Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 736

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 736 (NJ DDR 1965, S. 736);  wenn bei spontanen tätlichen Auseinandersetzungen eine besondere Atmosphäre besteht, die das Verhalten des einzelnen weitgehend beeinflußt. Besonderer Erwähnung bedarf die Rowdygruppe. Nach den in unserer Literatur herausgearbeiteten Wesenszügen des rowdyhaften Verhaltens7 müßte man von einer Rowdygruppe dann sprechen, wenn mehrere Jugendliche eine Straftat aus einer die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachtenden Gruppenatmosphäre heraus mit der Absicht begehen, diese Mißachtung demonstrativ zum Ausdruck zu bringen. Die spezifischen Züge der Rowdygruppe werden demnach vom Begriff der kriminellen Gruppe nicht erfaßt. Untersuchungen im Bezirk Erfurt aus den Jahren 1964/65 lassen gewisse Grundzüge krimineller Gruppen Jugendlicher erkennen. Solche Gruppen sind nicht lediglich ein Zusammenschluß krimineller bzw. gefährdeter junger Menschen. Sie entwickeln sich des öfteren auch aus ganz normalen Freizeitgruppen Jugendlicher8 9 * *. Bedingt durch die positiven Einflüsse unserer sozialistischen Gesellschaft, sind sowohl das Persönlichkeitsbild der einzelnen Mitglieder dieser Gruppen als auch die Gruppen selbst nur in seltenen Fällen als ausgesprochen negativ oder feindlich zu beurteilen. Auch ist dabei die Anzahl ihrer Mitglieder, die Art und der Grad ihres Zusammenschlusses recht unterschiedlich. Es gibt vereinzelt größere Zusammenrottungen sowie kleinere Gruppierungen und Rowdygruppen unterschiedlichen Charakters”. Die von ihnen begangenen Straftaten stufen sich von hochgradig gefährlichen bis zu solchen ab, die an der Grenze des Kriminellen überhaupt liegen. Das heißt, daß diese Gruppen und die von ihnen begangenen Straftaten sehr differenziert eingeschätzt werden müssen. Aus den Untersuchungen ergab sich, daß etwa 30 % aller jugendlichen Täter in Gruppen straffällig werden. Sie begehen meist Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit (vor allem Sachbeschädigung), Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Sexualdelikte. Die meisten kriminellen Gruppen haben eine Stärke von 2 bis 5 Mitgliedern im Alter von 14 bis 21 Jahren, wobei sich die 16- bis 19jährigen besonders herausheben. Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil der Gruppentäter an der Jugendkriminalität der jeweiligen Altersgruppe ab: Im Jahre 1964 betrug im Bezirk Erfurt der Anteil der Gruppentäter bei den 14- bis 18jährigen etwa 55%, bei den 18- bis 21jährigen etwa 35% und bei den 21- bis 25jährigen etwa 20 %#. Die Gruppenkriminalität konzentriert sich somit auf einige Deliktsarten. Weiterhin zeigt sich, daß wir den Gruppen mit geringerer Stärke mehr Aufmerksamkeit schenken müssen und daß bei den 16- bis 19jährigen besondere entwicklungs- und gesellschaftsbedingte Probleme im Prozeß ihrer Integration in die einzelnen Lebens- und Arbeitskollektive bestehen. Untersuchungen über die Zusammensetzung der kriminellen Gruppen ergaben, daß 27% der Gruppentäter das Ziel der 8. Klasse nicht erreicht hatten; 16% waren Schüler, 24 % Lehrlinge, 14 % Facharbeiter und 45 % ungelernte Arbeiter. Bei 55 % wurden Erziehungsmän- 7 Vgl. Luther, „Einige Bemerkungen zur Bekämpfung des Rowdytums“, NJ 1961 S. 377 ff.; ferner die unter Fußnote 6 zitierte Literatur. 8 Vgl. Streit, NJ 1965 S. 345. 9 Hier sollen lediglich einige Erscheinungsformen krimineller Gruppen genannt werden. Ihre Klassifikation kann gegenwär- tig noch nicht vorgenommen werden. 1° Angaben nach Schaffer. Die Auseinandersetzungen des Untersuchungsorgans mit Beschuldigten Jugendlicher Täter- gruppen (14- bis 25jährige), Juristische Diplomarbeit, Jena 1965. gel im Elternhaus und bei 70% eine lustlose bzw. negative Einstellung zur Arbeit festgestellt11. Während der Anteil der Vorbestraften bei den Einzeltätern 30 % beträgt, sind es bei den Gruppentätern nur 15 %. Von den vorbestraften Gruppentätern schlossen sich 50 % in kleineren Gruppen zusammen, die nur aus Vorbestraften bestanden. Die übrigen verteilten sich auf weitere Gruppen, wo die Vorbestraften überwiegend als Initiatoren auftraten12. Damit wird sichtbar, daß bei kriminellen Gruppen Jugendlicher die negative Einstellung zur Arbeit sowie Probleme des ungelernten Arbeiters eine besondere Rolle spielen. Wenn auch der Anteil der Vorbestraften an solchen Gruppen bei den einzelnen Deliktsarten sehr unterschiedlich ist und die Untersuchungen hierzu noch nicht repräsentativ genug sind, so ist es doch durchaus möglich, daß der vorbestrafte Jugendliche mehr zur Einzeltäterschaft neigt. Soweit er jedoch in kriminellen Gruppen auftritt, scheint er eine aktive Rolle zu spielen. Gründe für die Bildung krimineller Gruppen Die exakte Erforschung der Gründe für die Bildung krimineller Gruppen erfordert wie eingangs dargelegt umfangreiche Untersuchungen über die Entwicklung und Befriedigung der intellektuellen, moralisch-ethischen und auch emotionalen Bedürfnisse dieser Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Gruppe. Die bisherigen Untersuchungen weisen jedoch bereits auf einige Grundzüge bei der Herausbildung solcher Gruppen hin. Es ist eine völlig normale Erscheinung, daß sich junge Menschen innerhalb und außerhalb gesellschaftlicher Organisationen in kleineren Gruppen zusammenfinden, um hier ihren Tatendrang weiterzuentwickeln und ihre sich mit der technischen Revolution verändernden geistigen, kulturellen und sportlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie finden sich in diesen völlig normalen, jugendgemäßen Gruppen als Persönlichkeiten.anerkannt und setzen sich mit ihren Entwicklungsproblemen und -konflikten auseinander. Der weitaus größte Teil von ihnen wird hier damit fertig. Einige Jugendliche geraten jedoch infolge nachwirkender Rudimente der alten Gesellschaft und oft ungenügender Herausbildung sozialistischer Lebensbeziehungen in verschiedenen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens (Freizeitgestaltung, Familie, Schule, Betrieb) mit ihrer Umwelt in Konflikte. Sie setzen sich mit ihnen innerhalb der gesetzmäßig entstehenden kleineren Gruppen auseinander und kapseln sich insbesondere unter dem Einfluß der feindlichen Ideologie, aber auch unter dem Einfluß vorbestrafter Jugendlicher vom gesellschaftlichen Leben ab. Diese jungen Menschen entwickeln in der Auseinandersetzung mit der Umwelt allmählich negative Wert- und Verhaltensnormen. Sie geraten vor allem wenn gesellschaftliche Organisationen und staatliche Institutionen nicht den erforderlichen erzieherischen Einfluß ausüben immer mehr in Widerspruch zu unseren gesellschaftlichen Verhältnissen und werden mitunter als Gruppe straffällig. Kriminelle Gruppen entwickeln sich in den seltensten Fällen auf der Basis von Arbeitskollektiven. Unsere Untersuchungen ergaben, daß sich die Gruppen häufig aus Jugendlichen zusammensetzen, die in- i' Angaben nach Schaffer, a. a. O. 12 Angaben nach Welkert, Die Rolle Rückfälliger bei Gruppendelikten Jugendlicher (14- bis 25jährige), Juristische Diplomarbeit, Jena 1965. 736;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 736 (NJ DDR 1965, S. 736) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 736 (NJ DDR 1965, S. 736)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Erarbeitung von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten, der Festnahme oder Verhaftung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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