Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 46

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 46 (NJ DDR 1965, S. 46); In seinen weiteren Ausführungen beschäftigte sich Schlegel mit der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane''. Hauptaufgabe der Gerichte sei es. mit den bereits in das Ermittlungsverfahren einbezogenen gesellschaftlichen Kräften aus dem Betrieb oder Wohngebiet in der Hauptverhandlung zu beraten, welche Maßnahmen und Methoden geeignet sind, auf den Verurteilten nachhaltig erzieherisch einzuwirken. Dabei sei eine sinnvolle Abstimmung der Maßnahmen zur Einbeziehung dieser Kräfte nötig. So genüge es z. B nicht, Bürgschaftserklärungen mit allgemeinen Verpflichtungen zu bestätigen. Vielmehr müßten die Gerichte darauf Einfluß nehmen, daß die Kollektive konkrete Verpflichtungen übernehmen, die der Straftat und den differenzierten Bedingungen im Betrieb entsprechen. Bei der Bekämpfung der Kriminalität im Bereich des Handels müsse insbesondere der Einbeziehung von Mitgliedern der HO-Beiräte und Konsum-Verkaufsstellenausschüsse mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden"’. Gerade diese gesellschaftlichen Kräfte haben große Möglichkeiten, besonders in kleineren Verkaufsstellen das Verkaufsstellenkollektiv bei der Umerziehung des Täters und der Beseitigung von straftatbegünstigenden Bedingungen wirksam zu unterstützen. Abschließend erläuterte Schlegel die im Bericht zur Diskussion gestellten Auffassungen des Kollegiums für Strafsachen zu einzelnen Rechtsfragen1’, wie zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Kommissionshändlern, zur Anwendung des Tatbestandes der Untreue, zu den Kriterien des schweren Falles gern. § 30 SIEG usw. ♦ In der anschließenden Diskussion bildete die Verbesserung der Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane wie der Handelsorgane einen bedeutsamen Schwerpunkt. Bezirksgerichtsdirektor C. Lehmann (Dresden) legte die Erfahrungen dar, die das Bezirksgericht bei der Vorbereitung und Durchführung einer Plenartagung über die Bekämpfung der Kriminalität im Handel gemacht hat. Dabei wies er insbesondere darauf hin, daß sich die Handelsorgane des Bezirks aktiv an der Ausarbeitung des Beschlußentwurfes für das Plenum des Bezirksgerichts beteiligt hätten. Um eine qualifizierte, sachkundige Leitung der Rechtsprechung im Bezirk zu erreichen, seien Spezialsenate gebildet worden, die enge Verbindung mit den entsprechenden wirtschaftsleitenden Organen unterhalten, so z. B. der Senat für Handelsprobleme mit den Leitungen der Handelsorgane des Bezirks. Diese Ausführungen ergänzte der Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin, Brunner, der ebenfalls über die Erfahrungen des Stadtgerichts mit der Spezialisierung der Senate berichtete. Über die Verbesserung der Leitungstätigkeit der Handelsorgane sprach die Vorsitzende des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß, Frau W e 1 m. Sie betonte, daß der Zentralvorstand die Materialien des 4. Plenums des Obersten Gerichts auswerten werde. Für die Gewerkschaftsleitungen komme es insbesondere darauf an, die im Handel beschäftigten 4 5 6 4 Vgl. auch Schlegel, „Zur Vorbereitung einer Plenartagung des Obersten Gerichts über die Überwindung von Rechtsverletzungen Im sozialistischen Handel“, NJ 1964 S. 675 f. 5 Allein bei den Konsumgenossenschaften gibt es z. Z. rund 17 000 Verkaufsstellenausschüsse mit 136 700 ehrenamtlichen Mitgliedern. 6 Der wesentliche Inhalt der Auffassungen des Kollegiums für Strafsachen ist bei Peckermann/Lehmann, „Probleme der Rechtsprechung bei der Bekämpfung der Kriminalität im Bereich des Binnenhandels". NJ 1964 S. 681 ff., dargelegt. Vgl. auch die Diskussionsbeitriige von Thielert Riedel. „Kriterien für die Anwendung des schweren Falles bei Straftaten gegen das gesellschaftliche Eigentum“, NJ 1964 S. 698 ff., und Neumann, „Zu den Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Kommissionshändlern“, NJ 1964 S. 720 If. Werktätigen zu einem verantwortungsbewußten Umgang mit sozialistischem Eigentum zu erziehen, sich stärker auf die Kollektive der sozialistischen Arbeit zu stützen und die Konfliktkommissionen in ihrer Tätigkeit wirksamer anzuleiten. Mit der Verantwortung der örtlichen Organe der Staatsmacht für die Bildung und Anleitung der HO-Beiräte als bedeutende gesellschaftliche Kraft im sozialistischen Binnenhandel setzte sich Abteilungsleiter Scharnagel (Abteilung Handel und Versorgung beim Rat der Stadt Dresden) auseinander. Die zuständigen staatlichen Organe seien dieser ihrer Aufgabe bisher nur ungenügend gerecht geworden. Dadurch habe mancher HO-Beirat seine Funktion noch nicht erkannt und bleibe deshalb ohne Wirkung auf die Tätigkeit der Verkaufsstelle. Der Justitiar der Hauptdirektion der HO, Mayl, und insbesondere Oberrichter Frau von Ehren wall (Oberstes Gericht) wiesen auf die Notwendigkeit hin, die HO-Beiräte und die Konsum-Verkaufsstellenausschüsse in stärkerem Maße in den Kampf gegen Rechtsverletzungen im Handel einzubeziehen. Die Einbeziehung müsse unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dem Kollektiv, insbesondere kleiner Verkaufsstellen, zu helfen, sich eine einheitliche Auffassung zur Person des Täters und zu den straftatbegünstigenden Bedingungen zu bilden, um die gegenseitige Erziehung der Kollektivmitglieder zu fördern und die Grundlage für die Erziehung des Verurteilten zu schaffen, wenn er im Kollektiv verbleibt. Es müsse auch darauf hingewirkt werden, daß HO-Beiräte oder Konsum-Verkaufsstellenausschüsse aus ihrer Mitte gesellschaftliche Ankläger bzw. Verteidiger delegieren oder Bürgschaften übernehmen. Pflicht der Gerichte sei es, durch Gerichtskritik sowohl auf die Bildung von HO-Beiräten und Konsum-Verkaufsstellenausschüssen als auch auf eine qualifizierte Schulung und Anleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter Einfluß zu nehmen. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion auf der Plenartagung waren die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität im Handel. Hierzu legte Dozent Dr. B u c h h o 1 z (Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin) dar, daß nahezu ein Drittel aller Eigentumsdelikte im Handel konzentriert sei, wobei der dadurch verursachte Schaden höher liege als bei der übrigen Eigentumskriminalilät zusammengenommen. Die Ursache sei vor allem darin zu sehen, daß auf Grund der Funktion des Handels die Waren stark aufgesplittert sind. Das schaffe notwendig bestimmte äußere Bedingungen, die es erleichtern, sich an den Werten zu vergreifen Daraus folge aber auch die Notwendigkeit einer maximalen Sicherung, Rechnungslegung und Kontrolle der Werte. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Funk hob in diesem Zusammenhang die Verantwortung des Staatsanwalts für die vorbeugende Bekämpfung der Ursachen und Bedingungen der Handelskriminalität hervor. Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft könnten nur in enger Zusammenarbeit mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen im Handel, insbesondere den Revisions- und Kontrollorganen, den gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den sozialistischen Kollektiven der Werktätigen verwirklicht werden. Durch eine solche enge Zusammenarbeit würden gleichzeitig Bedingungen geschaffen, die die Möglichkeit der Begehung von Straftaten und anderen Gesetzesverletzungen ausschließen. Die prophylaktische Arbeit der Staatsanwälte und die komplexe Aufsichtstätigkeit in Ermittlungsverfahren seien gegenwärtig noch ungenügend entwickelt. Das zeige sich z. B. darin, daß Strafanzeigen der Handels- 46;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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