Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 733

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 733 (NJ DDR 1965, S. 733); 1. Komplex: Vertiefung der Erkenntnisse auf den Gebieten der Philosophie, der politischen Ökonomie, der Staats- und Rechtstheorie und der Jugendpolitik in der DDR. 2. Komplex: Ergebnisse der Jugendpsychologie und Jugendforschung zu folgenden Fragen: der durchschnittliche Entwicklungsstand eines 14jäh-rigen unter den gesellschaftlichen Bedingungen in der DDR; die typischen Verhaltensweisen, Einstellungen und Anschauungen in diesem Alter; die weitere Persönlichkeitsentwicklung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; die gesellschaftliche Stellung der 14- bis 18jährigen in der DDR; ihre Haltung zu gesellschaftlich bedeutsamen Fragen; die Störungen, die in den drei Phasen des Jugendalters in der Persönlichkeitsentwicklung auftreten können, und ihre möglichen Auswirkungen auf das Verhalten des Jugendlichen; die Erkenntnisse der Sozialpsychologie über die Entwicklung und Erziehung junger Menschen im Kollektiv 3. Komplex: Pädagogische Grundfragen, insbesondere das Erziehungs- und Bildungssystem in der DDR, unter besonderer Berücksichtigung des gegenwärtigen Standes und der weiteren Möglichkeiten der Kooperation der Erziehungsträger; die sozialistische Erziehungstheorie. 4. Komplex: Strafrecht und Strafverfahrensrecht sowie Fragen der Entwicklungstendenzen der Jugendkriminalität, ihre Ursachen und Bedingungen. 5. Komplex: Internationales Recht, insbesondere Grundzüge des Jugendstrafrechts der sozialistischen Länder, Westdeutschlands und der wichtigsten kapitalistischen Länder, sowie die Entwicklungstendenzen der Jugendkriminalität in diesen Ländern und die Methoden der Bekämpfung der Jugendkriminalität. 6. Komplex: Fragen des Familienrechts, vor allem die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. , 7. Komplex: Fragen des Zivilrechts, vor allem die zivilrechtliche Verantwortlichkeit, die Geschäfts- und Deliktsfähigkeit Minderjähriger. 8. Komplex: Probleme des Arbeitsrechts Jugendlicher, vor allerri die Förderung der Jugend im Betrieb. Dabei geht es nicht darum, lediglich Teilerkenntnisse verschiedener Wissenschaften oder Wissenschaftsdisziplinen zu vermitteln, sondern Komplexe herauszubilden, welche die verschiedenen Wissensgebiete unter dem Aspekt der Rechtspflegetätigkeit in sich aufnehmen. Ferner müssen die Juristen das Wissen erwerben, das zu einer modernen Leitungstätigkeit befähigt. Dazu gehören Fragen der Menschenführung, Dokumentation und Statistik, Soziologie, Kybernetik und Analyse. Die Einrichtung eines solchen Studiums, das zwei bis drei Jahre dauern sollte, erfordert einen wissenschaftlichen Vorlauf und die Schaffung der notwendigen Kapazitäten an den Universitäten bzw. Hochschulen, weil über die leitenden Kader hinaus später allen Richtern und Staatsanwälten eine solche spezialisierte Weiterbildung unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit und ihrer Interessen ermöglicht werden sollte. Unsere Bemühungen gehen dahin, diese neue Studienform in den nächsten Jahren aufzubauen, so daß sie bis 1970 wirksam wird3. Da die postgraduale Weiterbildung einerseits nicht alle Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane, insbesondere nicht alle Richter der Kreisgerichte, erfassen kann und da sie andererseits nicht die speziellen Probleme der Rechtsprechung zum Gegenstand haben kann, ist eine sinnvolle Ergänzung durch Qualifizierungsmaßnahmen in den Bezirken erforderlich. Diese Maßnahmen müßten u. E. in erster Linie in einer wissenschaftlichen Gestaltung der systematisch durchzuführenden Dienstbesprechungen, Richter- und Direktorentagungen gesehen werden. Die Wissenschaftlichkeit der Leitungstätigkeit in den Bezirks- und Kreisgerichten muß zu einer inhaltlichen Verschmelzung der Anleitung der Rechtsprechung und der Befähigung der Kader zur Durchsetzung der neuesten Erkenntnisse, führen. Diese Qualifizierungsmaßnahmen werden die Bereitschaft zur systematischen Weiterbildung vorausgesetzt im Ergebnis zu keiner größeren Belastung der Mitarbeiter führen, weil durch die Qualifizierung die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit weniger Kraftaufwand die Aufgaben wirkungsvoller zu lösen. Das Prinzip der materiellen Interessiertheit erfordert außerdem, die sich in einer höheren Qualität der Arbeit ausdrückende höhere Qualifikation des einzelnen Mitarbeiters finanziell zu berücksichtigen. Die nächsten Schritte auf dem Gebiet der Weiterbildung Bis zur Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für das postgraduale Studium muß in den Jahren 1966/1967 eine Ubergangslösung gefunden werden, wobei die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre zu berücksichtigen sind. Der erste und wichtigste Schritt ist eine systematische Weiterbildung der leitenden Kader der Bezirksgerichte. Diejenigen Kader, die bereits an Lehrgängen der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ teilgenommen haben, sollen in ein Intervall-Studium einbezogen werden, das zum Teil als organisiertes Selbststudium, verbunden mit Teilforschungsaufgaben und mehrwöchigen Lehrgängen, im Jahre 1966 beginnen soll. Dieses Intervall-Studium könnte als Experiment für das aufzubauende postgraduale Studium ausgestaltet werden. Besondere Bedeutung kommt dabei u. E. der Qualifizierung der Senatsvorsitzenden bei den Bezirksgerichten zu. Um eine höhere Qualität in der Weiterbildung der Richter der Kreisgerichte zu erreichen, muß das organisierte Selbststudium vervollkommnet werden, vor allem durch eine Schulung der Seminarleiter der Bezirke in Kurzlehrgängen sowie durch eine gründliche Erörterung der Probleme der Rechtsprechung des jeweiligen Bezirkes und der konkreten Arbeitsergebnisse der Richter. Diese neuen Aufgaben können nicht mit den bisherigen Arbeitsmethoden der Bezirksgerichte gelöst werden. Die Stellvertreter der Direktoren der Bezirksgerichte, die für die Kaderarbeit verantwortlich sind, müssen deshalb durch einen qualifizierten Richter bei der inhaltlichen Ausgestaltung und der Organisierung der Weiterbildungsmaßnahmen tatkräftig unterstützt werden. Beim Bezirksgericht Erfurt wird das bereits seit Anfang 1965 mit Erfolg erprobt. Nach dem Geschäfts- 3 Die Problematik einer postgradualen Hochschulweiterbildung stand auch im Mittelpunkt eines internationalen Symposiums, das vom 4. bis 6. Oktober 1965 in Leipzig stattfand. Hier wurde auf Grund der stürmischen Entwicklung der Wissenschaften ganz aUgemein die postgraduale Weiterbildung als Methode der Vermittlung von Spezialkenntnissen gefordert, zumal sich das Studium an den Universitäten und Hochschulen immer mehr zu einer Grundlagenausbildung entwickelt. 7 33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 733 (NJ DDR 1965, S. 733) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 733 (NJ DDR 1965, S. 733)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht zu erarbeiten, die erforderlichen Untersuchungsdökumente anzufertigen und die taktische Grundlinie zu bestimmen. Die genannten Kriterien der Prüfung disziplinarischer Verantwortlichkeit sind analog den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnahmen von Agenten krimineller Menschenhändlerbanden auf frischer Tat Vertrauliche Verschlußsache Schmidt Stoltmann, Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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