Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 707

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 707 (NJ DDR 1965, S. 707); gen Institutionen ein System von Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu organisieren und Maßnahmen zur Festigung und Entwicklung des Bewußtseins der in der Bauindustrie Beschäftigten zur Einhaltung und Durchsetzung der Gesetzlichkeit einzuleiten. Der Staatsanwalt nahm deshalb mit dem Vorsitzenden der Bezirkshandwerkskammer Verbindung auf. Von diesem wurde zur Unterstützung der Ermittlungen ein Vorsitzender und ein Buchhalter einer ähnlichen PGH benannt, die den organisatorischen Arbeitsablauf sowie das Zusammenwirken von Vorstand, Mitgliedern und Revisionskommission, den Abschluß von Bauleistungsverträgen, ihre Realisierung und die Berechnung der Bauleistungen bis ins letzte Detail einschätzten. Das Wissen und die Erfahrungen dieser Fachkräfte waren von großem Nutzen bei der Aufklärung der Straftaten, insbesondere bei der Aufdeckung der von den Tätern angewandten Verschleierungsmethoden und der Sicherung von Beweisen. Außerdem wurde als staatlicher Sachverständiger der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht hinzugezogen, der die durchgeführten Arbeiten begutachtete. Gleichzeitig erhielten ein Mitarbeiter des VEB Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung und der Leiter der Finanzinspektion des Rates des Bezirks nach §41 StAG den Auftrag, das Finanz- und Buchungswesen der PGH zu überprüfen. Vor der Vernehmung der Beschuldigten und Zeugen wurden zusammen mit den Fachleuten die Objekte besichtigt, zumal zu beweisen war, daß die tatsächlich bewegten Massen nicht den Aufmaßen und den daraus resultierenden Rechnungen entsprachen. Die Sachverständigen nahmen an Vernehmungen der Beschuldigten teil. Sie unterstützten den Untersuchungsführer durch fachkundige Fragen und entsprechende Vorhalte. Diese Methode des Zusammenwirkens von Fachkräften im Gerichtssaal war die beste Grundlage für die Urteilsfindung. Der Kriminalist, der Anklagevertreter und die Sachverständigen hatten sich bereits während der Ermittlungen die Aufgabe gestellt, auch gemeinsam die Ursachen und begünstigenden Bedingungen dieses Wirtschaftsverbrechens zu beseitigen. Das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung ergaben, daß insbesondere folgende Faktoren, die Straftaten begünstigt hatten: das Fehlen von Bauleistungsverträgen, die Nichtdurchführung des gemeinsamen Aufmaßes zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Abrechnung der geleisteten Arbeiten, die Vernachlässigung der Baustellenkontrollen durch die Auftraggeber, das Unterlassen einer Kontrolle der zulässigen Preise in Verbindung mit dem Preiskatalog, der Einsatz fremder Arbeitskräfte unter Mißachtung der ger setzlichen Bestimmungen. Bereits nach Anklageerhebung hatte der Bezirksstaatsanwalt beim Rat des Bezirks, bei den Direktoren der Wasserwirtschaftsdirektion, des VEB Wasserversorgung und Abwässerbehandlung und des VEB Energieversorgung sowie beim neugewählten Vorsitzenden der PGH Protest nach §38 StAG eingelegt. In späteren Beratungen mit den Leitern dieser Organe bzw. Betriebe wurde kritisch über die Ursachen und Bedingungen der Straftaten gesprochen, und es wurden Maßnahmen zu deren Überwindung festgelegt. Darüber hinaus wurde dem Ministerium der Finanzen, Abteilung Kontrolle und Revision, der Bezirksinspektion und dem Büro für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ein Auszug aus der Anklageschrift übersandt mit der Bitte, ein System von vorbeugenden Maßnahmen für zukünftige Kontrollen auszuarbeiten. Zur Auswertung des Verfahrens führte z. B. die Bezirkshandwerkskammer mit Vorsitzenden, Buchhaltern und Mitgliedern von PGHs des Bau- und Baunebengewerbes Foren durch. Die Leiter der Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaftsdirektionen der DDR sowie leitende Funktionäre des Amtes für Wasserwirtschaft berieten über Maßnahmen zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Wasserwirtschaftsdirektion des Bezirks arbeitete auf der Grundlage der Vorläufigen Richtlinie für-’ Reparaturbrigaden (veröffentlicht in: „Sozialistische Demokratie“ vom 25. Dezember 1964) einen Mustervertrag für Feierabendbrigaden aus, der den Abrechnungsmodus exakt festlegt. Diese Verträge werden zukünftig vom Direktor der Wasserwirtschaftsdirektion und dem Brigadier der Feierabendbrigade unterzeichnet. Der Vorstand der PGH legte Maßnahmen zur Einhaltung des Statuts, der Betriebsordnung und der Geschäftsanweisung sowie der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Baugebiet fest. Vertreter der Presse nahmen an der Hauptverhandlung teil. Danach fand auf Einladung der Vereinigung Demokratischer Juristen und des Verbandes Deutscher Journalisten eine Pressekonferenz statt, um die Öffentlichkeit für die Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität zu gewinnen. Wir sind uns darüber im klaren, daß nicht jedes Strafverfahren in dieser Weise vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden kann. Im vorliegenden Fall erforderte jedoch die ökonomische Bedeutung dieses Verfahrens eine solche Arbeitsweise. HELMUT SINNREICH, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt GÜNTER KETZEL, Oberrichter am Bezirksgericht Erfurt Gründlich wurde die Hauptverhandlung vorbereitet. Zur umfassenden Erforschung der objektiven Wahrheit trugen wesentlich bei: die Besetzung des Gerichts mit fachkundigen Schöffen, die Besichtigung der einzelnen Baustellen durch das Gericht an der auch die Protokollantin des Gerichts teilnahm und sich dadurch mit den Fachausdrücken und deren Bedeutung vertraut machte , die rechtzeitige Einbeziehung der Sachverständigen in das Verfahren, die gute Organisation des Verhandlungsablaufs und nicht zuletzt die Teilnahme der Kollektivvertreter sowie des gesellschaftlichen Anklägers. Größere Sorgfalt bei Ubergabeverfügungen an Konfliktkommissionen! In der Tätigkeit der Konfliktkommissionen des VEB Chemiewerk Coswig hat sich gezeigt, daß Beratungen wegen fahrlässiger Transportgefährdung erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Das liegt nicht nur daran, daß die §§ 315, 316 StGB recht komplizierte Tatbestände sind. Entscheidend ist m. E., daß die Übergabeverfügungen zu wenig die spezifischen Fragen der Transportgefährdung berücksichtigten und nicht exakt und übersichtlich gegliedert waren. G ä s e wies bereits in NJ 1964 S. 714 darauf hin, daß es im Einzelfall schwierig sein kann, festzustellen und zu entscheiden, ob es sich um einen „einfachen“ Sachverhalt handelt, der für die Behandlung durch die Konfliktkommission geeignet ist. Sehr viel hängt aber davon ab, wie ein Sachverhalt ermittelt und in der Übergabeverfügung dargestellt wird. 707;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 707 (NJ DDR 1965, S. 707) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 707 (NJ DDR 1965, S. 707)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik außer Kraft gesetzt.

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