Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 562

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 562 (NJ DDR 1965, S. 562); Dem Wissenschaftlichen Beirat für Kriminalitätsforschung beim Generalstaatsanwalt der DDR gehören an: Dr. Hilde Benjamin, Minister der Justiz, Dr. Heinrich T o e p 1 i t z , Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Josef Streit, Generalstaatsanwalt der DDR, Friedrich Dickel, Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, Günter Wendland, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR und Vorsitzender des Beirats, Walter Ziegler, Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, Hans Ranke, Erster Stellvertreter des Ministers der Justiz, Dr. Gerhard Stiller, Dozent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Dr. Helmut Rutsch, Abteilungsleiter beim Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Harri H a r r 1 a n d , Abteilungsleiter beim Generalstaatsanwalt der DDR, Fridolin Seydewitz, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt und Sekretär des Beirats, Dr. Michael Benjamin, beauftr. Dozent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Dr. habil. Erich Buchholz, Dozent an der Humboldt-Universität Berlin, Dr. Walter Hennig, beauftr. Dozent an der Friedrich-Schtller-Universität Jena, Dr. Hans Hinderer, Dozent an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Oberstleutnant Dr. Gerhard Knobloch, Hochschule der Deutschen Volkspolizei, Joachim Kopf, Berlin, Prof. Dr. habil. John Lekschas, Humboldt-Universität Berlin, Dr. Wolfgang Loose, Dozent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Dr. Eberhard Mannschatz, Abteilungsleiter im Ministerium für Volksbildung, Prof. Dr. habil. Walter Orschekowski, Karl-Marx-Universität Leipzig, Lothar Penndorf, Abteilungsleiter beim Militär-Oberstaatsanwalt, Oberst Ernst Strauß, Ministerium des Innern, Dr. Hans Weber, Dozent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Gernot W i n d i s c h , Abteilungsleiter beim Generalstaatsanwalt der DDR, Heinz Winkelbauer, Abteilungsleiter beim Generalstaatsanwalt der DDR. Um im Ergebnis der theoretischen Verallgemeinerung zu Maßnahmen im Kampf gegen die Kriminalität zu kommen, darf die kriminologische Forschung nicht bei der Analyse der Erscheinungen und Formen stehenbleiben, sondern muß die Triebkräfte der Kriminalität aufdecken, z. B. die moralischen, ethischen und ideologischen Faktoren in ihrer unterschiedlichen Wirkung ergründen und darstellen. Schon deshalb verlangt diese Forschung echte sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen Philosophen, Soziologen, Psychologen, Ökonomen und Juristen. Das ist eine umfangreiche Aufgabe, die wir erst zu lösen beginnen. Neben der richtigen Auswahl der Forschungskomplexe sind Fragen der Organisation wissenschaftlicher Arbeit zu beantworten. Das betrifft in besonderem Maße die Koordinierung der Forschungsvorhaben in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen. In dieser Tätigkeit muß der Beirat Erfahrungen sammeln. Über den Umfang dieser Aufgaben darf man sich keinen Illusionen hingeben. Eine solche Tätigkeit verlangt den rationellsten Einsatz der Kräfte. Das Kriterium des Perspektivprogramms ist nicht seine Vollständigkeit, sondern die Auswahl solcher Komplexe, die vorrangig zu erforschen sind. Das ist auch notwendig, um die vorhandene Forschungskapazität nicht zu zersplittern. Der Entwurf des Perspektivprogramms der kriminologischen Forschung bis 1970 sieht folgende Forschungskomplexe vor: Die Ursachen, Bedingungen und Entwicklungstendenzen der Jugendkriminalität. Der Erfolg bei der Zurückdrängung dieses Kriminalitätskomplexes hat Bedeutung für die Perspektive der Kriminalitätsbekämpfung überhaupt. Dabei wird sich die Forschung Grundfragen des gesellschaftlichen Prozesses der Herausbildung der jungen Persönlichkeit, der Beziehungen des einzelnen zur Gesellschaft und ihrer Relationen zu verschiedenen Erscheinungen der Kriminalität zuwenden. Die Eigentums- und Wirtschaftskriminalität. Sie macht einen beachtlichen Anteil der gesamten Kriminalität in unserer Republik aus. Schon heute wird deutlich, daß sich in ihr traditionelle Gewohnheiten und Anschauungen äußern, die relativ selbständig gegenüber den neuen materiellen und kulturellen Lebensbedingungen beharren. Es besteht Übereinstimmung, daß in diesem Komplex ausgewählte, begrenzte Gebiete der Eigentumskriminalität zu erforschen sind. Die Gewalt- und Sexualkriminalität. Dieser Forschungsthematik kommt insbesondere deshalb Bedeutung zu, weil wir es auf diesem Gebiet mit einer außerordentlich komplizierten und in der Praxis stagnierenden Erscheinung der Kriminalität zu tun haben. Vorwiegend werden sich die Untersuchungen auf die Gruppe der 18- bis 25jährigen Täter konzentrieren. Es ist beabsichtigt, über Monographien, Studien und andere Publikationen bis zum Ablauf des Forschungszeitraumes zu einem Lehrbuch über Gewalt- und Sexualdelikte, insbesondere jugendlicher Täter, zu kommen. Ein derartiges Vorhaben hat für . die praktische Bekämpfung dieser Kriminalitätserscheinung grundsätzliche Bedeutung. Probleme der Täterpersönlichkeit und der Täterstruktur. Insbesondere im Rechtspflegeerlaß wird die Aufmerksamkeit der Rechtspflegeorgane auf die richtige Erforschung und Beurteilung der Täterpersönlichkeit gelenkt. Erfolgreiche Maßnahmen im Kampf gegen die Kriminalität verlangen daher auch exakte wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu diesem Problem. Die gesellschaftliche und individuelle Wirksamkeit der Strafen und Erziehungsmaßnahmen. Mit diesem Komplex wird eine für die Forschung in der Republik neue Problematik aufgenommen. Hier soll der Versuch gemacht werden, zu Ergebnissen hinsichtlich der Soziologie der Strafe zu kommen. Schon aus der Thematik ist ersichtlich, daß es sich hierbei um einen für die Praxis der Rechtspflege außerordentlich bedeutsamen Komplex handelt, der bisher weitestgehend unerschlossen ist. In der Tat werden hier aber wichtige Fragen der Wirksamkeit der Rechtspflege erfaßt. Theoretische und methodologische Grundfragen der Kriminalitätsforschung. Dieses Gebiet ist seinem Charakter nach Grundlagenforschung der Kriminologie. Dabei kommt es darauf an, unter Verwertung aller guten Erfahrungen die spezifische Methodik kriminologischer Forschung auszuarbeiten. Dazu gehören sowohl Methoden der empirischen Forschung als auch die Entwicklung von Methoden für die künftige Anwendung der modernen Technik, insbesondere die Verwendung mathematischer und kybernetischer Erkenntnisse. Es wird deutlich, daß in diesem perspektivischen Programm ausschließlich große Komplexe dargestellt wer- 562;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 562 (NJ DDR 1965, S. 562) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 562 (NJ DDR 1965, S. 562)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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