Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 594

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 594 (NJ DDR 1965, S. 594); In der bisherigen Vorbereitung der Richter- und Schöffenwahl haben sich die Bezirks- und Kreisgerichte bemüht, ihre Leitungstätigkeit auf dem Gebiet der Arbeit mit den Schöffen zu verbessern. Einige Bezirksgerichte befaßten sich in Plenartagungen mit der Schöffentätigkeit; in anderen Bezirken berieten die Richter darüber mit den Schöffenaktiven. In den meisten Kreisen fanden Schöffenkonferenzen oder Beratungen des erweiterten Schöffenaktivs statt. Dadurch erhielt die Arbeit der Schöffenaktive und der Schöffenkollektive in den Betrieben sichtbaren Auftrieb und führte zur Mitarbeit der Schöffen bei der Gewinnung neuer Kandidaten. Das gilt insbesondere für die Schöffenarbeit in den Bezirken Cottbus, Erfurt, Halle, Frankfurt (O.) und Leipzig. Die bisherigen Schöffen sollten nunmehr, insbesondere in den Wahlversammlungen,, über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Rechenschaft legen. Bei der Vorbereitung dieser Rechenschaftslegung sollten die Richter ihnen jede Unterstützung gewähren. In unserem System der Wahl der Richter und Schöffen wird die Einheit von Volk und Rechtspflege sichtbar. Diese Einheit zeigt sich vor allem darin, daß in immer stärkerem Maße die politisch-moralische Kraft der ganzen Gesellschaft eingesetzt wird, um Rechts- verletzungen zu bekämpfen und zu verhüten. Das wird sich auch in den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen und in den Versammlungen in den Betrieben widerspiegeln, in denen die Richter und die Schöffen gewählt werden. Die Volksvertretungen werden im Zusammenhang mit der Wahl der Richter über wichtige Probleme der Rechtspflege beraten. Damit werden sie iherer Verantwortung gerecht, in ihrem Zuständigkeitsbereich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Wahl der Richter wird dadurch zu einer noch engeren Verbindung und besseren Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Staatsorganen, besonders den Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front führen. 45 000 Schöffen, 200 000 Mitglieder von Konfliktkommissionen und dazu die bereits bis Ende Juni 1965 gewählten rund 15 000 Mitglieder der bisherigen 1300 Schiedskommissionen das ist eine gewaltige Kraft! Allein diese Zahlen beweisen, in welchem Umfange die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik an der Ausübung der Rechtspflege aktiv mitwirken; sie beweisen, daß die Rechtspflege bei uns im wahrsten Sinne zur Sache des ganzen Volkes geworden ist. Die Verwirklichung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechts Der nachstehende Beitrag ist eine geringfügig gekürzte und für den Abdruck überarbeitete Fassung des Berichts, den das Präsidium des Obersten Gerichts auf der 7. Plenartagung am 15. September 1965 erstattet hat. D. Red. Mit dem Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechts vom 22. September 1964 (NJ 1964 S. 609) wurden wichtige Festlegungen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Mietrechtsprechung getroffen. Hauptanliegen des Beschlusses war die Bekämpfung der Mietrückstände, darüber hinaus aber eine Verbesserung der gesamten gerichtlichen Tätigkeit bei der Durchsetzung des sozialistischen Wohnungsmietrechts. Besonderes Gewicht wurde den verschiedenen Formen der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in das gerichtliche Verfahren und der engen Zusammenarbeit der Gerichte mit den Volksvertretungen und ihren Organen sowie den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front beigelegt. Der Beschluß sollte gleichzeitig für die gesamte gerichtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts richtungweisend sein. Das Oberste Gericht hat in den Bezirken Magdeburg, Schwerin, Berlin, Erfurt, Dresden und Potsdam kontrolliert, wie der Beschluß in der gerichtlichen Tätigkeit verwirklicht wird. Die Durchführung des Beschlusses und die Beratung neuer mietrechtlicher Probleme waren ferner Gegenstand einer Tagung des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts mit Vorsitzenden und Richtern der Zivilsenate der Bezirksgerichte und einigen Richtern von Kreisgerichten. Zu einigen Fragen, die sich aus den Kontrollen und aus der Problemtagung ergeben haben, soll im folgenden Stellung genommen werden. Die Entwicklung der Verfahren in Wohnungsmiet-sachen und die Senkung der Mietrückstände Das spezifische Anliegen der 3. Plenartagung, die Ursachen der Mietrückstände aufzudecken und Maßnahmen zu ihrer Senkung einzuleiten, ist in beachtens- wertem Umfang verwirklicht worden. Das zeigt sicn zunächst an der zahlenmäßigen Entwicklung der gerichtlichen Verfahren in Wohnungsmietsachen. Der Anteil an Miet- und Pachtsachen an den im Jahre 1963 bei den Kreisgerichten insgesamt anhängig gewordenen 38 985 Zivil verfahren betrug 16 356. Der Rückgang der Zivilverfahren im Jahre 1964 auf 35 229 betrifft zum größten Teil die Miet- und Pachtsachen (14 447)1. Im ersten Halbjahr 1965 waren unter den insgesamt 15 913 Neueingängen in Zivilsachen 5528 Wohnungsmietsachen, was auf eine weiter sinkende Tendenz schließen läßt. Auf den einzelnen Gebieten der Mietrechtsprechung sind folgende Zahlen1 2 zu verzeichnen: Jahr Miet- rückstände Miet- aufhebung Instand- setzung 1963 8209 7225 3734 1964 6710 5798 3486 1965 (1. Halbjahr) 2748 2211 1020 Der Rückgang der Mietverfahren ist gerade auf den Gebieten besonders sichtbar, die Gegenstand der 3. Plenartagung waren. Da schon im Frühjahr 1964 mit der Vorbereitung der Tagung begonnen worden war und auch die Presse sich bereits vorher mit den Ursachen und Auswirkungen der Mietrückstände befaßt hatte, widerspiegelt sich bereits in der Statistik für 1964 Wirksamkeit und Einfluß der Plenartagung auf die Lösung der Mietkonflikte. Allerdings bedarf der Umstand, daß die Zahl der Mahnverfahren wegen Mietrückständen von 8588 im 2. Halbjahr 1964 auf 9646 im 1. Halbjahr 1965 gestiegen ist, sorgfältiger Beachtung. 1 In den Jahren 1963 und 1964 sind in diesen Zahlen, da sie statistisch noch nicht getrennt erfaßt wurden, außer Wohnungsmietklagen auch andere Mietstreitigkeiten und Pachtsachen enthalten. Ihr Anteil ist im Verhältnis zu den Wohnungsmietklagen jedoch gering, wie sich auch an den Zahlen für das 1. Halbjahr 1965 zeigt, in dem 5528 Wohnungsmietklagen und 1036 andere Mietverfahren und Pachtsachen anhängig wurden. 2 Die Summe dieser Zahlen ist größer als die Gesamtzahl der Mietverfahren in den betreffenden Jahren. Das ergibt sich daraus, daß eine ganze Anzahl von Verfahren mehrfach zu zählen war, weil insbesondere die Mietaufhebungsklagen nach § 3 MSchG in aller Regel mit der Forderung von Mietrückständen verbunden sind. 594;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 594 (NJ DDR 1965, S. 594) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 594 (NJ DDR 1965, S. 594)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und andere Sanktionen sowie sonstige gesellschaf Reaktionen differenziert durchzueeizon. Ein entscheidender Vorzug und eine künftig immer unersetzbarere Triebkraft der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der militärischen Spionage tätig. Sie sind damit eine bedeutende Potenz für die imperialistischen Geheimdienste und ihre militärischen Aufklärungsorgane. Die zwischen den westlichen abgestimmte und koordinierte militärische Aufklärungstätigkeit gegen die und die mit ihr verbündeten sozialistischen Staaten im Jahre unter Berücksichtigung der neuen Lagebedingungen seine Bemühungen im erheblichen Maße darauf konzentriert hat, Bürger der zum Verlassen ihres Landes auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen.

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