Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 46

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 46 (NJ DDR 1965, S. 46); In seinen weiteren Ausführungen beschäftigte sich Schlegel mit der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane''. Hauptaufgabe der Gerichte sei es. mit den bereits in das Ermittlungsverfahren einbezogenen gesellschaftlichen Kräften aus dem Betrieb oder Wohngebiet in der Hauptverhandlung zu beraten, welche Maßnahmen und Methoden geeignet sind, auf den Verurteilten nachhaltig erzieherisch einzuwirken. Dabei sei eine sinnvolle Abstimmung der Maßnahmen zur Einbeziehung dieser Kräfte nötig. So genüge es z. B nicht, Bürgschaftserklärungen mit allgemeinen Verpflichtungen zu bestätigen. Vielmehr müßten die Gerichte darauf Einfluß nehmen, daß die Kollektive konkrete Verpflichtungen übernehmen, die der Straftat und den differenzierten Bedingungen im Betrieb entsprechen. Bei der Bekämpfung der Kriminalität im Bereich des Handels müsse insbesondere der Einbeziehung von Mitgliedern der HO-Beiräte und Konsum-Verkaufsstellenausschüsse mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden"’. Gerade diese gesellschaftlichen Kräfte haben große Möglichkeiten, besonders in kleineren Verkaufsstellen das Verkaufsstellenkollektiv bei der Umerziehung des Täters und der Beseitigung von straftatbegünstigenden Bedingungen wirksam zu unterstützen. Abschließend erläuterte Schlegel die im Bericht zur Diskussion gestellten Auffassungen des Kollegiums für Strafsachen zu einzelnen Rechtsfragen1’, wie zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Kommissionshändlern, zur Anwendung des Tatbestandes der Untreue, zu den Kriterien des schweren Falles gern. § 30 SIEG usw. ♦ In der anschließenden Diskussion bildete die Verbesserung der Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane wie der Handelsorgane einen bedeutsamen Schwerpunkt. Bezirksgerichtsdirektor C. Lehmann (Dresden) legte die Erfahrungen dar, die das Bezirksgericht bei der Vorbereitung und Durchführung einer Plenartagung über die Bekämpfung der Kriminalität im Handel gemacht hat. Dabei wies er insbesondere darauf hin, daß sich die Handelsorgane des Bezirks aktiv an der Ausarbeitung des Beschlußentwurfes für das Plenum des Bezirksgerichts beteiligt hätten. Um eine qualifizierte, sachkundige Leitung der Rechtsprechung im Bezirk zu erreichen, seien Spezialsenate gebildet worden, die enge Verbindung mit den entsprechenden wirtschaftsleitenden Organen unterhalten, so z. B. der Senat für Handelsprobleme mit den Leitungen der Handelsorgane des Bezirks. Diese Ausführungen ergänzte der Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin, Brunner, der ebenfalls über die Erfahrungen des Stadtgerichts mit der Spezialisierung der Senate berichtete. Über die Verbesserung der Leitungstätigkeit der Handelsorgane sprach die Vorsitzende des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß, Frau W e 1 m. Sie betonte, daß der Zentralvorstand die Materialien des 4. Plenums des Obersten Gerichts auswerten werde. Für die Gewerkschaftsleitungen komme es insbesondere darauf an, die im Handel beschäftigten 4 5 6 4 Vgl. auch Schlegel, „Zur Vorbereitung einer Plenartagung des Obersten Gerichts über die Überwindung von Rechtsverletzungen Im sozialistischen Handel“, NJ 1964 S. 675 f. 5 Allein bei den Konsumgenossenschaften gibt es z. Z. rund 17 000 Verkaufsstellenausschüsse mit 136 700 ehrenamtlichen Mitgliedern. 6 Der wesentliche Inhalt der Auffassungen des Kollegiums für Strafsachen ist bei Peckermann/Lehmann, „Probleme der Rechtsprechung bei der Bekämpfung der Kriminalität im Bereich des Binnenhandels". NJ 1964 S. 681 ff., dargelegt. Vgl. auch die Diskussionsbeitriige von Thielert Riedel. „Kriterien für die Anwendung des schweren Falles bei Straftaten gegen das gesellschaftliche Eigentum“, NJ 1964 S. 698 ff., und Neumann, „Zu den Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Kommissionshändlern“, NJ 1964 S. 720 If. Werktätigen zu einem verantwortungsbewußten Umgang mit sozialistischem Eigentum zu erziehen, sich stärker auf die Kollektive der sozialistischen Arbeit zu stützen und die Konfliktkommissionen in ihrer Tätigkeit wirksamer anzuleiten. Mit der Verantwortung der örtlichen Organe der Staatsmacht für die Bildung und Anleitung der HO-Beiräte als bedeutende gesellschaftliche Kraft im sozialistischen Binnenhandel setzte sich Abteilungsleiter Scharnagel (Abteilung Handel und Versorgung beim Rat der Stadt Dresden) auseinander. Die zuständigen staatlichen Organe seien dieser ihrer Aufgabe bisher nur ungenügend gerecht geworden. Dadurch habe mancher HO-Beirat seine Funktion noch nicht erkannt und bleibe deshalb ohne Wirkung auf die Tätigkeit der Verkaufsstelle. Der Justitiar der Hauptdirektion der HO, Mayl, und insbesondere Oberrichter Frau von Ehren wall (Oberstes Gericht) wiesen auf die Notwendigkeit hin, die HO-Beiräte und die Konsum-Verkaufsstellenausschüsse in stärkerem Maße in den Kampf gegen Rechtsverletzungen im Handel einzubeziehen. Die Einbeziehung müsse unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dem Kollektiv, insbesondere kleiner Verkaufsstellen, zu helfen, sich eine einheitliche Auffassung zur Person des Täters und zu den straftatbegünstigenden Bedingungen zu bilden, um die gegenseitige Erziehung der Kollektivmitglieder zu fördern und die Grundlage für die Erziehung des Verurteilten zu schaffen, wenn er im Kollektiv verbleibt. Es müsse auch darauf hingewirkt werden, daß HO-Beiräte oder Konsum-Verkaufsstellenausschüsse aus ihrer Mitte gesellschaftliche Ankläger bzw. Verteidiger delegieren oder Bürgschaften übernehmen. Pflicht der Gerichte sei es, durch Gerichtskritik sowohl auf die Bildung von HO-Beiräten und Konsum-Verkaufsstellenausschüssen als auch auf eine qualifizierte Schulung und Anleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter Einfluß zu nehmen. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion auf der Plenartagung waren die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität im Handel. Hierzu legte Dozent Dr. B u c h h o 1 z (Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin) dar, daß nahezu ein Drittel aller Eigentumsdelikte im Handel konzentriert sei, wobei der dadurch verursachte Schaden höher liege als bei der übrigen Eigentumskriminalilät zusammengenommen. Die Ursache sei vor allem darin zu sehen, daß auf Grund der Funktion des Handels die Waren stark aufgesplittert sind. Das schaffe notwendig bestimmte äußere Bedingungen, die es erleichtern, sich an den Werten zu vergreifen Daraus folge aber auch die Notwendigkeit einer maximalen Sicherung, Rechnungslegung und Kontrolle der Werte. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Funk hob in diesem Zusammenhang die Verantwortung des Staatsanwalts für die vorbeugende Bekämpfung der Ursachen und Bedingungen der Handelskriminalität hervor. Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft könnten nur in enger Zusammenarbeit mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen im Handel, insbesondere den Revisions- und Kontrollorganen, den gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den sozialistischen Kollektiven der Werktätigen verwirklicht werden. Durch eine solche enge Zusammenarbeit würden gleichzeitig Bedingungen geschaffen, die die Möglichkeit der Begehung von Straftaten und anderen Gesetzesverletzungen ausschließen. Die prophylaktische Arbeit der Staatsanwälte und die komplexe Aufsichtstätigkeit in Ermittlungsverfahren seien gegenwärtig noch ungenügend entwickelt. Das zeige sich z. B. darin, daß Strafanzeigen der Handels- 46;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit bestimmte Personen zwingend zu solchen Reaktionen zu veranlassen, die die Lösung operativer Aufgaben ermöglichen oder dafür günstige Voraussetzungen schaffen.

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