Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 576

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 576 (NJ DDR 1965, S. 576); Berichte Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen der DDR und der CSSR Auf Einladung des Ministers der Justiz der CSSR, Dr.' Alois Neuman, weilte der Minister der Justiz der DDR, Dr. Hilde Benjamin, in der Zeit vom 15. bis 22. Juli 1965 in der CSSR. In herzlicher und freundschaftlicher Atmosphäre fanden im Ministerium der Justiz in Prag, beim Beauftragten des slowakischen Nationalrates für Justiz, Prof. Dr. Colotka, in Bratislava und im Bezirksgericht Plzen Beratungen über die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen beiden sozialistischen Staaten auf dem Gebiet der Rechtspflege statt. Die Delegation des Ministeriums der Justiz der DDR konzentrierte sich darauf, die Erfahrungen der tschechoslowakischen Juristen bei der praktischen Anwendung des Familiengesetzes vom 4. Dezember 1963, des Zivilgesetzbuches vom 26. Februar 1964 und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse im internationalen Handelsverkehr (Außenhandelsgesetz) vom 4. Dezember 1963 kennenzulernen. Außerdem interessierten wir uns für die gesetzgeberischen Vorarbeiten über die Haftung des Staates für Schäden, die durch Ausübung staatlicher Macht verursacht worden sind. Auf dem Gebiet des Strafrechts bezog sich unser besonderes Interesse auf den Inhalt des von der tschechoslowakischen Nationalversammlung im Juni 1965 verabschiedeten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafgesetzbuchs sowie des Gesetzes über die Verfolgung von Vergehen und Übertretungen von Personen* die erneut Ruhestörungen und Gewalttätigkeiten begangen haben oder ihre asoziale Lebensweise nicht verändern. Durch diese Gesetze werden noch wirksamere Maßnahmen zur schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität und zu ihrer Verhütung getroffen. Die Kriminalität in der CSSR sinkt ständig. Im Jahre 1924 war in der damaligen Tschechoslowakei die geringste Zahl verurteilter Personen festgestellt worden. 1956 war der Prozentsatz der verurteilten Personen bezogen auf 100 000 Einwohner und auf das Jahr 1924 auf 54 % gesunken* 1959 auf 39 %, 1961 auf 30 % und 1963 auf 28 %. Dieser Rückgang setzte sich auch im Jahre 1964 fort, allerdings nicht gleichmäßig bei allen Deliktsgruppen. Das gilt im besonderen für die allgemeine Kriminalität, für die geringfügigen Strafrechtsverletzur.gen sowie für die Rückfallstraftaten. Die neuen strafrechtlichen Bestimmungen enthalten zahlreiche Vorschriften, durch die diesen Erscheinungen wirksam begegnet und ihnen vorgebeugt werden kann. Zur Ermittlung bedeutsamer Strafverfahren wurden wesentliche Maßnahmen festgelegt. Die Aufgaben und die Rechte der Strafverteidiger wurden erweitert. Täter* die sich erneut oder gar wiederholt geringfügiger Verletzungen des sozialistischen oder persönlichen Eigentums oder minderschwerer Vergehen gegen die öffentliche Ordnung und das sozialistische Zusammenleben schuldig gemacht haben (z. B. durch rowdyhaftes Benehmen in der Öffentlichkeit, Schlägereien, Ruhestörungen), werden künftig nicht mehr in jedem Fall von gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen, sondern von den Gerichten zur Verantwortung gezogen werden. Die Studiendelegation des Ministeriums der Justiz der DDR nutzte ihren Aufenthalt in der CSSR ferner zu Gesprächen über die Durchführung des Rechtshilfevertrages zwischen der DDR und der CSSR. Das Interesse der tschechoslowakischen Juristen erstreckte sich vor allem auf unsere Erfahrungen aus der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen, auf die statistische Erfassung und Auswertung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen sowie auf die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die gerichtlichen Verfahren. In dem von den Justizministern beider Länder Unterzeichneten Schlußprotokoll wird hervorgehoben, daß der Besuch der Delegation des Ministeriums der Justiz der DDR in der CSSR von neuem die Nützlichkeit des wechselseitigen Austauschs der Erfahrungen zwischen den leitenden Organen der Justiz beider Länder bestätigt hat. Die Bedingungen, unter denen sich die Tätigkeit der Ministerien der Justiz beider Länder entwickelt die gleiche Gesellschaftsordnung, die gemeinsamen Ziele, die ähnliche Struktur der Wirtschaft und der Bevölkerung sowie die sich hieraus ergebenden Gemeinsamkeiten in den Rechtsordnungen , bilden günstige Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und für den weiteren Austausch der Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechtspflege. Vor allem arbeiten die Justizorgane beider Länder eng bei der Aufdeckung und Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher zusammen. Im Schlußprotokoll ist im einzelnen der wechselseitige Besuch von Studiendelegationen zu bestimmten Fragenkomplexen sowie die Verstärkung des Austauschs von Informationen, insbesondere auf den Gebieten der Gesetzgebung, der Rechtspropaganda und der internationalen Rechtsbeziehungen, vereinbart worden. Auf Grund dieser Vereinbarung wird im Herbst dieses Jahres eine Studiendelegation des Ministeriums der Justiz der CSSR in unserer Republik weilen und unsere Erfahrungen auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Rechtspflege studieren. GERHARD SCHREIER, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz &us dar Praxis für die Praxis Justizorgane unterstützen Betriebe bei der Einführung einer ordnungsgemäßen Materialwirtschaft Das Stadtgericht von Groß-Berlin verhandelte vor einiger Zeit gegen 17 Angehörige von zwei volkseigenen Bau- bzw. Montagebetrieben, gegen Obermeister, Baggerführer, Dumperfahrer, Materialverwalter u. a. Sie hatten über einen Zeitraum von zwei Jahren Baumaterialien gestohlen, unterschlagen oder gehehlt und dadurch den Betrieben einen sehr großen Schaden zugefügt. Bereits das Untersuchungsorgan der Volkspolizei war bemüht, besonders gründlich die Bedingungen aufzudecken, die die Begehung der strafbaren Handlungen während eines derart langen Zeitraumes ermöglicht hatten. Ohne zu verkennen, daß für den Tatentschluß und für die Tatbegehung in der Regel viele Faktoren bedeutsam sind, waren in diesem Fall die mangelhafte Leitungs- tätigkeit und fehlende gesellschaftliche Erziehung durch die Massenorganisationen dafür mitbestimmend. Sie hatten sich insbesondere auf dem Gebiet der Materialwirtschaft negativ ausgewirkt. Das Material wurde oft völlig planlos geliefert, so daß auf den Baustellen keine Übersicht über die vorhandenen Materialien bestand. Die Verantwortlichkeit für den Empfang, die Lagerung und die Sicherung des Materials war nicht genau festgelegt. Die Betriebe kontrollierten nicht bzw. nicht ausrei- 576;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den und noch rationeller und wirksamer zu gestalten, welche persönlichen oder familiären Fragen müssen geklärt werden könnten die selbst Vorbringen. Durch einen solchen Leitfaden wird die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungsund Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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