Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 467

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 467 (NJ DDR 1965, S. 467); b) Die Gerichte haben die Hauptverhandlung so zu führen, daß eine vorbildliche Sachaufklärung sowie eine wirksame erzieherische Einflußnahme auf den Jugendlichen erfolgt. Es ist festzulegen, wie dessen weitere Erziehung nach Beendigung des Strafverfahrens wirksam weitergeführt werden kann. Die Orientierung für die künftige erzieherische Einwirkung kann darin bestehen, den Jugendlichen in ein Kollektiv einzuordnen und damit seine Beziehungen zur gesellschaftlichen Umwelt richtig zu gestalten, und zwar besonders dann, wenn Störungen in diesen Beziehungen vorliegen oder sich entsprechende Hinweise ergeben; ihm eine richtige Einstellung zur sozialistischen Gesellschaft zu vermitteln, z. B. seine weltanschaulich-politische Bildung und Erziehung in richtige Bahnen zu lenken; auf die Entwicklung einer verantwortungsbewußten Einstellung zur Arbeit und zum Lernen hinzuwirken und ihn an eine seinen Interessen entsprechende Freizeitgestaltung heranzuführen; den Jugendlichen aus negativen Einflüssen herauszulösen und positiven zugänglich zu machen; bei Jugendlichen, die Sexualdelikte begangen haben, erforderlichenfalls auf notwendige medizinische oder psychologische Betreuungsmaßnahmen hinzuweisen oder solche in die Wege zu leiten. Die Richtung der künftigen erzieherischen Einflußnahme ist in den Urteilen überzeugend begründet darzulegen, wobei es darauf ankommt, daß der Jugendliche die vorgesehenen Maßnahmen und Vorstellungen hinsichtlich der positiven Gestaltung seines künftigen Lebens auch anerkennt und an seiner eigenen Erziehung bewußt Anteil nimmt. c) Bei der Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Hauptverhandlung ist das Prinzip der Differenzierung strikt zu beachten. Das sinnvolle Tätigwerden von Elternhaus, Schule, Betrieb, gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Organen erfordert eine genaue Abstimmung ihrer Aufgaben. Der Umfang des Tätigwerdens hängt von der Komplizierheit des aufgetretenen Konflikts ab. Der Jugendliche darf vom Tätigwerden der einzelnen Erziehungsträger nicht erdrückt werden; er muß ihr Wirken als echte Hilfe empfinden. Die Gerichte haben dies bei der Organisierung des gesellschaftlichen Erziehungsprozesses zu beachten. d) Die Gerichte 1. und 2. Instanz haben zu sichern, daß Jugendstrafverfahren unter Beachtung der prozessualen Möglichkeiten beschleunigt bearbeitet und abgeschlossen werden. Die Bezirksgerichte werden verpflichtet, dies in ihrer Leitungstätigkeit gegenüber den Kreisgerichten besonders zu beachten. e) Besondere Aufmerksamkeit ist der gruppenweisen Begehung von Straftaten durch Jugendliche zu widmen. Dabei kommt es besonders auf die Klärung solcher Umstände und Faktoren an, die den Charakter der Gruppe, die Wechselbeziehungen der Jugendlichen zueinander, andererseits aber auch die Motive, die Persönlichkeit, den Grad und die Art und Weise der Beteiligung des einzelnen an der Tatbegehung erkennen lassen. Erst auf dieser Grundlage ist eine richtige Einschätzung der Gefährlichkeit und die individuelle Schuld jedes Beteiligten exakt festzustellen sowie eine differenzierte Bestrafung und Festlegung von Erziehungsmaßnahmen möglich. 4. Aufträge für die Organe des Obersten Gerichts a) Das Präsidium des Obersten Gerichts wird beauftragt, festzulegen, welche organisatorischen Maßnahmen zu treffen sind, um die planmäßige Durchsetzung der getroffenen Festlegungen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, zur systematischen Anleitung der Jugendrichter und zur Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der Jugendpolitik arbeitenden staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu garantieren. Dies gilt gleichermaßen für die Präsidien der Bezirksgerichte. b) Das Präsidium des Obersten Gerichts wird beauftragt, die dem Plenum vorgelegten Thesen zu § 4 JGG zu überarbeiten und als Beschluß des Präsidiums zu veröffentlichen. c) Das Kollegium für Strafsachen wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zentralen Rechtspflegeorganen, anderen zuständigen staatlichen Organen und Vertretern der Wissenschaft die Problematik der Gruppenkriminalität Jugendlicher weiter zu klären, um eine ständige Orientierung und Anleitung der Gerichte auf diesem Gebiet der Rechtsprechung und Zurückdrän-gung der Kriminalität zu sichern. Plenartagung des Obersten Gerichts über die Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität Das Plenum des Obersten Gerichts beriet auf seiner 6. Tagung am 7. Juli 1965 unter Leitung seines Präsidenten. Dr. T o e p 1 i t z, über die Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität. An der Tagung nahmen der Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte, S e i b t, namhafte Vertreter der zentralen Rechtspflegeorgane, Mitarbeiter zentraler und örtlicher staatlicher Organe, Strafrechtswissenschaftler, Mediziner, Psychologen und Pädagogen teil. Grundlage der Beratung waren zwei Berichte, die sich auf Untersuchungen des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwalts und des Ministeriums der Justiz in den Bezirken Halle, Leipzig und Schwerin stützten. Den Mitgliedern des Plenums lagen weiterhin der Entwurf eines Beschlusses zur Tätigkeit der Gerichte bei der weiteren Bekämpfung der Jugendkriminalität und Thesen zur Anwendung des § 4 JGG durch die Gerichte vor. Oberrichter Schlegel, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts, hob in seinem einleitenden Referat die Bedeutung dieses Erfahrungsaustausches für die systematische und wirkungsvolle Zurückdrängung der Jugendkriminalität hervor. Er führte aus, daß die Tagung die Aufgabe habe, darüber zu beraten, wie die Gerichte noch besser zur Verwirklichung und Sicherung der staatlichen Jugendpolitik beitragen können und welche Aufgaben sie bei der Erziehung der Jugend haben. Schlegel erläuterte die gesellschaftliche Notwendigkeit der Entwicklung einer komplexen Arbeitsweise der staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte bei der weiteren Zurückdrängung der Jugendkriminalität, einer 46 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 467 (NJ DDR 1965, S. 467) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 467 (NJ DDR 1965, S. 467)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis der Abteilungen Rostock, Schwerin und Keubrandenburg die Arbeit mit Referaten Transport bewährt. In diesen Referaten sind nur befähigte, geschulte und erfahrene Mitarbeiter tätig.

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