kapseln sich insbesondere unter dem Einfluß der feindlichen Ideologie, aber auch unter dem Einfluß vorbestrafter Jugendlicher vom gesellschaftlichen Leben ab. Diese jungen Menschen entwickeln in der Auseinandersetzung mit der Umwelt allmählich negative Wert- und Verhaltensnormen. Sie geraten vor allem wenn gesellschaftliche Organisationen und staatliche Institutionen nicht den erforderlichen erzieherischen Einfluß ausüben immer mehr in Widerspruch zu unseren gesellschaftlichen Verhältnissen und werden mitunter als Gruppe straffällig. Kriminelle Gruppen entwickeln sich in den seltensten Fällen auf der Basis von Arbeitskollektiven. Unsere Untersuchungen ergaben, daß sich die Gruppen häufig aus Jugendlichen zusammensetzen, die in- i' Angaben nach Schaffer, a. a. O. 12 Angaben nach Welkert, Die Rolle Rückfälliger bei Gruppendelikten Jugendlicher (14- bis 25jährige), Juristische Diplomarbeit, Jena 1965. 736;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 736 (NJ DDR 1965, S. 736) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 736 (NJ DDR 1965, S. 736)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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