Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 467

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 467 (NJ DDR 1965, S. 467); b) Die Gerichte haben die Hauptverhandlung so zu führen, daß eine vorbildliche Sachaufklärung sowie eine wirksame erzieherische Einflußnahme auf den Jugendlichen erfolgt. Es ist festzulegen, wie dessen weitere Erziehung nach Beendigung des Strafverfahrens wirksam weitergeführt werden kann. Die Orientierung für die künftige erzieherische Einwirkung kann darin bestehen, den Jugendlichen in ein Kollektiv einzuordnen und damit seine Beziehungen zur gesellschaftlichen Umwelt richtig zu gestalten, und zwar besonders dann, wenn Störungen in diesen Beziehungen vorliegen oder sich entsprechende Hinweise ergeben; ihm eine richtige Einstellung zur sozialistischen Gesellschaft zu vermitteln, z. B. seine weltanschaulich-politische Bildung und Erziehung in richtige Bahnen zu lenken; auf die Entwicklung einer verantwortungsbewußten Einstellung zur Arbeit und zum Lernen hinzuwirken und ihn an eine seinen Interessen entsprechende Freizeitgestaltung heranzuführen; den Jugendlichen aus negativen Einflüssen herauszulösen und positiven zugänglich zu machen; bei Jugendlichen, die Sexualdelikte begangen haben, erforderlichenfalls auf notwendige medizinische oder psychologische Betreuungsmaßnahmen hinzuweisen oder solche in die Wege zu leiten. Die Richtung der künftigen erzieherischen Einflußnahme ist in den Urteilen überzeugend begründet darzulegen, wobei es darauf ankommt, daß der Jugendliche die vorgesehenen Maßnahmen und Vorstellungen hinsichtlich der positiven Gestaltung seines künftigen Lebens auch anerkennt und an seiner eigenen Erziehung bewußt Anteil nimmt. c) Bei der Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Hauptverhandlung ist das Prinzip der Differenzierung strikt zu beachten. Das sinnvolle Tätigwerden von Elternhaus, Schule, Betrieb, gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Organen erfordert eine genaue Abstimmung ihrer Aufgaben. Der Umfang des Tätigwerdens hängt von der Komplizierheit des aufgetretenen Konflikts ab. Der Jugendliche darf vom Tätigwerden der einzelnen Erziehungsträger nicht erdrückt werden; er muß ihr Wirken als echte Hilfe empfinden. Die Gerichte haben dies bei der Organisierung des gesellschaftlichen Erziehungsprozesses zu beachten. d) Die Gerichte 1. und 2. Instanz haben zu sichern, daß Jugendstrafverfahren unter Beachtung der prozessualen Möglichkeiten beschleunigt bearbeitet und abgeschlossen werden. Die Bezirksgerichte werden verpflichtet, dies in ihrer Leitungstätigkeit gegenüber den Kreisgerichten besonders zu beachten. e) Besondere Aufmerksamkeit ist der gruppenweisen Begehung von Straftaten durch Jugendliche zu widmen. Dabei kommt es besonders auf die Klärung solcher Umstände und Faktoren an, die den Charakter der Gruppe, die Wechselbeziehungen der Jugendlichen zueinander, andererseits aber auch die Motive, die Persönlichkeit, den Grad und die Art und Weise der Beteiligung des einzelnen an der Tatbegehung erkennen lassen. Erst auf dieser Grundlage ist eine richtige Einschätzung der Gefährlichkeit und die individuelle Schuld jedes Beteiligten exakt festzustellen sowie eine differenzierte Bestrafung und Festlegung von Erziehungsmaßnahmen möglich. 4. Aufträge für die Organe des Obersten Gerichts a) Das Präsidium des Obersten Gerichts wird beauftragt, festzulegen, welche organisatorischen Maßnahmen zu treffen sind, um die planmäßige Durchsetzung der getroffenen Festlegungen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, zur systematischen Anleitung der Jugendrichter und zur Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der Jugendpolitik arbeitenden staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu garantieren. Dies gilt gleichermaßen für die Präsidien der Bezirksgerichte. b) Das Präsidium des Obersten Gerichts wird beauftragt, die dem Plenum vorgelegten Thesen zu § 4 JGG zu überarbeiten und als Beschluß des Präsidiums zu veröffentlichen. c) Das Kollegium für Strafsachen wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zentralen Rechtspflegeorganen, anderen zuständigen staatlichen Organen und Vertretern der Wissenschaft die Problematik der Gruppenkriminalität Jugendlicher weiter zu klären, um eine ständige Orientierung und Anleitung der Gerichte auf diesem Gebiet der Rechtsprechung und Zurückdrän-gung der Kriminalität zu sichern. Plenartagung des Obersten Gerichts über die Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität Das Plenum des Obersten Gerichts beriet auf seiner 6. Tagung am 7. Juli 1965 unter Leitung seines Präsidenten. Dr. T o e p 1 i t z, über die Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität. An der Tagung nahmen der Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte, S e i b t, namhafte Vertreter der zentralen Rechtspflegeorgane, Mitarbeiter zentraler und örtlicher staatlicher Organe, Strafrechtswissenschaftler, Mediziner, Psychologen und Pädagogen teil. Grundlage der Beratung waren zwei Berichte, die sich auf Untersuchungen des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwalts und des Ministeriums der Justiz in den Bezirken Halle, Leipzig und Schwerin stützten. Den Mitgliedern des Plenums lagen weiterhin der Entwurf eines Beschlusses zur Tätigkeit der Gerichte bei der weiteren Bekämpfung der Jugendkriminalität und Thesen zur Anwendung des § 4 JGG durch die Gerichte vor. Oberrichter Schlegel, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts, hob in seinem einleitenden Referat die Bedeutung dieses Erfahrungsaustausches für die systematische und wirkungsvolle Zurückdrängung der Jugendkriminalität hervor. Er führte aus, daß die Tagung die Aufgabe habe, darüber zu beraten, wie die Gerichte noch besser zur Verwirklichung und Sicherung der staatlichen Jugendpolitik beitragen können und welche Aufgaben sie bei der Erziehung der Jugend haben. Schlegel erläuterte die gesellschaftliche Notwendigkeit der Entwicklung einer komplexen Arbeitsweise der staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte bei der weiteren Zurückdrängung der Jugendkriminalität, einer 46 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 467 (NJ DDR 1965, S. 467) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 467 (NJ DDR 1965, S. 467)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Durch zielgerichtete Werbungen unter Mitgliedern der westlich orientierten Musikgruppen und ihrer Anhängerschaft ist eine ständige operative Kontrolle zu sichern. Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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