Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 486

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 486 (NJ DDR 1965, S. 486); Kreisgerichts nehmen stets ein Mitglied oder einige Mitglieder des Jugendschutzaktivs teil, die dann in ihren Klassen mit den anderen Jugendlichen darüber sprechen. Ein Mitglied wertet Rechtsverletzungen in der Betriebszeitung „Mansfeld-Echo“ und an der Wandzeitung aus. Zu den monatlichen Zusammenkünften des Jugendschutzaktivs werden straffällig gewordene Jugendliche eingeladen, damit sie über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen berichten können, so daß hierüber eine Kontrolle ausgeübt wird. Daß die Mitglieder des Jugendschutzaktivs ihre Aufgaben ernst nehmen, zeigt folgendes Beispiel: In einer Klasse traten in kurzer Zeit neun Fälle von Gelddiebstählen auf. Die Lehrlinge dieser Klasse wurden zu einer Aussprache mit dem Jugendschutzaktiv eingeladen. Hier wurde ihnen erläutert, daß Habgiei und die Sucht, sich aut Kosten anderer zu bereichern, den neuen, sozialistischen Beziehungen zwischen Werktätigen widersprechen und das Vertrauensverhältnis unter den Kollegen beeinträchtigen. Zugleich erhielten die Jugendlichen Hinweise, wie sie ihre Wertsachen, vor allem ihr Bargeld verwahren müssen, um begünstigende Bedingungen für Diebstähle zu beseitigen. Auf Grund der Aussprache schlossen 19 Lehrlinge Sparverträge ab, weil ihnen klar geworden war, daß größere Geldbeträge am besten bei der Sparkasse aufgehoben sind. Außerdem verpflichteten sie sich, Wachsamkeit zu üben und Anzeichen strafbarer Handlungen den Erziehern mitzuteilen. In der Vergangenheit gab es bei uns auch häufig Schlägereien unter den Jugendlichen, meistens dann, wenn zum Lehrjahresbeginn neue Lehrlinge hinzukamen. Einige ältere Lehrlinge glaubten, den jüngeren gegenüber eine gewisse Vorherrschaft demonstrieren zu müssen, und schlugen sic wegen jeder Kleinigkeit, wobei zum Teil stärkere Verletzungen auftraten. Mehrfach wurden in früheren Jahren Lehrlinge wegen derartiger Schlägereien entlassen. Als es im Januar 1964 wieder zu einer Massenschlägerei kam, griff das Jugendschutzaktiv ein. Die vier Schuldigen wurden vor das Aktiv geladen und mußten sich zu ihrer Tat äußern. Besonders die jugendlichen Mitglieder des Aktivs setzten sich mit den Schlägern kritisch auseinander. In der Aussprache wurde festgelegt, daß die vier Schuldigen an der Wandzeitung öffentlich zu ihrem Verhalten Stellung nehmen sollten. Neben ihren Stellungnahmen waren Fotos von ihnen angebracht. Zur gleichen Zeit fand beim Bezirks- gericht eine Verhandlung gegen jugendliche Rowdys statt, die einen FDJ-Sekretär niedergeschlagen hatten. Zu dieser Verhandlung wurden zwei der Schläger, mit denen sich das Jugendschutzaktiv beschäftigt hatte, als Zuhörer delegiert. Die beiden sprachen später sowohl vor dem Aktiv als auch in ihren Klassen über den Prozeß, und es zeigte sich, daß er bei beiden einen tiefen Eindruck hinterlassen hatte. Seit dieser Zeit gingen die Schlägereien stark zurück, und heute gibt es keinerlei Anzeichen mehr dafür. Das Jugendschutzaktiv kümmert sich aber auch um solche Jugendlichen, die zu Freiheitsentzug verurteilt wurden. Die Verbindung zu ihnen wird durch Briefwechsel aufrechterhalten. In einem Fall haben wir dem Jugendlichen mitgeteilt, daß er bei entsprechend guter Führung im Strafvollzug sein Lehrverhältnis an unserer Betriebsberufsschule abschließen könne. Wenn er sich weiterhin gut führt, werden wir einen Antrag auf bedingte Strafaussetzung stellen. Seit der Tätigkeit des Jugendschutzaktivs ist die Jugendkriminalität ständig zurückgegangen; z. B. hatten wir 1961 noch 55 Delikte, 1964 dagegen nur noch 14. Natürlich befriedigt uns dieses Ergebnis noch nicht. Unser Ziel ist, daß Rechtsverletzun- Goldenbaum berichtet in NJ 1964 S. 348 über die Arbeit der Erziehungsberatungsgruppen im Kreis Quedlinburg. Diese neue Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, deren Aulgabe das frühzeitige Erkennen und die Beseitigung von Erscheinungen der Fehlentwicklung bei Schülern ist, wurde im Jahre 1964 auch im Kreis Köthen entwickelt. Jetzt gibt es bereits 23 Erziehungsberatungsgruppen, die ähnlich zusammengesetzt sind, wie Goldenbaum geschildert hat. Um eine systematische Verbesserung der vorbeugenden Erziehungsarbeit an den Schulen zu erreichen, verschafften sich die Erziehungsberatungsgruppen zunächst eine genaue Übersicht über alle erziehungsschwierigen, gefährdeten und schon einmal straffällig gewordenen sowie in unzureichenden häuslichen Verhältnissen lebenden Schüler. Diesen Schülern gilt die besondere Aufmerksamkeit der Klassenleiter. Sie werden mit Hilfe der Pionier- und FDJ-Organisalion möglichst fest im Kol- gen völlig aus unserer Schule verschwinden. Die Jugendlichen, die aus dem Jugendschutzaktiv ausscheiden, weil sie die Lehre beendet haben, erhalten eine Beurteilung, die der Kaderakte beigefügt wird. Wir wollen erreichen, daß diese Jugendlichen in unseren Stammbetrieben gesellschaftlich aktiv Weiterarbeiten, z. B. in Konfliktkommissionen und Betriebskommissionen der Arbeiter-und-Bauern-In-spektion, und daß sie später eventuell auch als Schöffen gewählt werden. Es muß betont werden, daß es nicht nur Aufgabe des Jugendschutzaktivs sein kann, die Jugendkriminalität in der Betriebsberufsschule zurückzudrängen bzw. zu verhüten. Diese Aufgabe steht vor allen Erziehungsbeauftragten, den Lehrern, den Ausbildern und den Heimerziehern. Durch die Arbeit des Jugendschutzaktivs wird der Direktor der Schule von seiner Verantwortung für den Kampf um die Zurückdrängung der Jugendkriminalität nicht entbunden. Die unmittelbare Zusammenarbeit des Jugendschutzaktivs mit den Pädagogen und dem Kreisgericht ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit. OTTO TRINKS, Held der Arbeit. Leiter des Jugendschutraktivs der Betriebsberufsschule des Mansfeld- Kombinats Eisleben lektiv verwurzelt und in die gesellschaftliche Arbeit einbezogen. Bei schweren Verstößen gegen die Schulordnung, bei Erscheinungen der Schwererziehbarkeit, im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen von Schülern, bei notwendig werdender Heimeinweisung sowie bei groben Verletzungen der Erziehungspflicht durch die Eltern tritt die Erziehungsberatungsgruppe zusammen. Der Direktor der Schule sollte, ohne selbst Mitglied der Gruppe zu sein, an allen Beratungen teilnehmen. Bei der Vorbereitung von Beratungen mit Schülern werden die Ursachen des Fehlverhaltens gründlich erforscht. Es werden die Lebensund Erziehungsbedingungen, die fachlichen Leistungen und das Verhalten des Schülers analysiert, so daß das ganze Bedingungsgefüge der Persönlichkeitsentwicklung überschaubar wird und die Ansatzpunkte für Veränderungen sichtbar werden. Bei der Anfertigung der Analyse werden die Mitglieder der Erzie-hungsberatungsgruppen mit bestimmten Aufgaben betraut. Zur Tätigkeit von Erziehungsberatungsgruppen an Schulen 486;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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