Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 697

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 697 (NJ DDR 1965, S. 697); NUMMER 22 JAHRGANG 19 ZEITSCHRI NEUEJuSTi7 FT FÜR RECHT w UND RECHTSWI BERLIN 1965 2. NOVEMBERHEFT SSENSCHAFT Oberrichter HANS NEUMANN, Mitglied des Präsidiums und Leiter der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts RUDI BIEBL, Inspekteur am Obersten Gericht Zur Rechtsprechung bei Sexualdelikten und Körperverletzungen Im Interesse einer einheitlichen und richtigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Gewalt- und Sexualdelikte hat das Plenum des Obersten Gerichts mit seinem Beschluß zu Fragen' der Gewaltverbrechen vom 30. Juli 1963 (NJ 1963 S. 538) die Gerichte darauf orientiert, dem umfassenden Schutz des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit aller Bürger vor derartigen Verbrechen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Beschluß wendet sich sowohl gegen Entscheidungen, die die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Sicherheit ihrer Bürger nicht ausreichend schützen, als auch gegen solche, die im Strafmaß überhöht sind oder eine umfassende und tiefgründige Untersuchung des Einzelfalls auch unter dem Gesichtspunkt seiner Tatbestandsmäßigkeit vermissen lassen und damit die Prinzipien des Rechtspflegeerlasses negieren. Dieser Beschluß vertieft aber auch die Erkenntnis, daß eine erfolgreiche Bekämpfung dieser Straftaten nur unter aktiver Mitwirkung der Werktätigen möglich ist. Deshalb verpflichtet er die Gerichte, im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen die dazu notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. Die Verwirklichung des Beschlusses in der gerichtlichen Tätigkeit einzuschätzen, die Rechtsprechung auf dem Gebiet der Gewalt- und Sexualdelikte zu analysieren, Mängel und Unzulänglichkeiten aufzudecken und neue Probleme zu erkennen, war Inhalt von Untersuchungen, die die Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts im Auftrag des Präsidiums in einigen Bezirken durchgeführt hat. Damit wurde ein Prinzip des demokratischen Zentralismus die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle in unserer Arbeit verwirklicht. Insgesamt hat sich die Rechtsprechung seit dem Beschluß zu Fragen der Gewaltverbrechen positiv entwik-kelt. Die Plenen Präsidien und Senate der Bezirksgerichte haben es wenn auch mit unterschiedlichen Methoden und auch nicht überall mit der gleichen Intensität verstanden, mit Hilfe des Beschlusses auf eine Verbesserung der Rechtsprechung der Kreisgerichte hinzuwirken. Die Gerichte haben sich bemüht, die Ursachen und begünstigenden Umstände der Straftat sowie die Persönlichkeit des Angeklagten gründlich zu erforschen, die Beweise sorgfältig zu würdigen, die Gefährlichkeit der Straftat richtig zu charakterisieren, zu einem gerechten Strafmaß zu kommen und die Voraussetzungen für Maßnahmen zur Beseitigung der begünstigenden Bedingungen zu schaffen. Bei unseren Untersuchungen hat sich aber auch herausgestellt und das unterstreicht die Wichtigkeit einer regelmäßigen Kontrolle der Durchsetzung von Beschlüssen , daß einige Richter die Kriterien für schwere Verbrechen und ihre Bekämpfung, die das Oberste Gericht in seinem Beschluß entwickelt hat, in der Rechtsprechung nicht genügend oder gar nicht berücksichtigen. Besonders kraß zeigte sich dies beim Kreisgericht Saalfeld, wo einige Richter erklärten, sie hätten den Beschluß-überhaupt vergessen! In verschiedenen Fällen waren deshalb Kassationsverfahren erforderlich. Sexualdelikte Am sichtbarsten sind die Fortschritte der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Sexualdelikte. Die Gerichte erkennen, daß insbesondere Notzucht, Unzucht unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses, gewaltsame Unzucht und Unzucht mit Kindern zu den schweren Verbrechen gehören, sofern nicht gesetzliche Strafmilderungsgründe (Versuch, verminderte Zurechnungsfähigkeit, mildernde Umstände u.ä.) vorliegen. Deshalb sprechen sie grundsätzlich auch Zuchthausstrafen aus, und nur in den genannten Ausnahmefällen wird z. T. auf bedingte Verurteilung erkannt. Bei schweren Verbrechen werden in der Regel auch Strafen ausgesprochen, die der Gefährlichkeit der Tat gerecht werden. So hat das Kreisgericht Senftenberg in der Strafsache S 289/65 wegen Notzucht in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zutreffend auf eine Zuchthausstrafe von sechs Jahren erkannt. Der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte nachts eine Frau überfallen und sie brutal zusammengeschlagen, so daß sie eine Schädeldachfraktur, eine Gehirnerschütterung und einen Wadenbeinbruch erlitt. Danach hatte er mit ihr geschlechtlich verkehrt. In der Vergangenheit wurden häufig positive Eigenschaften des Täters, wie gute fachliche Leistungen und gesellschaftliche Mitarbeit, die jedoch in keinem Zusammenhang mit der Straftat standen, isoliert betrachtet und überbewertet. Diese Tendenz ist heute weitestgehend überwunden. Die Gerichte kommen auch immer mehr davon ab, bei Sexualdelikten die durch Alkoholgenuß herbeigeführte Enthemmung als generellen Strafmilderungsgrund anzusehen. Trotz dieser positiven Entwicklung der Rechtsprechung gibt es noch immer der Gerechtigkeit grob widersprechende Entscheidungen. Das zeigt sich sowohl in Überspitzungen als auch in der Unterschätzung der Gefährlichkeit von Straftaten. Damit wird wie es im Ple-narbeschluß des Obersten Gerichts heißt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger beeinträchtigt und die 697;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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