Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 487

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 487 (NJ DDR 1965, S. 487); Bei Beratungen über Fragen der Familienerziehung können besonders die teilnehmenden gesellschaftlichen Kräfte des Wohngebiets und des Betriebes der Eltern eine wertvolle Hilfe geben. Sie kennen die Lebensgewohnheiten der Eltern, ihre politisch-moralische Einstellung sowie ihr Verhalten am Arbeitspiatz. Diese Kräfte sind auch in der Lage, geeignete Personen zu benennen, die den Erziehungsprozeß unterstützen können. Durch die Arbeit der Erziehungsberatungsgruppen wird die Zersplitterung der Erziehungskräfte überwunden. Der jeweilige Leiter muß der Koordinierung der Erziehungsmaßnahmen besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Erziehungsaufträge müssen konkret festgelegt werden, z. B. welche Aufgaben der Klassenleiter zu lösen hat, was bestimmte Fachlehrer, Leiter von Arbeitsgemeinschaften oder Sportübungsleiter tun müssen, wie das Schülerkollektiv einwirken soll; es werden Empfehlungen für die Einflußnahme der Jugendorganisation, des Arbeitskollektivs der Eltern usw. gegeben. Diese Erziehungsaufträge müssen auch den Eltern und Schülern bekannt und verständlich sein. Die Erziehungsberatungsgruppen kommen regelmäßig zusammen. Dadurch wird eine systematische vorbeugende Arbeit an der Schule gewährleistet. Die gelegentliche Behandlung von Einzelfällen sollte nur die Ausnahme sein. Arbeitspläne gut geleiteter Erziehungsberatungsgrup-gen sehen Beratungen über Erziehungsschwerpunkte, Qualifizierungsmaßnahmen der Mitglieder, Erfahrungsaustausche u. a. vor. In einem Erfahrungsaustausch der Leiter der Erziehungsberatungsgruppen mit dem Referat Jugendhilfe, Vertretern des Bezirks- und Kreis-gerichts, der Staatsanwaltschaft, der Volkspolizei, des Rates des Kreises (Abt. Inneres) wurde der Entwurf für eine einheitliche Arbeitsrichtlinie beraten, die dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt wird. Diese Arbeitsrichtlinie beruht auf folgenden Grundsätzen; 1. Die Erziehungsberatungsgruppen sind Organe der jeweiligen Schule. In ihnen wirken Fachleute und gesellschaftliche Kräfte, um alle Schüler an das Bildungs- und Erziehungsziel heranzuführen. In geeigneten Fällen sollte bei Schülern der oberen Klassen auch ein Vertreter des Schülerkollektivs hinzugezogen werden. 2. Oberstes Prinzip der Erziehungsberatungsgruppen ist es, die für die Erziehung Verantwortlichen zu unterstützen, sie zu beraten und ihnen konkret Hilfe zu leisten. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, staatlichen Dienststellen, Konflikt-und Schiedskommissionen sowie den Rechtspflegeorganen erforderlich. Die Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen erstreckt sich neben der Mitwirkung im Strafverfahren vor allem auf die gemeinsame Auswertung von Analysen der Jugendkriminalität. 3. Gegenstand der Arbeit der Erziehungsberatungsgruppen sind vor allem folgende Probleme: Beratung über besondere Erziehungsschwierigkeiten in Klassen bzw. bei einzelnen Schülern, soweit diese Probleme durch den Klassenleiter und das Elternaktiv oder den Elternbeirat allein nicht gelöst werden können. Beratung über Maßnahmen bei Strafrechtsverletzungen von Schülern, soweit nicht durch die Rechtspflegeorgane bzw. durch die Jugendhilfe besondere Maßnahmen eingeleitet wurden. Ist gegen einen Schüler ein Ermittlungs-bzw. Gerichtsverfahren erforderlich, so unterstützen die Erziehungsberatungsgruppen die Rechtspflegeorgane insbesondere dadurch, daß sie das bisherige Verhalten des Schülers einschätzen und in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe die Verwirklichung der durch das Gericht festgelegten Erziehungsmaßnahmen kontrollieren. Beratung und Hilfe bei groben Erziehungsfehlern und -mängeln der Eltern sowie groben Verletzungen ihrer Erziehungspflichten und anderen negativen Erscheinungen in den Familien, die sich auf die Entwicklung der Kinder ungünstig auswirken. Einrichtung besonderer Sprechstunden für Erziehungsberatung, sofern die Möglichkeiten des Klassenleiters und des Elternbeirats nicht ausreichen. 4. Im Ergebnis der Beratungen werden (ggf. in Abstimmung mit anderen Organen) konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Erziehungssituation in der Schule und im Elternhaus festgelegt; die Durchsetzung der Maßnahmen wird kontrolliert und unterstützt. Sofern die der Erziehungsberatungsgruppe zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen, werden dem Direktor der Schule Vorschläge über die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren, Anträge an Konflikt- oder Schiedskommissionen, Hinweise an die Volkspolizei über strafbare Handlungen, z. B. Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Eltern, unterbreitet. ELFRIEDE KIRSEL, Leiter des Referats Jugendhilfe beim Rat des Kreises Kötlxen Erfahrungen bei der Anleitung der Schiedskommissionen im Kreis Eisenberg Im Kreis Eisenberg wurden bis zum 20. Januar 1965 neun Schiedskommissionen gebildet. Anträge zur Bildung von Schiedskommissionen haben neun LPGs und 14 Gemeinden gestellt. Nachdem die Bestätigung des Kreistages vor liegt, ist die Bildung dieser Schiedskommissionen in vollem Gange. Von Anfang an setzte die Arbeitsgruppe zur Bildung der Schiedskommissionen für jede Kommission einen Beauftragten ein, der für die ordnungsgemäße Bildung und die nachfolgende Anleitung der Schiedskommission verantwortlich war. In den Gemeinden, in denen die Bildung von Schiedskommissionen erst später vorgesehen war, wurden in den meisten Fällen schon vorher Beauftragte tätig, die die Ortsausschüsse der Nationalen Front und die örtlichen staatlichen Organe bei der Vorbereitung der Bildung der Schiedskommissionen unterstützten. Dadurch bestand von vornherein ein guter Kontakt zwischen den Beauftragten und den Schiedskommissionen. Das Kreisgericht arbeitete mit den Beauftragten von Anfang an zusammen und konnte sie auf ihre anleitende Funktion vorbereiten. Die Beauftragten wurden auf der Grundlage der Schiedskommissions-Richtlinie des Staatsrates geschult. Die Schulungen über die Aufgaben der Schiedskommissionen auf den verschiedenen Gebieten wurden nicht abstrakt durchgeführt, sondern methodisch mit praktischen Fragen verbunden, die in den einzelnen Schiedskommissionen auftreten können. Bis zum 1. Mai 1965 hatten acht Schiedskommissionen insgesamt dreißig Beratungen durchgeführt, davon in fünf Fallen wegen geringfügiger Strafsachen auf der Grundlage einer Übergabeverfügung, in sieben Fällen wegen Streitigkeiten aus dem Wohn-verhältnis und in 16 Fällen wegen Beleidigung. In den Schiedskommissionen, in denen schon mehrmals verhandelt worden ist, ist die Anleitung durch die Beauftragten unproblematisch. Hier haben sie bei der Vorbereitung 487;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 487 (NJ DDR 1965, S. 487) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 487 (NJ DDR 1965, S. 487)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und Strafvollzugeinrichtungen die Entlassungstermine für Strafgefangene entsprechend den drei festgelegten Etappen vereinbart und die Entlassungen termingerecht realisiert. Die im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Staatssicherheitsorgane gewissenhaft Rechnung zu tragen. Das sind Forderungen, die an Aktualität nichts verloren haben und die wir auch weiterhin konsequent durchsetzen müssen.

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