Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 592

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 592 (NJ DDR 1965, S. 592); ßuekumsahctu Gemeinschaftsarbeit von Strafrechtswissenschaftlern und -Praktikern: Kriminalitätsursachen und ihre Überwindung Staatsverlag der DDR, Berlin 1964; 186 S.; Preis: 12,50 MDN. Mit dieser Gemeinschaftsarbeit ist erstmalig eine größere und zusammenfassende Darstellung wichtiger Probleme der Kriminalitätsbekämpfung und Verbrechensvorbeugung gegeben worden. In anschaulicher und leicht verständlicher Art, unter Verwendung vieler praktischer Beispiele vermitteln die Autoren dazu in sechs größeren Beiträgen wertvolle Erkenntnisse. Diese sind nicht nur für Wissenschaftler, die sich mit der Erforschung der Kriminalitätsentwicklung befassen, von Bedeutung, sondern sie sind auch für die Praktiker in den Rechtspflegeorganen, die Funktionäre der Staats- und Wirtschaftsorgane, die gesellschaftlichen Organisationen und die Kollektive der Werktätigen eine wirksame Hilfe bei der Organisierung des Kampfes gegen die Kriminalität. Im ersten Beitrag „Grundfragen der Erforschung der Kriminalität und ihrer Vorbeugung“ setzt sich Stil-1 e r mit den bisher in der Wissenschaft vertretenen Auffassungen über die Ursachen der Kriminalität auseinander und macht interessante, wissenschaftlich begründete Ausführungen zur Klärung des Ursachenbegriffs. Er stellt fest, daß die Ursachen der Kriminalität objektiv existieren und im gesellschaftlichen Sein liegen, daß sie, ebenso wie die Kriminalität selbst, erkennbar sind und es nicht genügt, sie einfach als bewußtseinsmäßige „Überreste“ oder „Rudimente“ der Ausbeutergesellschaft zu bezeichnen. Der Verfasser versucht, den Begriff der Ursachen der Kriminalität inhaltlich zu bestimmen. Danach umfassen sie „die unterschiedlichen Nachwirkungen der in der DDR überwundenen Ausbeutungsverhältnisse und bestimmte, nicht den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus entsprechende Alltagsverhältnisse (Lebensund Arbeitsverhältnisse) der Menschen und auch noch das imperialistische System, besonders in Westdeutschland, sein Wirken und seine Auswirkungen“ (S. 43). Dieser Auffassung kann grundsätzlich zugestimmt werden. Jedoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Verfasser näher erläutert hätte, was er unter „nicht den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus entsprechenden Alltagsverhältnissen“ versteht. Haben sich diese „ATltagsverhältnisse“ unter dem Einfluß der Nachwirkungen der Ausbeutergesellschaft herausgebildet oder existieren sie unabhängig davon? Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, ob es Kriminalitätsursachen gibt, die nicht an die Ausbeutergesellschaft gebunden sind. Gestützt auf den methodisch-komplexen Ursachenbegriff von Lekschas und Hartmann, gibt der Verfasser für die Untersuchung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten gute praktische Hinweise. Er weist darauf hin, daß im Einzelfall zu prüfen ist, welches individuelle Bewußtsein dem Tatentschluß zugrunde lag, welche Erscheinungen dieses individuelle Bewußtsein hervorgebracht haben und welche Erscheinungen den Umschlag dieses individuellen Bewußtseins in den Tatentschluß bewirkten. Im zweiten Beitrag „Ursachen und Vorbeugung bei Eigentumsstraftaten im Bauwesen“ untersuchen Blüthner und K e r s t, welche konkreten Ursachen und Bedingungen der Eigentumskriminalität im Bauwesen zugrunde liegen. Die Verfasser behandeln unter Verwendung reichen Tatsachenmaterials Probleme der Struktur, Begehungsweise, der Wurzeln und begünstigenden Bedingungen dieser Kriminalitätsart. Der theoretische und praktische Wert dieses Beitrages besteht vor allem darin, daß Ursachenaufdeckung und Verbrechensbekämpfung als dialektische Einheit behandelt und begründete Vorschläge zur Zurückdrängung der Eigentumskriminalität im Bereich Bauwesen gemacht werden. „Zum Wesen des Diebstahls und seiner Vorbeugung“ nimmt Buchholz im dritten Beitrag der Gemeinschaftsarbeit Stellung und untersucht die Ursachen und Entstehungsbedingungen von Diebstahlshandlungen, Der Verfasser erläutert die Problematik der Motivbildung und stellt fest, daß sich im Motiv die der Tat zugrunde liegende Einstellung des Täters konkretisiert. Weiterhin zeigt er, wie durch eine allseitige sozialistische Erziehung die Entwicklung der individualistisch-egoistischen Anschauungen, die die bewußtseinsmäßige Grundlage der Eigentumsdelikte bilden, verhindert werden kann, welche äußeren Umstände die Herausbildung des Entschlusses zu einem Diebstahl anregen, fördern und begünstigen und wie diese Umstände beseitigt werden können. In seinem Beitrag „Zum Wesen des Rückfallverbrechens“ stellt Hübner einige wichtige theoretische Probleme der Rückfälligkeit zur Diskussion. Er arbeitet heraus, daß es für die wirkungsvolle Bekämpfung der Rückfallstraftaten notwendig ist, den Begriff „Rückfall“ wissenschaftlich zu klären. Die Gleichsetzung des Rückfalls mit der wiederholten Verletzung eines Strafgesetzes, die in Wissenschaft und Praxis weit verbreitet ist, wird vom Verfasser kritisiert; er weist mit Recht darauf hin, daß es darauf ankommt, das spezifische Wesen dieser Erscheinung herauszuarbeiten. Die Feststellungen des Verfassers wären jedoch noch überzeugender, wenn er selbst versucht hätte darzulegen, was er unter dem Wesen des Rückfalls versteht. Gute und für die Praxis nützliche Ausführungen macht er zur Differenzierung zwischen den verschiedenen Gr-uppen der Rückfalltäter und erläutert die Besonderheiten hinsichtlich der individuellen Triebkräfte der einzelnen Tätergruppen. In diesem Zusammenhang warnt er vor Versuchen, die Rückfälligkeit durch eine allgemeine Verschärfung des Strafzwanges zurückdrängen zu wollen, und weist darauf hin, daß es auch bei den Rückfalltätern darauf ankommt, alle Möglichkeiten der gesellschaftlichen Umerziehung zu nutzen. P ö s e 1 und Naundorf ist es gelungen, in ihrem Beitrag „Zur Weiterentwicklung des Kampfes gegen Spionageverbrechen“ die Unterschiede zwischen Ursachen und begünstigenden Bedingungen bei diesen Verbrechen sichtbar zu machen. Sie weisen nach, daß mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR die innere sozialökonomische Basis der Spionageverbrechen beseitigt worden ist, daß die Ursachen dieser Verbrechen von außen wirken und in dem in Westdeutschland existierenden imperialistischen System liegen. Weiterhin legen sie dar, daß die Spionage als Ausdruck des unversöhnlichen Klassenkampfes der Imperialisten gegen die sozialistischen Staaten ein qualitativ anderes Verbrechen ist als die Verbrechen der allgemeinen Kriminalität. Sie zeigen, unter welchen inneren gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen die von außen wirkenden Triebkräfte zur Entstehung von Spionageverbrechen führen können. Im sechsten und letzten Beitrag „Zur Rolle der Kriminalstatistik in der Strafrechtspflege“ erläutert H a r r 1 a n d die Bedeutung statistischer Analysen für die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität. An gut ausgewählten praktischen Beispielen beweist er, wie durch wissenschaftliche Arbeit mit statistischen Materialien die Wirkungsweise und die Ergebnisse des Kampfes gegen die Kriminalität überprüft und gemessen werden können. Dabei werden die wesentlichen Funktionen und Aufgaben der Kriminalstatistik für die Leitung der Strafrechtspflege und für die Orientierung der Kriminalitätsforschung herausgearbeitet sowie eine Reihe praktischer Maßnahmen für die Sicherung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Arbeit mit der Kriminalstatistik vorgeschlagen. Dr. Roland Rodig, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR 592;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 592 (NJ DDR 1965, S. 592) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 592 (NJ DDR 1965, S. 592)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Eignungskriterien, operativen Möglichkeiten Leistungs- und Verhaltenseigenschaften und Bereitschaft zur operaJaven jZusammenarbeit eine Einheit bilden und der konkreten operativen Aufgabenstellung sowie den Regimebedingungen entsprechen müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X