Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 561

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 561 (NJ DDR 1965, S. 561); NUMMER 18 JAHRGANG 19 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT NEUEjUSfiJ 1 FÜR RECHT W UND RECHTSW! BERLIN 1965 2.SEPTEMBERHEFT SSENSCHAFT GÜNTER WENDLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Eine neue Etappe in der Erforschung der Kriminalität Am 25. August dieses Jahres konstituierte sieh der Wissenschaftliche Beirat für Kriminalitätsforschung beim Generalstaalsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Damit wurde ein Beitrag zur konsequenten Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates geleistet. In der Vergangenheit waren es insbesondere zwei Faktoren, die verhinderten, daß wissenschaftliche Ergebnisse schnell und wirksam für die Bekämpfung der Kriminalität nutzbar gemacht werden konnten: Die wissenschaftliche Forschung entsprach nicht in genügendem Maße den Forderungen der Praxis. Forschungsergebnisse waren nicht auf Komplexe orientiert und erfaßten nicht immer vordringliche Probleme. Die Ergebnisse schlugen nicht genügend in gesellschaftliche Aktivität im Kampf gegen die Kriminalität und ihre Ursachen um. Vielfach waren sie nur einem kleinen Kreis „Eingeweihter" bekannt. Wertvolle Erkenntnisse wurden in zu geringem Maße Bestandteil der Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane. Die Verantwortung hierfür ist sowohl bei Praktikern als auch bei Wissenschaftlern zu suchen. Diese Erkenntnis verlangt jedoch, neue Wege zu beschreiten, um durch die Einheit von Wissenschaft und Praxis die Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung zielgerichteter und damit wirksamer bekämpfen zu können, insbesondere ihr vorzubeugen. Wiederholt wurde in Publikationen und Veranstaltungen gefordert, gründlicher die Ursachen der Kriminalität zu erforschen. Ein derartiges Bemühen hat unmittelbare praktische Bedeutung. Die in unserer Republik vollzogenen gesellschaftlichen Veränderungen haben das Erscheinungsbild der Kriminalität beeinflußt. Bestimmte kriminelle Erscheinungen sind nahezu nicht mehr existent. Das gilt insbesondere für solche Verbrechen wie Rauschgifthandel, Zuhälterei, Bankraub, Falschmünzerei, Mädchenhandel u. a. Trotz dieser bedeutungsvollen Veränderung können wir nicht darüber hinwegsehen, daß es noch zählebige Erscheinungen der Kriminalität gibt. Das gilt sowohl für die relativ große Gruppe der Eigentumskriminalität als auch für andere Gruppen. Die reale Aufgabe, derartigen kriminellen Erscheinungen vorzubeugen und sie zurückzudrängen, kann nicht mehr mit herkömmlichen Methoden gelöst werden. So gut und gerecht die Entscheidung im Einzelfall auch sein mag, soviel Mühe sich die gesellschaftlichen Kräfte auch geben, so notwendig ist es, diese Bemühungen durch wissenschaftliche Erkenntnisse über die Ursachen der Kriminalität zu bereichern. Die Kenntnis der Ursachen, Quellen und Bedingungen der Kriminalität ist heute ein hervorragender Faktor erfolgreicher Krimi- nalitätsbekämpfung. Die Praxis lehrt, wie vielschichtig und kompliziert dieses Problem ist. Daher ist Seniler zuzustimmgn, wenn er fordert abgestimmt zwischen den zentralen Rechtspflegeorganen und rechtswissenschaftlichen Instituten , bessere, zielgerichtete und vor allem ergebnisreiche Kooperationsbeziehungen zu entwickeln*. Fortschritte im gesellschaftlichen Bemühen, die für unsere Gesellschaftsordnung nicht typische Erscheinung der Kriminalität zurückzudrängen, hängen weitgehend von der Verwirklichung dieser Aufgabenstellung ab. Deshalb war es richtig, zur Vorbereitung des Perspektivprogramms der kriminologischen Forschung bis 1970 zwei Arbeitsgruppen zu bilden, in denen Wissenschaftler und Praktiker gemeinsam um eine klare perspektivische Orientierung für die Forschungsthematik bemüht waren. Eine besondere Rolle spielten dabei die Statistik und die durch sie vermittelten Erkenntnisse. Hierbei kam dem Vergleich eine wesentliche Funktion zu. Das Bild der Kriminalitätsentwicklung über eine längere Zeit ist eine der Quellen perspektivischer Orientierung wird es doch dadurch möglich, die tatsächliche Tendenz der Entwicklung zu erkennen. Kurzfristige, durch verschiedene Faktoren bedingte Veränderungen werden in ihrer begrenzten Aussage deutlich. Neben diesen statistischen Angaben kam dem analytischen Material zu bestimmten inhaltlichen Fragen der Kriminalitätsentwicklung auch auf begrenzten Gebieten Bedeutung zu. Derartige Analysen vertiefen und ergänzen,statistische Aussagen und tragen zur Auswahl realer Aufgaben in der Forschung bei. Die Auswahl der Forschungsthematik verlangte aber insbesondere Verständnis für die Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaft. Solche Fragen wie die weitere Durchsetzung des. neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die Entwicklung der sozialistischen Demokratie und die Durchsetzung des umfassenden Bildungssystems bestimmten die Aufgabenstellung. So ergab sich als tragendes Prinzip der Forschung auf kriminologischem Gebiet (und das entspricht dem Charakter wissenschaftlicher Forschung schlechthin), daß zielgerichtete, komplexe Untersuchungen notwendig sind, die sich auf umfangreiches repräsentatives Material stützen. Die Aufgabe besteht darin, mit Hilfe geeigneter Methoden die von Zufälligkeiten überlagerten „einzelnen Fälle“ zu analysieren, zu wesentlichen, ja gesetzmäßigen Zusammenhängen vorzustoßen, um jene Faktoren zu finden, durch die die Kriminalität weiter zurückgedrängt werden kann. Solche Untersuchungen verlangen Zeit und Beharrlichkeit, haben aber eine größere Aussagekraft und erhöhen den gesellschaftlichen Nutzen der Forschung. * 20 * Semler, „Zu einigen Problemen des Standes und der Ent-wieklung der Bechtspflege“, Sozialistische Demokratie vom 20. August 1965, Beilage, S. 2. 561;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 561 (NJ DDR 1965, S. 561) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 561 (NJ DDR 1965, S. 561)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht. Der Sachverhalt ist dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwaltes zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist.

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