Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 597

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 597 (NJ DDR 1965, S. 597); * flikte außerhalb der anhängigen Verfahren erreicht worden. Viele Richter werden im Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Kräften der Wohngebiete oder auch der Betriebe bei der Klärung mietrechtlicher Streitigkeiten tätig und erzielen hierbei positive Ergebnisse. Auch bei der gründlichen Vorbereitung der Verfahren sind Fortschritte erzielt worden. So sind bei einer Reihe von Kreisgerichten des Bezirks Erfurt gemeinsam mit den Schöffen Festlegungen über die Einbeziehung von Vertretern gesellschaftlicher Kollektive getroffen und in Zusammenarbeit mit der Nationalen Front auch vor der Verhandlung Hausversammlungen unter Mitwirkung von Richtern oder Schöffen durchgeführt worden. Insgesamt gesehen ist die Teilnahme der Werktätigen jedoch recht unterschiedlich. So haben die Berliner Stadtbezirksgerichte nach der 3. Plenartagung des Obersten Gerichts kaum noch vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt. Welche Erfolge sich bei der Verhandlung eines geeigneten Verfahrens vor erweiterter Öffentlichkeit erzielen lassen, zeigt eine gut vorbereitete Vehandlung des Kreisgerichts Stralsund (Stadt) gegen einen hartnäckigen Mietschuldner. Bereits vorher war mit der Hausgemeinschaftsleitung und Vertretern des Wohnbezirksausschusses der Nationalen Front beraten worden. Zur Verhandlung waren der Vorsitzende der HGL, die übrigen Hausbewohner, Funktionäre der Nationalen Front, der Wohnparteiorganisation, der Kommission für Wohnungswesen und der Kommission für Ordnung und Sicherheit, die örtliche Presse und über die KWV andere säumige Mietzahler eingeladen worden. Nach gründlicher Verhandlung endete das Verfahren mit einem Vergleich, in dem sich der Mietschuldner verpflichtete, die Mietrüdestände ratenweise zu begleichen und künftig die Miete pünktlich zu bezahlen. Gleichzeitig verpflichtete sich der Vermieter, Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung innerhalb bestimmter Fristen vornehmen zu lassen. Im Anschluß an die Verhandlung fand eine lebhafte Aussprache über Probleme des Wohnungsmietrechts statt. Das Verfahren wurde in der „Stralsunder Rundschau“ ausgewertet. Alsbald nach der Verhandlung und der Presseveröffentlichung haben eine größere Anzahl Mietschuldner über 3000 MDN Mietrückstände bei der KWV abgedeckt. In den Bezirken Dresden und Potsdam sind gute Erfahrungen mit der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte bei Verhandlungen im Wohngebiet der Mietparteien gemacht worden. Das ist in geeigneten Fällen eine gute Methode, um eine umfassendere Teilnahme von Mitgliedern der Hausgemeinschaften und Vertretern der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front zu erreichen, vor allem schon deshalb, weil sie hierbei ohne großen Zeitaufwand an der Überwindung von Konflikten in ihrem Wohngebiet mitwirken können. Voraussetzung dafür ist, daß wie es der Rechtspflegeerlaß ausdrücklich fordert die Verhandlung zu einer Tageszeit stattfindet, die den Bürgern die Teilnahme ermöglicht. Diese Verfahren zeichnen sich meist auch dadurch aus, daß die streitenden Parteien durch die sachkundige Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte von der Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen im Hause überzeugt werden und die Berechtigung der an sie gestellten Forderungen einsehen. Für Verhandlungen im Wohngebiet sind insbesondere Verfahren wegen Instandsetzungsansprüchen, Räumungsklagen wegen erheblicher Belästigung und dringenden Eigenbedarfs sowie richtig ausgewählte Verfahren wegen Mietrückständen geeignet. Die Untersuchungen durch das Oberste Gericht haben jedoch auch ergeben, daß einige Kreisgerichte die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte in Mietsachen teilweise noch als zeitraubende Mehrarbeit betrachten, teil- weise aber auch nicht die Möglichkeiten zur Fortsetzung der bereits vor dem Gerichtsverfahren begonnenen gesellschaftlichen Einwirkung erkennen. Die Bezirksgerichte müssen deshalb positive Beispiele verallgemeinern und darauf hinwirken, daß die gesellschaftliche Wirksamkeit der Mietrechtsprechung wie der gesamten Zivilrechtsprechung erhöht wird. Auch insoweit müssen sie die Kreisgerichte operativ an Ort und Stelle anleiten. Ein Überblick über die Tätigkeit der Schiedskommissionen in Berlin und im Bezirk Schwerin ergibt, daß alle bereits verhältnismäßig häufig mit Mietstreitigkeiten befaßt waren. Sie haben sich dieser Aufgabe mit großem Verantwortungsbewußtsein gewidmet und sachkundige Beratungen durchgeführt, die positive Auswirkungen hatten. Die Zusammenarbeit der Gerichte mit den zuständigen örtlichen Staatsorganen und den KWV hat sich wesentlich verbessert So besteht z. B. zwischen dem Kreisgericht Schönebeck, der KWV und den in Betracht kommenden Staatsorganen ein ständiger enger Kontakt. Im Zusammenwirken aller Organe konnten bereits eine ganze Anzahl von Konflikten auf unbürokratische Weise gelöst werden. Sind andere Staatsorgane, z. B. die Hygiene-Inspektion, Staatliche Bauaufsicht usw., in die Lösung solcher Konflikte einbezogen worden, dann behält das Kreisgericht die Sache bis zu ihrer Erledigung im Auge. Sichtbarer Ausdruck einer besseren Zusammenarbeit sind auch die von den Dresdener Stadtbezirksgerichten und dem Rat der Stadt Dresden gemeinsam ausgearbeiteten Empfehlungen für die Arbeit der staatlichen Wohnungsverwaltungen. In den Kreisen Stendal und Schönebeck sind Wohnungsmietberatungsstellen gebildet worden, denen neben Zivilrichtern u. a. Mitarbeiter der KWV, der Abt. Wohnraumlenkung, der Ständigen Kommission für Wohnungswesen und der Hygiene-Inspektion angehören. Wegen der Komplexität von Mietkonflikten scheint durch dieses Gremium die allseitige Beratung der Bürger in Wohnungsangelegenheiten gewährleistet zu sein. Bei guter Arbeit dieser Beratungsstellen ist auch zu erwarten, daß eine Reihe von Mietkonflikten auf diese Weise außergerichtlich gelöst werden können. Es wird zu beobachten sein, wie sich die Arbeit der Beratungsstellen auswirkt und inwieweit die dabei gesammelten Erfahrungen auch hinsichtlich der Organisation dieser Stellen verallgemeinerungsfähig sind. Im Staatsverlag der DDR erscheint in Kürze: Prof. Dr. habil. Osmar Spitzner: Wirtschaftsverträge - sozialistische Wirtschaftsleitung Rolle und Bedeutung der Wirtschaftsverträge im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Etwa 620 Seiten ■ Leinen Preis: etwa 9,80 MDN Diese Arbeit hat für die Durchsetzung des neuen- Vertragsgesetzes große Bedeutung, da sie das authentische Standardwerk für die Anleitung der Staats- und Wirtschaftspraxis bei der ökonomisch zweckmäßigen Gestaltung der Kooperationsbeziehungen ist. Aus dem Inhalt: Zur Rolle der Wirtschaftsverträge im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Wesen und Inhalt der Wirtschaftsverträge Die Einflußnahme der Wirtschaftsverträge auf die Sicherung der Planerfüllung Zu den neuen Aufgaben der WB und des Staatlichen Vertragsgerichts bei der Organisierung und Kontrolle der Kooperationsbeziehungen Die Bedeutung der Wirtschaftsverträge für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts Aufgaben und Inhalt der Wirtschaftsverträge bei der Gestaltung der Binnenbeziehungen beim Export und Import Die Bedeutung der Wirtschaftsverträge für eine den volkswirtschaftlichen Belangen entsprechende Investitionstätigkeit Die Rolle der Wirtschaftsverträge bei der Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung Aufgaben und Besonderheiten der Wirtschaftsverträge Im Transportwesen 597;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 597 (NJ DDR 1965, S. 597) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 597 (NJ DDR 1965, S. 597)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung verwaltungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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