Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 697

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 697 (NJ DDR 1965, S. 697); NUMMER 22 JAHRGANG 19 ZEITSCHRI NEUEJuSTi7 FT FÜR RECHT w UND RECHTSWI BERLIN 1965 2. NOVEMBERHEFT SSENSCHAFT Oberrichter HANS NEUMANN, Mitglied des Präsidiums und Leiter der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts RUDI BIEBL, Inspekteur am Obersten Gericht Zur Rechtsprechung bei Sexualdelikten und Körperverletzungen Im Interesse einer einheitlichen und richtigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Gewalt- und Sexualdelikte hat das Plenum des Obersten Gerichts mit seinem Beschluß zu Fragen' der Gewaltverbrechen vom 30. Juli 1963 (NJ 1963 S. 538) die Gerichte darauf orientiert, dem umfassenden Schutz des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit aller Bürger vor derartigen Verbrechen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Beschluß wendet sich sowohl gegen Entscheidungen, die die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Sicherheit ihrer Bürger nicht ausreichend schützen, als auch gegen solche, die im Strafmaß überhöht sind oder eine umfassende und tiefgründige Untersuchung des Einzelfalls auch unter dem Gesichtspunkt seiner Tatbestandsmäßigkeit vermissen lassen und damit die Prinzipien des Rechtspflegeerlasses negieren. Dieser Beschluß vertieft aber auch die Erkenntnis, daß eine erfolgreiche Bekämpfung dieser Straftaten nur unter aktiver Mitwirkung der Werktätigen möglich ist. Deshalb verpflichtet er die Gerichte, im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen die dazu notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. Die Verwirklichung des Beschlusses in der gerichtlichen Tätigkeit einzuschätzen, die Rechtsprechung auf dem Gebiet der Gewalt- und Sexualdelikte zu analysieren, Mängel und Unzulänglichkeiten aufzudecken und neue Probleme zu erkennen, war Inhalt von Untersuchungen, die die Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts im Auftrag des Präsidiums in einigen Bezirken durchgeführt hat. Damit wurde ein Prinzip des demokratischen Zentralismus die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle in unserer Arbeit verwirklicht. Insgesamt hat sich die Rechtsprechung seit dem Beschluß zu Fragen der Gewaltverbrechen positiv entwik-kelt. Die Plenen Präsidien und Senate der Bezirksgerichte haben es wenn auch mit unterschiedlichen Methoden und auch nicht überall mit der gleichen Intensität verstanden, mit Hilfe des Beschlusses auf eine Verbesserung der Rechtsprechung der Kreisgerichte hinzuwirken. Die Gerichte haben sich bemüht, die Ursachen und begünstigenden Umstände der Straftat sowie die Persönlichkeit des Angeklagten gründlich zu erforschen, die Beweise sorgfältig zu würdigen, die Gefährlichkeit der Straftat richtig zu charakterisieren, zu einem gerechten Strafmaß zu kommen und die Voraussetzungen für Maßnahmen zur Beseitigung der begünstigenden Bedingungen zu schaffen. Bei unseren Untersuchungen hat sich aber auch herausgestellt und das unterstreicht die Wichtigkeit einer regelmäßigen Kontrolle der Durchsetzung von Beschlüssen , daß einige Richter die Kriterien für schwere Verbrechen und ihre Bekämpfung, die das Oberste Gericht in seinem Beschluß entwickelt hat, in der Rechtsprechung nicht genügend oder gar nicht berücksichtigen. Besonders kraß zeigte sich dies beim Kreisgericht Saalfeld, wo einige Richter erklärten, sie hätten den Beschluß-überhaupt vergessen! In verschiedenen Fällen waren deshalb Kassationsverfahren erforderlich. Sexualdelikte Am sichtbarsten sind die Fortschritte der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Sexualdelikte. Die Gerichte erkennen, daß insbesondere Notzucht, Unzucht unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses, gewaltsame Unzucht und Unzucht mit Kindern zu den schweren Verbrechen gehören, sofern nicht gesetzliche Strafmilderungsgründe (Versuch, verminderte Zurechnungsfähigkeit, mildernde Umstände u.ä.) vorliegen. Deshalb sprechen sie grundsätzlich auch Zuchthausstrafen aus, und nur in den genannten Ausnahmefällen wird z. T. auf bedingte Verurteilung erkannt. Bei schweren Verbrechen werden in der Regel auch Strafen ausgesprochen, die der Gefährlichkeit der Tat gerecht werden. So hat das Kreisgericht Senftenberg in der Strafsache S 289/65 wegen Notzucht in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zutreffend auf eine Zuchthausstrafe von sechs Jahren erkannt. Der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte nachts eine Frau überfallen und sie brutal zusammengeschlagen, so daß sie eine Schädeldachfraktur, eine Gehirnerschütterung und einen Wadenbeinbruch erlitt. Danach hatte er mit ihr geschlechtlich verkehrt. In der Vergangenheit wurden häufig positive Eigenschaften des Täters, wie gute fachliche Leistungen und gesellschaftliche Mitarbeit, die jedoch in keinem Zusammenhang mit der Straftat standen, isoliert betrachtet und überbewertet. Diese Tendenz ist heute weitestgehend überwunden. Die Gerichte kommen auch immer mehr davon ab, bei Sexualdelikten die durch Alkoholgenuß herbeigeführte Enthemmung als generellen Strafmilderungsgrund anzusehen. Trotz dieser positiven Entwicklung der Rechtsprechung gibt es noch immer der Gerechtigkeit grob widersprechende Entscheidungen. Das zeigt sich sowohl in Überspitzungen als auch in der Unterschätzung der Gefährlichkeit von Straftaten. Damit wird wie es im Ple-narbeschluß des Obersten Gerichts heißt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger beeinträchtigt und die 697;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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