Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 51 (NJ DDR 1965, S. 51); fall hinausgehen müssen, wenn wir Straftaten im Handel wirksam Vorbeugen wollen. Dazu ist notwendig, daß die Gesetzlichkeitsaufsicht auf exakte Maßnahmen zur generellen Verhütung von Rechtsverletzungen gerichtet ist. Auf Grund der analytischen Untersuchungen einer Reihe von Straftaten bzw. Strafverfahren wurden im Bezirk Dresden im Bereich des Handels Aufsichtsmaßnahmen angewandt. Bei der Bezirksdirektion des volkseigenen Einzelhandels und dem Bezirksverband der Konsumgenossenschaften wurde darauf hingewirkt, im gesamten Verantwortungsbereich solchen Gesetzesver-letzungen vorzubeugen, die die Analyse als begünstigend für eine Reihe von Straftaten in verschiedenen Kreisen auf gedeckt hatte. Die Gesetzes Verletzungen wurden schriftlich dargelegt, wobei wir diese Arbeitsweise auf § 38 StAG („andere geeignete Maßnahmen“) stützten0. Grundlage dieser Maßnahmen waren die im Statut des jeweiligen Organs geregelten Aufgaben und die aus dem Rechtspflegeerlaß folgende Pflicht dieser Organe, unmittelbar vorbeugend gegen Rechtsverletzungen zu wirken Die Gesetzlichkeitsaufsicht erfaßt somit in der Regel die unmittelbar leitenden Organe der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft. Dadurch wird erreicht, daß nicht einzelne Mitarbeiter Maßnahmen für den Einzelfall ausarbeiten, sondern das Organ der Wirtschaftsleitung sich gründlich mit den Problemen der Beseitigung von Gesetzesverletzungen und der Verhütung von Straftaten befaßt. Diese Arbeitsweise wird grundsätzlich der bloßen Übersendung der Durchschrift einzelner Proteste, die auch zur Verallgemeinerung angewendet wird, vorzuziehen sein, weil sie umfassender ist und grundsätzliche Schlußfolgerungen ermöglicht. Der Anwendung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht wird unter den geschilderten Umständen gegenüber der bloßen Information über Feststellungen aus der Analyse der Vorrang zu geben sein, weil sie der Verantwortung beider Organe besser Rechnung trägt. Vielen Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht gern. §§ 36 fl. StAG haften noch formale Züge an, weil mit ihnen nur die gesetzlich begründete Beseitigung einer Ungesetzlichkeit und ggf. Maßnahmen zu ihrer Verhütung gefordert werden. Die Frage, wer das Gesetz aus welchen Gründen verletzt hat und inwieweit er dafür verantwortlich ist (und erforderlichenfalls zur Verantwortung gezogen werden muß), wird nicht gestellt. Dadurch bliebt die Auseinandersetzung über die Gesetzes Verletzung vielfach formal. Hierin äußern sich Mängel der Untersuchungen, die darauf beruhen, daß die Feststellung det individuellen Verantwortlichkeit für die Gesetzesverletzungen unterschätzt wird. Auch wenn kein Disziplinarverfahren beantragt bzw. keine andere Forderung gern. § 42 StAG geltend gemacht wird, muß in jedem Falle, in dem Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht ergriffen werden, die individuelle Verantwortlichkeit untersucht und im Protest oder in den anderen Maßnahmen des Staatsanwalts dargelegt und begründet werden. Dies ist ein notwendiger Bestandteil der Gesetzlidikeitsaufsicht, der insbesondere ihre erzieherische Wirkung erhöh!. Er veranlaßt das zuständige Organ und das Arbeitskollektiv, sich auch mit dem Gesetzesverletzer auseinanderzusetzen; dadurch wird die vorbeugende Wirkung verstärkt. Nach unseren Erfahrungen spielt die Teilnahme der Werktätigen an der Gesetzlichkeitsaufsicht im Handel noch nicht die Rolle, die zur Erhöhung der erzieherischen und vorbeugenden Wirkung der Aufsichtsmaß- '■ Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann auch ein Protest beim übergeordneten Organ. *. B. auf Grund analytischer Feststellungen über Verletzungen der Gesetzlichkeit in seinem Verantwortungsbereich, eingelegt werden. nahmen notwendig wäre. Keine der analysierten Aufsichtsmaßnahmen wurde auf Initiative des Staatsanwalts im betroffenen Arbeitskollektiv oder in Beratungen mit Werktätigen der Handelsbetriebe, sei es auf betrieblicher oder auf gewerkschaftlicher Ebene, beraten. Auch im Bezirk gibt es noch keine systematische Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsorganen des Handels. Unterschätzt wird von den Handelsorganen wie von den örtlichen Organen der Staatsmacht die Arbeit mit den HO-Beiräten bzw. den Konsum-Verkaufsstellenausschüssen7. Auch im Handel kommt es darauf an, daß die Werktätigen ihr grundlegendes Recht, bewußt an der Gestaltung des wirtschaftlichen Lebens mitzuwirken, durch ihre Mitarbeit in den HO-Beiräten wahrnehmen, um Unordnung und Schlamperei mit beseitigen zu helfen und dadurch Straftaten vorzubeugen. In einer Verkaufsstelle, in der umfangreiche Straftaten vorkamen, beschränkte sich die Tätigkeit des HO-Bei-rates z. B. darauf, daß ab und zu eines seiner Mitglieder in der Verkaufsstelle nachfragte, ob alles in Ordnung sei. Kritiken einzelner Mitglieder des Beirates wurden nicht beachtet. Die örtlichen Organe hatten lange Zeit den Beiräten überhaupt keine Anleitung gegeben. Diese vom Untersuchungsorgan noch nicht beanstandete Gesetzesverletzung war Anlaß für ein Untersuchungsverlangen des Staatsanwalts an den Rat der Stadt Dresden. Im Ergebnis wurden Maßnahmen zugesichert, die eine ständige und systematische Arbeit mit den HO-Beiräten herbeiführen werden. Durch richtige Anwendung der Mittel der Gesetzlichkeitsaufsicht wurde so vom Einzelfall her eine grundsätzliche Lösung erreicht. * Zur Erhöhung der Qualität der Gesetzlichkeitsaufsicht bei der Verhütung von Straftaten im Handel und in anderen Bereichen ist es m. E. erforderlich, folgenden Problemen mehr Aufmerksamkeit zu schenken: 1. Die Verbesserung der Ermittlungstätigkeit der Untersuchungsorgane erfordert, daß diese ihre Verantwortung für die Beseitigung der Gesetzesverletzungen, die Straftaten begünstigten8, wahrnehmen. In vielen Fällen wurde bisher erst nach Abschluß der Hauptverhandlung, ja, sogar erst nach dem Rechtsmittelverfahren eine Maßnahme bei den Handelsorganen eingeleitet, obwohl die Gesetzesverletzung, die die Straftat begünstigte, bereits im Ermittlungsverfahren aufgedeckt worden war. Der Staatsanwalt muß daher bei der Aufsicht über die Ermittlungen die Tätigkeit des Untersuchungsorgans auch in dieser Hinsicht anleiten. Dabei sollte die Tätigkeit des Untersuchungsorgans unter folgenden Gesichtspunkten eingeschätzt werden: Ist die Gesetzesverletzung in ihrem Zusammenhang mit der Straftat exakt herausgearbeitet und bewiesen worden? - Sind die Verantwortlichkeit für die Gesetzesverletzung und für ihre Beseitigung sowie die Einleitung vorbeugender Maßnahmen geprüft worden? Sind die Werktätigen des Handels, ihre Brigaden und Gewerkschaftsgruppen, die HO-Beiräte bzw. Konsum-Verkaufsstellenausschüsse in die Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat einbezogen worden? Sind von dem zuständigen Organ auf Grund des Tätigwerdens des Untersuchungsorgans die gesetz- 7 Ordnung über die Stellung und Aufgaben der HO-Beiräte in den Verkaufsstellen. Waren- und Kaufhäusern und Gaststätten des volkseigenen Einzelhandels vom 18. August 1960 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung 1960. Heft 29). 8 Vgl. Ebert. Burbott, NJ 1964 S. 422. und Seifart. „Kriminali- tätsbekämpfung im Bauwesen ' ’ u-VI i'„itsrv fsicht“. NJ 1964 S. 364 f. 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 51 (NJ DDR 1965, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 51 (NJ DDR 1965, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staats- und Geseilschafts- Ordnung einschließlich den daraus resultierender höheren Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der weiteren innerdienstlichen Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Verhafteter in Übereinstimmung mit dem erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, den objektiven Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten für die Realisierung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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