Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 720

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 720 (NJ DDR 1965, S. 720); haus in einer Weise ausgestattet wurde, daß es als Wochenendheim zur Erholung Verwendung finden kann, auf die die Verklagte nach dem für sie so ungünstigen Eheverlauf besonderen Anspruch hat. Demgegenüber müssen die Interessen des Klägers am Bootshaus zurücktreten. CftuchuHtsch&u Dr. Otto Kraft: Die kriminalistische Untersuchung von Tiervergiftungen Verlag des Ministeriums des Innern, Berlin 1965; 200 S.; Preis: 4,20 MDN Das Anliegen des von der Publikationsabteilung des Ministeriums des Innern herausgegebenen Buches ist es, „durch wissenschaftliche Verallgemeinerung der besten praktischen Erfahrungen einen Beitrag zur kriminalistischen Untersuchung von strafrechtlich relevanten Tiervergiftungen zu leisten“ und „auf die Erhöhung der Qualität der kriminalistischen Arbeit“ (S. 7) zu orientieren. Diesem Anliegen wird die Arbeit vollauf gerecht. Gleichzeitig erwarben sich Verfasser und Verlag das Verdienst, in der kriminalistischen Literatur die Lücke weiter geschlossen zu haben, die darin besteht, daß bisher noch verhältnismäßig wenig Abhandlungen über die Methodik der Aufdeckung, Aufklärung und Vorbeugung bestimmter Arten von Straftaten vorliegen. Kraft wandte sich einem Gebiet zu, auf dem es besonders schwierig ist, strafrechtlich relevante Handlungen zu erkennen, da es sich bei Tiervergiftungen um Ereignisse handelt, die mit komplizierten ökonomischen, technischen, chemischen, biologischen, physikalischen und anderen Prozessen im Zusammenhang stehen und nicht selten die Tieraufzuchtpläne gefährden und einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Der Verfasser geht von der Feststellung aus, daß die überwiegende Zahl von Tiervergiftungen nicht auf strafbare Handlungen zurückzuführen ist (S. 13). Er warnt jedoch davor, lediglich von der geringen Zahl der aufgedeckten und aufgeklärten strafbaren Tiervergiftungen auszugehen und deshalb die Schädlichkeit dieser Kriminalität zu unterschätzen (S. 15). Die ökonomischen Auswirkungen allein der strafbaren Vergiftung landwirtschaftlichen Nutzviehs sind bereits beträchtlich. Die bei Tiervergiftungen durchgeführten oder unterlassenen Maßnahmen haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluß darauf, in welchem Maße das Recht die sozialistische Landwirtschaft vor Schaden bewahrt. Krafts Arbeit wird helfen, mit größerer Sicherheit eine strafrechtliche Relevanz solcher Erscheinungen auszuschließen oder durch Straftaten verursachte Schäden oder Verluste an Tieren durch Vergiftung aufzudecken und aufzuklären. Der Verfasser hat es verstanden, die allgemeinen Grundsätze der Kriminalität, des Strafprozeßrechts und des Strafrechts hinsichtlich der Untersuchung von Tiervergiftungen zu konkretisieren. Der Leser wird über die Wirkungsweise häufig vorkommender Tiervergiftungen durch Fütterungsschäden und Futterschädlichkeiten, durch Pflanzenschutz- und Desinfektionsmittel, durch Düngemittel, Holz und Rostschutzmittel sowie technisch verunreinigte Produkte und Medikamente unterrichtet (S. 21 ff.). Es wird anschaulich gezeigt, wie allgemein nützliche Mittel für die Tieraufzucht durch fahrlässige oder vorsätzliche falsche Verwendung zu großen Tierverlusten führen können. Der Verfasser unterbreitet zahlreiche Vorschläge zur wirkungsvollen Verhütung von Tiervergiftungen. Von der Einheit zwischen Straftatenverhütung und Straftatenuntersuchung ausgehend, werden folgerichtig Anmerkung: Durch die vorstehende Entscheidung wurde das in NJ 1965 S. 398 veröffentlichte Urteil des BG Schwerin vom 11. November 1964 BF 37/64 aufgehoben. Im übrigen verweisen wir auf die kritischen Bemerkungen von Reimers in diesem Heft. D. Red. über den Einzelfall hinaus die Ursachen und Bedingungen der einzelnen Arten von Tiervergiftungen untersucht (S. 47 ff.). An zahlreichen Beispielen wird der Zusammenhang erläutert, der zwischen Tiervergiftungen und anderen Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten besteht. Kraft zeigt dabei, welche entwicklungsbedingten Widersprüche bei der Festigung und Weiterentwicklung sozialistischer Verhältnisse auf dem Lande und den Tiervergiftungen bestehen, die nicht selten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen. Doch weist er auch darauf hin, daß durch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten solche Widersprüche verschärft werden können. (S. 47 ff.). Vom Beginn der Ermittlungen bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens ist „die Erforschung der Ursachen und Bedingungen zu einem festen Bestandteil“ der Untersuchungstätigkeit zu machen. Die speziellen Methoden der Kriminalistik, wie z. B. die Untersuchungsplanung, die Tatortuntersuchung, die Spurensicherung und -auswertung, die Zeugenvernehmung, die Methoden der Einbeziehung der Werktätigen usw., „sind zugleich die kriminalistischen Methoden zur Erforschung der Ursachen und Bedingungen von Tiervergiftungen“ (S. 73). Nach grundsätzlichen Ausführungen über die Notwendigkeit der Verbesserung der Untersuchungsplanung (S. 75) wird der Leser mit typischen Begehungsweisen vertraut gemacht, durch die Tierverluste entstehen: z. B. schlechte Fütterung, Pflege. Haltung der Tiere, infektiöse chronische Eutererkrankungen durch unterlassenes Nachmelken der Kühe, Verbreitung von Seuchen, Mißhandlung von Tieren, standortwidrige, den tierzüchterischen und -hygienischen Bedingungen widersprechende Bauten, wahllose Einstallung der Tiere und Nichtwinterfestmachung von Stallungen (S. 87). Bei der Untersuchung dieser Problematik beachtet der Verfasser auch die Zusammenhänge mit der Feldwirtschaft und Landtechnik. Der Leser wird in die Lage versetzt, bei Kenntnis zunächst nur allgemeiner Erscheinungen von Tiererkrankungen oder Tierverendungen begründete Versionen über das Vorliegen einer Straftat aufzustellen. In diesem Zusammenhang wendet sich Kraft zu Recht gegen solche Auffassungen, die das Ergebnis einer Untersuchung nur dann „als positiv einschätzen, wenn es gelingt, eine Straftat nachzuweisen“, und Ermittlungen als unzureichend bezeichnen, bei denen der begründete Verdacht einer strafbaren Tiervergil’tung durch die Feststellung der objektiven Wahrheit ausgeschlossen werden konnte. Er kommt zu der Schlußfolgerung, daß die Arbeit auch in den Fällen, in denen im Ergebnis keine strafbare Handlung nachgewiesen wurde, zur Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Bevölkerung und den Untersuchungsorganen beiträgt (S. 91). Die Schrift von Kraft ist eine in sich geschlossene Lehre von der Bekämpfung strafbarer Tiervergiftungen. Die Ausführungen über die komplexe Expertise, die operative Ermittlung von Verdächtigungen, die kriminalistische Erforschung der Täterpersönlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten der Einbeziehung der Landbevölkerung haben aber auch prinzipielle Bedeutung für die Bearbeitung anderer Straftaten auf dem Lande. Oberst der K Dr. Herbert Weidlich, Aschersleben 720;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 720 (NJ DDR 1965, S. 720) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 720 (NJ DDR 1965, S. 720)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage der Angaben der zu befragenden Person erfolgen kann. Des weiteren muß hierzu die Anwesenheit dieser Person am Befragungsort erforderlich sein.

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