Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 734

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 734 (NJ DDR 1965, S. 734); verteilungs- und dem Funktionsplan des Bezirksgerichts oblagen einem Mitarbeiter im wesentlichen folgende Aufgaben: Analyse der Qualifikation der juristischen Kader in Zusammenarbeit mit den Senaten und der Inspektionsgruppe sowie durch eigene operative Tätigkeit; Vorschläge zur Qualifizierung der juristischen Kader; Erarbeitung von Qualifizierungsmaßnahmen; inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Lehrgängen und anderen Schulungsveranstaltungen für die juristischen und mittleren Kader in Zusammenarbeit mit den Senaten, der Inspektionsgruppe, dem Instrukteur für Staatliche Notariate, dem Kaderinstrukteur, dem Referatsleiter Haushalt sowie mit dem Notar-, Sekretär- und Gerichtsvollzieheraktiv; Zusammenarbeit mit den Frauenausschüssen zur Förderung der weiblichen Juristen; Gewinnung von Nachwuchskräften für das juristische Studium; Kontrolle und Unterstützung der Fernstudenten; Kontrolle der Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Kreisen; Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Kaderanalysen und Eingabenanalysen; Organisierung und Kontrolle der Durchführung der Schöffenschulungen beim Bezirksgericht und bei den Kreisgerichten. Notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit eines Richters auf diesem Gebiet ist eine ständige Anleitung durch den zuständigen Stellvertreter des Di- rektors sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Senaten und der Inspektionsgruppe. Die Maßnahmen der Weiterbildung müssen für die einzelnen Kader langfristig geplant werden. Das erfordert eine systematische Kaderarbeit auf allen Gebieten, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der Kader, der Entwicklung und Erprobung einer realen Kaderreserve für Leitungsfunktionen, der Förderung der Frauen und der Klärung der Perspektive für jeden Mitarbeiter. Die wichtigste Voraussetzung dazu ist die genaue Kenntnis des Standes der Qualifikation der Kader, ihrer Fähigkeiten und der Ergebnisse ihrer praktischen Arbeit sowie der Ursachen, die diesen Ergebnissen zugrunde liegen. Wo ein Bezirksgericht oder ein Kreisgerichtsdirektor einen solchen exakten Überblick nicht hat, kann es keine wissenschaftliche Leitung der Rechtsprechung und der Kaderentwicklung geben. In jedem Bereich muß ein Kaderperspektivplan für den Zeitraum bis 1970 ausgearbeitet werden, in dem der Kaderbedarf für die einzelnen Funktionen und die Perspektive der Kader konzipiert sind. Ein solcher Plan, der auf einer realen Kaderanalyse basieren muß, ist die Grundlage für alle Maßnahmen zur Qualifizierung, Erziehung und Entwicklung der Kader. Dabei sind die in den einzelnen Jahren zu realisierenden Maßnahmen in einem Kaderentwicklungsprogramm zusammenzufassen. Die Lösung der hier dargestellten Aufgaben erfordert eine weitere Konkretisierung des Systems der Weiterbildung und der darin vorgesehenen Maßnahmen Eine rege Diskussion dieser Gedanken in den Bezirksund Kreisgerichten sowie Anregungen und Hinweise würden diese Arbeit beschleunigen und erleichtern. Zur Diskussion Dr. WALTER HENNIG, komm. Direktor des Instituts für Strafrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena Kriminelle Gruppen Jugendlicher Das Plenum des Obersten Gerichts lenkt in seinem Beschluß zur Tätigkeit der Gerichte bei der weiteren Bekämpfung der Jugendkriminalität vom 7. Juli 1965 die Aufmerksamkeit auf das gruppenweise Begehen von Straftaten durch Jugendliche1, weil solche Gruppen einen weitgehenden Einfluß auf das Fehlverhalten Jugendlicher ausüben, die sozialistische Bewußtseinsbildung stören und des öfteren auch erheblich die Sicherheit und Ordnung gefährden. In der Praxis der Rechtspflegeorgane wird kriminellen Gruppen Jugendlicher oft erst besondere Aufmerksamkeit zugewandt, wenn sie intensiver auftreten bzw. wenn sich größere Ausschreitungen ereignen. Soweit dies nicht geschieht, beschränken sich die Rechtspflegeorgane häufig auf die Analyse der von den einzelnen Teilnehmern ausgeführten Straftaten. Die Gründe, die zur Herausbildung einer solchen Gruppe geführt haben, werden jedoch nicht mit der erforderlichen Sorgfalt untersucht. Die Gruppenkriminalität wird damit losgelöst von unserer gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet, und ihre planmäßige, an die gesellschaftlichen Wurzeln heranführende vor allem vorbeugende Bekämpfung wird erschwert. Kriminologische Aspekte der Gruppenkriminalität Zweifellos sind bei der Gruppenkriminalität Jugendlicher prinzipiell die gleichen Probleme zu lösen wie 1 NJ 1965 S. 465 ff. (S. 467); vgl. auch Streit, „Die weiteren Aufgaben bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“, NJ 1965 S. 345. bei der Jugendkriminalität insgesamt. Der Gruppentäter ist jedoch im Unterschied zum Einzeltäter mehr oder weniger in die kriminelle Gruppe integriert und führt die Straftat weitgehend unter ihrem Einfluß gemeinsam mit anderen Mitgliedern seiner Gruppe aus. Mancher Jugendliche begeht unter diesen Bedingungen Straftaten, die er allein nicht ausgeführt hätte2 3. Die Ursachen und Bedingungen der Jugendkriminalität werden hier nicht unmittelbar in der einzelnen Straftat, sondern weitgehend mittels der kriminellen Gruppe wirksam2. Zum anderen setzt sich hier nicht der isolierte einzelne, sondern eine kriminelle Verbindung mehrerer Menschen zu der moralisch-politischen Einheit und der sozialistischen Kollektivität unserer Gesellschaft in Widerspruch. Das bedeutet noch nicht, daß kriminelle Gruppen Jugendlicher eine besonders große 2 Vgl. Helm, „Einige sozialpsychologische Aspekte der Jugendkriminalität“, in: Schmidt / Kasielke, Psychologie und Hechtspraxis, Berlin 1965, S. 35 ff.; Heim / Kasielke, „Bei der Beurteilung der Tat eines Jugendlichen die aktuelle sozialpsychologische Situation berücksichtigen“, Forum der Kriminalistik 1965, Heft 1, S. 30 ff. 3 Die Erkenntnisse der marxistischen Sozialpsychologie über den Einfluß der „Gruppe“ bzw. des „Kollektivs“ auf das Verhalten der einzelnen Mitglieder gelten trotz des von Bachmann („Zur Psychologie des Kollektivs“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1964, Heft 5, S. 559 ff.) hervorgehobenen prinzipiellen Unterschieds zwischen „sozialistischem Kollektiv“ und i,krimineller Gruppe“ in vielem auch für die hier erörterte Problematik. Beachtlich ist insbesondere die Feststellung von Hiebsch / Vorwerg („Versuch einer Systematisierung des sozialpsychologischen Forschungsbereichs“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1964, Heft 5, S. 540 ff., insbes. S. 551/52). daß „der Inhalt der gesellschaftlichen Werte und Normen bei der Übernahme durch eine Gruppe mehr oder weniger ,gebrochen' wird“. 734;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 734 (NJ DDR 1965, S. 734) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 734 (NJ DDR 1965, S. 734)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden des Gegners informiert sind, die eigenen Abwehrmöglichkeiten kennen und beherrschen und in der Lage sind, alle Feindhandlungen rechtzeitig zu erkennen und wirksam zu verhindern.

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